Sitzung: 16.01.2020 Rechnungsprüfungsausschuss
Der Ausschussvorsitzende, Herr
Hemmerling, bat Herrn Rocco Müller
zum o. g. Tagesordnungspunkt zu Wort.
Herr Rocco Müller erklärte, dass er
seine Ausführungen in drei Arbeitsbereiche aufgeteilt hat und informierte die
Anwesenden wie folgt:
Deutsche Rentenversicherung
Bund
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Mit den Schreiben vom 02. November 2018, 06. Dezember 2018
und 07. Dezember 2018 kündigte die Deutsche Rentenversicherung Bund an, beim
Landkreis Anhalt-Bitterfeld und dem Kommunalen Eigenbetrieb
Kreisstraßenmeisterei Anhalt-Bitterfeld die „Richtigkeit der Beitragszahlungen
und der Meldungen zur Sozialversicherung einschließlich eines ausreichenden
Insolvenzschutzes bei Wertguthabenvereinbarungen“ sowie die „Abgaben und
Meldepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz“ gemäß § 28p SGB IV
zu prüfen. Die Prüfungsergebnisse liegen dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld seit
dem II. Quartal 2019 vor. Die in allen Fällen in Stichproben durchgeführte
Prüfung ergab im gesamten Prüfzeitraum keine Feststellungen hinsichtlich des
Gesamtsozialversicherungsbeitrages und führte mithin zu keinen Beanstandungen.
Ministerium für Arbeit,
Soziales und Integration
-
Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des
Landes Sachsen-Anhalt (MS) führte in Wahrnehmung seiner Fachaufsicht beim
Sozialamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld am 17. Oktober 2019 eine
Stichprobenprüfung zum Themenschwerpunkt allgemeine Leistungsvoraussetzungen
sowie etwaige Leistungsausschlüsse und der Nachrang der Grundsicherung durch.
Beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld als Träger der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB
XII) zu erstmalig bewilligten Anträgen auf Grundsicherung außerhalb von
Einrichtungen aus dem Jahr 2018 umfasste die zu prüfende Stichprobe 25
Leistungsfälle. Für diese Prüfung wurde ein bundeseinheitlicher
Themenschwerpunkt festgelegt.
Ein Prüfungsergebnis
liegt noch nicht vor.
Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes beim Landkreis und in den Kommunen,
Zweckverbänden und der KomBA-ABI
Es ist festzustellen, dass bis auf eine
Ausnahme die Prüfungen der Eröffnungsbilanzen
abgeschlossen sind. Bei der Prüfung der Jahresabschlüsse bestehen teilweise erhebliche Rückstände, die jeweils von den Kommunen bzw.
Zweckverbänden zu vertreten sind. Das Rechnungsprüfungsamt prüft eingegangene
bzw. als fertiggestellt angezeigte Jahresabschlüsse in chronologischer Folge.
Der Stand der Prüfung der Jahresabschlüsse ist folgender:
- Stadt Aken (Elbe)
Die Jahresabschlüsse
sind bis einschließlich 2014 geprüft
und testiert. Die Vorlage des Jahresabschlusses
2015 erfolgte im Juli 2019 und
im November 2019 wurde mit dessen Prüfung begonnen.
- Stadt Raguhn-Jeßnitz
Die Doppik kommunal wurde mit Genehmigung
erst 2014 eingeführt. Die Kommune
hat die Arbeiten für die Erstellung der Eröffnungsbilanz
beendet und dem Rechnungsprüfungsamt am 14.
Januar 2019 zur Prüfung vorgelegt. Sodann im Februar 2019 hat das Rechnungsprüfungsamt mit deren Prüfung
begonnen, jedoch noch nicht testiert.
- Stadt Sandersdorf-Brehna
Die Stadt führte die Doppik 2013 ein. Die Jahresabschlüsse sind bis einschließlich 2015 geprüft. Die Vorlage des Jahresabschlusses
2016 erfolgte im Juli 2019. Mit
der Prüfung wird voraussichtlich im I. Quartal 2020 begonnen.
