Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

 


Herr Holz spricht zum Thema. Die Erstellung der neuen Richtlinie (im Folgenden RL) ergibt sich aus der Änderung des Status des KTA und den Praxiserfahrungen aus der bisherigen RL. Im Wesentlichen beziehen sich die Änderungen auf die Nachweisprüfung und die Zuwendungsberechtigten. Die Neuaufnahme zweier Festschreibungen sichert den Projekten „Sachsenspiegel“ in Reppichau und der „Entwicklung des Schloßes Zörbig zum Kulturquadrat“ eine langfristige Förderung. Durch eine regelmäßige Zuwendung ist eine nachhaltige Entwicklung der sogenannten kulturellen Leuchttürme der jeweiligen Region gegeben.

 

Zum Inhalt der neuen RL wird Folgendes diskutiert:

 

Herr Roye erkundigt sich, wie mit den gestellten Anträgen für das HHJ 2020 verfahren werden soll. Herr Holz gibt die Auskunft, dass diese nach Neubeschluss der neuen RL nichtig sind.

 

Herr Loth stellt einen Widerspruch im Entwurf der Richtlinie bezüglich der Punkte 3. und 6.2 e) fest. Die Korrektur in Punkt 3 lautet: Städte und Gemeinden sowie Vereine des LK ABI.

 

Im Punkt 8. sollen laut Herrn Loth die Zuständigkeiten der Ausschüsse eindeutig formuliert werden. Die Formulierung soll lauten: „die jeweils zuständigen Ausschüsse“.

 

Herr Holz informiert:

- auf Anfrage von Herrn Schönemann, dass die Festbetragsförderungen so lange Bestand haben, wie sie mehrheitlich Zustimmung finden. Die verwaltungsmäßige Abwicklung der Projekte erfolgt wie für alle Projekte nach der jetzt zu diskutierenden RL.

- auf Anfrage von Herrn Todte, dass die Gelder der festfinanzierten Projekte zum Gesamtbudget gehören. Es handelt sich nach RL-Entwurf nicht um eine on top – Finanzierung.

- auf Anfrage von Herrn Loth, dass 20.000 € je Projekt festgeschrieben sein sollen.

 

Herr Loth: In Punkt 6 auf S. 9 ist zu korrigieren: „STADT RAGUHN-JEßNITZ „. Herr Holz verweist auf die korrekte Schreibweise in dem Anhang 1 der Richtlinie, der hierfür verbindlich ist.

 

Herr Berger stimmt den Festschreibungen zu und korrigiert die Zuordnung von Reppichau hin zur Gemeinde in Osternienburger Land.

 

Herr Roye plädiert für eine Festschreibung beider Projekte mit einer jährlichen Entscheidung über die Höhe der Finanzierung entsprechend der jeweiligen Haushaltslage.

 

Herr Ziegler macht den Vorschlag, einen prozentualen Anteil

für besagte Projekte festzulegen, z.B. in Höhe von 15 % der jährlichen Fördermittelsumme.

 

Herr Zimmer plädiert für die Sonderförderungen von je 20.000 € beider Projekte. Er begründet seinen Vorschlag mit einem großen geschichtlichen Potential, das es aufzuarbeiten und auszubauen gilt.

 

Herr Loth schlägt vor, den Irrgarten Gutspark Altjeßnitz ebenfalls in die RL als fest zu finanzierendes Leuchtturmprojekt aufzunehmen. Im Gutspark Altjeßnitz entstand Mitte des 18. Jahrhunderts der heute größte und älteste barocke Irrgarten Deutschlands. Zum Gutspark mit seinen dendrologischen Besonderheiten gehört eine Feldsteinkirche aus dem 12. Jahrhundert. Durch die Nutzung als kulturelles Zentrum mit vielen Veranstaltungen im Bitterfelder Raum ergibt sich die besondere Förderwürdigkeit dieses touristischen Besuchermagneten.

 

Herr Roye sieht die besondere Förderwürdigkeit der „Leuchttürme“, ist dennoch für eine Gleichberechtigung für alle Antragsteller. Er will keine Reservierung von Geldern für feststehende Projekte um weitere Projekte nicht von vorn herein zu blockieren.

