Der Ausschussvorsitzende, Herr Hemmerling, bat Herrn Rocco Müller zum o. g. Tagesordnungspunkt zu Wort.

 

Herr Rocco Müller erklärte, dass er seine Ausführungen in drei Arbeitsbereiche aufgeteilt hat und informierte die Anwesenden wie folgt:

 

Deutsche Rentenversicherung Bund

 

-     Mit den Schreiben vom 02. November 2018, 06. Dezember 2018 und 07. Dezember 2018 kündigte die Deutsche Rentenversicherung Bund an, beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld und dem Kommunalen Eigenbetrieb Kreisstraßenmeisterei Anhalt-Bitterfeld die „Richtigkeit der Beitragszahlungen und der Meldungen zur Sozialversicherung einschließlich eines ausreichenden Insolvenzschutzes bei Wertguthabenvereinbarungen“ sowie die „Abgaben und Meldepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz“ gemäß § 28p SGB IV zu prüfen. Die Prüfungsergebnisse liegen dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld seit dem II. Quartal 2019 vor. Die in allen Fällen in Stichproben durchgeführte Prüfung ergab im gesamten Prüfzeitraum keine Feststellungen hinsichtlich des Gesamtsozialversicherungsbeitrages und führte mithin zu keinen Beanstandungen.

 

 

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration

 

-     Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt (MS) führte in Wahrnehmung seiner Fachaufsicht beim Sozialamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld am 17. Oktober 2019 eine Stichprobenprüfung zum Themenschwerpunkt allgemeine Leistungsvoraussetzungen sowie etwaige Leistungsausschlüsse und der Nachrang der Grundsicherung durch. Beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld als Träger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) zu erstmalig bewilligten Anträgen auf Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen aus dem Jahr 2018 umfasste die zu prüfende Stichprobe 25 Leistungsfälle. Für diese Prüfung wurde ein bundeseinheitlicher Themenschwerpunkt festgelegt.

Ein Prüfungsergebnis liegt noch nicht vor.

 

 

Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes beim Landkreis und in den Kommunen, Zweckverbänden und der KomBA-ABI

 

Es ist festzustellen, dass bis auf eine Ausnahme die Prüfungen der Eröffnungsbilanzen abgeschlossen sind. Bei der Prüfung der Jahresabschlüsse bestehen teilweise erhebliche Rückstände, die jeweils von den Kommunen bzw. Zweckverbänden zu vertreten sind. Das Rechnungsprüfungsamt prüft eingegangene bzw. als fertiggestellt angezeigte Jahresabschlüsse in chronologischer Folge. Der Stand der Prüfung der Jahresabschlüsse ist folgender:

 

-       Stadt Aken (Elbe)

Die Jahresabschlüsse sind bis einschließlich 2014 geprüft und testiert. Die Vorlage des Jahresabschlusses 2015 erfolgte im Juli 2019 und im November 2019 wurde mit dessen Prüfung begonnen.

 

-       Stadt Raguhn-Jeßnitz

Die Doppik kommunal wurde mit Genehmigung erst 2014 eingeführt. Die Kommune hat die Arbeiten für die Erstellung der Eröffnungsbilanz beendet und dem Rechnungsprüfungsamt am 14. Januar 2019 zur Prüfung vorgelegt. Sodann im Februar 2019 hat das Rechnungsprüfungsamt mit deren Prüfung begonnen, jedoch noch nicht testiert.

 

-       Stadt Sandersdorf-Brehna

Die Stadt führte die Doppik 2013 ein. Die Jahresabschlüsse sind bis einschließlich 2015 geprüft. Die Vorlage des Jahresabschlusses 2016 erfolgte im Juli 2019. Mit der Prüfung wird voraussichtlich im I. Quartal 2020 begonnen.

 

-       Stadt Südliches Anhalt

Die Umstellung auf das NHKR erfolgte 2013. Die Jahresabschlüsse sind bis einschließlich 2014 geprüft und testiert. Dem Rechnungsprüfungsamt wurde die Vorlage des Jahresabschlusses 2015 im I. Quartal 2020 angezeigt. Eine Einreichung zur Prüfung ist noch nicht festzustellen.

 

-       Stadt Zörbig

Die Doppik wurde 2010 eingeführt. Geprüft und testiert ist der Jahresabschluss 2013. Die Vorlage des Jahresabschlusses 2014 erfolgte im Dezember 2019 und im II. Quartal 2020 soll dessen Prüfung vollzogen werden.

 

-       Gemeinde Muldestausee

Die Gemeinde führt den Haushalt seit 2013 nach dem NKHR. Der Jahresabschluss 2013 wurde bereits geprüft und testiert. Die Einreichung zur Prüfung des Jahresabschlusses 2014 erfolgte im Juli 2019. Mit der Prüfung wird voraussichtlich im I. Quartal 2020 begonnen.

 

-       Gemeinde Osternienburger Land

Die Umstellung des Rechnungswesens auf die Doppik erfolgte 2012. Die Jahresabschlüsse sind bis einschließlich 2014 geprüft und testiert. Dem Rechnungsprüfungsamt wurde die Vorlage des Jahresabschlusses 2015 angezeigt. Eine Übergabe zur Prüfung steht noch aus.

 

-       Zweckverband Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg

Die Umstellung auf die Doppik wurde zum Haushaltsjahr 2013 durchgeführt. Geprüft und testiert sind die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2018. Der zu prüfende Jahresabschluss 2019 soll dem Rechnungsprüfungsamt voraussichtlich im April 2020 vorliegen.

 

-       Zweckverband Goitzsche

Der Zweckverband hat 2013 sein Rechnungswesen auf die Doppik kommunal umgestellt. Der Jahresabschluss 2013 ist geprüft und testiert. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 soll im I. Quartal 2020 abgeschlossen sein.

