Herr Böddeker informierte über den aktuellen Stand bezüglich der Corona-Situation im Landkreis:

 

-          Erstinfizierte derzeit 73, davon sind 69 Personen wieder genesen, 2 Personen sind verstorben, 2 der Erstinfizierten befinden sich noch in Quarantäne (beide in Raguhn-Jeßnitz)

-          von bisher insgesamt 568 ausgesprochenen Quarantäneverfügungen sind aktuell noch 26 gültig

-          die letzte Infektion war am 26.05.2020

 

Derzeit gibt es auf Landesebene Diskussionen über die weiter vorzunehmenden Test, ob diese schwerpunktmäßig oder flächendeckend durchgeführt werden. Es gibt ein Testmanagement, welches vom Land vorbereitet wird – hier soll dann auch die Kostenfrage geklärt werden.

Viele Einrichtungen nehmen wieder den Betrieb auf, seit gestern auch wieder die Volkshochschule. In Köthen laufen derzeit drei Kurse, in Bitterfeld und Zerbst jeweils 2 Kurse.

Herr Schulze teilte mit, dass seitens der Verwaltung der Katastrophenschutzstab noch bis Ende Juni aktiv bleibt. Den Anforderungen entsprechend wurde dieser von der Mitarbeiterzahl bereits minimiert. Der wird ab 01.07.2020 in einen weiter geöffneten Modus gehen, dazu werden derzeitig die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen (z. B. Spuckschutz und Einbau von speziellen Tresen im Bereich der Zulassungsstelle oder Ausländerbehörde) und es wird ein entsprechendes Hygienekonzept erarbeitet.

Zu den Sportstätten erklärte Herr Schulze, dass die Sporthallen ab 01.07.2020 wieder zur Verfügung stehen. Weiterhin sollen in den Sommerferien die Sporthallen geöffnet bleiben, so dass die Vereine diese nutzen können. Voraussetzung ist die Einhaltung der Eindämmungsverordnung. Als Betreiber ist der Landkreis für das Hygienekonzept in den jeweiligen Sportstätten verantwortlich, die dann von den Nutzern eingehalten werden müssen.

Frau Wohmann gab zur Deponie Roitzsch DK1 und DK0 folgenden Sachstand: Derzeit wurde die 3. Fassung der Antragsunterlagen an die beteiligten Unternehmen verteilt. Bis zum 12.06.2020 sollen die Stellungnahmen zur Vollständigkeit der Unterlagen an die Verwaltung zurückkommen. Derzeit liegen bereits 3 Meldungen vor, die die Vollständigkeit der Unterlagen nicht darstellt, so dass Anpassungen und Aktualisierungen noch erforderlich sind. Wie weit es dann zur öffentlichen Auslegung kommt, kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden.

Frau Griebsch gab einen Einblick in die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes

Anhalt-Bitterfeld in der Kreisverwaltung. Eine Zusammenfassung liegt dem Protokoll anbei.

Herr Egert fragte nach, wie auch Schnittstellen für die Kommunen geplant sind? Weiterhin gibt es einen Bürger-Unternehmens-Zugang. Ist hier geplant, dass die Accounts in Richtung Land weitergegeben werden, dass die Bürger nur einen Account für verwaltungsrechtliche Prozesse benutzen können?

Frau Griebsch antwortete, dass die Bürger und Unternehmenskonten eine Basiskomponente des Landes sei, die im Landkreis eingebunden ist und somit jeder nur einen Account benötigt. Die Schnittstellen werden abgefragt, in dem wir identifizieren, was sind unsere Fachanwendungen für welchen Prozess, gleiche Abfragen erfolgen auch bei den Kommunen. Hier wurden auch schon teilweise Informationen zurückgemeldet.

Frau Kamli informierte über den Stand zum „Leitbild zur Entwicklung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld bis 2030“ wie folgt:

Das Fachamt arbeitet seit geraumer Zeit an diesem Papier. 2010 wurde bereits das Marketingkonzept vom Kreistag beschlossen, 2014 und 2018 wurde dies evaluiert und diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass dieses Konzept nicht mehr zeitgemäß und anpassungswürdig ist. Amtsintern wurde eine Stärken-Schwächen-Analyse durchgeführt und festgestellt, wo Handlungsbedarf besteht und insgesamt 7 Handlungsfelder aufgezeigt. Es wird derzeit ein Leitbild und ein Maßnahmekonzept erstellt, mit welchem diese Ziele bis 2030 erreicht werden sollen. Der Entwurf ist amtsintern abgestimmt, im nächsten Schritt erhalten die Amtsleiter einen Entwurf, danach erfolgt die Abstimmung für das komplette Haus. Hier sollen die Maßnahmen konkretisiert und im Anschluss Partner benannt werden, die dann mit verantwortlich zeichnen.

Weitere Projektverantwortliche sind dann die Kommunen und Unternehmen. Wenn das Papier im Entwurf vorliegt, wird angeboten, die Handlungsfelder und Ziele in den Fraktionen zu diskutieren. Hierfür wird das 4. Quartal 2020 avisiert.