Sitzung: 28.05.2020 Sozial-, Gesundheits- und Jobcenterausschuss
Frau
Petzhold gibt Erläuterungen zu Hilfen an Personen mit besonderen sozialen
Schwierigkeiten. Dies betrifft einen Personenkreis, bei denen bestimmte
Lebensumstände mit besonderen sozialen Schwierigkeiten zusammentreffen. Das
sind z. Bsp. Haftentlassene, Obdachlose und Messies. 2019 bezogen ca. 60
Personen, zum größten Teil waren es Haftentlassene, vom Sozialamt
Betreuungsleistungen gemäß §§ 68 ff SGB XII.
124 Personen
wurden beraten.
Frau Mädchen
fragt nach, ob die Zahlen in den letzten Jahren konstant geblieben sind
oder ansteigen?
Das
Leistungsangebot der ambulanten Betreuung wurde in den letzten Jahren
verbessert. Dadurch befinden sich mehr Leute in der Betreuung. Die persönliche
Betreuung und Begleitung der Betroffenen wird von Wohlfahrtsverbänden und
Vereinen geleistet.
Herr Mehlig
fragt an, ob der Landkreis bei zunehmenden sozialen Problemen ausreichend
vorbereitet ist?
Frau
Petzhold, teilt mit, dass wirksame und ausreichende Strukturen vorhanden sind,
um den Menschen zu helfen.
Herr
Vollmann fragt an, ob die Mittel pauschal ausgereicht werden und auch eine
Kontrolle zur Mittelverwendung erfolgt?
Frau
Petzhold antwortet, dass die Finanzierung über Fachleistungsstunden erfolgt. Es
wird im Voraus kalkuliert, welche Aufwendungen an Personal- und Sachkosten für
eine Betreuungsstunde notwendig sind. Es wird dann im Fallgespräch besprochen,
welche Ziele wie umgesetzt werden sollen und danach die Anzahl der
Betreuungsstunden festgelegt. Nach einem halben Jahr erfolgt eine Auswertung
der erbrachten Leistungen und die Ermittlung zum Stand der Umsetzung der
Zielstellung.
Frau
Mädchen fragt nach, ob auch aktuelle Zahlen über Obdachlose aus allen Kommunen
des Landkreises vorliegen.
Frau
Petzhold informiert, dass dazu eine Anfrage in den Kommunen erfolgte und außer
in Köthen und Bitterfeld-Wolfen derzeit keine Obdachlosen in
Obdachloseneinrichtungen leben.
Die
Zusammenarbeit zwischen den Ordnungsbehörden, den einzelnen Kommunen und dem
Sozialamt ist so organisiert, dass das Sozialamt eine Mitteilung bekommt, wenn
jemand neu in die Obdachlosenunterkunft eingewiesen wird. Der oder die
Obdachlose wird vom Sozialamt dann angeschrieben und seit diesem Jahr nimmt ein
Sozialarbeiter vor Ort Kontakt mit dem Menschen auf und versucht in einem
Gespräch den Hilfebedarf zu klären und auch die Bereitschaft sich helfen zu
lassen.
Frau
Petzhold weist daraufhin, dass Herr Landmann in der Sitzung mit anwesend ist
und konkret über die Arbeit mit den Obdachlosen berichten kann.
Herr Landmann berichtet kurz über die Arbeit mit dem Personenkreis.