Sitzung: 05.02.2020 Bildungs- und Sportausschuss
Frau Mylius
informierte die Mitglieder des Ausschusses wie folgt:
1. Richtlinie über die Gewährung von
Zuwendungen zur Durchführung des Produktiven Lernens (PL) im Land Sachsen-Anhalt
1.1. Mit
Bescheid des Landesverwaltungsamtes vom 08.01.2020 hat der Landkreis Anhalt- Bitterfeld einen Ablehnungsbescheid
hinsichtlich der Gewährung einer Zuwendung für das
Vorhaben – Implementierung von Modulen des Produktiven Lernens - erhalten.
Dies
betrifft die Antragstellung für die Sekundarschule Raguhn und die
Sekundarschule „Völkerfreundschaft“
in Köthen gleichermaßen.
Zur
Begründung wurde angeführt, dass die EU mit Erlass vom 02.08.2018 einen Be- willigungsstopp für alle Vorhaben
ausgesprochen hat, deren öffentliche Förderung
weniger als 50.000,00 € beträgt und
für die keine vereinfachten Kostenoptionen festge- legt waren.
Die
RL über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung des PL in LSA i. d. F. vom 21.12.2015 regelte das Verfahren
nicht auf Basis vereinfachter Kostenoptionen.
Da
die Antrags- und Bewilligungsbeträge in der überwiegenden Anzahl der Vorhaben
weniger als 50.000 € betragen
haben, war nach dieser RL eine Bewilligung von Zu-
wendungen für Vorhaben des
Produktiven Lernens seit dem 02.08.2018 nicht mehr möglich.
Mit
Erlass des MB vom 03.07.2019 sind in Vorgriff auf die Änderung der Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen
zur Durchführung des Produktiven Lernens zwar die Voraussetzungen für eine Förderung ab dem SJ 2019/2020 für die
Vorhaben zur Fort- führung des
Produktiven Lernens geschaffen worden. Die Förderung von Vorhaben zur Implementierung von Modulen des Produktiven
Lernens ist mit der RL-Änderung aber nicht
mehr vorgesehen.
1.2. Mit
Bescheid des Landesverwaltungsamtes vom 09.12.2019, Az. 302.3.7/23.10asz 08.01.2/00212/19, wurde dem LK
Anhalt-Bitterfeld für die Durchführung des Vorhabens „Fortführung des Produktiven Lernens“ an der Sekundarschule
Raguhn eine Zuwendung i. H. v. 8.685,66
€ bewilligt.
Der
Bewilligungszeitraum ist vom 01.08.2019 bis 31.07.2021.
Die
Zuwendung wurde in Form einer Festbetragsfinanzierung als ein nicht
rückzahlbarer Zuschuss i. H. v.
114,28 € je Schüler(in) bewilligt.
Die
Förderung wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert.
Der
Zuwendungsbetrag teilt sich bezogen auf den Bewilligungszeitraum wie folgt auf:
-
für das
HH-Jahr 2019 – 0,00 €,
-
für das
HH-Jahr 2020 – 4.684,49 €,
-
für das
HH-Jahr 2021 – 4.001,17 €.
Die
Zuwendung ist zweckgebunden und dient entsprechend der Vorhabensbe- schreibung der Senkung der Anzahl
der Schulabgänger(innen) ohne Abschluss sowie einer
Verbesserung der Vermittlung der Jugendlichen in eine berufliche Ausbildung und
der Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen.
2. 4. Änderung der VO Schulentwicklungsplanung
Mit
E-Mail vom 24.01.2020 teilte der Landkreistag hinsichtlich der Terminplanung
für das Verfahren zur 4.
Änderungsverordnung Schulentwicklungsplanung mit, dass die 1.
Kabinettsfassung für den 18.02.2020
mit dem Ziel der Freigabe zur Anhörung ange- strebt
wird.
3. Umsetzung
DigitalPakt
An
der Umsetzung des Digitalpakts konnte nach wie vor noch nicht gearbeitet
werden, da hierfür das notwendige Personal fehlt. Ein
zusätzlicher IT-Mitarbeiter soll voraussicht- lich
zum 01.03.2020 eingesetzt werden.
Weitere Fragen von den Ausschussmitgliedern wurden beantwortet.
Im Anschluss an die
Berichterstattung übergab Herr Gatter das Wort an Herrn Hippe.
Herr Hippe informierte
über die Umsetzung der Schüler-RegioCard im Landkreis Anhalt-Bitterfeld wie
folgt:
Mit dem Kreistagsbeschluss vom 06.06.2019 wurde das Modellprojekt
„Schüler-RegioCard“ und damit eine kostenfreie Nutzung des ÖPNV (Bus) für alle
Schüler(innen) von der 1. bis zur 10. Klasse für den Zeitraum 01.01.2020 bis
31.07.2023 eingeführt.
Ab dem 01.02.2020 erfolgt eine Sichtkontrolle der Fahrscheine und eine
Erfassung im Kassensystem soll voraussichtlich nach Ostern erfolgen.
Der Schülerausweis (zumindest in den oberen Klassenstufen) ist als
Nachweis erforderlich, da auf der Schüler-RegioCard kein Passfoto vorhanden
ist.
Die Schüler(innen), die im freigestellten Schülerverkehr (Förderschulen)
befördert werden, haben keinen Anspruch auf die Schüler-RegioCard.
Die Grundschüler(innen) müssen sich daran gewöhnen, dass der Fahrschein
mitzuführen ist, aber es wird auch keiner stehen gelassen, wenn das Ticket
vergessen wurde.
Zusammenfassend erläuterte Herr Hippe die Schüler-RegioCard wie
folgt:
Was genau ist die Schüler-RegioCard?
·
Die
Schüler-RegioCard ersetzt die bisherige Schülermonatskarte und berechtigt zur
kostenfreien Nutzung des gesamten Busfahrplanangebotes im Landkreis
Anhalt-Bitterfeld. Sie gilt für beliebig viele Fahrten in allen Tarifzonen
entsprechend gültigem Tarifzonenplan sogar bis nach Dessau und bis nach
Gräfenhainichen.
·
Das
Ticket kann jede(r) im Landkreis Anhalt-Bitterfeld wohnende Schülerin/Schüler
von der 1. bis zur 10. Klasse der allgemeinbildenden Schulen auf Antrag
erhalten.
·
Bisher
wurden ca. 5.000 Schüler(innen) befördert – ab Januar 2020 können dann ca.
12.000 (aktuell 11.360) Schüler(innen) kostenfrei mit dem Bus fahren.
Wofür kann das Ticket genutzt werden?
·
Das
Ticket gilt nicht nur für Schulfahrten – auch zur Schwimmhalle, zum Praktikum,
zur
Musikschule, zu kulturellen Veranstaltungen oder zum Sportverein. Das Ticket
kann also auch für alle Busfahrten in der Freizeit genutzt werden.
·
Das
Ticket ist nicht an die Schulzeiten gebunden. Es gilt 265 Tage im Jahr – 7 Tage
die
Woche, also auch am Wochenende und auch in den Ferien.
Was ist nach der 10. Klasse oder wenn eine Berufsschule besucht wird?
·
Die
Jugend-RegioCard kostet im Monat (im ABO) 31 Euro – Infos über die Vetter GmbH.
Fragen von den Ausschussmitgliedern wurden beantwortet.