Frau Mylius informierte die Mitglieder des Ausschusses wie folgt:

 

1.    Schulentwicklungsplan im Bereich der BbS für den Zeitraum 2016/2017 bis 2020/2021

 

Im letzten Jahr hatte der Kreistag den Beschluss gefasst, die generalistische Pflegeausbildung an den BbS Anhalt-Bitterfeld zu etablieren. Am 20.01.2020 wurde der Antrag beim Landesschulamt gestellt. Mit Schreiben vom 27.05.2020 (PE/LK am 02.06.2020) hat das LSchA der Errichtung des Bildungsganges „Berufsfachschule (BFS) Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ ab dem SJ 2020/2021 an den BbS Anhalt-Bitterfeld genehmigt.

 

2.   VO zur Schulentwicklungsplanung 2014 (SEPl-VO 2014) vom 15.05.2013

 

Die SEPl-VO 2014 vom 15.05.2013 wurde durch VO vom 11.05.2020 (GVBl. LSA, S. 241) zuletzt geändert. Diese VO gilt nunmehr für den Zeitraum vom 30.05.2013 bis zum 31.07.2022.

 

Die Verordnung ist dahingehend geändert worden, dass alle SEPl sowohl für die allgemeinbildenden als auch für die berufsbildenden Schulen, die zum Zeitpunkt 01. Februar 2020 gültig waren, nunmehr bis zum Ablauf des 31. Juli 2022 fortgelten.

 

Die Planung von Grundschulverbünden nach § 4 Abs. 7 SchulG LSA bildet eine Ausnahme von der Fortgeltung der Schulentwicklungspläne nach Absatz 4 der SEPl-VO 2014. Die auf die Grundschulverbünde beschränkte Fortschreibung ist dem LSchA bis spätestens zum 31. Dezember des jeweiligen Vorjahres vorzulegen, sofern die Errichtung eines Grundschulverbundes noch in dieser Planungsperiode beabsichtigt ist.

 

3.      Anfangsklassenbildung für das SJ 2020/2021 an den weiterführenden Schulen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld

 

       Mit Stand vom 29.04.2020 waren 1.165 Grundschüler(innen) des LK Anhalt-Bitterfeld den weiterführenden Schulen im Landkreis zuzuordnen.

      

       Von den 1165 Schülern(innen) wurden

-        658 Schüler(innen) den Sekundarschulen/Gemeinschaftsschulen (56,48 %),

-        486 Schüler(innen) den Gymnasien (41,72 %),

-          19 Schüler(innen) den Förderschulen (1,63 %) zugeordnet.

 

       0,17 % (2) Schüler(innen) erhielten keine Empfehlung bzw. müssen die 4. Klasse wiederholen.

 

       Die Ausnahmeanträge bzgl. einer Beschulung außerhalb des zuständigen Schuleinzugsbereiches wurden durch das LSchA noch nicht abschließend geprüft, so dass diese bei den o. g. Daten noch keine Berücksichtigung finden konnten.

 

4.      Beschulung von Schülern(innen) aus dem Saalekreis an der GmS „J. F. Walkhoff“ in Gröbzig ab dem SJ 2020/2021

 

       Der Kreis- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 04.06.2020 folgenden Beschluss gefasst:

 

       „Der Kreis- und Finanzausschuss des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt,

1.    die Beförderungskosten für die Schüler(innen) aus dem LK Saalekreis bezüglich der Beschulung an der GmS „J.F. Walkhoff“ in Gröbzig für das SJ 2020/2021 abzüglich der Kostenbeteiligung des LK Saalekreis zu übernehmen.

2.   die Verwaltung zu beauftragen, in Abhängigkeit von den sich entwickelnden Schülerzahlen, die Beförderungskosten für jedes Schuljahr neu zu prüfen, anzupassen und den Landrat zu ermächtigen, deren Kostenübernahme gegenüber dem LK Saalekreis schuljahresbezogen zu erklären und zu vereinbaren.“

 

       Grundlage für diese Beschlussfassung bildete der Beschluss des Kreistages vom 28.11.2019, Beschluss-Nr. 011-02/2019. Der Kreistag hatte hier den Grundsatzbeschluss hinsichtlich der Aufnahme von Schülern(innen) aus dem Saalekreis an der GmS in Gröbzig ab dem Schuljahr 2020/2021 gefasst und beschlossen, auf die Erhebung von Gastschulbeiträgen in der Sache zu verzichten.

       Da hinsichtlich der Schülerbeförderungskosten noch Klärungsbedarf bestand, musste der Beschluss dazu nunmehr nachgeholt werden.

 

       Für das SJ 2020/2021 wünschen nach derzeitigem Stand Personensorgeberechtigte von 5 Schülern(innen) aus dem LK Saalekreis aufgrund der abgegebenen Schullaufbahnerklärungen die Beschulung an der Gemeinschaftsschule „J.F. Walkhoff“ in Gröbzig.

 

5.      Sonderprogramm zur Beschaffung von digitalen Endgeräten für Schulen

 

Der Bund und die Länder haben ein Sonderprogramm zur Verbesserung der schulischen Ausstattung mit mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks und Tablets) verabschiedet.

Die Bundesregierung stellt diesbezüglich 500 Mio. € zur Verfügung.

Auf das Land Sachsen-Anhalt entfallen ca. 13,7 Mio. €.

Der Eigenanteil von 10 % (1,5 Mio. €) wird vom Land Sachsen-Anhalt übernommen und somit werden die Schulträger finanziell entlastet.