Vor Beginn ihrer Ausführungen übergibt Frau Bunge den Ausschussmitgliedern folgende Arbeitspapiere, welche auch als Anlage dieser Niederschrift beigefügt sind:

 

  • Aktueller Baubericht Hochbau und Tiefbau                                                                      Anlage 1

 

  • Sekundarschule „Völkerfreundschaft“ Köthen

Energetische und allgemeine Sanierung

(SA STARK III Förderung – EFRE)                                                                                            Anlage 2

 

  • Industrie- und Filmmuseum Wolfen,

Schaffung einer Dauerausstellung (SA Kulturförderung)                                            Anlage 3

 

  • Musikgalerie an der Goitzsche (SA Kulturförderung)                                                    Anlage 4

 

  • Sanierung Musikschule „Gottfried Kirchhoff“ Bitterfeld

Energetische Sanierung (SA STARK III Förderung – EFRE)                            Anlage 5

 

  • Sanierung Musikschule „Gottfried Kirchhoff“ Bitterfeld

Allgemeine Sanierung – Brandschutz, Schaffung Barrierefreiheit                           Anlage 6

 

  • Umbau Fischmarkt 2 in Zerbst zum Verwaltungsgebäude                                          Anlage 7

 

Zunächst erläutert Frau Bunge nachfolgende geplante und laufende Baumaßnahmen aus den Bereichen Tiefbau und Hochbau (siehe Anlage 1):

 

Tiefbau

 

                Investive Maßnahmen – Kommunalpauschale 2020 / 2021

 

  • Kreisstraße K 2087 – Ortsdurchfahrt Wulfen
  • Kreisstraße K 2050 – Ortslage Schierau
  • Kreisstraße K 2073 – Pfaffendorfer Kreisel
  • Kreisstraße K 1239 – Ortsdurchfahrt Hohenlepte
  • Kreisstraße K 2056 – Sandersdorf bis zur B 183
  • Kreisstraße K 2075 – Bahnübergang Arensdorf
  • Kreisstraße K 2073 – Bahnübergang Weißandt-Gölzau

 

Fördermittel investiver Straßenbau 2020 / 2021

 

  • Kreisstraße K 2087 – Ortslage Mölz
  • Kreisstraße K 1233 – Ortslage Güterglück
  • Kreisstraße K 1245 – Zernitz bis Kuhberge
  • Kreisstraße K 2055 – Ortsdurchfahrt Thalheim, 1. BA

 

Unterhaltungsmaßnahmen

 

  • Asphaltdünnschichtbeläge zur Erhaltung Kreisstraßen – Altkreise Bitterfeld, Köthen
  •    Markierungsarbeiten
  • Bankettarbeiten an Kreisstraßen – Altkreise Bitterfeld, Köthen, Zerbst
  • Kreisstraße K 2069 – Zörbig bis Großzöberitz, Straßendeckensanierung
  • Ersatzpflanzung von 150 Bäumen – Altkreise Bitterfeld, Köthen, Zerbst je 50 Bäume

 

Hochbau

 

  • Zerbst, Breite 86
  • Förderschule Güterglück – Brandschutz
  • Fahrzeughalle BKR
  • Sekundarschule Zörbig

 

Bezug nehmend auf die geplante Erneuerung der Kreisstraße K 2056 – Sandersdorf bis zur

B 183 fragt Herr Northoff nach dem genauen Bereich dieser Maßnahme.

Frau Bunge sagt aus, dass sie der Niederschrift einen Übersichtsplan beifügen wird

(Anlage 8).

Herr Northoff bittet darum, in Zukunft solche Informationen sofort in der Sitzung zu erhalten.

 

Auch auf die Frage des Herrn Northoff, wie hoch die Kostenpflicht des Landkreises für den Bahnübergang Arensdorf gewesen wäre, teilt Frau Bunge mit, dass sie die Antwort der

Niederschrift beifügen wird (Anlage 8).

 

Hinsichtlich der Informationen von Frau Bunge zu den Fördermitteln investiver Straßenbau 2020 / 2021 bringt Herr Northoff seinen Unmut darüber zum Ausdruck, dass es schon sein Anliegen sei, vor dem Verteilen der Mittel im Ausschuss über Baumaßnahmen in dieser Größenordnung zu sprechen und verweist für die Zukunft auf diese Verfahrensweise.

