Frau Mylius informierte die Mitglieder des Ausschusses wie folgt:

 

1.    Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung des Produktiven         Lernens (PL) im Land Sachsen-Anhalt

 

1.1. Mit Bescheid des Landesverwaltungsamtes vom 08.01.2020 hat der Landkreis Anhalt-           Bitterfeld einen Ablehnungsbescheid hinsichtlich der Gewährung einer Zuwendung für       das Vorhaben – Implementierung von Modulen des Produktiven Lernens - erhalten.

       Dies betrifft die Antragstellung für die Sekundarschule Raguhn und die Sekundarschule        „Völkerfreundschaft“ in Köthen gleichermaßen.

 

       Zur Begründung wurde angeführt, dass die EU mit Erlass vom 02.08.2018 einen Be-  willigungsstopp für alle Vorhaben ausgesprochen hat, deren öffentliche Förderung
       weniger als 50.000,00 € beträgt und für die keine vereinfachten Kostenoptionen festge-         legt waren.

 

       Die RL über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung des PL in LSA i. d. F.        vom 21.12.2015 regelte das Verfahren nicht auf Basis vereinfachter Kostenoptionen.

       Da die Antrags- und Bewilligungsbeträge in der überwiegenden Anzahl der Vorhaben
       weniger als 50.000 € betragen haben, war nach dieser RL eine Bewilligung von Zu-
       wendungen für Vorhaben des Produktiven Lernens seit dem 02.08.2018 nicht mehr   möglich.

 

       Mit Erlass des MB vom 03.07.2019 sind in Vorgriff auf die Änderung der Richtlinie über      die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung des Produktiven Lernens zwar die     Voraussetzungen für eine Förderung ab dem SJ 2019/2020 für die Vorhaben zur Fort-      führung des Produktiven Lernens geschaffen worden. Die Förderung von Vorhaben zur Implementierung von Modulen des Produktiven Lernens ist mit der RL-Änderung aber     nicht mehr vorgesehen.

 

1.2. Mit Bescheid des Landesverwaltungsamtes vom 09.12.2019, Az. 302.3.7/23.10asz     08.01.2/00212/19, wurde dem LK Anhalt-Bitterfeld für die Durchführung des Vorhabens        „Fortführung des Produktiven Lernens“ an der Sekundarschule Raguhn eine Zuwendung   i. H. v. 8.685,66 € bewilligt.

       Der Bewilligungszeitraum ist vom 01.08.2019 bis 31.07.2021.

       Die Zuwendung wurde in Form einer Festbetragsfinanzierung als ein nicht rückzahlbarer        Zuschuss i. H. v. 114,28 € je Schüler(in) bewilligt.

 

       Die Förderung wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert.

 

       Der Zuwendungsbetrag teilt sich bezogen auf den Bewilligungszeitraum wie folgt auf:

 

-        für das HH-Jahr 2019 –        0,00 €,

-        für das HH-Jahr 2020 – 4.684,49 €,

-        für das HH-Jahr 2021 – 4.001,17 €.

 

       Die Zuwendung ist zweckgebunden und dient entsprechend der Vorhabensbe-            schreibung der Senkung der Anzahl der Schulabgänger(innen) ohne Abschluss sowie         einer Verbesserung der Vermittlung der Jugendlichen in eine berufliche Ausbildung und der Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen.

 

2.    4.  Änderung der VO Schulentwicklungsplanung

 

       Mit E-Mail vom 24.01.2020 teilte der Landkreistag hinsichtlich der Terminplanung für das     Verfahren zur 4. Änderungsverordnung Schulentwicklungsplanung mit, dass die 1.
       Kabinettsfassung für den 18.02.2020 mit dem Ziel der Freigabe zur Anhörung ange-   strebt wird.

 

3.    Umsetzung DigitalPakt

 

       An der Umsetzung des Digitalpakts konnte nach wie vor noch nicht gearbeitet werden,           da hierfür        das notwendige Personal fehlt. Ein zusätzlicher IT-Mitarbeiter soll voraussicht-           lich zum 01.03.2020 eingesetzt werden.

 

Weitere Fragen von den Ausschussmitgliedern wurden beantwortet.

 

Im Anschluss an die Berichterstattung übergab Herr Gatter das Wort an Herrn Hippe.

 

Herr Hippe informierte über die Umsetzung der Schüler-RegioCard im Landkreis Anhalt-Bitterfeld wie folgt:

 

Mit dem Kreistagsbeschluss vom 06.06.2019 wurde das Modellprojekt „Schüler-RegioCard“ und damit eine kostenfreie Nutzung des ÖPNV (Bus) für alle Schüler(innen) von der 1. bis zur 10. Klasse für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.07.2023 eingeführt.

 

Ab dem 01.02.2020 erfolgt eine Sichtkontrolle der Fahrscheine und eine Erfassung im Kassensystem soll voraussichtlich nach Ostern erfolgen.

 

Der Schülerausweis (zumindest in den oberen Klassenstufen) ist als Nachweis erforderlich, da auf der Schüler-RegioCard kein Passfoto vorhanden ist.

 

Die Schüler(innen), die im freigestellten Schülerverkehr (Förderschulen) befördert werden, haben keinen Anspruch auf die Schüler-RegioCard.

 

Die Grundschüler(innen) müssen sich daran gewöhnen, dass der Fahrschein mitzuführen ist, aber es wird auch keiner stehen gelassen, wenn das Ticket vergessen wurde.

 

Zusammenfassend erläuterte Herr Hippe die Schüler-RegioCard wie folgt:

 

Was genau ist die Schüler-RegioCard?

 

·         Die Schüler-RegioCard ersetzt die bisherige Schülermonatskarte und berechtigt zur
kostenfreien Nutzung des gesamten Busfahrplanangebotes im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Sie gilt für beliebig viele Fahrten in allen Tarifzonen entsprechend gültigem Tarifzonenplan sogar bis nach Dessau und bis nach Gräfenhainichen.

·         Das Ticket kann jede(r) im Landkreis Anhalt-Bitterfeld wohnende Schülerin/Schüler von der 1. bis zur 10. Klasse der allgemeinbildenden Schulen auf Antrag erhalten.

·         Bisher wurden ca. 5.000 Schüler(innen) befördert – ab Januar 2020 können dann ca. 12.000 (aktuell 11.360) Schüler(innen) kostenfrei mit dem Bus fahren.

 

Wofür kann das Ticket genutzt werden?

 

·         Das Ticket gilt nicht nur für Schulfahrten – auch zur Schwimmhalle, zum Praktikum, zur
Musikschule, zu kulturellen Veranstaltungen oder zum Sportverein. Das Ticket kann also auch für alle Busfahrten in der Freizeit genutzt werden.

·         Das Ticket ist nicht an die Schulzeiten gebunden. Es gilt 265 Tage im Jahr – 7 Tage die
Woche, also auch am Wochenende und auch in den Ferien.

 

Was ist nach der 10. Klasse oder wenn eine Berufsschule besucht wird?

 

·         Die Jugend-RegioCard kostet im Monat (im ABO) 31 Euro – Infos über die Vetter GmbH.

 

Fragen von den Ausschussmitgliedern wurden beantwortet.