Sitzung: 17.06.2020 Bildungs- und Sportausschuss
Frau Mylius informierte die Mitglieder des Ausschusses
wie folgt:
1. Schulentwicklungsplan
im Bereich der BbS für den Zeitraum 2016/2017 bis 2020/2021
Im letzten Jahr hatte der Kreistag den
Beschluss gefasst, die generalistische Pflegeausbildung an den BbS
Anhalt-Bitterfeld zu etablieren. Am 20.01.2020 wurde der Antrag beim
Landesschulamt gestellt. Mit Schreiben vom 27.05.2020 (PE/LK am 02.06.2020) hat
das LSchA der Errichtung des Bildungsganges „Berufsfachschule (BFS)
Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ ab dem SJ 2020/2021 an den BbS Anhalt-Bitterfeld
genehmigt.
2. VO zur
Schulentwicklungsplanung 2014 (SEPl-VO 2014) vom 15.05.2013
Die SEPl-VO 2014 vom 15.05.2013 wurde durch
VO vom 11.05.2020 (GVBl. LSA, S. 241) zuletzt geändert. Diese VO gilt nunmehr
für den Zeitraum vom 30.05.2013 bis zum 31.07.2022.
Die Verordnung ist dahingehend geändert
worden, dass alle SEPl sowohl für die allgemeinbildenden als auch für die
berufsbildenden Schulen, die zum Zeitpunkt 01. Februar 2020 gültig waren,
nunmehr bis zum Ablauf des 31. Juli 2022 fortgelten.
Die Planung von Grundschulverbünden nach § 4 Abs. 7 SchulG LSA bildet
eine Ausnahme von der Fortgeltung der Schulentwicklungspläne nach Absatz 4 der
SEPl-VO 2014. Die auf die Grundschulverbünde beschränkte Fortschreibung ist dem
LSchA bis spätestens zum 31. Dezember des jeweiligen Vorjahres vorzulegen,
sofern die Errichtung eines Grundschulverbundes noch in dieser Planungsperiode
beabsichtigt ist.
3. Anfangsklassenbildung
für das SJ 2020/2021 an den weiterführenden Schulen im Landkreis
Anhalt-Bitterfeld
Mit Stand vom 29.04.2020 waren 1.165 Grundschüler(innen) des
LK Anhalt-Bitterfeld den weiterführenden Schulen im Landkreis zuzuordnen.
Von den 1165 Schülern(innen) wurden
-
658
Schüler(innen) den Sekundarschulen/Gemeinschaftsschulen (56,48 %),
-
486
Schüler(innen) den Gymnasien (41,72 %),
-
19 Schüler(innen) den Förderschulen (1,63 %)
zugeordnet.
0,17 % (2) Schüler(innen) erhielten keine Empfehlung bzw.
müssen die 4. Klasse wiederholen.
Die Ausnahmeanträge bzgl. einer Beschulung außerhalb des
zuständigen Schuleinzugsbereiches wurden durch das LSchA noch nicht
abschließend geprüft, so dass diese bei den o. g. Daten noch keine
Berücksichtigung finden konnten.
4. Beschulung
von Schülern(innen) aus dem Saalekreis an der GmS „J. F. Walkhoff“ in Gröbzig
ab dem SJ 2020/2021
Der Kreis- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am
04.06.2020 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Kreis- und Finanzausschuss des Landkreises
Anhalt-Bitterfeld beschließt,
1. die Beförderungskosten für die
Schüler(innen) aus dem LK Saalekreis bezüglich der Beschulung an der GmS „J.F.
Walkhoff“ in Gröbzig für das SJ 2020/2021 abzüglich der Kostenbeteiligung des
LK Saalekreis zu übernehmen.
2. die
Verwaltung zu beauftragen, in Abhängigkeit von den sich entwickelnden
Schülerzahlen, die Beförderungskosten für jedes Schuljahr neu zu prüfen,
anzupassen und den Landrat zu ermächtigen, deren Kostenübernahme gegenüber dem
LK Saalekreis schuljahresbezogen zu erklären und zu vereinbaren.“
Grundlage für diese Beschlussfassung bildete der Beschluss des
Kreistages vom 28.11.2019, Beschluss-Nr. 011-02/2019. Der Kreistag hatte hier
den Grundsatzbeschluss hinsichtlich der Aufnahme von Schülern(innen) aus dem
Saalekreis an der GmS in Gröbzig ab dem Schuljahr 2020/2021 gefasst und
beschlossen, auf die Erhebung von Gastschulbeiträgen in der Sache zu
verzichten.
Da hinsichtlich der Schülerbeförderungskosten noch
Klärungsbedarf bestand, musste der Beschluss dazu nunmehr nachgeholt werden.
Für das SJ 2020/2021 wünschen nach derzeitigem Stand
Personensorgeberechtigte von 5 Schülern(innen) aus dem LK Saalekreis aufgrund
der abgegebenen Schullaufbahnerklärungen die Beschulung an der
Gemeinschaftsschule „J.F. Walkhoff“ in Gröbzig.
5. Sonderprogramm
zur Beschaffung von digitalen Endgeräten für Schulen
Der Bund und die Länder haben ein
Sonderprogramm zur Verbesserung der schulischen Ausstattung mit mobilen
Endgeräten (Laptops, Notebooks und Tablets) verabschiedet.
Die Bundesregierung stellt diesbezüglich 500
Mio. € zur Verfügung.
Auf das Land Sachsen-Anhalt entfallen ca.
13,7 Mio. €.
Der Eigenanteil von 10 % (1,5 Mio. €) wird vom Land Sachsen-Anhalt übernommen und somit werden die Schulträger finanziell entlastet.