Herr Wolpert gab bekannt, dass zur Niederschrift vom 26.09.2019 ein Einwand von Herrn Köhler einging. Er beanstandete, dass sein Redebeitrag nicht wortwörtlich niedergeschrieben wurde, obwohl er es beantragt hatte. Nach nochmaliger Prüfung wurde festgestellt, dass Herr Köhler Recht hatte. Die Niederschrift wurde somit um die wörtliche Rede ergänzt. Er bat darum, die letzte Seite der Niederschrift auszutauschen.

 

Es lagen keine weiteren schriftlichen und mündlichen Einwendungen zu den Niederschriften vom 26.09.2019, 28.11.2019 und 12.12.2019 vor. Die Niederschriften sind somit genehmigt.