Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

 


Herr Loth und Herr Holz fordern die Mitglieder des KTA auf, über eine Empfehlung an den KFA zu entscheiden. Den Ausschussmitgliedern liegt eine tabellarische Übersicht aller 35 Anträge vor. Die pandemiebedingten Änderungen ergeben für die eingereichten Projekte bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt einen Restaufwand von nicht genutzten Mitteln in Höhe von 19.065,06 €. Der KTA schlägt dem KFA vor, diese Mittel in das folgende Jahr zur Nutzung für kulturelle Maßnahmen zu übertragen. Ob das möglich ist, kann jetzt noch nicht abgesehen werden und richtet sich nach der Konsolidierungssituation des Kreishaushaltes. Herr Todte und Herr Claus sehen in den negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kultur eine triftige Begründung zur Übernahme der nicht genutzten Mittel in das nächste Haushaltsjahr.

 

Es gab eine Anregung – eventuell abgelehnte Anträge (aufgrund vieler Rücknahmen -  tabellarische Übersicht liegt den Ausschussmitgliedern vor) wieder in die Entscheidung über Vergabe der Zuwendung empfehlender Projekte einzugliedern. Aber laut Ansicht von Herrn Sonnenberger und Herrn Roye sollte die erstellte Liste der Verwaltung über die abgelehnten Projekte durch den KTA nicht verändert werden, da mindestens ein Ablehnungsgrund nach zugrundeliegender Richtlinie besteht. Herr Todte ergänzte, dass Ausnahmen sonst für die Zukunft die Regel werden könnten.

 

Herr Loth verliest die zuwendungsfähigen Projekte im Einzelnen. Anfragen gibt es zu Corona bedingten Kostenplanänderungen, zur Genderproblematik, der Förderwürdigkeit des Posaunenchores, zur Durchführbarkeit des Probenlagers des Karnevalvereins und zu Kosten der Karnevalskostüme. Bei der „mondänen Provinz-Festschrift zum 100. Todestag von Victor Blüthgen“ handelt es sich um ein Buch DIN A5, Hardcover 4/0 -farbig mit 156 4/4 -farbigen Innenseiten. Alle diese Anträge werden als förderwürdig erachtet.

 

Herr Holz gibt Auskunft zur Herkunft von Mittelrückflüssen infolge der Verwendungsnachweisprüfung laut Fördermittelrichtlinie. Diese Rückflüsse betragen im Schnitt der Jahre ca. 10 % der Fördermittel. Mittelbedarfsabforderungen erfolgen ggf. in Tranchen. Vorfinanzierungen gibt es nicht. Die Durchführung eines seitens der Verwaltung erteilten vorzeitigen Maßnahmebeginns erfolgt auf eigenes Risiko des Vereins. Herrn Ziegler ist eine Vorfinanzierung für Vereine auf kommunaler Ebene bekannt.

 

Herr Loth verliest die Beschlussvorlage BV/0051/2019 zur Abstimmung.

 

Ergebnis:

 

9 x ja

0 x nein

0 x Enthaltung.