Sitzung: 09.09.2020 Kreis- und Finanzausschuss
Vorlage: BV/0154/2020
Herr
Schulze
teilte mit, dass im Sozial – und Gesundheitsausschuss die Vorlage ausgiebig
diskutiert wurde und sich mit 7 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung dafür ausgesprochen
wurde.
Herr Schaaf erklärte, dass im Sozialausschuss thematisiert wurde, inwiefern die dort im Beschlussantrag enthaltenen Maximalzuschusssummen valide sind und auch noch mal Überprüfungen standhalten. Eine weitere Frage war eine Zuschussfinanzierung, obwohl die Klinik noch gar keine Leistung bringt, weil vorgehaltenes Personal noch nicht starten kann. Was würde denn passieren wenn wir starten, wenn wir das worstcase Szenario hätten?
Mit wie viel Defizit muss man rechnen, auch im Folgejahr? Dieses Papier wurde gemeinsam mit WRG erstellt. Dies liegt jetzt dem Wirtschaftsprüfer vor. Die Zahlen werden dort nochmal plausibilisiert, um diese entsprechend dem Kreistag darstellen zu können.
Wir haben den Umstand, dass alles, was an Zuschuss fließt, am Ende nur fließt, wenn der Wirtschaftsprüfer eine Unterdeckung zum Jahresende bestätigt hat. Was aktuell im Beschlussantrag des Landkreises steht, ist das schlecht annehmbarste Szenario, um die Maximalsumme für den Haushaltsansatz bestimmen zu können.
Herr
Northoff
fragte, wenn diese Klinik wieder in Betrieb genommen werden soll, müssen Ärzte
gefunden werden. Wenn diese eingestellt werden, die aber noch nicht ausreichen,
weil die erforderliche Anzahl nicht erreicht ist, lässt dann der Arbeitsvertrag
(insbesondere des Chefarztes oder auch andere Ärzte) zu, dass sie in anderen
Abteilungen eingesetzt werden, oder können sie sich darauf beziehen, dass sie
einen Vertrag als Chefarzt in der Gynäkologie haben und dann nicht in einem
anderen Bereich tätig sein müssen?
Herr Schaaf erklärte, dass dies vom Grundsatz her so sei. Den Chefarzt oder den Oberarzt der Gynäkologie kann man z.B. nicht in der Orthopädie oder in der Inneren Medizin einsetzen.
Frau
Zoschke
stimmte Herrn Schaaf zu, dass im Sozial – und Gesundheitsausschuss sehr
ausgiebig zu den Zahlen, welche mit der Beschlussvorlage vorgestellt wurden,
etwas gesagt wurde. Alle wissen auch, dass dies die schlechteste aller
Varianten ist, die hier zahlenmäßig erfasst worden ist. Im Zuge des Fazit
dieser Diskussion wurde darum gebeten, dass der Verwaltungschef des
Gesundheitszentrums einen Plan für die Kreistagsmitglieder vorlegt, wie er,
wenn der Beschluss so gefasst wird, tatsächlich an die Umsetzung dieses
Beschlusses geht. Welche Schritte sieht er vor?
Herr Schaaf teilte mit, dass es ein Personalaufbauszenario gibt, wie man verschiedene Dienstarten (Hebammen, Pflegepersonal, ärztliches Personal etc.) rekrutieren kann. Bei manchen Mitarbeitergruppen kann man die gleichen Lösungen suchen, bei manchen muss man individuelle Schritte gehen, d.h. Fachzeitschriften, die nur Ärzte bedient und nicht die Hebammen und den Pflegedienst. Es wird eine Arbeitsgruppe gegründet werden, in der verschiedenste Mitarbeiter mitwirken. Herr Schaaf wünscht sich, dass sich hier jemand aus dem Sozialausschuss beteiligt und seine Ideen mit einbringt. Es gab schon ein Gespräch mit dem Oberbürgermeister von Bitterfeld, dass auch seitens der Stadt Unterstützung gezeigt wird und auch dort die Mitarbeiterschaft signalisiert ist. Es wird von den Online-Medien, Facebook über Zeitungen bis hin zu Kampagnen alles daran gesetzt, Personal zu finden. Es werden kalkulatorisch für das Jahr 2020/2021 für 800.000 EUR Werbungskosten angesetzt, die alleine dafür anfallen, dass versucht wird, das Personal zu finden.
