Frau Mylius informierte die Mitglieder des Ausschusses wie folgt:

 

1.    DigitalPakt Schulen

 

Zur Unterstützung der organisatorischen und administrativen Umsetzung des DigitalPakts Schulen hat das Ministerium für Bildung (MB) des Landes Sachsen-Anhalt die „Landesinitiative für nachhaltige digitale Infrastrukturen in Unterricht und Schule“ (LINDIUS) ins Leben gerufen. Für das weitere Gelingen des DigitalPakts Schulen im LSA hat das MB 17 Schulen als sog. LINDIUS-Netzwerkschulen berufen. Sie dienen als regionale Zentren der Lehrerfortbildung und Weiterentwicklung der digitalen Bildung und sollen gemeinsam mit dem LINDIUS-Team Unterrichtskonzepte erarbeiten und erproben. Diese werden im Ergebnis allen Lehrkräften und Schulen zur Verfügung gestellt.

 

Insgesamt hatten sich 32 Schulen als sog. LINDIUS-Netzwerkschule beworben, wovon 17 Schulen im Rahmen eines Auswahlverfahrens durch das Land Sachsen-Anhalt ausgewählt wurden.

 

Aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld sind zwei Schulen als LINDIUS-Netzwerkschule ausgewählt worden:

 

-        Ludwigsgymnasium Köthen,

-        Sekundarschule Raguhn.

 

2.    Sofortausstattungsprogramm

 

Das Förderprogramm DigitalPakt Schulen 2019-2024 wurde um ein Sofortausstattungsprogramm ergänzt. Diese Mittel werden bereitgestellt, um Schülern(innen) das Lernen mit digitalen Werkzeugen zu ermöglichen. Es können damit ausschließlich mobile Endgeräte erworben werden.

Insgesamt stehen für diesen Zweck im Land Sachsen-Anhalt ca. 15 Mio. € zur Verfügung.

 

 

 

 

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat sich hinsichtlich der Beschaffung der digitalen Endgeräte für die zentrale Beschaffung durch das Land Sachsen-Anhalt über den Landesdienstleister Dataport entschieden. Eine entsprechende Bedarfsanmeldung erfolgte.

 

Aus diesem Programm wird der Landkreis Anhalt-Bitterfeld voraussichtlich 1.124 mobile Endgeräte (Notebooks, Tablets) erhalten.

Der finanzielle Umfang beläuft sich auf ca. 673.000,00 €.

 

3.    Finanzierung Pflegeschule des LK Anhalt-Bitterfeld

 

Mit Schreiben der IB-Sachsen-Anhalt vom 13.08.2020 erhielt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld als Träger der Pflegeschule Anhalt-Bitterfeld einen Bescheid hinsichtlich der Zahlung einer Ausgleichszuweisung. Diese beläuft sich für das Jahr 2020 (Zeitraum 1.9.2020 bis 31.12.2020) auf monatlich 3.806,25 €, insgesamt für den Finanzierungszeitraum auf damit 15.225,00 €.

Die Auszahlung erfolgt monatlich und erstmals zum 30.09.2020.

Grundlage hinsichtlich der Höhe der Ausgleichszahlung bildet die Anzahl der zum Stichtag 31.07.2020 gemeldeten Schülerzahlen für den Ausbildungsberuf Pflegefachmann/-frau.

Dies waren zum benannten Stichtag an der Pflegeschule Anhalt-Bitterfeld 29 Schüler(innen).

 

4.    Erneute Antragstellung gemäß der RL über die Gewährung von Zuwendungen zur

Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)

 

Der LK Anhalt-Bitterfeld hatte in den Jahren 2018 und 2019 für insgesamt 7 Schulen in Trägerschaft des LK Anhalt-Bitterfeld Fördermittel entsprechend der IKT- Richtlinie beantragt.

Für alle Fördermittelanträge erhielt der LK Anhalt-Bitterfeld eine Ablehnung.

In der Begründung hieß es u. a., dass das beantragte Fördervolumen aller Antragsteller über dem zur Verfügung stehenden Förderbudget lag und daher nicht alle eingegangenen Anträge im Rahmen des o. g. Förderprogrammes berücksichtigt werden konnten.

 

Durch den Landkreistag des Landes Sachsen-Anhalt wurde den Landkreisen per E-Mail am 30.06.2020 ein Antragsaufruf der Staatssekretärin Feußner zugeleitet.

Mit diesem Aufruf wurden die Landkreise eingeladen, Anträge für die Maßnahme „IKT zur Nutzung elektronischer Medien an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen“ einzureichen.

Die ELER-Mittel für die Maßnahme der v. g. Richtlinie wurden im Rahmen der Beschlussfassung zur 6. Änderung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum aufgestockt.

Als Förderbudget stehen nunmehr weitere 2.501.418 € zur Verfügung. Die Förderung beträgt 75 v. H. Der Schulträger muss einen Eigenanteil von 25 v. H. erbringen.

 

Des Weiteren wies die Staatssekretärin mit dem besagten Schreiben darauf hin, dass insbesondere die Anträge von Schulträgern aussichtsreich seien, deren medienpädagogischen Konzepte mit der maximalen Punktzahl bewertet wurden.

 

Vor dem Hintergrund des Vorgenannten hat die Verwaltung nunmehr 3 Schulen ausgewählt, welche in der ersten Antragsrunde für das eingereichte medienpädagogische Konzept die volle Punktzahl erhalten haben. Damit liegen gute Voraussetzungen vor, um in das Bewertungsverfahren aufgenommen zu werden.

Dies sind folgende Schulen:

 

-        die GmS „J.F. Walkhoff“, OT Gröbzig, Hallesche Str. 72, 06388 Südliches Anhalt,

-        die FöS (L) Dr.-Samuel-Hahnemann-Schule, Lelitzer Str. 27a, 06366 Köthen,

-        die GmS Muldenstein, Burgkemnitzer Str. 28, 06774 Muldestausee.

 

Der Eigenmittelanteil i. H. v. 25 Prozent kann im Rahmen von vorgenommenen Ermächtigungsübertragungen durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld bereitgestellt werden.

 

Im Anschluss an die Berichterstattung übergab Herr Ehrlich das Wort an Herrn Hippe.

 

Herr Hippe informierte über die ersten Erfahrungen zur Schülerbeförderung im angelaufenen Schuljahr. Eine Auswertung zur Schülerbeförderung und zur Einführung der neuen Kassentechnik in den Bussen wird mit dem Verkehrsunternehmen stattfinden. Danach wird es auch eine Auswertung im Ausschuss geben.

 

Herr Hippe teilte mit, dass die Zuarbeiten der Ämter zum Leitbild des Landkreises Anhalt-Bitterfeld ausgewertet wurden und im Anschluss daran werden bestimmte Themen in Expertenrunden weiter zur Diskussion gestellt.

Zum Thema „Zukunftsorientierte Bildungsmöglichkeiten“ (Handlungsfeld Nr. 5) wird Herr Hippe zum gegebenen Zeitpunkt die Mitglieder des Ausschusses in einer der nächsten Ausschusssitzungen informieren.

 

Die Proschüre „Entdeckertouren“ wurde von Herrn Hippe an die Mitglieder des Bildungs- und Sportausschusses verteilt. Diese werden derzeit auch an Kindereinrichtungen und Schulen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld ausgeteilt.