Sitzung: 04.06.2020 Kreis- und Finanzausschuss
Herr Böddeker informierte über den aktuellen Stand
bezüglich der Corona-Situation im Landkreis:
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Erstinfizierte
derzeit 73, davon sind 69 Personen wieder genesen, 2 Personen sind verstorben,
2 der Erstinfizierten befinden sich noch in Quarantäne (beide in
Raguhn-Jeßnitz)
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von
bisher insgesamt 568 ausgesprochenen Quarantäneverfügungen sind aktuell noch 26
gültig
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die
letzte Infektion war am 26.05.2020
Derzeit gibt es auf
Landesebene Diskussionen über die weiter vorzunehmenden Test, ob diese
schwerpunktmäßig oder flächendeckend durchgeführt werden. Es gibt ein
Testmanagement, welches vom Land vorbereitet wird – hier soll dann auch die
Kostenfrage geklärt werden.
Viele Einrichtungen nehmen
wieder den Betrieb auf, seit gestern auch wieder die Volkshochschule. In Köthen
laufen derzeit drei Kurse, in Bitterfeld und Zerbst jeweils 2 Kurse.
Herr Schulze teilte
mit, dass seitens der Verwaltung der Katastrophenschutzstab noch bis Ende Juni
aktiv bleibt. Den Anforderungen entsprechend wurde dieser von der
Mitarbeiterzahl bereits minimiert. Der wird ab 01.07.2020 in einen weiter
geöffneten Modus gehen, dazu werden derzeitig die entsprechenden
Voraussetzungen geschaffen (z. B. Spuckschutz und Einbau von speziellen Tresen
im Bereich der Zulassungsstelle oder Ausländerbehörde) und es wird ein
entsprechendes Hygienekonzept erarbeitet.
Zu den Sportstätten erklärte Herr
Schulze, dass die Sporthallen ab 01.07.2020 wieder zur Verfügung stehen.
Weiterhin sollen in den Sommerferien die Sporthallen geöffnet bleiben, so dass
die Vereine diese nutzen können. Voraussetzung ist die Einhaltung der
Eindämmungsverordnung. Als Betreiber ist der Landkreis für das Hygienekonzept
in den jeweiligen Sportstätten verantwortlich, die dann von den Nutzern
eingehalten werden müssen.
Frau Wohmann gab zur
Deponie Roitzsch DK1 und DK0 folgenden Sachstand: Derzeit wurde die 3. Fassung
der Antragsunterlagen an die beteiligten Unternehmen verteilt. Bis zum
12.06.2020 sollen die Stellungnahmen zur Vollständigkeit der Unterlagen an die
Verwaltung zurückkommen. Derzeit liegen bereits 3 Meldungen vor, die die
Vollständigkeit der Unterlagen nicht darstellt, so dass Anpassungen und
Aktualisierungen noch erforderlich sind. Wie weit es dann zur öffentlichen
Auslegung kommt, kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden.
Frau Griebsch gab
einen Einblick in die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
Anhalt-Bitterfeld in der
Kreisverwaltung. Eine Zusammenfassung liegt dem Protokoll anbei.
Herr Egert fragte
nach, wie auch Schnittstellen für die Kommunen geplant sind? Weiterhin gibt es
einen Bürger-Unternehmens-Zugang. Ist hier geplant, dass die Accounts in
Richtung Land weitergegeben werden, dass die Bürger nur einen Account für
verwaltungsrechtliche Prozesse benutzen können?
Frau Griebsch
antwortete, dass die Bürger und Unternehmenskonten eine Basiskomponente des
Landes sei, die im Landkreis eingebunden ist und somit jeder nur einen Account
benötigt. Die Schnittstellen werden abgefragt, in dem wir identifizieren, was
sind unsere Fachanwendungen für welchen Prozess, gleiche Abfragen erfolgen auch
bei den Kommunen. Hier wurden auch schon teilweise Informationen
zurückgemeldet.
Frau Kamli informierte
über den Stand zum „Leitbild zur Entwicklung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld
bis 2030“ wie folgt:
Das Fachamt arbeitet seit
geraumer Zeit an diesem Papier. 2010 wurde bereits das Marketingkonzept vom
Kreistag beschlossen, 2014 und 2018 wurde dies evaluiert und diesem
Zusammenhang wurde festgestellt, dass dieses Konzept nicht mehr zeitgemäß und
anpassungswürdig ist. Amtsintern wurde eine Stärken-Schwächen-Analyse
durchgeführt und festgestellt, wo Handlungsbedarf besteht und insgesamt 7
Handlungsfelder aufgezeigt. Es wird derzeit ein Leitbild und ein
Maßnahmekonzept erstellt, mit welchem diese Ziele bis 2030 erreicht werden
sollen. Der Entwurf ist amtsintern abgestimmt, im nächsten Schritt erhalten die
Amtsleiter einen Entwurf, danach erfolgt die Abstimmung für das komplette Haus.
Hier sollen die Maßnahmen konkretisiert und im Anschluss Partner benannt
werden, die dann mit verantwortlich zeichnen.
Weitere Projektverantwortliche
sind dann die Kommunen und Unternehmen. Wenn das Papier im Entwurf vorliegt,
wird angeboten, die Handlungsfelder und Ziele in den Fraktionen zu diskutieren.
Hierfür wird das 4. Quartal 2020 avisiert.