Herr Loth verliest den TOP und übergibt dazu an Herrn Holz. Jedem Anwesenden des KTA liegt eine Mappe zu allen beantragten Projekten der Haushaltsjahre 2019 und 2020 nach den beiden Kunst- und Kultur-Richtlinien des Landkreises Anhalt-Bitterfeld als Informations- und Beratungsgrundlage vor.

 

Die Gliederung erfolgte in zwei Fördergruppen (Kulturförderung ländlicher Raum und Vereine)

In drei Gliederungspunkten

-          1 a/b Kulturforderung ländlicher Raum 2019

-          2 a/b Kulturförderung Vereine 2019

-          3 a/b Übersichten HHJ 2019.

 

Herr Sonnenberger benötigte noch Informationen zu den Richtlinien, um sich mit den Förderanträgen auseinanderzusetzen. Herr Loth und Herr Holz erklärten, dass momentan der Haushaltsbeschluss für das Jahr 2020 im Landkreis noch aussteht, daher gibt diese Phase bis zum beschlossenen Haushalt dem KTA Gelegenheit, sich mit den Projekte auseinanderzusetzen und die Arbeit des Kulturamtes mit dem gegenwärtigem Stand anzusehen. Es ist bis zur nächsten Sitzung Zeit, Fragen zum Thema zu stellen und diese zu diskutieren. Der KTA hat eine beratende Funktion für die Beschlussfassungen des KFA.

 

Frau Schulze verwies auf die Veröffentlichung der Richtlinien und Ansprechpartner:

 

- www.anhalt-bitterfeld.de      

- Nadine Werner (Tel.: 03493 338320 / E-Mail: nadine.werner@anhalt-bitterfeld.de)

- Birgit Gaube      (Tel.: 03493 3383316 / E-Mail: birgit.gaube@anhalt-bitterfeld.de)

- kulturfoerderung@anhalt-bitterfeld.de.

 

Frau Werner bemerkte zum aktuellen Tagesordnungspunkt, dass bei der Tagung des KTA am 19.11.2019 gewünscht wurde, einen Überblick über die Förderprojekte im HHJ 2019 zu geben. Die Beschlussvorlagen das HHJ 2020 betreffend, können erst zur Beratung vorgelegt werden, wenn der Haushalt für 2020 feststeht. Der KFA hat am 05.12.2019 (BV 04-02/2019) den Beschluss gefasst, dass das Kulturamt eigenständig die Beschlüsse zu den Anträgen auf vorzeitigen Maßnahmebeginn vornehmen kann.

 

Herr Loth bat um eine kurze, grobe Übersicht zu den Projekten des HHJ 2019. Frau Werner begann mit der Vorstellung der Projekte nach der Förderrichtlinie „Vereine“. Als Beispiel wurde Antrag 1 verlesen. Der Verwendungsnachweis zum Projekt lag noch nicht vor, die Frist ist bis zum 31.3.2020.

 

Herr Holz führte zur Arbeit der Fördermittelsachbearbeiter aus, dass diese bei der Antragsprüfung

im Abgleich der einzelnen Punkte laut der Richtlinien (RL) besteht, die Nichteinhaltung einzelner oder mehrerer Punkte führen in der Regel zur Empfehlung der Ablehnung des Projektes.

 

Herr Ziegler fragte nach dem Zustandekommen der recht unterschiedlichen Förderquoten.

Frau Werner gab die Auskunft, dass laut Richtlinie der Landkreis maximal 70,00 % der förderfähigen Gesamtkosten übernimmt, der Antragsteller laut Richtlinie mindestens 10,00 % (Eigenmittel) einfließen lässt, ansonsten sind Gelder von Dritten und Spenden einzubringen. Ebenfalls ist ein Antrag bei der Sitzgemeinde zu stellen.

Beispiel:  förderfähige Gesamtkosten des Projektes: 5.000,00 EUR    100,00 %

                 Eigenmittel                                                           500,00 EUR      10,00 %

                 Stadt                                                                   3.500,00 EUR      70,00 %

                 Landkreis                                                            1.000,00 EUR      20,00 % Förderquote

 

Herr Schönemann regte an, den Ausschussmitgliedern die beiden RL per E-Mail zuzustellen. Er berichtete über die Auswahlverfahren der letzten Jahre. Die Verwaltung hat eine Vorauswahl zu treffen. Sie trägt dem Ausschuss vor, welche Entscheidungsmöglichkeiten zu den gestellten Anträgen bestehen. Ausschlaggebend war dabei, ob die Haushaltsmittel für die gestellten Anträge ausreichten oder gravierende Fehler in der Antragstellung nach dessen Prüfung laut RL vorgelegen haben.

 

Frau Gaube gab Auskünfte zu den Anträgen laut RL ländlicher Raum. Antragsteller sind die Gemeinden. Gefördert werden je Projekt maximal 25.000,00 EUR. Die Antragstellung erfolgt nach einer Kostengliederung, zur Deckung der Kosten wird ein Finanzierungsplan erstellt. Bei der Kostendeckung ist der Landkreis Anhalt-Bitterfeld ein Baustein von maximal 70 %. Der Gemeindeanteil beträgt mindestens 10%. Weiterhin können Fördermittel vom Land Sachsen-Anhalt und Europa sowie Sponsoren die Geldgeber sein.

