Sitzung: 17.09.2020 Kreistag
Herr
Wolpert teilte mit, dass es eine Menge Änderungs-, Ergänzungs- und sonstige
Anträge zum Tagesordnungspunkt gibt. Er begann mit den Anträgen der Fraktion
DIE LINKE. zu Punkt 1, 2, und 3 und einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion zum
Punkt 2. Dieser ist grundsätzlich zulässig, er merkte aber an, dass der
Rückfluss der Mittel problematisch sein wird.
Herr
Wolpert hielt auch den Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Punkt 4 für
zulässig. Das wären seines Erachtens nach die Anträge, welches normale
Änderungsanträge und als solche unproblematisch sind.
Der Antrag von Herr Hövelmann ist seines
Erachtens nach gerechtfertigt, allerdings ist es bei der Frage notwendig, ob
dieser Antrag sinnvoll ist oder nicht, auch die Positionen zu diskutieren, die
dem nichtöffentlichen Teil zuzuordnen sind. Hier geht es u. a. um Personen und
Entscheidungen, bei denen es um Persönlichkeitsrechte zu schützen gilt. Dieser
Antrag wird dann im nichtöffentlichen Teil behandelt.
Dann kam Herr Wolpert zu den
Anträgen der Freien Wähler und der AfD-Fraktion (Ziffer 5 des
Ergänzungsantrages) mit dem Ziel, das Gesundheitszentrum als kommunales
Gesundheitszentrum zu erhalten. Das sei ein gesonderter neuer Antrag, mit einem
völlig neuen Sinn, dass eigentlich in der Tagesordnung hätte vorher angekündigt
werden müssen und daher kann es nur in die Tagesordnung aufgenommen werden,
wenn die Dringlichkeit begründet wird.
Bei den anderen Anträgen handelt es sich im
Wesentlichen um die Erstellung eines Sanierungskonzeptes oder der Kooperation
mit anderen Krankhäusern, so bei dem Antrag von Herrn Dittmann und Herrn Nowak.
Der Antrag zu 1. der AfD-Fraktion soll im
nichtöffentlichen Teil behandelt werden, sind gesondert zu behandeln und
bedürfen der Dringlichkeit, gleiches gilt für die Anträge von Herrn Hauschild,
Anträge der AfD-Fraktion und der Freien Wähler zu Ziffer 6, wobei es jeweils um
die Person des Geschäftsführers geht, das kann nicht mit dem Hauptantrag
verbunden werden und muss im nichtöffentlichen Teil besprochen werden.
Weiterhin mahnte Herr Wolpert, dass die Anträge richtig lauten müssten, der Kreistag
beauftragt den Landrat, nicht den Aufsichtsrat.
(Herr Schenk gekommen = 47+1 = 87,27%)
Herr
Wolpert schlug vor, die eingegangenen Anträge alle einzeln aufzurufen und die
Dringlichkeit zu beschließen und der Einfachheit halber mit den Anträgen der
Verwaltung anzufangen.
Herr
Schulze begründet die Dringlichkeit, dass der Kultur- und Tourismusausschuss die
Richtlinie als solches beschlossen hat, diese allerdings als
Entscheidungsvorlage in den Kreis- und Finanzausschuss entsandt wurde. Die
Richtlinie ist dort nicht endgültig zu beschließen, sondern durch den Kreistag.
Herr
Loth sagte, dass der Kulturausschuss eine Empfehlung abgegeben habe und er
schloss sich den Worten des Landrates an.
Herr
Roi erklärte, dass die Fraktion AfD den Anträgen der Verwaltung zustimmt.
Zur Frage Gesundheitszentrum plädierte er
dafür, dass jetzt nicht zu jedem einzelnen Änderungsantrag abgestimmt wird,
sondern insgesamt, ob diese heute alle behandelt werden und aufgenommen werden.
Herr
Wolpert erklärte, dass wenn die Dringlichkeit nicht ordnungsgemäß begründet
wird, die Anträge wiederholt werden müssen.
Herr
Roi meinte, dass durch Herrn Wolpert gesagt wurde, dass der Erhalt des
Gesundheitszentrums auf „kommunal“ abzielt. Herr Roi bat darum, dass der Vorsitzende zur Kenntnis nimmt, dass
es sich um ein kommunales Gesundheitszentrum handelt.
Herr
Wolpert fasste die Anträge noch einmal zusammen: Zum Einen die Anträge, die
sich mit dem Geschäftsführer befassen, ob Haftung oder Entlassung, zum Anderen
Anträge, die sich mit Sanierungskonzept und Kooperation befassen und es liegen
Anträge vor, die sich mit dem Erhalt als kommunales Zentrum befassen.
