Sitzung: 17.08.2020 Vergabeausschuss
Der
öffentliche Teil der Niederschriften des Vergabeausschusses vom 18.05.2020,
15.06.2020, 06.07.2020 und 20.07.2020 und 03.08.2020 wird voraussichtlich in
der nächsten Sitzung behandelt.
Diese
Tatsache kritisiert Herr Heeg im besonderen Maße. Es sei ein rechtswidriges
Verhalten, die Niederschriften derart spät zur Verfügung zu stellen. Nach § 58
KVG seien Niederschriften innerhalb 30 Tagen, spätestens zur nächsten Sitzung
vorzulegen.
Herr
Wolkenhaar resümiert, dass dies bereits Thema in der letzten Sitzung des
Vergabeausschusses war. Er hinterfragt, woran es liegt.
Zum
jetzigen Zeitpunkt sind alle o.g. Niederschriften seitens der Vergabestelle
geschrieben und liegen zur Unterschrift vor, so Frau Lütke. Dabei werden die
Dokumente nach dem Rotationsprinzip verfasst. Derjenige, der seitens der
Vergabestelle an der Ausschusssitzung teilnimmt, übernimmt die Protokollierung.
So sind alle Mitarbeiter/innen der Vergabestelle zu gegebenen Zeit mit der
Niederschrifterstellung betraut.
Herr
Wolkenhaar will die Gegebenheiten nicht entschuldigen, weist aber auf Umstände
wie Krankheit, die Corona-Krise und Abordnungen hin. Er fasst zusammen, dass
die Niederschriften zeitnah bereitgestellt werden sollen.