 

Frau Bunge erklärt, dass mit Schreiben vom 03.06.2020 dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld

mitgeteilt wurde, dass für 2020 und 2021 zusätzliche Mittel für Investitionen an Kreisstraßen bereitgestellt werden. Dass diese Geldmittel Verwendung finden, musste noch im Juni

gemeldet werden. Wegen der Einhaltung dieser Frist mussten die Gelder recht zügig verteilt werden, demzufolge gab es keine Möglichkeit die Ausschussmitglieder vorher darüber zu

informieren, so Frau Bunge.

 

Weiterhin möchte Herr Northoff bezüglich der Straßendeckensanierung der Kreisstraße

K 2069 Zörbig bis Großzöberitz wissen, um welche Länge es sich bei dieser Baumaßnahme handelt.

Diese Information gibt Frau Bunge ebenfalls als Anlage zur Niederschrift (Anlage 8).

 

Des Weiteren informiert Frau Bunge detailliert zum aktuellen Stand der Baumaßnahmen an der Sekundarschule „Völkerfreundschaft“ Köthen – Energetische und allgemeine Sanierung, Sachsen-Anhalt STARK III Förderung – EFRE (siehe Anlage 2).

 

In diesem Zusammenhang stellt Herr Northoff die Frage, in welchem Maß sich die Bauzeit aufgrund der Aufhebung der Rohbauarbeiten verlängern wird.

Die genaue Angabe fügt Frau Bunge als Anlage der Niederschrift bei (Anlage 8).

 

Bezüglich der Berichterstattung zur Fahrzeughalle BKR äußert Herr Böhm, dass ihm die Aussagen hinsichtlich der Baukostensteigerungen aufgrund der Belastungen des Bodens und der Entsorgung des kontaminierten Erdreichs zu allgemein und ungenau sind, da es allgemein bekannt ist, dass dort sehr schlechter Boden vorzufinden ist. Außerdem möchte Herr Böhm wissen, um wieviel m³ Boden es sich handelt.

 

Frau Bunge weist an dieser Stelle darauf hin, dass sie nicht die zuständige Sachbearbeiterin der einzelnen Baumaßnahmen ist, daher kann sie diese Informationen nur als Anlage mit der Niederschrift (Anlage 8) nachliefern.

 

Herr Northoff betont, dass dies kein Argument ist, schließlich sei sie die Chefin.

Herr Böhm schließt sich der Meinung des Ausschussvorsitzenden an.

 

Auch Herr Wolkenhaar knüpft an dieser Stelle an die Meinung seiner Vorredner an.

Er bringt deutlich seine Verärgerung darüber zum Ausdruck, dass während der Sitzung

gestellte Fragen wiederholt nicht beantwortet werden können und die erforderlichen

Informationen den Ausschussmitgliedern erst mit der Niederschrift zugänglich gemacht

werden. Herr Wolkenhaar weist darauf hin, dass bei Unkenntnis in Zukunft der

Projektverantwortliche vorsprechen müsse und bittet um mehr Informationsgehalt in den kommenden Ausschusssitzungen.

 

Infolge der Unstimmigkeiten in Bezug auf die Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes teilt Frau Bunge mit, dass sie noch entsprechende Informationen als Anlage zur Niederschrift geben wird (Anlage 8).

 

Außerdem kritisiert Herr Wolkenhaar die Vorgehensweise bezüglich der bereits verplanten

Fördermittel für den investiven Straßenbau 2020 / 2021 und bittet um mehr Einfluss bei

solchen Entscheidungen.

 

Frau Bunge erklärt, dass der Termin für die Meldung der Haushaltsplanung 2021 bis Ende Mai (Verlängerung bis Juni) durch die Kämmerei angesetzt war.

 

Aufgrund der Verwunderung erläutert Frau Bunge, dass es sich um einen internen

Haushaltsplanentwurf handelt.

 

An dieser Stelle meldet sich Frau Wohmann zu Wort und konkretisiert vorgenannten

Redebeitrag von Frau Bunge, in dem sie folgendes mitteilt:

 

Bei der Haushaltsplanung 2021 handelt es sich nur um einen Entwurf. Das heißt nicht,

dass schon jetzt festgelegt ist, welche Straßenbaumaßnahmen im Jahr 2021 erfolgen.

Die Grundlage für den ausgereiften Haushaltsplan 2021 bildet selbstverständlich die

Abstimmung mit den Gremien.

Außerdem betont Frau Wohmann, dass die bereits in der Vergangenheit hier im Ausschuss festgelegte Prioritätenliste für die Kreisstraßen weiterhin Bestand hat und diese mit den

Ausschussmitgliedern gemeinsam diskutiert wird, was als Folgemaßnahmen in 2021

abgearbeitet werden soll.

