Der öffentliche Teil der Niederschriften des Vergabeausschusses vom 18.05.2020, 15.06.2020, 06.07.2020 und 20.07.2020 und 03.08.2020 wird voraussichtlich in der nächsten Sitzung behandelt.

Diese Tatsache kritisiert Herr Heeg im besonderen Maße. Es sei ein rechtswidriges Verhalten, die Niederschriften derart spät zur Verfügung zu stellen. Nach § 58 KVG seien Niederschriften innerhalb 30 Tagen, spätestens zur nächsten Sitzung vorzulegen.

 

Herr Wolkenhaar resümiert, dass dies bereits Thema in der letzten Sitzung des Vergabeausschusses war. Er hinterfragt, woran es liegt.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt sind alle o.g. Niederschriften seitens der Vergabestelle geschrieben und liegen zur Unterschrift vor, so Frau Lütke. Dabei werden die Dokumente nach dem Rotationsprinzip verfasst. Derjenige, der seitens der Vergabestelle an der Ausschusssitzung teilnimmt, übernimmt die Protokollierung. So sind alle Mitarbeiter/innen der Vergabestelle zu gegebenen Zeit mit der Niederschrifterstellung betraut.  

 

Herr Wolkenhaar will die Gegebenheiten nicht entschuldigen, weist aber auf Umstände wie Krankheit, die Corona-Krise und Abordnungen hin. Er fasst zusammen, dass die Niederschriften zeitnah bereitgestellt werden sollen.