 

Herr Sonnenberger stellt die Förderung von Einrichtungen des ländlichen Raumes mit einer überregionalen Wirkung in den Vordergrund der RL. Eine kontinuierliche Förderung führt zu einer kontinuierlichen Entwicklung. Für eine reine Projektförderung gibt es andere Möglichkeiten wie die RL Kunst und Kultur für Vereine oder LEADER. Die neue RL dient zur kulturellen Entwicklung im ländlichen Raum des LK ABI und setzt punktuelle Schwerpunkte. Ein Förderzeitraum z.B. 10 Jahre sollte festgesetzt werden.

 

Herr Todte: Eine Sonderförderung ist in Ordnung, er stimmt nicht dafür, dass 40 % vom Topf nur für diese Projekte verwendet werden und eine Vielzahl von Antragstellern (s. Mappe KTA 21.01.2020 Anträge unter 3 a) sich den „Kuchen“ in Kleinstteile zerlegen müssen. Es sollten kleine ländliche Ortschaften die Möglichkeit zur Förderung mit geringem Eigenanteil haben, die sonst keine Projekte in Angriff nehmen würden.

 

Herr Sonnenberger ist dafür, dass Einrichtungen mit besonderer kultureller Bedeutung im ländlichen Raum gefördert werden. Es wäre denkbar, diese Einrichtungen direkt im Haushalt zu verankern und aus der Förderrichtlinie ausschließen. Diese Diskussion wäre dann im Kreistag zu führen.

 

Herr Ziegler erfragt die Höhe der Fördersummen des letzten Jahres.

à s. Mappe vom KTA am 21.01.2020 unter 3a.

 

Herr Schönemann schlägt vor, eine Haushaltsstelle zur Förderung für Schloß Zörbig und den Sachsenspiegel Reppichau einzurichten.

 

Herr Berger sieht Schwierigkeiten bezüglich der Konsolidierung des Haushaltes, Kulturförderung ist eine freiwillige Aufgabe für den Landkreis.

 

Herr Zimmers Vorschlag: Der Punkt 3.1 bleibt in der Richtlinie und 40.000,00 € werden on top gestellt.

 

Herr Roye, falls eine on top – Förderung nicht umsetzbar ist, soll Punkt 3.1 bestehen bleiben, aber es wird eine prozentuale Höchstgrenze vom Budget, z. B. zehn Prozent, festgelegt.

 

Herr Ziegler schlägt vor, je Projekt unter Punkt 3.1 mit max. 15 % vom Budget zu fördern, was regelmäßig überprüft werden muss.

 

Herr Loth spricht sich ausdrücklich für die Aufnahme des Irrgartens Altjeßnitz aus.

 

Herr Berger sieht die unter 5.1 gestellte Auflage zur minimalen Fördersumme von 5.000,00 € für kleinere Projekte problematisch.

 

Herr Holz erklärt, dass für diese Projekte die Richtlinie „Kunst und Kultur“ existiert, ohne die Einschränkung bezüglich der expliziten Förderung des ländlichen Raumes vom LK ABI.

 

 

Herr Loth führt die Abstimmungen zur Empfehlung an den KFA für folgende Anträge durch.

 

1.    Soll der Irrgarten Altjeßnitz in Punkt 3.1 der Richtlinie aufgenommen werden?

 

Ergebnis:

 

9 x Ja

0 x nein

0 x Enthaltung

 

2.    Herr Zimmer: Änderung von Punkt 3.1, Schloß Zörbig, Sachsenspiegel Reppichau und Irrgarten Altjeßnitz werden mit je 20.000,00 € on top auf den Sockelbetrag gefördert.

 

            Ergebnis:

             

            9 x ja

            0 x nein

            0 x Enthaltung

 

Herr Loth stimmt die Empfehlungsfassung zur Weiterleitung an den KFA ab:

 

           Ergebnis:

 

           8 x ja

           0 x nein

           1 x Enthaltung.