Herr Schulze informierte, dass bei der Bekanntmachung der Tagesordnung ein Fehler unterlaufen ist. Der TOP 11.7., BV/0121/2020 wurde versehentlich in die Tagesordnung des Kreis- und Finanzausschusses aufgenommen, gehört aber in die Tagesordnung des Kreistages und wird unter dem TOP 10.1.8 behandelt.

Herr Hauschild war der Auffassung, dass über den TOP 11.3., BV/0117/2020, der Kreistag beschließen muss.

Herr Keller erklärte, dass in der Hauptsatzung geregelt ist, dass Entscheidungen im Kulturbereich - grundsätzlich des Kultur- und Tourismusausschusses, welcher nur noch als beratender Ausschuss tätig ist - zukünftig im Kreis- und Finanzausschuss getätigt werden muss. Daraus ergibt sich letztendlich die Kompetenz, im Kreis- und Finanzausschuss über die Richtlinie zu entscheiden.

Herr Hauschild widersprach dieser Aussage. Der Allgemeinbeschluss ist dadurch nicht gedeckelt. Es geht um eine Richtlinie, ähnlich einer Satzung. Lediglich die Vergabe der Gelder ist dort geregelt. Aber die Richtlinienkompetenz liegt nicht beim Kreis- und Finanzausschuss.

Herr Schulze entschied, die Vorlage 0117/2020 von der Tagesordnung zu nehmen und auf die Tagesordnung des Kreistages zu setzen.

 

Die geänderte Tagesordnung wurde mehrheitlich mit 6 Ja-Stimmen, bei 3 Enthaltungen, bestätigt.