Frau
Zoschke
fragte nach, ob damit gerechnet werden kann, dass am 17.09.2020 zur
Kreistagssitzung ein Papier vorliegt, mit dem die Kreistagsmitglieder
nachvollziehen können, wie das Krankenhaus vorgehen wird?
Dies beantwortete Herr Schaaf mit Ja.
Herr Maaß erklärte, dass sich
alle darüber einig sind, dass es eine große Belastung für den Kreis ist, da
dies im Wesentlichen über die Kreisumlage finanziert werden wird. Er denkt,
dass es zum Punkt 2 und 3 unterschiedliche Positionierungen geben wird. Es
stellt sich nun die Frage, ob von der Schließung Abstand genommen wird. Hat
sich der Aufsichtsrat mit dieser Geschichte in den letzten Wochen beschäftigt?
Wie ist hier die weitere Herangehensweise in diesem Punkt zu sehen?
In der Darstellung im letzten Kreistag, als die Zahlen vorgestellt wurden, wurde immer wieder darauf verwiesen, dass der Bereich in der Vergangenheit negative Ergebnisse erzielt hatte und es wurde immer darüber gesprochen, das eine Quersubventionierung vorgenommen wird. Das ist jetzt mit der jetzigen Herangehensweise ausgeblendet. Herr Maaß bat darum, dies bei der Neuüberarbeitung zu berücksichtigen. Die Fraktion DIE LINKE. wird dies auch als Änderungsantrag mit formulieren. Auch Herr Maaß bat um Erarbeitung eines Planes, wie es Frau Zoschke vorab formuliert hatte.
Weiterhin soll jährlich ein Ist – Bestand
durchgeführt werden und dann gegebenenfalls die Beschlussvorlage angepasst
werden kann.
Herr Schulze erklärte,
dass der Aufsichtsrat, nachdem der Beschluss durch den Kreistag entsprechend
gefasst wurde, seinen Beschluss ändern wird, vorher nicht. Zur Berichtspflicht
erklärte Herr Schulze, dass diese
bereits im Beschlussantrag steht (Punkt 3).
Herr Maaß
erläuterte, dass es um die Erstellung eines Planes geht, aus dem die Schritte
und die Zwischenergebnisse dargestellt sind.
Herr Hauschild
teilte mit, dass von der Fraktion SPD – Grüne Änderungsanträge eingereicht
werden, welche sich derzeit noch in der Feinabstimmung befinden.
Herr Hauschild erklärte, dass
wir nun über die Wiedereröffnung beschließen sollen, aber wir haben nie über
die Schließung beschlossen. Wer war es nun, und leiten sich daraus
Haftungsansprüche ab? Die Änderungsanträge werden vor dem Kreistag am 17.
September eingereicht werden.
Herr Roi möchte
verschiedene Szenarien dargelegt haben, in denen dargestellt wird, welche
Gewinne bei bestimmten Geburtenzahlen erzielt werden können. Es sollte hier
umfangreich darauf eingegangen werden, wie man sich bestimmte Dinge vorstellt
umzusetzen und was eintreten kann.
Weiterhin führte Herr Roi an, dass es schon die
Diskussion im März zum Thema Privatisierung gab, hier sagte damals der Landrat,
er stehe zum kommunalen Krankenhaus. Herr
Roi fragte, ob dies nicht noch einmal in den Beschluss mit aufgenommen
werden sollte, dass eine Privatisierung abgelehnt wird?
Herr Roi teilte mit,
dass der Vortrag von Herrn Hauschild von der Fraktion AfD mitgetragen wird.
Herr Schulze
erklärte, dass eine Privatisierung für ihn derzeitig nicht zur Debatte steht,
sondern der Erhalt des kommunalen Krankenhauses. Er wies nochmals darauf hin,
dass dieses Szenario und diese Summe immer die schlechteste Variante ist und
jeder weiß, was es dann kosten würde.
Herr Hauschild bezog
sich auf die Liste der Kämmerei, speziell auf die Höhe der Kreisumlage. Er
schlussfolgerte, dass er beide Beträge, entsprechend Haushaltswahrheit und
–klarheit in den Haushalt der Stadt Köthen einzupreisen hat und diesen Betrag
als Umlagebescheid bekommt. Wie geht man gemeinsam damit um, wenn das Geld
nicht in der Höhe benötigt wird?
