Herr Rößler erläuterte den Tagesordnungspunkt anhand einer PowerPoint Präsentation ausführlich. Diese liegt dem Protokoll bei.

Herr Wolkenhaar wollte erklärt wissen, wieso private Kunden im Gegenzug zu den Gewerblichen kostenlos ihre Schadstoffe abgeben können. Gewerblich in dem Sinne, dass dieser Sondermüll kein Erzeugnis aus seinem Gewerbe sondern aus seinem privaten Haushalt entstanden ist. Er fragte ob sich das nicht anhand einer Freimenge oder Abrufkarte lösen ließe. Herr Eckelmann beantwortete die Frage, dass dies in der Abfallsatzung im Kreistag so beschlossen wurde. Wenn eine Änderung gewünscht ist, muss diese beantragt werden. Bei den Gewerbetreibenden liegt der Verdacht ja nah, dass die Entsorgung was mit ihrem Gewerbe zu tun hat und Kleinstmengen rutschen sowieso mit durch. Er verweist auf den §17 der Abfallsatzung. Herr Rößler fügte hinzu, dass die Satzung gewissenhaft erarbeitet wurde. Da gibt es Vorlagen vom Land sowie vergleichbare Satzungen aus anderen Landkreisen. Die Satzung wurde durch den Kreistag beschlossen und ist Handlungsgrundlage. Er gibt noch einmal die Information, dass bei einer gewünschten Änderung dies beantragt werden müsse und der Kreistag darüber zu befinden hat.

Herr Lehmann ergänzte, dass diese Änderung auch eine Gebührenveränderung mit sich ziehen würde. Herr Wolkenhaar äußerte, dass die Firma die gleichen Gebühren wie eine Privatperson zu zahlen hat. Herr Eckelmann meinte wie Herr Lehmann auch, dass die Kosten dann neu verteilt werden müssten. Und wenn die Bürger dann mehr zahlen müssen wirke es sich nicht motivierend aus, das der Abfall nicht in die Landschaft geworfen wird, was ohnehin schon bei kostenloser Entsorgung oft genug passiert. Herr Ehrlich empfahl eine Anbringung des Themas bei Herrn Wolkenhaars Fraktion, ob eine Änderung der Satzung beantragt werden möchte.

Herr Schildt fragte ob wir uns hier im Landkreis sicher sein können, dass Wertstoffe wie Kühlschränke, Fernseher etc. nicht in der Landschaft bzw. in Nordafrika abgelagert werden. Herr Eckelmann antwortete ihm, dass das Elektroaltgeräteregister genau für solche Anfragen bürgt. Ihm sei es rätselhaft wie es scheinbar doch durch irgendwelche Quellen passieren kann. Es wird nach bestimmten Geräten und Materialien sortiert und dann kommen diese direkt zum Entsorger und Zerlege-, Recycling- und Verwertungsbetriebe. Bei den Schadstoffen werden lückenlose Nachweise geführt und bei Sonderabfällen gibt es ein Begleitschein, was elektronisch durch die Obere Abfallbehörde erfasst und kontrolliert wird. Aus diesen Gründen dürfte es eigentlich nicht passieren dürfen.