Einleitend erläuterte Herr Gatter, weshalb er diesen Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung gesetzt hat. Laut einer Umfrage konnten von den Viertklässlern im Jahr 1990 90 %, im Jahr 2010 noch 70 – 80 % und im Jahr 2017 nur noch 50 % sicher schwimmen. Mittlerweile ist es sehr beunruhigend, wie viele Schüler(innen) nicht mehr schwimmen können.

 

Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat das Schulschwimmen noch eine gute Qualität. Herr Gatter bedankte sich bei den Schulschwimmlehrern(innen), die im Landkreis Anhalt-Bitterfeld eine hervorragende Arbeit leisten würden.

 

Im Anschluss daran informierte Frau Peßler-Kaltenbach (Koordinatorin Schulschwimmen für den Bereich Bitterfeld-Wolfen) ausführlich über die derzeitige Situation im Schwimmunterricht.

Am Schwimmunterricht nehmen 20 Grundschulen in der Zeit von 8.00 Uhr bis ca. 13.00 Uhr teil.

Ein Problem für die Schwimmlehrer besteht darin, dass auch mit den aktuell tätigen Sportlehrern die Koordination des Schwimmunterrichts nicht einfach umsetzbar ist. Viele von ihnen hätten eine Stammschule und sind in vielen Fällen auch noch als Klassenlehrer gebunden und müssten dann noch den Weg zur Schwimmhalle und evtl. auch zurück in die Schule bewältigen. Zudem muss jeder Sportlehrer privat die Ausbildung zum Rettungsschwimmer absolvieren, da diese nicht Bestandteil des Studiums sei.

 

Weiter teilte Frau Peßler-Kaltenbach mit, dass sie nicht bestätigen kann, dass jede(r) zweite Schüler(in) nicht schwimmen kann. Fazit ist, dass ca. 80 % der in die fünften Klassen wechselnden Schüler(innen) in der Lage sind, 100 Meter sicher zu schwimmen. Leider gibt es keine weiterführenden Schwimmstunden ab der 5. Klasse.

 

Die Grundschulen dürfen selbstständig festlegen, in welcher Klassestufe (2. – 4. Klasse) der Schwimmunterricht durchgeführt wird. Die meisten Grundschulen haben sich für die 2. Klassenstufe entschieden, aber den Schwimmlehrern wäre die 3. Klassenstufe lieber.

 

Ergänzend führte Frau Peterka (Koordinatorin Schulschwimmen für den Bereich Köthen) aus,

dass auch im Bereich Köthen mit der 2. Klassenstufe einmal in der Woche für 45 Minuten der Schwimmunterricht durchgeführt wird.

Der Bereich Köthen ist mit Schwimmlehrern zurzeit gut ausgestattet, aber dies kann sich in 2 bis 3 Jahren ganz schnell ändern, da keine weiteren Schwimmlehrer ausgebildet werden.

 

Beunruhigend ist auch, dass immer mehr Schüler(innen) Angst vor dem Wasser haben. Hier wird sehr viel Zeit benötigt, um diese Angst zu bewältigen und darum verbleibt immer ein Teil an Nichtschwimmern. 

Lobenswert zu erwähnen wäre, dass eine gute Zusammenarbeit mit dem Köthener Sportverein 2009 e. V., Abteilung Schwimmen, der Schwimmkurse anbietet, besteht.

 

Anschließend stellte Herr Gatter den Tagesordnungspunkt zur Diskussion.

 

Herr Ziegler zeigte sich sehr entsetzt, dass 20 % der Schüler(innen) nicht schwimmen können. Das war ihm so nicht bewusst und er regte an, dies mit der Versetzung in die nächste Klassenstufe zu verbinden.

 

Frau Peterka teilte mit, dass die Schwimmnoten nur ein Teil des Sportunterrichts sind und somit keinen direkten Einfluss auf eine Versetzung in die nächst höhere Klasse haben.

 

Zusätzlich machte Frau Peterka darauf aufmerksam, dass früher die Schüler(innen) privat sehr viel in die Schwimmhalle gegangen sind. Heutzutage ist es leider so, dass sich viele Eltern dies gar nicht mehr leisten können.

 

Weiter führte Frau Peßler-Kaltenbach aus, dass für die Schüler(innen), die voraussichtlich ihr Seepferdchen nicht schaffen, im Vorfeld Elternbriefe mitgegeben werden, mit dem Hinweis, dass zusätzliche Schwimmkurse durch den Schwimmverein angeboten werden. Die Schüler(innen), die diesen Schwimmkurs wahrnahmen, haben es alle geschafft.

 

Nach den Ausführungen von Frau Peterka und Frau Peßler-Kaltenbach hinterfragte Herr Gatter, warum der Schwimmunterricht nur bis zur 4. Klassenstufe durchgeführt wird, obwohl die Stundentafel Schulschwimmen auch für die Sekundarstufe vorsieht.

 

Zudem hat Herr Gatter vom Heinrich-Heine-Gymnasium Wolfen einen Beschlussantrag 31/2019 aus der Gesamtkonferenz vom 21.10.2019 zur Durchführung von Schwimmunterricht. Dieser Beschluss konnte leider nicht umgesetzt werden, da der Landkreis das Geld nicht zur Verfügung stellte.

 

Hierzu teilte Frau Mylius mit, dass der Landkreis dazu nicht verpflichtet ist. Gemäß Erlasslage ist der Landkreis hier nur für die Förderschulen zuständig. Die Schulen haben ein Schulbudget und können den Schwimmunterricht davon bezahlen, so macht es z. B. die Sekundarschule Ciervisti Zerbst/ Anhalt.

 

Herr Werner (Schulschwimmlehrer für den Bereich Bitterfeld) sprach u. a. an, was eigentlich nach dem Schwimmunterricht passiert, wenn die Schüler(innen) keinen Schwimmunterricht mehr haben - die Schwimmfähigkeit lässt nach.

Aufgrund dessen sollte man anstreben, dass Auffrischungskurse im Schwimmen ab der Klassenstufe 5 bis 12 durchgeführt werden.

 

Aus Sicht von Herrn Berger sind nach der Schule zuerst auch die Eltern in der Pflicht, ihren Kindern das Schwimmen zu erlernen.

 

Nach längeren Ausführungen und Hinweisen der Ausschussmitglieder teilte Herr Maaß mit, dass dieses Thema in allen Fraktionen beraten werden sollte, um eine Umsetzung der Finanzierung im Haushalt des Landkreises zu schaffen. Dem stimmten die Ausschussmitglieder zu.

 

Weitere aufkommende Anfragen der Ausschussmitglieder wurden ausführlich von Frau Peßler-Kaltenbach, Herrn Werner, Frau Peterka und Herrn Gatter beantwortet.