Herr Wolpert gab bekannt, dass ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion zur Resolution des Kreistages eingereicht wurde. Er wies darauf hin, dass der Punkt 4 ein neuer Beschlussantrag ist, welcher zuvor in die Tagesordnung aufgenommen werden müsste. Sollte hier keine Dringlichkeit vorliegen, ist dieser Punkt unzulässig. Der Punkt 3 ist zulässig. Er stellte die Frage, ob für den Punkt 4 eine Dringlichkeit vorliegt.

Herr Roi wies darauf hin, dass es sich nicht nur auf die Resolution in der Anlage bezieht, sondern es gibt einen Beschlussantrag dazu. Er teilte hier nicht die Auffassung von Herrn

Wolpert, dass der Punkt 4 eine gesonderte Thematik betrifft, zog jedoch den Punkt 4 des Änderungsantrages zurück. Der Punkt 3 sollte jedoch aufrecht erhalten bleiben.

Herr Wolpert wiederholte, dass der Punkt 3 als Änderungsantrag bestehen bleibt und Punkt 4 zurückgezogen wird.

 

Es gab keine weiteren Änderungsanträge.

 

Die geänderte Tagesordnung wurde einstimmig mit 43 Ja-Stimmen, bei 1 Enthaltung, bestätigt.