Herr Rößler erläuterte ausführlich mittels einer PowerPoint Präsentation den Tagesordnungspunkt 10. Die Präsentation liegt dem Protokoll als Anlage bei.

Herr Schildt fragte ob es in den vorbereitenden Verhandlungen um den Neuabschluss der Entsorgungsverträge ginge. Herr Eckelmann erklärte, dass die Verhandlungen zwischen dem Landkreis und dem Dualen System dem Abschluss der Abstimmungsvereinbarung dienen und nicht der Entsorgungsverträge. Der Landkreis schafft mit der Abstimmungsvereinbarung die Rahmenbedingungen. Die Verträge schließen die Dualen Systeme mit den Gewinnern der Ausschreibungen ab. Die Verträge werden nicht verhandelt, der Ausschreibungstext ist somit Vertrag, dessen Inhalt man nicht ändern kann.

Herr Schildt wollte wissen was der Landkreis mit dem Dualen System verhandelt bzw. was der Inhalt dieser Verhandlungen ist. Herr Rößler erläuterte die Rahmenbedingungen. Das Duale System schreibt vor wie was zu entsorgen ist. Herr Schildt fragte ob damit die Abholzyklen gemeint sind. Frau Wohmann bejahte dies und fügte hinzu, dass der 4-wöchige oder 14-tägige Rhythmus damit gemeint ist.

Herr Wolkenhaar berichtete darüber, dass es in den Altbundesländern Tonnen gibt wo Glas bei den Haushalten mit eingesammelt wird und nicht an zentralen Stellen. Er erläuterte die Vorgehensweise dieser Müllentsorgung und sprach die Containerproblematik bei uns an den Sammelplätzen an. Die einzelnen Haushalte in Berlin können entscheiden ob sie eine Glastonne vor dem Haus haben wollen oder nicht. Er sehe es positiv wenn diese Form der Mülltrennung als Überlegung mit aufgegriffen werden würde. Herr Ehrlich fügte hinzu, dass wenn das Thema verhandelbar ist, sich die Verwaltung melden wird und im Kreistag dann darüber entschieden werden muss. Herr Eckelmann gab den Einwand, dass die Glasentsorgung nicht den Bürger betreffe. Da für dieses höhere Abfallkosten für den Bürger entstehen würden. Ihm ist dieses Behältersystem bekannt, jedoch nutzen es nicht einmal 5% der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte. Er könne nicht einschätzen, ob dieses System sinnvoll wäre.

Herr Lehmann möchte gern wissen ob es richtig ist, dass die Sammlung von Leichtverpackung durch Säcke preiswerter ist als die Sammlung über Tonnen. Herr Eckelmann bejahte dies und erklärte, dass der einzige Vorteil wäre, dass man keine Säcke mehr kaufen bräuchte. Die Anschaffung der Behälter sei sehr teuer und die Umleerung eines Behälters dauere deutlich länger als der Einwurf der Säcke in das Müllfahrzeug. Es spiele aber keine Rolle ob es kostenintensiver ist, da das Duale System genau ausschreibt auf welche Weise die Leichtverpackungen abzuholen sind. Der Auftraggeber ist das Duale System und jeder Bieter muss den Inhalt so akzeptieren. Ein Geldfluss zwischen dem Landkreis und dem System bestehe auch nicht. Nur für die Nebenentgelte, die 1,41€ pro Einwohner im Jahr betragen. Diese beinhalten Stellplatzreinigung, Abfallberatung usw. Die eigentliche Abrechnung erfolgt zwischen dem Dualen System und dem Entsorger. Die Besonderheit liegt bei dem Altpapier, da diese eine Mischung aus Grafikpapieren (was nichts mit dem Dualen System zutun hat) und Verpackungen sind. 29% der Sammelkosten können die Entsorger mit dem System abrechnen. Der Rest betrifft Grafikpapiere.

Herr Schildt stellte noch eine Nachfrage zu den Druckerzeugnissen und wollte wissen ob die Abholkosten mit den Entsorgungskosten sich rechnen würden. Herr Eckelmann erläuterte, dass es sich momentan nicht rechnen würde. Die Erlöse aus dem Verkauf decken in keiner Weise die tatsächlichen Sammelkosten.