Herr Böddeker informierte, dass derzeit die beiden Stäbe Katastrophenstab und der Pandemiestab arbeiten.

Im Moment gilt die 4. Verordnung zur Eindämmung der Pandemie mit mehreren Änderungen. Ab 04.05.2020 wird eine neue Verordnung gelten, die mögliche Lockerungen mit sich bringen wird.

 

Die aktuellen Zahlen im Landkreis:

-          derzeit 65 Infizierte, davon sind 45 Personen wieder genesen

-          in Quarantäne waren bisher insgesamt 91 Personen

-          2 Personen werden im Krankenhaus stationär betreut

 

Herr Böddeker teilte weiterhin mit, dass es Probleme in der Beschaffung von Schutzbekleidung gibt.
In der Notbetreuung in den Kindereinrichtungen werden derzeit 1.184 Kinder betreut (im Normalbetrieb sind es ca. 10.000 Kinder). Ab Montag, den 27.04.2020, wird es einen neuen Erlass für die Kita-Betreuung geben, wonach ein größerer Personenkreis Anspruch auf Notbetreuung hat. Ziel ist die schrittweise Annäherung an den Normalbetrieb.

Abstrichstellen werden weiterhin betrieben, allerdings wird ab dem 27.04.2020 nur noch in Bitterfeld eine stationäre Abstrichstelle – alle drei Tage – vorhanden sein. Die Abstrichstellen in Köthen und Zerbst werden ausgesetzt. Grund hierfür ist der fehlende Bedarf.

Weiterhin sind 2 Informationstelefone in Betrieb – zum einen die allgemeine Informationshotline des Landkreises ab dem 19.04.2020 (von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr) und seit letzter Woche ein Sorgentelefon, wo der Sozialpsychiatrische Dienst eine telefonische Notfallseelsorge anbietet.

Weiterhin erklärte Herr Böddeker, dass die Kreisverwaltung für Besucher geschlossen bleibt.

Herr Stoye – Leiter des KAT-Stabes - erklärte, dass der Landkreis weiterhin mit Mitarbeitern des Landkreises die Bestreifung der Ordnungsämter der Gemeinden unterstützt. Dies wird bis auf Widerruf fortgeführt werden.

Das Hauptaugenmerk in der Stabsarbeit liegt speziell auf Bedarfsermittlungen hinsichtlich Schutzmaterialien medizinischer Einrichtungen und deren Verteilung.

Weiterer Schwerpunkt sind die Schulöffnungen und die damit verbundenen Schutzmittel. Hier gab es heute Vormittag seitens des Ministeriums eine Lieferung für die Abiturklassen. Was demnächst vom Land noch zur Verfügung gestellt werden wird, kann derzeit nicht gesagt werden. Die in der Trägerschaft des Landkreises befindlichen Schulen sollen mit einem sogenannten „Starterkit“ ausgestattet werden, so dass man hier entsprechend über genügend Desinfektionsmittel und Schutzmasken verfügen kann.

Herr Stoye erklärte weiterhin, dass der Stab, welcher seit dem 17.03.2020 besteht, eng mit dem Gesundheitsamt zusammen arbeitet und es noch nicht absehbar ist, wann die Tätigkeit beendet werden kann.

Herr Schulze teilte mit, dass regelmäßig Telefonkonferenzen mit der Landesregierung stattfinden. Die letzte fand heute statt, wozu Herr Krüger wie folgt informiert:

Herr Krüger erklärte, dass am 29.04.2020 die nächste Abstimmung der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin stattfinden wird; am 02.05.2020 tagt das Kabinett der Landesregierung und am 02.05.2020 wird mit der fünften Eindämmungsverordnung zu rechnen sein.

Zur vierten Eindämmungsverordnung teilte Herr Krüger mit, dass das Land Sachsen-Anhalt bei einer restriktiven Auslegung des § 7 bzgl. der Grenze von 800 qm als Voraussetzung der Öffnung von Ladengeschäften bleibt. Des Weiteren bestehe keine Pflicht für das Tragen eines Mund-Nasen-Schutze für Kinder und Jugendliche in Schulen und Kitas.

Weiterhin führte Herr Krüger aus, dass mit der fünften Eindämmungsverordnung Regelungen zur Inbetriebnahme von Friseurgeschäften sowie Betrieben im Bereich der Kosmetik und Fußpflege und Barbieren geplant sind. Bezüglich der Möglichkeit der Aufnahme der Tätigkeit von Fitnessstudios bleiben die weiteren Erkenntnisse und Festlegungen der Sportministerkonferenz abzuwarten. Zu gastronomischen Einrichtungen und Unternehmen im touristischen Bereich ist in absehbarer Zeit keine Veränderung zu erwarten.
Weiterhin wird eine Öffnung der Zugangsmöglichkeiten zur Notbetreuung in den Kitas angestrebt.

Bezüglich Großveranstaltungen streben die Bundesländer eine bundeseinheitliche Regelung/Definition an. Weiterhin strebt man für die Kitagebühren im Mai 2020 dieselben Regelungen wie für den April an.

Herr Schulze dankte allen, die in dieser Zeit ihr Bestes gaben und auch weiterhin geben werden.