Frau Petzhold gibt Erläuterungen zu Hilfen an Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. Dies betrifft einen Personenkreis, bei denen bestimmte Lebensumstände mit besonderen sozialen Schwierigkeiten zusammentreffen. Das sind z. Bsp. Haftentlassene, Obdachlose und Messies. 2019 bezogen ca. 60 Personen, zum größten Teil waren es Haftentlassene, vom Sozialamt Betreuungsleistungen gemäß §§ 68 ff SGB XII.

124 Personen wurden beraten.

 

Frau Mädchen fragt nach, ob die Zahlen in den letzten Jahren konstant geblieben sind oder  ansteigen?

 

Das Leistungsangebot der ambulanten Betreuung wurde in den letzten Jahren verbessert. Dadurch befinden sich mehr Leute in der Betreuung. Die persönliche Betreuung und Begleitung der Betroffenen wird von Wohlfahrtsverbänden und Vereinen geleistet.

 

Herr Mehlig fragt an, ob der Landkreis bei zunehmenden sozialen Problemen ausreichend vorbereitet ist?

Frau Petzhold, teilt mit, dass wirksame und ausreichende Strukturen vorhanden sind, um den Menschen zu helfen.

 

Herr Vollmann fragt an, ob die Mittel pauschal ausgereicht werden und auch eine Kontrolle zur Mittelverwendung erfolgt?

Frau Petzhold antwortet, dass die Finanzierung über Fachleistungsstunden erfolgt. Es wird im Voraus kalkuliert, welche Aufwendungen an Personal- und Sachkosten für eine Betreuungsstunde notwendig sind. Es wird dann im Fallgespräch besprochen, welche Ziele wie umgesetzt werden sollen und danach die Anzahl der Betreuungsstunden festgelegt. Nach einem halben Jahr erfolgt eine Auswertung der erbrachten Leistungen und die Ermittlung zum Stand der Umsetzung der Zielstellung.

 

Frau Mädchen fragt nach, ob auch aktuelle Zahlen über Obdachlose aus allen Kommunen des Landkreises vorliegen.

 

Frau Petzhold informiert, dass dazu eine Anfrage in den Kommunen erfolgte und außer in Köthen und Bitterfeld-Wolfen derzeit keine Obdachlosen in Obdachloseneinrichtungen leben.

Die Zusammenarbeit zwischen den Ordnungsbehörden, den einzelnen Kommunen und dem Sozialamt ist so organisiert, dass das Sozialamt eine Mitteilung bekommt, wenn jemand neu in die Obdachlosenunterkunft eingewiesen wird. Der oder die Obdachlose wird vom Sozialamt dann angeschrieben und seit diesem Jahr nimmt ein Sozialarbeiter vor Ort Kontakt mit dem Menschen auf und versucht in einem Gespräch den Hilfebedarf zu klären und auch die Bereitschaft sich helfen zu lassen.

 

Frau Petzhold weist daraufhin, dass Herr Landmann in der Sitzung mit anwesend ist und konkret über die Arbeit mit den Obdachlosen berichten kann.

 

Herr Landmann berichtet kurz über die Arbeit mit dem Personenkreis.