Sitzung: 20.02.2020 Kreis- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 4
Vorlage: BV/0069/2020
Herr Lucas gab folgende Informationen:
Ergebnishaushalt:
ð Erträge im Ergebnishaushalt i.H.v. 232.636.000 Mio. EUR
ð Aufwendungen im Ergebnishaushalt i.H.v. 230.271.900 EUR
= Überschuss i.H.v. 2.364.000 EUR
Finanzplan:
ð Einzahlungen i.H.v. 226.484.500 EUR
ð Auszahlungen i.H.v. 221.277.900 EUR
Finanzierung der Verwaltungstätigkeit – Überschuss i.H.v. 5,2 Mio. EUR
Investitionstätigkeit g Einzahlungen i.H.v. 11.648.100 EUR
g Auszahlungen i.H.v. 18.331.700 EUR
= ca. 6,7 Mio. EUR werden benötigt
Finanzierungstätigkeit – Volumen i.H.v. 7,2 Mio. EUR durch Kredite bzw. Umschuldungen
g für Tilgung müssen ca. 5,8 Mio. EUR aufgewendet werden
g Defizit i.H.v. – 76.000 EUR vorhanden
g soll durch Erhöhung der Kassenkredite mit finanziert werden
- Liquiditätskredite sollen laut Auflage des Landesverwaltungsamtes abgebaut werden
-
Wesentliche Änderungen im Vergleich zum letzten Kreis- und Finanzausschuss:
- Einsparung bei den Personalaufwendungen i.H.v. 1.024.600 EUR -> Anpassung bei 39 Produkten
- Kreisumlagehebesatz von 42,9% -> ergibt eine Ertragserhöhung von 2.647.100 EUR
- Investitionen: 18,3 Mio. EUR -> Einzahlungen insgesamt 11,6 Mio. EUR
- Erhöhung um 70.000 EUR durch Einnahmen aus Grundstücksverkauf
- Finanzierungstätigkeit – Kreditaufnahmen und Umschuldung i.H.v. 7.080.400 EUR
- Tilgung 6.037.000 EUR – es wird ein Plus erwirtschaftet i.H.v. 1.043.400 EUR
- Kreisumlage: Kreisumlagevarianten wurden vorgelegt, die Kommunen wurden angehört, ein Abwägungsprozess wurde durchgeführt
gErgebnis: ein Mehrjahreszeitraum wurde mit betrachtet, wo es jeder Kommune möglich war, einen Ausgleich des Haushaltes zu gewährleisten
g Kreisumlagehebesatz i.H.v. 42,9% ist angemessen
Herr Wolkenhaar fragte, ob es möglich ist, dass die Verwaltung weitere Vorschläge zu Einsparungen unterbreitet. Da dies bisher nicht passierte, werden die Fraktionen vermehrt Änderungsanträge stellen. Des Weiteren hätte er sich weitere Ausführungen zur Beschaffung des HLF 20 in Aken gewünscht.
Herr Schulze äußerte, dass es sehr viele Zuarbeiten durch die Verwaltung gab.
Herr Wolkenhaar fragte wiederholt, warum der Landkreis für die Stadt Aken einen HLF beschaffen muss.
Herr Northoff wies darauf hin, dass er von Anfang an forderte, wer etwas kürzen möchte und die Kreisumlage senken möge, sollte auch die Kürzungen benennen. Er sah nicht ein, die Aufgaben erst kurz vor Toresschluss anzupacken, die man schon ein paar Monate hätte machen können. Er ging davon aus, dass die Fraktion mehrheitlich dem Haushalt zustimmen wird. Er plädierte dafür, den Haushalt zu beschließen, damit die Investitionen und die freiwilligen Leistungen ins Auge gefasst werden können und man handlungsfähig ist. Er blieb jedoch bei seiner Auffassung, dass Erhöhungen näher erläutert werden sollten.
Herr Schulze verwies darauf, dass man dem Wunsch von Herrn Northoff und Herrn Wolkenhaar gefolgt ist. Im Bereich der Personalkosten wurden 1 Mio. EUR eingespart.
Herr Sonnenberger unterstrich, dass man bereits viele Monate über den Haushalt diskutiert hatte. Es wurden sehr detailliert Nachfragen gestellt, welche von der Verwaltung beantwortet wurden sind. Von der Verwaltung wurde gute Arbeit geleistet und man sollte nun einen Schlussstrich ziehen. Bei der Kreisumlage sollte man Kompromisse eingehen, um die Handlungsfähigkeit des Landkreises mitzutragen.