 

-       KomBA-ABI

Des Weiteren führt das Rechnungsprüfungsamt gemäß § 25 AnstVO im Rahmen der örtlichen Prüfung die Jahresabschlussprüfung bei der KomBA-ABI selbst durch. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 wurde 2019 abgeschlossen. Eine Übergabe zur Prüfung des Jahresabschlusses 2018 steht noch aus, soll aber 2020 erfolgen.

 

-       Zweckverbände

Der Abwasserverband Köthen wurde bis zum Jahresabschluss 2017 geprüft, eine Beauftragung für das Haushaltsjahr 2018 an den Wirtschaftsprüfer erfolgte.

Bis zum Haushaltsjahr 2018 wurden der Abwasserzweckverband Aken (Elbe), der Abwasserzweckverband Elbe-Fläming, der Abwasserzweckverband Raguhn-Zörbig, der Trinkwasserzweckverband Zörbig, der Abwasserzweckverband Westliche Mulde sowie der Zweckverband TechnologiePark Mitteldeutschland geprüft.

Die Prüfung des Wasserverbandes Fuhnetal erfolgte bis zum Haushaltsjahr 2017, hier stehen die Haushaltsjahr 2018 und 2019 noch aus. Der Wasserverband Fuhnetal ging in die Insolvenz und wurde zum 31.12.2019 aufgelöst.

 

Herr Stahl vermisste bei den oben genannten Ausführungen die Stadt Köthen (Anhalt). Wird diese nicht vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld geprüft?

 

Herr Rocco Müller bejahte diese Anfrage mit der Begründung, dass die Stadt Köthen (Anhalt) über 25.000 Einwohner sowie ein eigenes Rechnungsprüfungsamt verfügt. Dies betrifft auch die Stadt Bitterfeld-Wolfen. Diese Städte werden durch den Landesrechnungshof des Landes Sachsen-Anhalt überörtlich geprüft.

 

Eine überörtliche Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld erfolgt nur für die Stadt Zerbst/Anhalt, da hier die Einwohnerzahl unter der 25.000 Einwohner zählenden Grenze liegt. 

 

Herr Stahl Nach dem Kommunalverfassungsgesetz ist eine zeitnahe Prüfung, wie sie eigentlich gefordert wird, nicht vorhanden. Wie kann Einfluss genommen werden, um zeitnahe Prüfungen zu ermöglichen?

 

 

Herr Rocco Müller erklärte, dass die Aufsicht über das zeitnahe Vorlegen der Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse im Landkreis Anhalt-Bitterfeld der Kommunalaufsicht obliegt.

 

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld erhielt vom Ministerium für Inneres und Sport ein Schreiben vom 19.12.2019 über den Bericht des Landesverwaltungsamtes vom 19.07.2019 zur Erstellung der Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse mit statistischen Angaben sowie Hinweisen zu weiteren Verfahrensweisen. Künftig ist jede Haushaltssatzung kommunalaufsichtlich zu beanstanden, sofern keine vollständig erstellte und prüffähige Eröffnungsbilanz vorliegt.

 

Die letzte dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld vorgelegte Eröffnungsbilanz der Stadt Raguhn-Jeßnitz zum 01.01.2014 befindet sich in der Endphase der Prüfung.

 

Frau Zerrenner fragte an, weshalb der Wasserverband Fuhnetal durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld geprüft wird aber nicht der Abwasserzweckverband Ziethetal.

 

Herr Rocco Müller: Der Sitz des Abwasserverbandes Ziethetal liegt nicht im Prüfungsbereich des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Anhalt-Bitterfeld sondern im Prüfungsbereich des Salzlandkreises. Er wurde ebenfalls aufgelöst.  

 

Herr Grabner erkundigte sich, wie das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld personell mit Prüfern aufgestellt ist.

Ist perspektivisch angedacht, weitere Zweckverbände nicht durch Wirtschaftsprüfer sondern selbst zu prüfen?

 

Herr Rocco Müller informierte, dass das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zurzeit mit 7 Mitarbeitern besetzt ist. Eine Prüferstelle ist unbesetzt. Die Besetzung müsste unter Umständen erfolgen, wenn der Jahresabschluss 2013 des Landkreises Anhalt-Bitterfeld dem Rechnungsprüfungsamt Anfang 2020 vorgelegt, die Eröffnungsbilanz der Stadt Zerbst/Anhalt sowie weitere Jahresabschlüsse zur Prüfung eingereicht werden. Personell müsste dann das Rechnungsprüfungsamt gut ausgestattet sein.
Eine Prüfung weiterer Zweckverbände ist nicht vorgesehen und personell nicht möglich.

 

Die Anfrage von Herrn Hansjochen Müller zum zeitlichen Vorliegen des Jahresabschlusses 2013 des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zur Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt war somit beantwortet.

 

Herr Stahl bat um Erklärung zur Verfahrensweise der Ausstellung der Feststellungsvermerke durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld für die Abwasserzweckverbände, welche durch Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Werden bei festgestellten Mängeln Einschränkungen beim Feststellungsvermerk erteilt?

 

Herr Rocco Müller erläuterte, dass bei der Feststellung von Mängeln und Beanstandungen ein eingeschränkter Feststellungsvermerk bzw. sogar eine Versagung des Feststellungsvermerkes erfolgen kann. Des Weiteren wird die Kommunalaufsicht des Landkreises Anhalt-Bitterfeld immer informiert und bei erheblichen Mängeln erfolgt zusätzlich eine Information an den Landrat.

 

 

Es gab keine weiteren Anfragen zum o. g. Tagesordnungspunkt.