Zu diesem Punkt führte Herr Loth aus, dass die öffentlichen Vorlagen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht TOP sind, bisher könne man sich mit den Projekten anhand der Übersichten in der vorliegenden Mappe auseinandersetzen, eventuell auch mit den Projekten vor Ort vertraut machen und mit den Leuten sprechen, die an der Umsetzung arbeiten.

 

Herr Todte empfand anhand der vorliegenden Angaben zum jetzigen Zeitpunkt eine Meinungsbildung als schwierig.

 

Herr Heeg fragte nach der Strategie für die Antragsteller bei Kürzung der Landkreismittel. Das bringt Vereine in Schwierigkeiten des Ausgleiches der fehlenden geplanten Mittel. Herr Holz gab Auskunft zur Strategie der Mittelkürzung im letzten Jahr. Es wurden nämlich generell Honorarzahlungen an Künstler gekürzt. Ebenso wäre es möglich, Projekte zu fördern oder nicht zu fördern. Erstes Vorschlagsrecht für die Verfahrensweise haben die Mitglieder des KTA! Die Verwaltung prüft den Vorschlag auf Rechtskonformität, dann erfolgt die Umsetzung.

 

Frau Werner erklärte auf Nachfrage von Herrn Sonnenberger, dass keine Ablehnung eines Antrages formell wegen eines falsch aufgestellten Finanzierungsplanes erfolgt. Es erfolgt seitens der Verwaltung generell eine Rücksprache mit dem Antragsteller und es besteht die Möglichkeit einer Nachbesserung. Frau Gaube gab zu bedenken, dass bei der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns zur Umsetzung des Projektes der Fall eintreten kann, dass Mittel nicht in beantragter Höhe fließen könnten, denn die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel steht erst

nach Haushaltsbeschluss durch den KFA fest. Jeder Fall wird individuell in den Phasen der Antragstellung, Genehmigung, Auszahlung und Verwendungsmittelnachweisführung betrachtet, Ausgangspunkt ist das geplante Budget.

 

Herr Heeg erfragte die Gesamtsummen in der Tabelle der zuwendungsfähigen Vereinsanträge für die Fälle 1-27/2020 und 1-28/2020 in der letzten Spalte.  Frau Werner lieferte die fehlenden Beträge: 

Fall 1-27/2020     4.761,99 EUR   

Fall 1-28/2020     7.650,00 EUR.

 

Herr Ziegler vergewissert sich, das die vierjährige Sperrfrist für die Vereinsförderung nicht zutrifft.

 

Herr Loth forderte auf, die aufkommenden Fragen zur Vorbereitung

 

Herr Loth fasste zusammen, dass in dieser Tagung keine Abstimmung stattfinden kann.