Herr Wolpert teilte mit, dass es eine Menge Änderungs-, Ergänzungs- und sonstige Anträge zum Tagesordnungspunkt gibt. Er begann mit den Anträgen der Fraktion DIE LINKE. zu Punkt 1, 2, und 3 und einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion zum Punkt 2. Dieser ist grundsätzlich zulässig, er merkte aber an, dass der Rückfluss der Mittel problematisch sein wird.

Herr Wolpert hielt auch den Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Punkt 4 für zulässig. Das wären seines Erachtens nach die Anträge, welches normale Änderungsanträge und als solche unproblematisch sind.

Der Antrag von Herr Hövelmann ist seines Erachtens nach gerechtfertigt, allerdings ist es bei der Frage notwendig, ob dieser Antrag sinnvoll ist oder nicht, auch die Positionen zu diskutieren, die dem nichtöffentlichen Teil zuzuordnen sind. Hier geht es u. a. um Personen und Entscheidungen, bei denen es um Persönlichkeitsrechte zu schützen gilt. Dieser Antrag wird dann im nichtöffentlichen Teil behandelt.
Dann kam Herr Wolpert zu den Anträgen der Freien Wähler und der AfD-Fraktion (Ziffer 5 des Ergänzungsantrages) mit dem Ziel, das Gesundheitszentrum als kommunales Gesundheitszentrum zu erhalten. Das sei ein gesonderter neuer Antrag, mit einem völlig neuen Sinn, dass eigentlich in der Tagesordnung hätte vorher angekündigt werden müssen und daher kann es nur in die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn die Dringlichkeit begründet wird.

Bei den anderen Anträgen handelt es sich im Wesentlichen um die Erstellung eines Sanierungskonzeptes oder der Kooperation mit anderen Krankhäusern, so bei dem Antrag von Herrn Dittmann und Herrn Nowak.

Der Antrag zu 1. der AfD-Fraktion soll im nichtöffentlichen Teil behandelt werden, sind gesondert zu behandeln und bedürfen der Dringlichkeit, gleiches gilt für die Anträge von Herrn Hauschild, Anträge der AfD-Fraktion und der Freien Wähler zu Ziffer 6, wobei es jeweils um die Person des Geschäftsführers geht, das kann nicht mit dem Hauptantrag verbunden werden und muss im nichtöffentlichen Teil besprochen werden.

Weiterhin mahnte Herr Wolpert, dass die Anträge richtig lauten müssten, der Kreistag beauftragt den Landrat, nicht den Aufsichtsrat.

 

(Herr Schenk gekommen = 47+1 = 87,27%)

 

Herr Wolpert schlug vor, die eingegangenen Anträge alle einzeln aufzurufen und die Dringlichkeit zu beschließen und der Einfachheit halber mit den Anträgen der Verwaltung anzufangen.

 

Herr Schulze begründet die Dringlichkeit, dass der Kultur- und Tourismusausschuss die Richtlinie als solches beschlossen hat, diese allerdings als Entscheidungsvorlage in den Kreis- und Finanzausschuss entsandt wurde. Die Richtlinie ist dort nicht endgültig zu beschließen, sondern durch den Kreistag.

 

Herr Loth sagte, dass der Kulturausschuss eine Empfehlung abgegeben habe und er schloss sich den Worten des Landrates an.

 

Herr Roi erklärte, dass die Fraktion AfD den Anträgen der Verwaltung zustimmt.

Zur Frage Gesundheitszentrum plädierte er dafür, dass jetzt nicht zu jedem einzelnen Änderungsantrag abgestimmt wird, sondern insgesamt, ob diese heute alle behandelt werden und aufgenommen werden.

 

Herr Wolpert erklärte, dass wenn die Dringlichkeit nicht ordnungsgemäß begründet wird, die Anträge wiederholt werden müssen.

 

Herr Roi meinte, dass durch Herrn Wolpert gesagt wurde, dass der Erhalt des Gesundheitszentrums auf „kommunal“ abzielt. Herr Roi bat darum, dass der Vorsitzende zur Kenntnis nimmt, dass es sich um ein kommunales Gesundheitszentrum handelt.

 

Herr Wolpert fasste die Anträge noch einmal zusammen: Zum Einen die Anträge, die sich mit dem Geschäftsführer befassen, ob Haftung oder Entlassung, zum Anderen Anträge, die sich mit Sanierungskonzept und Kooperation befassen und es liegen Anträge vor, die sich mit dem Erhalt als kommunales Zentrum befassen.

Die Kreistagsmitglieder waren damit einverstanden.