Die Kreistagsmitglieder waren damit
einverstanden.
Herr
Wolpert griff als erstes die Thematik auf, dass es langfristig als kommunales
Gesundheitszentrum gesichert werden soll (Antrag Freie Wähler und Fraktion
AfD).
Herr
Sonnenberger begründete die Dringlichkeit.
Herr
Roi schloss sich den Worten von Herrn Sonnenberger an und informierte, dass
aus dem Landkreis über 1800 Unterschriften gesammelt wurden, womit sich die Bürger
gegen eine Privatisierung aussprechen, das Gesundheitszentrum sollte heute
dringend behandelt werden.
Herr
Wolpert ließ über die Dringlichkeit abstimmen, die Mehrheit war dafür.
Dann folgten die Anträge, die ein
Sanierungskonzept verlangen oder eine Kooperation mit einem Nachbarkrankenhaus,
hier die Anträge von Herrn Dittmann, Herrn Nowak, der AfD-Fraktion und Herrn
Hennicke.
Herr
Dittmann informierte, dass der Kreistag darüber befinden soll, dass in den Jahren
2021/2022 ca. 3,2 Mio Euro bereitzustellen sind, d. h. die kreisangehörigen
Gemeinden müssten es zur Verfügung stellen. Es sollte geprüft werden, ob die
Summe ausreicht und ob alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, um einen solchen
Betrag zu ermöglichen. Es sollte untersucht werden, wie andere Häuser dastehen,
um das miteinander vergleichen zu können.
Hierzu gab es keine weiteren Wortmeldungen.
Herr
Wolpert ließ über die Dringlichkeit abstimmen, die Mehrheit war dafür.
Weiter mit den Anträgen zu
Haftungsmöglichkeiten und Beschäftigung des Geschäftsführers, von Herrn
Hauschild, AfD-Fraktion und den Freien Wählern.
Herr
Hauschild begründete seinen Antrag, dass offen gelegt werden muss, wer es zu
vertreten habe, dass der Teil des Gesundheitszentrums geschlossen wurde, wo
hier die Verantwortlichkeiten liegen.
Herr
Hauschild rügte, dass die Anträge zu kurzfristig den Mitgliedern vorgelegt
wurden, dies sollte in Zukunft zeitnaher geschehen.
Herr
Wolpert wies darauf hin, dass es in der Natur der Anträge liege, die mit Dringlichkeit auf die
Tagesordnung gesetzt würden, dass diese vorher nicht zur Verfügung stehen
würden, so wie der Antrag von Herrn Hauschild selbst eben auch.
Herr
Sonnenberger führte aus, dass sich die Dringlichkeit aus den Gründen ergibt, die
Herr Hauschild ausführte. Seiner Meinung nach ist es erforderlich, eine klare
Linie zu fahren, wie es weitergeht.
Herr
Roi
erklärte, dass die Diskussion in keiner Weise voneinander zu trennen sei, wer
hat es beschlossen und auf welcher Grundlage. Die Diskussion, die bisher
stattfand, sollte im öffentlichen Teil fortgeführt werden.
(Frau Buchheim gekommen = 48+1 = 89,09%)
Herr
Wolpert erklärte, ob der Geschäftsführer abberufen oder entlassen werden soll,
ist eine Personalangelegenheit, die per Gesetz im nichtöffentlichen Teil zu
behandeln sei.
Herr
Schulze bat darum, an dieser Stelle die Diskussion zu beenden. Es geht hier in
den persönlichen Bereich hinein, das kann nicht Aufgabe einer Kreistagssitzung
sein, schon gar nicht im öffentlichen Teil.
Herr
Wolpert ließ über die Dringlichkeit abstimmen, die Mehrheit war dafür.
Herr
Wolpert schlug vor, einen nichtöffentlichen Punkt in die Tagesordnung
einzuschieben, um diese Anträge zu behandeln.
Herr
Urban stellte fest, dass die Dringlichkeit zu den „Kulturgeschichten“ noch
gar nicht angesprochen worden ist.
Weiterhin ließ Herr Wolpert über die Dringlichkeit der Beschlussvorlagen
BV/0117/2020 und BV/0132/2020 abstimmen. Die Mehrheit war dafür.
Herr
Urban bat darum, eine kurze Unterbrechung zur Besprechung einzufügen, wenn
der Tagesordnungspunkt 12 zum Gesundheitszentrum behandelt wird.
Hiergegen gab es keine Einwände.
Es gab keine weiteren Änderungen zur
Tagesordnung.
Herr Wolpert ließ über die geänderte Tagesordnung abstimmen, sie wurde mehrheitlich bestätigt.