 

Im Jahr 2019 wurden 22 Anträge mit einem Antragsvolumen von 280.350,60 EUR gestellt, vergeben werden konnten 250.000,00 EUR. Der KTA beschloss die Zusage für zwanzig Projekte mit einer Förderhöhe von 220.255,14 EUR. Diese Summe wurde auch abgerufen. Zwei Projekte wurden erhielten einen Ablehnungsbescheid. 29.763,00 EUR nicht verwendete Mittel des HHJ 22019 wurden zur erneuten Vergabe in den Haushalt von 2020 übernommen. 2020 wurden 15 Anträge gestellt. Nach der Prüfung auf Zuwendungsfähigkeit sieht die Verwaltung 10 Anträge als zuwendungsfähig und 5 Anträge als abzulehnen an.

 

Am Beispiel AZ 41/40 01 31 – 1.1/2019 wurde auf die Gliederung des Aktenzeichens nach Gemeinden hingewiesen.

 

Herr Schönemann berichtete aus dem ersten Jahr der Existenz der RL ländlicher Raum 2018, dass die Fördersumme in Höhe von 100.000 EUR nicht verwendet werden konnte und dadurch für das HHJ 2020 zusätzlich zur Verfügung stand. Die anfänglich geringe Antragsanzahl wurde durch eine erneute Kommunikation mit den Gemeinden und eine Fristverlängerung zur Antragstellung von einigen Gemeinden rege genutzt, von anderen nicht. Hier kommt es auf die Eigeninitiative der Gemeinden an. Es ergab sich die einmalige Situation, Anträge im Jahr 2019 mit einer Förderquote von 100% zu fördern. Am Beispiel des Projektes „Nachpflanzung Rotbuche im Gutspark Altjeßnitz“ zeigte Herr Schönemann den Weg der Antragstellung von 10.800,00 EUR Fördermitteln bis zur Bewilligung von 3.200,00 EUR auf.

 

Für 2020 berichtete Herr Holz, dass mehr Fördermittel beantragt sind, als vergeben werden können. Die Aufgabe der Verwaltung ist es, sorgfältig zu überprüfen, welche Anträge überhaupt die Vergabebedingungen nach den RL erfüllen. Für diese Antragsgruppe obliegt es dann dem Ausschuss, Präferenzen zur Vergabe festzulegen, oder alle Projekte mit festzulegendem Anteil zu vergeben. Die Verwaltung unterbreitet Vorschläge.

 

Herr Heeg erkundigt sich nach dem Abrechnungstermin der 2019 geförderten Projekte. Hier ist der Stichtag der 30.06.2020. Er schlägt eine Wiedervorlage zur Berichterstattung über die Mittelverwendung zu gegeben Zeit vor, da noch Rückforderungen möglich sind.

 

Herr Loth erkundigt sich nach der nachhaltigen Bindung der Haushaltsmittel und wie diese gewährleistet wird. Frau Gaube gibt Auskunft, dass in der Prüfphase laut RL auf Nachhaltigkeit geachtet wird (Stichwort Leuchtturmprojekte), und es für Sachwerte eine Archivierungspflicht von 5 Jahren gibt. Frau Werner erklärte die 4-jährige Ausschlussfrist für die Förderung für das gleiche Projekt in derselben Gemeinde.

 

Herr Ziegler stellte fest, dass es von ihrer Eigeninitiative abhängt, in welchem Maße die Gemeinden Fördermöglichkeiten nutzen. Es gibt keine Aufteilung des Landkreises auf die Gemeinen von vorn herein.

 

Herr Heeg merkte an, dass im Vereinsbereich für geförderte Festveranstaltungen die Nachhaltigkeit in der Wirkung auf die Menschen erhofft wird. Zum Fall 41 01 31/01-30/2019 stellte er die Frage, wie ein Antrag zurückgezogen werden kann, für den bereits die bewilligten Fördermittel ausgezahlt wurden. Frau Werner erläuterte, dass der Internationale Förderverein „Katharina II“ Zerbst e.V. den Antrag am 22.09.2019 zurückgezogen hat, denn es war absehbar, dass das Projekt im HHJ 2019 nicht mehr umsetzbar sein würde. Bewilligte Mittel sind laut RL im selben HHJ auszugeben. Somit floss der volle Betrag in die Haushaltskasse des Landkreises zurück. Der Antrag 41 01 31/01-18/2019 wurde wegen Brandschutzauflagen für die geplante Bestuhlung nicht durchführbar. Da das Geld nach RL nur für den bewilligten Zweck einsetzbar ist, konnte der Antrag nicht in eine andere Mittelverwendung geändert werden, der Antrag wurde zurückgenommen.

 

Herr Ziegler fragt nach dem weiteren Werdegang bezüglich der aktuellen Projektanträge. Frau Werner informierte über die Erarbeitung der Beschlussvorlagen für den KFA und deren Vorlage zur Beratung an den KTA. Diese beinhalten alle entscheidungsrelevanten Angaben zu jedem Projektantrag wie Projektbeschreibung und Entscheidungsvorschlag der Verwaltung. Ein weiterer Mittelübertrag aus rückgezahlten und noch zurückzuzahlenden Beträgen ist für das Budget 2020 nicht mehr möglich.

 

Herr Sonnenberger erachtete die RL bezüglich der “Sperrfrist“ von vier Jahren als diskussionswürdig, es bedarf einer Beachtung von Projektförderung und der Förderung von Einrichtungen. In der RL wäre Vieles überreguliert. Herr Loth forderte auf, Änderungsvorschläge zu den RL zu erarbeiten,

dazu zu beraten und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.