Herr Northoff
fragte, ob es einen neuen Wirtschaftsplan gibt. Wenn dem so ist, würde er um
die Vorlage bitten.
Herr Berger fragte,
ob die Kommunen über die Beträge zur Finanzierung des Gesundheitszentrums
entsprechend der beigefügten Übersicht zur Kreisumlage 2021 informiert werden.
Herr Krillwitz
fragte Herrn Schaaf, ob er es sich persönlich zutraut, die Gynäkologie
innerhalb von 2 Jahren erfolgreich an den Start zu bringen?
Herr Schaaf
antwortete mit Ja. Bezogen auf den Wirtschaftsplan erklärte er, dass die Zahl
in die Planung 2020/2021 mit aufzunehmen ist.
Herr Northoff
fragte, was wirklich geplant ist. Wenn man anfangen will, muss man bereits in
diesem Jahr Werbung betreiben.
Herr Schaaf erklärte,
wenn das Haushaltsergebnis um 500.000 EUR abweicht, hat man die Verpflichtung,
den Wirtschaftsplan neu aufzustellen.
Herr Urban fragte,
ob es noch Rücklagen gibt, dies zu finanzieren?
Herr Schaaf ging
davon aus, dass man für dieses Jahr den Start entsprechend hinbekommt.
Herr Ziegler fragte,
ob ein Beschluss des Aufsichtsrates vorliegt, dass die WRG GmbH das Ganze
weiterführt?
Herr Schaaf
erklärte, dass es einen Beschluss des Kreistages gibt, ein Gutachten erstellen
zu lassen. Dies wurde über den Aufsichtsrat an ihn weitergeleitet und
entsprechend umgesetzt.
Herr Ziegler fragte,
ob die Gutachten auch durch eine andere Firma erstellt werden könnten oder ob
mit Beschluss des Aufsichtsrates festgelegt wurde, dass es zukünftig so ist.
Herr Schulze gab an,
dass die WRG GmbH eine gute Firma ist.
Herr Schäfer
äußerte, dass man gemäß Aufsichtsratsbeschluss engagiert ist, die operativen
Potentiale mit zu unterstützen und diese umzusetzen.
Frau Zerrenner
fragte, ob die 800.000 EUR Werbungskosten hundertprozentig zum Verlust in der
Frauenklinik draufgeschlagen werden. Weiterhin fragte sie, was die Hebammen im
Moment machen.
Herr Schaaf
erklärte, dass die Hebammen im Moment im anderen klinischen Bereich zur
Unterstützung als Gesundheits- und Krankenpfleger eingesetzt sind.
Alle Kosten, die die
Frauenklinik betreffen, werden in die Abteilung „Frauenheilkunde und
Geburtshilfe“ gebucht und am Jahresende bei der Frage „Defizit der Abteilung
Frauenheilkunde und Geburtshilfe“ vom Jahresabschlussprüfer investiert.
Herr Ziegler fragte
nach der Höhe der Werbekosten für 2019 und 2020?
Herr Schaaf hat
diese Zahlen im Moment nicht vor sich liegen.
Herr Roi bezog sich
auf die 3 Ärzte, welche nicht mehr da sind und fragte, was an Werbungskosten
geplant wurde, um die Lücken schließen zu können. Wenn ein Vertrag ausläuft,
weiß man das ja schon eher.
Herr Schaaf äußerte,
dass die Stelle der Oberärztin ausgeschrieben war. Die schwangeren Ärztinnen
erhielten ein Berufsverbot. Der befristete Kollege wurde nicht verlängert.
Herr Urban möchte
gern untersetzt wissen, was mit den 800.000 EUR Werbekosten alles gemacht
werden soll.
Herr Sonnenberger
informierte, dass die Stadt Zörbig einen Beschluss gefasst hat, die erhöhte
Kreisumlage zu zahlen.
Die Vorlage 0154/2020 wurde einstimmig
mit 8 Ja-Stimmen, bei 2 Enthaltungen, dem Kreistag zur Beschlussfassung
empfohlen.