Herr Maaß fand die Kritik an den Kämmerer nicht für gerechtfertigt. Er teilte mit, dass die Fraktion DIE LINKE. nicht bereit ist, den Kreisumlagehebesatz von 42,9% zu tragen.
Herr Egert stellte fest, dass die Variante des Soll-/Ist-Vergleichs fehlt. Er bezog sich auf die Schuldenentwicklung, Seite 13 des Finanzberichtes. Zu Beginn des Jahres 2019 hatte man einen Schuldenstand i.H.v. 33,7 Mio. EUR, am Ende i.H.v. 21,8 Mio. EUR. Durch das Liquiditätsprogramm ist man verpflichtet, 3,46 Mio. EUR Liquiditätskredite abzubauen. Er stellte die Frage an Herrn Lucas, ob dieser hier Möglichkeiten sieht, diese Summe dahingehend anzupassen, dass man der Kreisumlage noch entgegenkommt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist man mit 2 von 3 Stimmen der Meinung, dass es gut tut, einen vollzugsfähigen Haushalt im Landkreis zu bekommen.
Herr Wolkenhaar stellte fest, dass die Höhe des Kreisumlagehebesatzes von 42,9 % der jetzige Stand ist. Seine Fragen, die er gestellt hatte, wurden nicht beantwortet. Man hat knapp 1,2 Mio. EUR über im Durchschnitt und fast 3 Mio. EUR über den normalen Jahren gehabt. Zwei Kommunen müssen weniger bezahlen, alle anderen Kommunen müssen mehr bezahlen. Er möchte, dass man gemeinsam den Kommunen zeigt, dass der Kreis bemüht ist, alle mitzunehmen. Man sollte hier ein Zeichen setzen und die 600.000 EUR im Haushalt finden. Das wären für jede Kommune 60.000 EUR bis 70.000 EUR. Bei der letzten Haushaltsdiskussion wurde gesagt, dass man dem Haushalt zustimmen wird, wenn man bis zu diesem Punkt kommt. Er hatte für die letzte Kreistagssitzung Änderungsanträge vorbereitet. Es wurde sich dann auf einen Kreisumlageschlüssel geeinigt, welchem auch zugestimmt wurde.
Er fragte, warum man hier in dieser Länge nochmal über den Haushalt diskutiert. Wenn es gewünscht ist, bekommen die Mitglieder zu jeder Haushaltsberatung Änderungsanträge. Aber dann dauern die Sitzungen noch länger. Der HLF 20 ist keine Aufgabe des Landkreises. Es sind ein Kommandowagen für das DRK und eine Leitstelle aufgeführt, wo man vom Land nicht weiß, ob es Bestand hat.
Herr Schulze teilte mit, dass es derzeitig keine Änderungen gibt, was die Leitstelle von Seiten des Landes betrifft. Es ist geltendes Recht und somit notwendig.
Herr Egert stellte fest, dass seine Frage zum Abbau der Liquiditätskredite noch nicht beantwortet ist.
Herr Lucas erklärte, dass man als Landkreis die Liquiditätskredite abbauen muss. Mit dem vorliegenden Haushalt ist dies nicht möglich, auch mit 42,9 % nicht. Die Liquiditätskredite werden aufgebaut mit 75.800 EUR. Die Kredite für die Jahre 2018 und 2019 mit ca. 3 Mio. EUR werden in diesem Jahr aufgenommen. Auf Grund dessen wird der Bestand der Liquiditätskredite indirekt verringert. Wenn die Kreisumlage weniger beschlossen wird, würden sich die Liquiditätskredite wieder aufbauen. Bei den Liquiditätskrediten ist man über den Genehmigungsfreigrenzen, d.h. das Landesverwaltungsamt muss diese genehmigen. Vorschlag war analog dem letzten Jahr, diese bei 70 Mio. EUR zu belassen. Beim FAG ist es so, dass es eine zeitversetzte Berechnung der Kreisumlage ist. Man hat den Gemeindeanteil an Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, allgemeine Zuweisungen. Das sind alles Grundlagen, aber nicht in diesem Jahr. D.h. die Kommunen haben im Vorjahr höhere Einnahmen gehabt. Im Vorjahr hatten die Kommunen dadurch höhere Erträge zu verzeichnen. Die Kreisumlageentwicklung ist im Vorbericht auf Seite 21 dargelegt. Er verwies hierbei auf die Umlagesätze.