- Stadt Südliches Anhalt
Die Umstellung auf das NHKR erfolgte 2013. Die Jahresabschlüsse sind bis einschließlich 2014 geprüft und testiert. Dem Rechnungsprüfungsamt wurde die
Vorlage des Jahresabschlusses 2015
im I. Quartal 2020 angezeigt. Eine Einreichung zur Prüfung ist noch nicht
festzustellen.
- Stadt Zörbig
Die Doppik wurde 2010 eingeführt. Geprüft und testiert ist der Jahresabschluss 2013. Die Vorlage des Jahresabschlusses 2014 erfolgte im Dezember 2019 und im II. Quartal 2020 soll dessen Prüfung vollzogen
werden.
- Gemeinde Muldestausee
Die Gemeinde führt den Haushalt seit 2013 nach dem NKHR. Der Jahresabschluss 2013 wurde bereits
geprüft und testiert. Die Einreichung zur Prüfung des Jahresabschlusses 2014 erfolgte im Juli 2019. Mit der Prüfung wird voraussichtlich im I. Quartal 2020
begonnen.
- Gemeinde Osternienburger Land
Die Umstellung des Rechnungswesens auf die
Doppik erfolgte 2012. Die Jahresabschlüsse sind bis
einschließlich 2014 geprüft und
testiert. Dem Rechnungsprüfungsamt wurde die Vorlage des Jahresabschlusses 2015 angezeigt. Eine Übergabe zur Prüfung steht
noch aus.
- Zweckverband Regionale
Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg
Die Umstellung auf die Doppik wurde zum
Haushaltsjahr 2013 durchgeführt.
Geprüft und testiert sind die Jahresabschlüsse
bis einschließlich 2018. Der zu
prüfende Jahresabschluss 2019 soll
dem Rechnungsprüfungsamt voraussichtlich im April 2020 vorliegen.
- Zweckverband Goitzsche
Der Zweckverband
hat 2013 sein Rechnungswesen auf die
Doppik kommunal umgestellt. Der Jahresabschluss
2013 ist geprüft und testiert. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 soll im I. Quartal 2020 abgeschlossen sein.
- KomBA-ABI
Des Weiteren führt
das Rechnungsprüfungsamt gemäß § 25 AnstVO im Rahmen der örtlichen Prüfung die
Jahresabschlussprüfung bei der KomBA-ABI selbst durch. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 wurde 2019 abgeschlossen. Eine Übergabe zur
Prüfung des Jahresabschlusses 2018
steht noch aus, soll aber 2020
erfolgen.
- Zweckverbände
Der Abwasserverband Köthen wurde bis zum Jahresabschluss 2017 geprüft, eine Beauftragung für das Haushaltsjahr 2018 an den
Wirtschaftsprüfer erfolgte.
Bis zum Haushaltsjahr 2018 wurden
der Abwasserzweckverband Aken (Elbe), der Abwasserzweckverband Elbe-Fläming,
der Abwasserzweckverband Raguhn-Zörbig, der Trinkwasserzweckverband Zörbig, der
Abwasserzweckverband Westliche Mulde sowie der Zweckverband TechnologiePark
Mitteldeutschland geprüft.
Die Prüfung des Wasserverbandes Fuhnetal erfolgte bis zum Haushaltsjahr 2017, hier stehen die Haushaltsjahr 2018 und 2019 noch aus. Der Wasserverband
Fuhnetal ging in die Insolvenz und wurde zum 31.12.2019 aufgelöst.
Herr Stahl vermisste bei den oben genannten
Ausführungen die Stadt Köthen (Anhalt). Wird diese nicht vom
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld geprüft?
Herr Rocco Müller bejahte diese Anfrage mit der Begründung,
dass die Stadt Köthen (Anhalt) über 25.000 Einwohner sowie ein eigenes
Rechnungsprüfungsamt verfügt. Dies betrifft auch die Stadt Bitterfeld-Wolfen.
