Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0

1.       Der Kreistag Anhalt-Bitterfeld fordert die Landesregierung von Sachsen-Anhalt auf, unverzüglich der gesetzlichen Pflicht zur Krankenhausinvestitionsfinanzierung nachzukommen. Er befürwortet das geplante Landeskreditprogramm in Höhe von 700 Mio. EUR zur Finanzierung der kommunalen Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt und empfiehlt, diese Mittel als Pauschal-förderung nach dem bisherigen Schlüssel auszureichen, um das Verfahren zu beschleunigen und den Kliniken die Gestaltung der kurzfristig notwendigen Investitionen zu ermöglichen. Es wird an die Landesregierung appelliert, zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den Krankenhäusern und deren Mitarbeitern zurückzukehren und somit wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Schaden vom Land Sachsen-Anhalt abzuwenden.

 

2.       Der Landrat wird beauftragt, diese Resolution dem Finanzminister, dem Ministerpräsidenten, dem Landtag und der Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration zuzuleiten.

 

3.       Der Kreistag bekennt sich zum Erhalt des letzten verbliebenen kommunalen Krankenhauses in Anhalt-Bitterfeld.

 

 


Durch die Fraktion SPD-Grüne wurde ein Änderungsantrag eingereicht. In der Überschrift ist das Wort „kommunal“ zu streichen.

 

Durch die AfD-Fraktion wurde ein Änderungsantrag eingereicht, welcher als Ergänzung betrachtet werden soll.

 

(Herr Bresch gegangen = 42+1 = 78,18%.)

 

Herr Urban ergänzte in seinem Antrag den Punkt 2 um das Wort „Finanzminister“. Weiterhin übernahm er den Änderungsantrag der Fraktion SPD-Grüne. Im Antragstext wird das Wort „kommunal“ gestrichen. Den Änderungsantrag der AfD-Fraktion konnte er nicht übernehmen, da eine Privatisierung gänzlich ausgeschlossen werden soll. Er würde den 1. Teil unterstützen, wenn man den 2. Teil wegstreicht.

 

(Herr de Vries und Herr Berkenbusch gegangen = 40+1 = 74,55%.)

 

Herr Roi unterstützt die Resolution. Er wies darauf hin, dass die Resolution fast schon zu spät kommt. Aber die Verantwortung tragen diejenigen, die im Landtag sitzen. Der Änderungsantrag ist ein klares Bekenntnis. Die Privatisierungen waren ein Fehler. Deshalb sollte man das Krankenhaus Bitterfeld-Wolfen als letztes kommunales Krankenhaus erhalten. Man sollte nicht dafür sorgen, dass es in die Hände von Großkonzernen kommt, die Gewinne in andere Länder abführen.

 

Der Punkt 4 wurde zurückgezogen. Man wird sich erneut zu dieser Frage im Kreistag melden. Der Punkt 3 bleibt bestehen.

 

Herr Urban äußerte, dass die Resolution aus seiner Sicht nicht zu spät kommt, da eine Resolution ohne Sachbezug meistens ins Leere verläuft. Er hofft auf die Unterstützung auch in Magdeburg, dass die Landtagsabgeordneten dafür kämpfen.

Zur Rekommunalisierung äußerte er, dass es der Kreistag selbst in der Hand hat, es in private Hand zu geben. Hier muss man sich nicht extra in einem Antrag positionieren.

Herr Northoff erklärte, dass man mit dem 1. Satz des Punktes 3 durchaus leben kann. Der 2. Satz ist vor dem Hintergrund der Beschlussvorlage überhaupt nicht nachvollziehbar. Im Zusammenhang mit der Gewährung des Investitionszuschusses wurde beschlossen, dass für unser Krankenhaus die Wirtschaftlichkeit überprüft wird. Dieses Gutachten liegt noch nicht vor. Er hält es für angebracht abzuwarten, bis das Gutachten vorliegt.

Herr Loth teilte mit, dass die Krankenhäuser bei der Finanzierung von 180 Mio. EUR auf 145 Mio. EUR gesunken sind. Auch dort hätte man rechtzeitig eingreifen können, da die Investitionsfinanzierung nicht ausreicht. Aus dem Grund warb er dafür, das Bekenntnis mit in die Revolution aufzunehmen.

Frau Zoschke teilte mit, dass die Fraktion DIE LINKE. die Resolution mit tragen wird. Jedoch gab es bisher andere Verfahrensweisen zu Resolutionen im Kreistag. Die 180 Mio. EUR, welche zur Verfügung standen für die Krankenhauslandschaft in Sachsen-Anhalt waren in erster Linie Bundesmittel und nicht hauseigene Mittel. Diese Mittel hat das Land 1:1 weitergereicht. Mit dem Haushalt 2013 wurde extrem gekürzt. Deshalb ist ihre Fraktion im Landtag bemüht, zu jeder Haushaltsberatung diese Mittel wieder aufzustocken. Auch sollte dem Finanzminister noch einmal verdeutlicht werden, dass 700 Mio. EUR, die notwendig und dringend sind, nicht an eine Rangliste geknüpft werden, sondern einzustellen sind und danach verhandelt wird, wo das Geld eingesetzt wird.

Herr Sonnenberger erklärte, dass die Fraktion Freie Wähler ABI diese Resolution unterstützt. Den 2. Satz im Punkt 3 der AfD-Fraktion hielt er nicht für dringend notwendig. Den 1. Satz würde er gerne unterstützen.

Herr Schönemann stellte den Geschäftsordnungsantrag „Ende der Rednerliste“.

Herr Roi bat den Kreistag, den Antrag abzulehnen, da die Grundsatzfrage die Zukunft des Landkreises unserer Bevölkerung betrifft.

 

Der Geschäftsordnungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

 

Herr Heeg äußerte, dass die Privatisierung des Köthener Krankenhauses für die Patienten einen großen Vorteil hatte. Die Investitionen waren groß. Er, als ehemaliger Patient, ist immer zufrieden und geheilt nach Hause gegangen.

Herr Schenk fände es gut, wenn sich der Kreistag zum Erhalt dieses kommunalen Krankenhauses bekennt. Er bat darum, über die beiden Sätze im Änderungsantrag gesondert abzustimmen. Dann hat man ein Ergebnis für diesen Antrag, welches in den Gesamtantrag eingehen kann.

Herr Schulze erklärte, dass der Kreistag sein Erkenntnis, das Krankenhaus zu unterstützen, bereits abgegeben hatte. Zur nächsten Aufsichtsratssitzung soll beschlossen werden, welche Vorschläge es gibt, danach geht es in den Kreis- und Finanzausschuss und in den Kreistag. Dann wird der Landkreis über die Maßnahmen entsprechend weiter informiert.

Herr Ziegler äußerte, wenn sich alle zu dem kommunalen Krankenhaus bekennen, sollte die Schlussfolgerung sein, dass eine Privatisierung abgelehnt wird.

 

Es wurde über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Punkt 3, Satz 1 abgestimmt.

Dieser wurde mehrheitlich mit 32 Ja-Stimmen und 4 Gegenstimmen, bei 5 Enthaltungen bestätigt.

 

Weiterhin wurde über den Änderungstrag der AfD-Fraktion, Punkt 3, Satz 2 abgestimmt.

Dieser wurde mehrheitlich mit 16 Ja-Stimmen und 17 Gegenstimmen, bei 8 Enthaltungen, abgelehnt.

 

Die geänderte BV/0078/2020 wurde einstimmig mit 41 Ja-Stimmen bestätigt.