Sitzung: 17.06.2020 Bildungs- und Sportausschuss
Einleitend erläuterte Herr Gatter, weshalb er diesen
Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung gesetzt hat. Laut einer Umfrage konnten
von den Viertklässlern im Jahr 1990 90 %, im Jahr 2010 noch 70 – 80 % und im
Jahr 2017 nur noch 50 % sicher schwimmen. Mittlerweile ist es sehr
beunruhigend, wie viele Schüler(innen) nicht mehr schwimmen können.
Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat das Schulschwimmen noch eine gute
Qualität. Herr Gatter bedankte sich bei den
Schulschwimmlehrern(innen), die im Landkreis Anhalt-Bitterfeld eine
hervorragende Arbeit leisten würden.
Im Anschluss daran informierte Frau Peßler-Kaltenbach
(Koordinatorin Schulschwimmen für den Bereich Bitterfeld-Wolfen) ausführlich
über die derzeitige Situation im Schwimmunterricht.
Am Schwimmunterricht nehmen 20 Grundschulen in der Zeit von 8.00 Uhr bis
ca. 13.00 Uhr teil.
Ein Problem für die Schwimmlehrer besteht darin, dass auch mit den
aktuell tätigen Sportlehrern die Koordination des Schwimmunterrichts nicht
einfach umsetzbar ist. Viele von ihnen hätten eine Stammschule und sind in
vielen Fällen auch noch als Klassenlehrer gebunden und müssten dann noch den
Weg zur Schwimmhalle und evtl. auch zurück in die Schule bewältigen. Zudem muss
jeder Sportlehrer privat die Ausbildung zum Rettungsschwimmer absolvieren, da
diese nicht Bestandteil des Studiums sei.
Weiter teilte Frau Peßler-Kaltenbach mit, dass sie nicht
bestätigen kann, dass jede(r) zweite Schüler(in) nicht schwimmen kann. Fazit
ist, dass ca. 80 % der in die fünften Klassen wechselnden Schüler(innen) in der
Lage sind, 100 Meter sicher zu schwimmen. Leider gibt es keine weiterführenden
Schwimmstunden ab der 5. Klasse.
Die Grundschulen dürfen selbstständig festlegen, in welcher Klassestufe
(2. – 4. Klasse) der Schwimmunterricht durchgeführt wird. Die meisten
Grundschulen haben sich für die 2. Klassenstufe entschieden, aber den Schwimmlehrern
wäre die 3. Klassenstufe lieber.
Ergänzend führte Frau Peterka (Koordinatorin Schulschwimmen für
den Bereich Köthen) aus,
dass auch im Bereich Köthen mit der 2. Klassenstufe einmal in der Woche
für 45 Minuten der Schwimmunterricht durchgeführt wird.
Der Bereich Köthen ist mit Schwimmlehrern zurzeit gut ausgestattet, aber
dies kann sich in 2 bis 3 Jahren ganz schnell ändern, da keine weiteren
Schwimmlehrer ausgebildet werden.
Beunruhigend ist auch, dass immer mehr Schüler(innen) Angst vor dem Wasser
haben. Hier wird sehr viel Zeit benötigt, um diese Angst zu bewältigen und
darum verbleibt immer ein Teil an Nichtschwimmern.
Lobenswert zu erwähnen wäre, dass eine gute Zusammenarbeit mit dem
Köthener Sportverein 2009 e. V., Abteilung Schwimmen, der Schwimmkurse
anbietet, besteht.
Anschließend stellte Herr Gatter den Tagesordnungspunkt zur
Diskussion.
Herr Ziegler zeigte
sich sehr entsetzt, dass 20 % der Schüler(innen) nicht schwimmen können. Das
war ihm so nicht bewusst und er regte an, dies mit der Versetzung in die
nächste Klassenstufe zu verbinden.
Frau Peterka teilte
mit, dass die Schwimmnoten nur ein Teil des Sportunterrichts sind und somit
keinen direkten Einfluss auf eine Versetzung in die nächst höhere Klasse haben.
Zusätzlich machte Frau Peterka darauf
aufmerksam, dass früher die Schüler(innen) privat sehr viel in die Schwimmhalle
gegangen sind. Heutzutage ist es leider so, dass sich viele Eltern dies gar
nicht mehr leisten können.
Weiter führte Frau Peßler-Kaltenbach
aus, dass für die Schüler(innen), die voraussichtlich ihr Seepferdchen nicht
schaffen, im Vorfeld Elternbriefe mitgegeben werden, mit dem Hinweis, dass
zusätzliche Schwimmkurse durch den Schwimmverein angeboten werden. Die
Schüler(innen), die diesen Schwimmkurs wahrnahmen, haben es alle geschafft.
Nach den Ausführungen von Frau Peterka
und Frau Peßler-Kaltenbach hinterfragte Herr Gatter, warum der
Schwimmunterricht nur bis zur 4. Klassenstufe durchgeführt wird, obwohl die
Stundentafel Schulschwimmen auch für die Sekundarstufe vorsieht.
Zudem hat Herr Gatter vom
Heinrich-Heine-Gymnasium Wolfen einen Beschlussantrag 31/2019 aus der
Gesamtkonferenz vom 21.10.2019 zur Durchführung von Schwimmunterricht. Dieser
Beschluss konnte leider nicht umgesetzt werden, da der Landkreis das Geld nicht
zur Verfügung stellte.
Hierzu teilte Frau Mylius mit, dass
der Landkreis dazu nicht verpflichtet ist. Gemäß Erlasslage ist der Landkreis
hier nur für die Förderschulen zuständig. Die Schulen haben ein Schulbudget und
können den Schwimmunterricht davon bezahlen, so macht es z. B. die
Sekundarschule Ciervisti Zerbst/ Anhalt.
Herr Werner (Schulschwimmlehrer für den Bereich
Bitterfeld) sprach u. a. an, was eigentlich nach dem Schwimmunterricht
passiert, wenn die Schüler(innen) keinen Schwimmunterricht mehr haben - die
Schwimmfähigkeit lässt nach.
Aufgrund dessen sollte man anstreben, dass
Auffrischungskurse im Schwimmen ab der Klassenstufe 5 bis 12 durchgeführt
werden.
Aus Sicht von Herrn
Berger sind nach der Schule zuerst auch die Eltern in der Pflicht, ihren
Kindern das Schwimmen zu erlernen.
Nach längeren
Ausführungen und Hinweisen der Ausschussmitglieder teilte Herr Maaß mit,
dass dieses Thema in allen Fraktionen beraten werden sollte, um eine Umsetzung
der Finanzierung im Haushalt des Landkreises zu schaffen. Dem stimmten die
Ausschussmitglieder zu.
Weitere aufkommende Anfragen der Ausschussmitglieder wurden ausführlich von Frau Peßler-Kaltenbach, Herrn Werner, Frau Peterka und Herrn Gatter beantwortet.