 

Abschließend zu dieser Thematik teilt Frau Wohmann mit, dass die Prioritätenliste in der nächsten BWV-Sitzung, insbesondere für die neuen Ausschussmitglieder, noch einmal

seitens des Amtes für Hochbau, Tiefbau und Gebäudemanagement vorgestellt wird.

 

Da für den späteren Teil dieser Sitzung auch das Thema „Radwegenetz im Landkreis

Anhalt-Bitterfeld“ auf der Tagesordnung steht, kommt Herr Hermann auf die

Unterhaltungsmaßnahme „Straßendeckensanierung Kreisstraße K 2069 Zörbig bis

Großzöberitz“ zu sprechen und regt die Überlegung an, im Rahmen der Deckensanierung für den Individualverkehr auch eine Deckensanierung für den Radweg mit durchzuführen, da hier einer der desolatesten Radwege an Kreisstraßen vorzufinden ist.

 

An dieser Stelle merkt Herr Böhm an, dass er das Fehlen laufender Informationen in Bezug auf Straßenbaumaßnahmen als prinzipielles Problem ansieht und zwar bereits seit

Auflösung des Eigenbetriebes Kreisstraßenmeisterei zum 31.12.2018.

Zu Zeiten des Eigenbetriebes wurden die Kreistagsmitglieder ausreichend und genauestens über angedachte Projekte und die Verwendung der Geldmittel unterrichtet.

Auf Grund der Auflösung des Eigenbetriebes und Zugehörigkeit der Kreisstraßenmeisterei zum Amt für Hochbau, Tiefbau und Gebäudemanagement sieht Herr Böhm es als zwingend erforderlich, bei Bedarf den zuständigen Sachbearbeiter Tiefbau / Kreisstraßenmeisterei in den Ausschuss einzuladen, um die entsprechenden Informationen zu erhalten.

 

Danach meldet sich Herr Wolkenhaar nochmals bezüglich der Fahrzeughalle am Standort BKR in Bitterfeld zu Wort und informiert, dass dort bereits Tiefbaumaßnahmen vergeben wurden. Von daher hätte man zumindest im Vorfeld davon ausgehen müssen, dass

Bodenbelastungen zu erwarten sind. Außerdem sollte hier eigentlich verlangt werden

können, dass bei Planungskosten dieser Größenordnung Fachleute am Tisch sitzen, die Bescheid wissen, dass vorher eine Bodenuntersuchung notwendig ist, zumal es sich um ein Industriegebiet in Bitterfeld handelt.

 

Herr Wolkenhaar macht seinen Unmut darüber deutlich, dass solche enormen

Baukostensteigerungen nicht mit dem knappen Haushalt vereinbar sind und derartige

Sachen ausgeschlossen werden können, in dem man sich ordentlich auf ein Bauprojekt

vorbereitet.

 

Am Ende seiner Ausführungen akzentuiert Herr Wolkenhaar noch einmal seine

Unzufriedenheit, insbesondere in Bezug auf die Informationen in der heutigen BWV-Sitzung.

 

Frau Bunge erklärt, dass der Boden schon untersucht worden ist, jedoch nicht genau in

diesen Bereichen und man sei einfach nicht davon ausgegangen, dass der Zustand so schlecht ist. Für die Ausschreibung ist der Boden erst jetzt durch einen Bodengutachter

untersucht worden.

 

Außerdem tritt in diesem Zusammenhang auch das Problem auf, dass gemäß Festlegung im Hause aufgrund der Corona-Krise zur Zeit ausschließlich elektronische Vergaben

durchgeführt werden. Das bedeutet, dass Angebote, die in Papierform eingehen, nicht

gewertet. Demzufolge ist noch unklar, wie die Preise liegen, da es hier große Unterschiede gibt, ansonsten hätte man in diesem Fall eventuell die Mehrkosten noch auffangen können, so Frau Bunge.

 

Während der sich anschließenden umfangreichen Diskussion hinsichtlich der

Rechtmäßigkeit in Bezug auf die Festlegung der Vergabestelle zur elektronischen Vergabe räumt Frau Bunge die Zweifel an der Rechtmäßigkeit aus dem Weg, indem sie mitteilt, dass die Leiterin der Vergabestelle eine Juristin sei und auf ihrem Gebiet versiert ist.

 

Trotz allem betont Herr Northoff abschließend, dass er über solche verwaltungsinternen

Entscheidungen, welche auch Auswirkungen haben, unterrichtet werden und nicht durch Zufall davon erfahren möchte.

 

Weitere während der Berichterstattung aufkommende Fragen der Ausschussmitglieder

werden direkt in der heutigen Sitzung von Frau Bunge beantwortet.