Herr Schulze informierte, dass vom Landesverwaltungsamt die Genehmigung der 5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld mit Datum vom 09.01.2020 erteilt wurde.

Weiterhin bezog er sich auf ein Schreiben des Ministeriums für Inneres und Sport. Es gab bereits heftige Diskussionen bei den Feuerwehren, welche sich zur Honorarordnung des Landes geäußert hatten. Er stellte fest, dass man seine Position grundsätzlich geändert und sich dem Thüringer Modell angenähert hat. Er teilte mit, dass die Entschädigungssatzung überarbeitet wird. Da die Führungskräfte bereits gut eingestuft wurden, sollte die Anpassung nicht in diesem Haushaltjahr erfolgen, sondern in der Satzung für das Haushaltsjahr 2020/2021 vermerkt und angepasst werden.