Herr Köhler, wohnhaft in Priorau, hatte im August 2018 einen Antrag beim Ordnungsamt Raguhn zur Bachstraße in Priorau gestellt. Im Juni 2019 wurde ein Widerspruch als Ablehnungsbescheid nebst der Akte zur Kreisverwaltung verwiesen. Auf seine Erklärung zur sachlich unzureichenden Einschätzung der Beantragung erfolgte keine Reaktion des Ordnungsamtes Raguhn. Es erfolgte nur die unbegründete Ablehnung des Widerspruchs, welche an die Kreisverwaltung zur Entscheidung ging. Am 05.03.2020 in der Einwohnerfragestunde stellte Herr Köhler den Antrag im Kreistag zur Bewertung der Sachlage bzw. Informationsträgheit der Bearbeitung der Straßenverkehrsbehörde. Herr Böddeker empfahl ihm dann eine Untätigkeitsklage einzureichen, da man diese nach 3 Monaten stellen könnte. Dies tat Herr Köhler nicht, bis heute ist noch keine Information bei ihm eingegangen.

Im August 2020 erfolgt die Sperrung der K 2050 im Ortsteil Schierau für längere Zeit. Erfahrungsgemäß erfolgt der Ausweich über die besagte Bachstraße, Am Finkenberg, Richtung Schierau/Marke und umgekehrt. Es wird dann ein erhöhtes Verkehrsaufkommen vorhanden sein.
Herr Wolpert ermahnte Herrn Köhler, seine Fragen zu stellen.
Herr Köhler fragte, wann und mit welchem Ergebnis vom Ordnungsamt Raguhn die Messung bzgl. des Verkehrsaufkommens und der Geschwindigkeit veranlasst wurden? Wieso wurden Lärmmessungen in der Bachstraße durchgeführt, wenn die Statistiken die Aussagen des Ordnungsamtes belegen (wörtlich: „Es wäre ein unverändertes Verkehrsaufkommen mit sehr geringer Verkehrsdichte ursächlich für die Ablehnung durch die Behörde“). Da laut Schreiben keinerlei Umstände erkennbar sind, die die beantragte Geschwindigkeitsreduzierung rechtfertigen, müssten verlässliche Daten…

Herr Wolpert unterbrach Herrn Köhler abermals und ermahnte ihn nochmals, seine Fragen zu stellen.

Herr Köhler antwortete, dass er möchte, dass das Antwortschreiben auch vollständig ist und dass die Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde wissen, wovon er hier spricht.

Herr Wolpert sagte, dass es sich offensichtlich um ein verwaltungsrechtliches Verfahren handelt, dass Herr Köhler mit dem Ordnungsamt Raguhn geführt hat und die Kreisbehörde eingeschaltet wurde. Diese Angelegenheit fällt nicht unter die Zuständigkeit des Kreistages und damit ist diese Frage unzulässig. Die Kreisverwaltung kann gesondert angefragt werden, allerdings nicht über den Kreistag. Der ist hier nicht zuständig und dafür ist die Einwohnerfragestunde auch nicht da. Herr Köhler hatte seine Anfrage zur Sache gestellt und diese wurde bereits beantwortet. Es geht ihm darum, wann die Beantwortung vom Straßenverkehrsamt kommt.

Herr Wolpert schlug Herrn Köhler vor, sich mit seiner Problematik schriftlich an den Landrat zu wenden.

Herr Köhler fragte daraufhin nach, wann er mit der Beantwortung des Straßenverkehrsamtes des Landkreises rechnen kann?

Herr Wolpert erklärte Herrn Köhler, dass er bitte den Landkreis schriftlich anfragen möchte.

 

Es gab keine weiteren Anfragen von anwesenden Einwohnern.