 

Herr Wolpert griff als erstes die Thematik auf, dass es langfristig als kommunales Gesundheitszentrum gesichert werden soll (Antrag Freie Wähler und Fraktion AfD).

 

Herr Sonnenberger begründete die Dringlichkeit.

 

Herr Roi schloss sich den Worten von Herrn Sonnenberger an und informierte, dass aus dem Landkreis über 1800 Unterschriften gesammelt wurden, womit sich die Bürger gegen eine Privatisierung aussprechen, das Gesundheitszentrum sollte heute dringend behandelt werden.

 

Herr Wolpert ließ über die Dringlichkeit abstimmen, die Mehrheit war dafür.

 

Dann folgten die Anträge, die ein Sanierungskonzept verlangen oder eine Kooperation mit einem Nachbarkrankenhaus, hier die Anträge von Herrn Dittmann, Herrn Nowak, der AfD-Fraktion und Herrn Hennicke.

 

Herr Dittmann informierte, dass der Kreistag darüber befinden soll, dass in den Jahren 2021/2022 ca. 3,2 Mio Euro bereitzustellen sind, d. h. die kreisangehörigen Gemeinden müssten es zur Verfügung stellen. Es sollte geprüft werden, ob die Summe ausreicht und ob alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, um einen solchen Betrag zu ermöglichen. Es sollte untersucht werden, wie andere Häuser dastehen, um das miteinander vergleichen zu können.

 

Hierzu gab es keine weiteren Wortmeldungen.

 

Herr Wolpert ließ über die Dringlichkeit abstimmen, die Mehrheit war dafür.

 

Weiter mit den Anträgen zu Haftungsmöglichkeiten und Beschäftigung des Geschäftsführers, von Herrn Hauschild, AfD-Fraktion und den Freien Wählern.

 

Herr Hauschild begründete seinen Antrag, dass offen gelegt werden muss, wer es zu vertreten habe, dass der Teil des Gesundheitszentrums geschlossen wurde, wo hier die Verantwortlichkeiten liegen.

Herr Hauschild rügte, dass die Anträge zu kurzfristig den Mitgliedern vorgelegt wurden, dies sollte in Zukunft zeitnaher geschehen.

Herr Wolpert wies darauf hin, dass es in der Natur der Anträge liege, die mit Dringlichkeit auf die Tagesordnung gesetzt würden, dass diese vorher nicht zur Verfügung stehen würden, so wie der Antrag von Herrn Hauschild selbst eben auch.

Herr Sonnenberger führte aus, dass sich die Dringlichkeit aus den Gründen ergibt, die Herr Hauschild ausführte. Seiner Meinung nach ist es erforderlich, eine klare Linie zu fahren, wie es weitergeht.

Herr Roi erklärte, dass die Diskussion in keiner Weise voneinander zu trennen sei, wer hat es beschlossen und auf welcher Grundlage. Die Diskussion, die bisher stattfand, sollte im öffentlichen Teil fortgeführt werden.

 

(Frau Buchheim gekommen = 48+1 = 89,09%)

 

Herr Wolpert erklärte, ob der Geschäftsführer abberufen oder entlassen werden soll, ist eine Personalangelegenheit, die per Gesetz im nichtöffentlichen Teil zu behandeln sei.

 

Herr Schulze bat darum, an dieser Stelle die Diskussion zu beenden. Es geht hier in den persönlichen Bereich hinein, das kann nicht Aufgabe einer Kreistagssitzung sein, schon gar nicht im öffentlichen Teil.

 

Herr Wolpert ließ über die Dringlichkeit abstimmen, die Mehrheit war dafür.

 

Herr Wolpert schlug vor, einen nichtöffentlichen Punkt in die Tagesordnung einzuschieben, um diese Anträge zu behandeln.

 

Herr Urban stellte fest, dass die Dringlichkeit zu den „Kulturgeschichten“ noch gar nicht angesprochen worden ist.

 

Weiterhin ließ Herr Wolpert über die Dringlichkeit der Beschlussvorlagen BV/0117/2020 und BV/0132/2020 abstimmen. Die Mehrheit war dafür.

 

Herr Urban bat darum, eine kurze Unterbrechung zur Besprechung einzufügen, wenn der Tagesordnungspunkt 12 zum Gesundheitszentrum behandelt wird.
Hiergegen gab es keine Einwände.

 

Es gab keine weiteren Änderungen zur Tagesordnung.

 

 

Herr Wolpert ließ über die geänderte Tagesordnung abstimmen, sie wurde mehrheitlich bestätigt.