Herr Dittmann verwies auf die Niederschrift vom 23.01.2020, welche vorhin bestätigt wurde. Darin ist sehr deutlich vermerkt, dass über einen Kreisumlagesatz von 42,9% geredet wurde. Die Aussage, dass heute zum ersten Mal darüber diskutiert wurde, ging völlig fehl an der Realität vorbei. Wenn es darüber hinaus zu einer Mehrheit kommen soll, muss aus der Mitte des Kreistages und des Kreis- und Finanzausschusses ein Vorschlag kommen, welche Leistungen konkret gestrichen werden. Für die Vorgabe, die der Landrat in der Sitzung am 23.01.20 gegenüber der Verwaltung zu Pauschalmaßnahmen getroffen hat, dürfte hinreichend Problempotential im Haus geschaffen worden sein.
Herr Wolkenhaar kritisierte, dass zur letzten Sitzung nicht alle Kreistagsmitglieder eingeladen wurden, die sich mit dem Haushalt beschäftigen. Weiterhin fragte er, ob er noch eine Antwort zu den Fördermitteln und den Leasinggeschäften für das Feuerwehrfahrzeug bekommt oder er einen Änderungsantrag stellen soll.
Herr Stoye äußerte zur Thematik HLF 20, dass er bereits im Dezember eine Stellungnahme gemacht hatte. Man hatte einen Zuwendungsantrag beim Land für das HLF 20 eingereicht. Hierzu gab es keine Rückmeldung bezüglich einer Förderung oder Ablehnung. Nach Rücksprache mit dem Innenministerium wird es keine Aussagen zu Förderungen oder Ablehnungen vor Mai oder April 2020 geben. Man sollte abwarten, ob der Antrag gefördert wird, weil man mit der Förderung + Leistung aus der Versicherung fast eine Vollfinanzierung des Fahrzeuges hat. Dem steht nur ein ganz geringer Betrag als Eigenleistung entgegen. Sollte es keine Förderung sondern eine Ablehnung geben, sollte man darüber nachdenken, dass man evtl. einen Teil oder den ganzen Teil der Versicherungsleistung der Stadt Aken für die Neubeschaffung eines Fahrzeuges in Eigenregime anbietet, ohne dass wir als Landkreis finanziell vereinigt sind. Das ist der Stand zum HLF 20.
Weiterhin bezog er sich auf das Vegetationsbrandlöschfahrzeug. Hier ist vom Land klar geregelt, dass jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt ein solches Fahrzeug bekommen soll. Das ist eine zentrale Beschaffung vom Land. Eine Förderquote mit 87,5% ist konkret vorgegeben. Es ist nur ein geringer Teil beizusteuern, um hier ein Fahrzeug zu erhalten. Ein diesbezüglicher Zuwendungsantrag wurde beim Land eingereicht. Weil man es nicht schafft, zentral auszuschreiben, wurde diese Vereinbarung wieder an uns zurückgegeben und man musste eine neue Vereinbarung für das Jahr 2021 unterzeichnen. Die Gesamtsumme des Vegetationslöschfahrzeuges steht noch nicht fest, man hat nur einen Schätzwert benannt. Das Land fördert mit 87,5%.
Herr Wolkenhaar stellte fest, dass im Haushalt Fördermittel i.H.v. 5.000 EUR aufgeführt sind. Er ging davon aus, dass der Fördermittelbescheid in der Zwischenzeit gekommen ist. Beim letzten Mal hatte man sich verständigt, einen Sperrvermerk einzufügen bzw. aus dem Haushalt rauszunehmen und die Einstellung erfolgt, wenn es akut wird. Er bat um Abklärung, ob die Summe in den Haushalt für 2021 eingestellt werden sollte.
Herr Northoff bemerkte, dass man es ständig so gehandhabt hatte. Es gibt den Grundsatz, dass Ausgaben, die durch Fördermittel finanziert sind, nicht getätigt werden, wenn Fördermittel nicht kommen.
Es gab keine weiteren Nachfragen.
Die Vorlage 0069/2020 wurde mehrheitlich mit 6 Ja-Stimmen und 4 Gegenstimmen dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.