Frau Buchheim fragte bezüglich dem Bildungs- und Teilhabepaket an: Durch die Schließung von Kindertageseinrichtungen und Schulen fließt derzeit das Geld für das Mittagessen aus dem Bildungspaket nicht in voller Höhe ab. Gibt es seitens des Landkreises eine Überlegung, wie dieses Geld den Betroffenen zu Gute kommen kann, z.B. durch Essensauslieferungen oder Auszahlung des Geldes?

Weiterhin fragte Frau Buchheim, welcher Betrag derzeit durch die Pandemie abfließt und was dann mit dem Geld passiert?

Herr Böddeker sicherte eine schriftliche Antwort zu. Ebenso sicherte Herr Krüger zu, dass die Zahlen zu den eingesparten Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nachgereicht werden.

Herr Krüger erklärte, dass die Mittel für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung grundsätzlich für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung sind, d. h. Grundvoraussetzung im Gesetz ist die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung. Bietet dies die Kita nicht an (z. B. wegen Schließung) dann entfällt grundsätzlich der Leistungszweck. Die Kosten für die Verpflegung von Kindern sind grundsätzlich auch in der Regelleistung enthalten, d. h. es entsteht den Eltern kein finanzieller Nachteil.
Frau Buchheim bat um Mitteilung, wie hoch die derzeitige Auslastung in der Kita-Notbetreuung ist? Stimmt es, dass einzelne Einrichtungen (trotz Anspruch auf Notbetreuung) Kinder mangels Kapazität abgewiesen haben?

Herr Böddeker erklärte, dass die derzeitige Auslastung der Kita-Einrichtungen unterschiedlich ist. In einigen Gemeinden sind nur noch geringe Plätze, in anderen noch reichlich Kapazitäten vorhanden. Es ist jedoch vorgekommen, dass nicht alle Kinder in den Einrichtungen notbetreut werden konnten, in denen sie regulär betreut werden; dafür haben sie dann andere Plätze erhalten.

Frau Buchheim verwies auf ein Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 20.04.2020, in welchem auf die schwierige Situation von betroffenen Familien hingewiesen wurde und dass es Überlegungen gäbe, die Mahlzeiten zu den bedürftigen Familien nach Hause zu bringen. Frau Buchheim regte an, diese Möglichkeiten für den Landkreis zu prüfen.

Herr Heeg nahm Bezug auf die Aussage von Herrn Schulze, dass der Vergabeausschuss eine Reihe von Ausschreibungen aufheben musste. Er bat alle, die Kontakte zu Handwerksbetrieben haben, darauf hinzuweisen, dass diese Ausschreibungen weiter existieren und diese sich weiterhin bewerben.

Weiterhin bat Herr Heeg die Verwaltung zu prüfen, wie nach der Corona-Krise die Wirtschaft möglichst belebt und entlastet werden kann. In vielen Kommunen gibt es Flächen für die Gastronomie im Außenbereich, von den Gebühren befreit. Andere Kommunen beschäftigen sich mit Parkerleichterungen bzw. Sonderparkgenehmigungen, damit Handwerksbetriebe und die Gesundheitsbranche Möglichkeiten haben, ihre Fahrzeuge ohne Knöllchen abzustellen.

Herr Schulze teilte hierauf hin mit, dass nicht der Landkreis, sondern die zuständigen Städte und Gemeinden für die Parkplätze zuständig sind.

Herr Roi unterstütze die Anregungen von Herrn Heeg. Er entgegnete allerdings, dass es eine solche Initiative im Zerbster Stadtrat gab – Parkfreiheit für die Pflegebranche. Hier hatte aber die Fraktion CDU-FDP eindeutig dagegen gestimmt.

