Sitzung: 09.09.2020 Kreis- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/0133/2020
Herr Keller erklärte, dass insgesamt 6 personelle Vorschläge aus dem politischen Raum vorliegen. Nach der Verordnung über die Arbeitsgemeinschaften zur Gestaltung der ländlichen Entwicklung hat der Kreistag zu benennen.
Herr Keller schlug vor, dass
zur Benennung des 1. und 2. Mitgliedes die jeweils zwei stärksten Fraktionen
des Kreistages einbezogen werden (CDU-FDP und AfD). Um weiterhin den Kreistag
in der Arbeitsgemeinschaft abzubilden, schlägt die Verwaltung vor, die
jeweiligen Stellvertreter Herrn Sonnenberger als Vertreter der Freien Wähler
und Herrn Wesenberg von der Fraktion SPD-Grüne, so dass 4 Fraktionen in der
Arbeitsgemeinschaft vertreten sein würden.
Die heutige Entscheidung wäre nur eine Verfahrensentscheidung, die eigentliche
Abstimmung würde dann in der Sitzung des
Kreistages erfolgen.
Herr Schulze erklärte ergänzend. dass nur vier benannt werden dürfen,
deswegen sind hier nur vier Vorschläge an dieser Stelle möglich.
Herr Roi erklärte, dass der
Kreistag diese Stellen zuletzt 2015 besetzte. Er fragte, was mit dem Satz
gemeint ist: Aus fachamtlicher Sicht wurde das Besetzungsverfahren nach
Hare–Niemeyer nicht favorisiert. Er verstand diesen Satz nicht, die AfD würde
aber dieser vorgestellten Verfahrensweise zustimmen.
Herr Maaß fragte, ob man die
Benennung hätte von vornherein außen vorlassen können?
Herr Roi erklärte hieraufhin,
dass wir Fraktionen Vorschläge eingebracht haben.
Herr
Schulze
äußerte hierzu, dass aus seiner Sicht kein Grund besteht, hier entsprechende
Diskussionen zu führen. Deswegen gab es diesen Vorschlag der Verwaltung.
Herr Urban folgt dem Vorschlag
der Verwaltung.
Herr
Schulze
ließ sodann abstimmen.
Die Vorlage 0133/2020 wurde einstimmig mit 9 Ja-Stimmen, bei 1
Enthaltung dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.