Herr Schulze erklärte, dass die Beschlussvorlage in die Tagesordnung des Kreistages aufgenommen werden muss.

Herr Loth hatte im Nachgang einen Änderungsantrag vorgelegt, welchen er kurz erläuterte. Personalkosten sollen höchstens mit 40% berücksichtigt werden. Leuchttürme sollen erhalten und die Arbeit der Menschen gewürdigt werden. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, Personalkosten dort mit anzubringen bzw. zu fördern.

Herr Urban stellte fest, dass die Vorlage nicht auf der Tagesordnung des Kreistages steht und auch im Amtsblatt nicht veröffentlicht wurde. Er fragte, ob die Möglichkeit besteht, die Vorlage ordnungsgemäß in der Sitzung des Kreistages am 29.10.2020 zu behandeln. Oder ist es hinderlich für irgendwelche Fördermittelausgaben?

Herr Holz teilte mit, wenn kein Beschluss vorliegt, können Anträge auf Fördermittel für dieses Jahr nicht bearbeitet werden und es können keine Mittel ausgereicht werden. Insofern besteht hier eine Dringlichkeit.

Herr Schulze fragte, ob bis zur nächsten Ausschusssitzung des Kultur- und Tourismusausschusses am 15.09.2020 ordnungsgemäß die Fördermittel ausgereicht werden können.

Herr Loth antwortete, dass man bereits seit einem Jahr in Verzug ist und es Zeit wird, dass diese Richtlinie beschlossen wird.

Herr Schulze bat das Fachamt, die Eilbedürftigkeit entsprechend zu begründen, um die Vorlage mit auf die Tagesordnung nehmen zu können.

Herr Berger fragte, wie sich die Möglichkeit darstellt, wenn der Ausschuss an den Kreistag verweist. Muss es dann auch veröffentlicht werden?

Herr Maaß war der Auffassung, dass das Fachamt genügend Gründe vorweisen kann, um die Eilbedürftigkeit zu begründen.

Herr Schulze legte fest, dass über die Aufnahme der Vorlage zu Beginn der Kreistagssitzung entschieden wird.

Herr Loth wies darauf hin, dass der Kultur- und Tourismusausschuss nur noch ein beratender Ausschuss ist. Da die Richtlinienkompetenz bei diesem Ausschuss liegt, wurden die entsprechenden Beschlüsse schon vorbereitet. Man ging davon aus, dass die Richtlinie heute beschlossen wird und danach die Anträge gestellt werden können. Weiterhin verwies er auf 3 Änderungsanträge, die heute zur Diskussion stehen. Ihm war nicht klar, dass die Anträge heute nicht durch den Kreis- und Finanzausschuss beschlossen werden könne. Allerdings lässt sich die Eilbedürftigkeit durch das Fachamt begründen mit der weit zurückliegenden ersten Antragszeit und der jetzt beginnenden zweiten Antragszeit.

Herr Roi befürwortete die Aufnahme der Vorlage auf die Tagesordnung des kommenden Kreistages.