Weiterhin erklärte Herr Roi, dass ihm mehrere Anfragen von Gastronomen bezüglich der Öffnungen der gastronomischen Einrichtungen ab dem 18.05.2020 und des diesbezüglichen Antragsformulars zugegangen sind. Zum einen fragte Herr Roi an, wieviel Personal für die Einhaltung der ab Montag geltenden Richtlinien und Hygienemaßnahmen zuständig ist? Weiterhin fragte er zum 5-seitigen Antrag an, wer diesen erstellt hat? Zum Punkt 3 – Grundsätzliches – im Antrag steht, es wird darauf geachtet, dass an einem Tisch höchstens 5 Personen oder Angehörige eines Hausstandes bzw. in gerader Linie Verwandte Personen sitzen, in Verbindung mit der Pflicht, dass in Listen die Namen, Anschrift und Telefonnummer eingetragen werden muss. Welche Möglichkeit hat der Gastronom, Verwandtschaftsgrade zu überprüfen? Wie soll dies genau umgesetzt werden?

Herr Böddeker teilte mit, dass das Formular vom Landkreis erstellt wurde. Allerdings auf Vorschlag des Altmarkkreises Salzwedel. Es gibt gewisse Unschärfen in der Kontrolle. Es ist eine Frage des Handlings des Gastgebers. Er hat die Möglichkeit, den Ausweis zu verlangen oder jemanden auszuschließen. Das Kontrollpersonal wird gemeinsam mit den Städten und Gemeinden von Montag bis zum Wochenende kontrolliert, insbesondere zum Männertag. Auch die Polizei wird in größerem Umfang für Einsätze bereitstehen. Der Antrag selbst umfasst 3 Seiten, die anderen 2 Seiten sind Erläuterungen. Man ist hier unter den Vorschlägen geblieben. Für Küchenpersonal wird z.B. keine Mund-Nasen-Bedeckung gefordert. Seit längerer Zeit sind 2 Telefonhotlines in Betrieb, welche auch für Gastbetriebe verfügbar sind. Die Kollegen sind aktuell über die Bearbeitung informiert.

Herr Roi fragte, wie es in der Praxis ablaufen soll. Mit den 5 Leuten verstehen einige nicht. Er fragte, ob ein Ehepaar mit 2 Kindern und weiteren 4 Personen an einem Tisch sitzen kann.

Herr Böddeker äußerte, nur 5 Personen.

Herr Roi fragte, was die Verwandtschaft damit zu tun hat, wenn es immer 5 Personen sind. Das sorgt für Verwirrung.

Herr Böddeker gab an, wenn der Haushalt größer als 5 Personen ist, kann man trotzdem zusammen am Tisch sitzen, aber keine weiteren Fremden dazu.

Herr Schulze erklärte, dass man nicht jede Anfrage klären kann. Man kann es nur aufgreifen und die interessierten Gastwirte können ihre Anfragen stellen, die dann von uns beantwortet werden.

Herr Loth bezog sich auf die Biosicherheit. Vom Land hat man einen Vordruck bekommen, aber mit Vorgaben, an die man sich halten muss. Wer hat diese Vorgaben geprüft, ob der Antrag eingehalten wird. Das wäre eine interessante Frage. Zum Thema Biosicherheit: Im Landkreis gibt es einen Autohof an der A9. Es gab eine Auflage vom Land, zu prüfen, inwieweit die untere Behörde dort die Biosicherheit herstellen kann. Wie ist dort der Stand?

Herr Böddeker verwies auf die 1. Änderungsverordnung zur 5. Pandemieeignungsverordnung. Die Vorgaben in dem Formular, was an das Landesverwaltungsamt gegangen ist, wurden beachtet. Das Verwaltungshandeln wird hausintern geprüft. Es ist üblich, dass nur auf Antrag geprüft wird. Die Biosicherheit beim Autohof liegt in der Zuständigkeit der Landstraßenbaubehörde.

Herr Loth äußerte, dass diese Aussage falsch ist. Beim Ausschuss wurde gesagt, dass der Landkreis die Antworten bekommen hat, die Biosicherheit zu überprüfen, nachzubessern und herzustellen.

Herr Schulze sicherte eine nochmalige Prüfung zu.

Herr Wolkenhaar erhielt einen Brief von den Hebammen des Kreiskrankenhauses zur Weiterleitung an die Kreistagsmitglieder.

Herr Wolpert verwies darauf, dass es geprüft wird, da sich die Hebammen zuerst an den Landrat bzw. den Vorsitzenden des Kreistages wenden sollten. Es ist in dieser Art und Weise nicht üblich, Anliegen Dritter in den Kreistag zu bringen.