Diese Städte werden durch den Landesrechnungshof des Landes Sachsen-Anhalt
überörtlich geprüft.
Eine überörtliche Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Anhalt-Bitterfeld erfolgt nur für die Stadt Zerbst/Anhalt, da hier
die Einwohnerzahl unter der 25.000 Einwohner zählenden Grenze liegt.
Herr Stahl Nach dem Kommunalverfassungsgesetz ist eine
zeitnahe Prüfung, wie sie eigentlich gefordert wird, nicht vorhanden. Wie kann Einfluss genommen werden, um zeitnahe
Prüfungen zu ermöglichen?
Herr Rocco Müller erklärte, dass die Aufsicht über das
zeitnahe Vorlegen der Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse im Landkreis Anhalt-Bitterfeld
der Kommunalaufsicht obliegt.
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld erhielt vom Ministerium für Inneres und
Sport ein Schreiben vom 19.12.2019 über den Bericht des Landesverwaltungsamtes
vom 19.07.2019 zur Erstellung der Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse mit
statistischen Angaben sowie Hinweisen zu weiteren Verfahrensweisen. Künftig ist
jede Haushaltssatzung kommunalaufsichtlich zu beanstanden, sofern keine
vollständig erstellte und prüffähige Eröffnungsbilanz vorliegt.
Die letzte dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld
vorgelegte Eröffnungsbilanz der Stadt
Raguhn-Jeßnitz zum 01.01.2014 befindet sich in der Endphase der Prüfung.
Frau Zerrenner fragte an, weshalb der Wasserverband Fuhnetal
durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld geprüft wird
aber nicht der Abwasserzweckverband Ziethetal.
Herr Rocco Müller: Der Sitz des Abwasserverbandes Ziethetal
liegt nicht im Prüfungsbereich des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises
Anhalt-Bitterfeld sondern im Prüfungsbereich des Salzlandkreises. Er wurde
ebenfalls aufgelöst.
Herr Grabner erkundigte sich, wie das Rechnungsprüfungsamt
des Landkreises Anhalt-Bitterfeld personell mit Prüfern aufgestellt ist.
Ist perspektivisch angedacht, weitere Zweckverbände nicht durch
Wirtschaftsprüfer sondern selbst zu prüfen?
Herr Rocco Müller informierte, dass das Rechnungsprüfungsamt
des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zurzeit mit 7 Mitarbeitern besetzt ist. Eine
Prüferstelle ist unbesetzt. Die Besetzung müsste unter Umständen erfolgen, wenn
der Jahresabschluss 2013 des Landkreises Anhalt-Bitterfeld dem
Rechnungsprüfungsamt Anfang 2020 vorgelegt, die Eröffnungsbilanz der Stadt
Zerbst/Anhalt sowie weitere Jahresabschlüsse zur Prüfung eingereicht werden.
Personell müsste dann das Rechnungsprüfungsamt gut ausgestattet sein.
Eine Prüfung weiterer Zweckverbände ist nicht vorgesehen und personell nicht
möglich.
Die Anfrage von Herrn Hansjochen
Müller zum zeitlichen Vorliegen des Jahresabschlusses 2013 des Landkreises
Anhalt-Bitterfeld zur Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt war somit
beantwortet.
Herr Stahl bat um Erklärung zur Verfahrensweise der
Ausstellung der Feststellungsvermerke durch das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Anhalt-Bitterfeld für die Abwasserzweckverbände, welche durch
Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Werden bei festgestellten Mängeln
Einschränkungen beim Feststellungsvermerk erteilt?
Herr Rocco Müller erläuterte, dass bei der Feststellung von
Mängeln und Beanstandungen ein eingeschränkter Feststellungsvermerk bzw. sogar
eine Versagung des Feststellungsvermerkes erfolgen kann. Des Weiteren wird die
Kommunalaufsicht des Landkreises Anhalt-Bitterfeld immer informiert und bei
erheblichen Mängeln erfolgt zusätzlich eine Information an den Landrat.
Es gab keine weiteren Anfragen zum o. g. Tagesordnungspunkt.