Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1

Herr Keller erklärte, dass insgesamt 6 personelle Vorschläge aus dem politischen Raum vorliegen. Nach der Verordnung über die Arbeitsgemeinschaften zur Gestaltung der ländlichen Entwicklung hat der Kreistag zu benennen.

Herr Keller schlug vor, dass zur Benennung des 1. und 2. Mitgliedes die jeweils zwei stärksten Fraktionen des Kreistages einbezogen werden (CDU-FDP und AfD). Um weiterhin den Kreistag in der Arbeitsgemeinschaft abzubilden, schlägt die Verwaltung vor, die jeweiligen Stellvertreter Herrn Sonnenberger als Vertreter der Freien Wähler und Herrn Wesenberg von der Fraktion SPD-Grüne, so dass 4 Fraktionen in der Arbeitsgemeinschaft vertreten sein würden.
Die heutige Entscheidung wäre nur eine Verfahrensentscheidung, die eigentliche Abstimmung würde dann in der Sitzung des Kreistages erfolgen.

Herr Schulze erklärte ergänzend. dass nur vier benannt werden dürfen, deswegen sind hier nur vier Vorschläge an dieser Stelle möglich.

Herr Roi erklärte, dass der Kreistag diese Stellen zuletzt 2015 besetzte. Er fragte, was mit dem Satz gemeint ist: Aus fachamtlicher Sicht wurde das Besetzungsverfahren nach Hare–Niemeyer nicht favorisiert. Er verstand diesen Satz nicht, die AfD würde aber dieser vorgestellten Verfahrensweise zustimmen.

Herr Maaß fragte, ob man die Benennung hätte von vornherein außen vorlassen können?

Herr Roi erklärte hieraufhin, dass wir Fraktionen Vorschläge eingebracht haben.

Herr Schulze äußerte hierzu, dass aus seiner Sicht kein Grund besteht, hier entsprechende Diskussionen zu führen. Deswegen gab es diesen Vorschlag der Verwaltung.

Herr Urban folgt dem Vorschlag der Verwaltung.

 

Herr Schulze ließ sodann abstimmen.

 

Die Vorlage 0133/2020 wurde einstimmig mit 9 Ja-Stimmen, bei 1 Enthaltung dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.