Sitzung: 17.09.2020 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 11, Enthaltungen: 8
Vorlage: BV/0074/2020
Feststellung
des Jahresabschlusses 2018 und Entlastung des Betriebsleiters der
Kreisstraßenmeisterei Anhalt-Bitterfeld
B e s c h l u s s :
Der Kreistag beschließt den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2018
und die Entlastung des Betriebsleiters der Kreisstraßenmeisterei
Anhalt-Bitterfeld.
1.
Feststellung des Jahresabschlusses
Der von der Kreisstraßenmeisterei
Anhalt-Bitterfeld aufgestellte und von der Mittelrheinische Treuhand GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Halle (Saale) geprüfte Jahresabschluss für das
Wirtschaftsjahr 2018 wird wie folgt festgestellt:
1.1 Bilanzsumme 1.844.978,41
EUR
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
a)
das Anlagevermögen 1.050.114,50
EUR
b)
das Umlaufvermögen 792.135,28 EUR
c)
die Rechnungsabgrenzungsposten 2.728,63 EUR
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
a)
das Eigenkapital 1.571.016,06
EUR
b)
die empfangenen Ertragszuschüsse 0,00 EUR
c)
die Rückstellungen 227.235,35 EUR
d)
die Verbindlichkeiten 46.727,00 EUR
1.2 Jahresgewinn und Jahresverlust -55.551,44 EUR
1.2.1 Summe der Erträge 2.596.743,85
EUR
1.2.2 Summe der Aufwendungen 2.652.295,29
EUR
2.
Verwendung des Jahresgewinns/Behandlung des Jahresverlustes
2.1 bei einem Jahresgewinn:
a)
zur Tilgung des Verlustvortrags 0,00
EUR
b)
zur Einstellung der Rücklagen 0,00
EUR
c)
zur Abführung an den Haushalt des Aufgabenträgers 0,00 EUR
d)
auf neue Rechnung vorzutragen 0,00
EUR
2.1
bei einem Jahresverlust:
a) zu tilgen
aus dem Gewinnvortrag -55.551,44 EUR
b)
aus dem Haushalt des Aufgabenträgers auszugleichen 0,00 EUR
c)
auf neue Rechnung vorzutragen 0,00 EUR
3.
Entlastung des Betriebsleiters
Dem Betriebsleiter wird Entlastung erteilt.
Frau Zerrenner teilte mit, in der Anlage 4, Seite 4, sind
Verkäufe enthalten Sie fragte, da hier steht, eingeschränktes Prüfungsurteil,
warum wurde das nicht entsprechend uneingeschränkt gegeben? Die Vollständigkeit
der Verbindlichkeiten konnte nicht nachvollzogen werden, unterlassene
Instandhaltung, sonstige Rückstellungen, deswegen kann man nicht ausschließen,
dass es so ungenau ist. Wieso wurde das nicht genauer gemacht und warum haben
wir den Abschluss erst jetzt vorliegen, dieser ist für 2018?
Herr Müller sichert eine schriftliche Beantwortung zu.
Die Vorlage 0174/2020 wurde mehrheitlich mit 19 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, bei 8 Enthaltungen, bestätigt.