Herr Lucas informierte, dass im Gesamtergebnisplan ein Überschuss i.H.v. 58,3 Mio. EUR ausgewiesen wurden. Die Erträge sowie die Kreisumlage wurden für das komplette Jahr bereits angeordnet. Die Aufwendungen wurden nur bis Mitte des Jahres angeordnet. Der Kassenbestand beträgt aktuell 12.776.542,32 EUR (Stand: 30.06.2020). Der hohe Bestand resultiert aus der Überweisung der FAG-Zuweisung für Dezember. Die Liquiditätskredite wurden  um 8,5 Mio. EUR auf 42,5 Mio. EUR reduziert. Für die Corona-Pandemie wurde ein außerplanmäßiger Aufwand von ca. 536.578,64 EUR verursacht. Wir erhielten eine Sonderzahlung i.H.v. 4,9 Mio. EUR zum Ausgleich der Mehrbelastung bei den Kosten der Unterkunft durch die Corona-Pandemie. Bei den UVG-Leistungen kann der Planwert nicht erreicht werden. Es wird mit einer Ergebnisverschlechterung von ca. 600.000 EUR gerechnet. Bei den Aufwendungen für die Heimerziehung müssen ca. 700.000 EUR mehr aufgewendet werden. Dieser Mehraufwand kann innerhalb des Budgets abgefangen werden

Beim Sozialamt werden die geplanten Kosten der Unterkunft wahrscheinlich nicht ausgeschöpft, dies könnte zu einer Ergebnisverbesserung i.H.v. 1,8 Mio. EUR führen. Er wies darauf hin, dass nicht alle investiven Maßgaben planmäßig umgesetzt werden können. Ein Großteil der geplanten Auszahlungen werden erst im Jahr 2021 stattfinden.

Beim IFM sind Mehrkosten i.H.v. 1,2 Mio. EUR und bei der Sekundarschule „Völkerfreundschaft“ von c. 600.000 EUR zu erwarten.

Ein Hilfsleistungslöschfahrzeug kann nicht angeschafft werden, weil die Fördermittel abgelehnt wurden. Es entfallen 190.000 EUR Einzahlungen und 400.000 EUR Auszahlungen.

Es kann mit einer Ergebnisverbesserung gerechnet werden, auf Grund der Sonderzahlung von 4,9 Mio. EUR zum Ausgleich der Mehrbelastungen bei den Kosten der Unterkunft. Außerplanmäßig müssen Aufwendungen zu Corona geleistet werden.

Der Überschuss sollte genutzt werden, um die Liquiditätskredite abzubauen bzw. sollte man Überlegungen anstellen, ob die Aufnahme von Liquiditätskrediten erforderlich ist.

Herr Hauschild fragte zu den zusätzlichen Einnahmen aufgrund der Corona Pandemie, wofür diese zweckgebunden seien. Zweckgebunden für die Ausgaben, die wir als Landkreis hatten oder für die Ausgaben die das Krankenhaus hatte? Weiterhin fragte Herr Hausschild an, es gäbe etwas über 600.000 EUR über planmäßige Ausgaben für die Völkerfreundschaft. Ist hier der Rohbau schon mit einbezogen?

Herr Lucas antwortete hierauf, dass es eine Sonderzahlung gibt. 4,9 Millionen EUR für die Mehrbelastung bei den Kosten der Unterkunft, welche durch die Corona Pandemie mit verursacht worden. Es handelt sich somit um einen Pauschalbetrag. Es soll verwendet werden, wenn die Fälle ansteigen, dass im Prinzip Mehrbedarf bei den Kosten der Unterkunft besteht.

Weiterhin erklärte Herr Lucas, dass die Frage zu den Mehrkosten bei der Sekundarschule Völkerfreundschaft in Höhe von 600.000 € schriftlich beantwortet wird.

Herr Maaß fragte bezüglich der Erhöhung der Heimkosten an, wie diese in dieser Größenordnung entstanden sind?

Herr Lucas erklärte, dass es die Erhöhung der Heimkosten bereits mit der Plandiskussion 2020 gab. Es wurde bei der Plandiskussion an der Stelle dann auch versucht einzusparen, um überhaupt einen Haushaltsausgleich zu gewährleisten. Daher dann auch die Summe von 700.000 EUR.

Herr Roi fragte bezüglich des HLF's an, um welches Fahrzeug es sich hier handelt, da wir hier keine Fördermittel bekommen.

Herr Lucas erklärte, dass die Beantwortung schriftlich erfolgen wird.

Herr Krillwitz erklärte, dass auf Seite 67, Punkt 6, erwähnt sei, dass unter anderem ca.

10.000 EUR Bußgelder aus Verstößen gegen die Corona – Eindämmungsverordnung eingestellt seien. Wofür wurden diese Bußgelder verhängt? Weiterhin fragte Herr Krillwitz zu Seite 165, Punkt 6 - Erfüllung aufgrund eines Bußgeldbescheides in Höhe von 40.000 EUR – an, welche Verstöße sich dahinter verbergen?

Herr Lucas sicherte auch hier eine schriftliche Beantwortung zu.

Herr Urban wollte bezüglich der 4,9 Mio. EUR KDU – Sonderbonus und der 1,8 Mio. EUR weniger Ausgaben im Sozialamtsbereich wissen, ob sich dies ausschließt? Es entstehen einerseits Mehrkosten, andererseits haben wir weniger Ausgaben. Handelt es sich hier um eine Fehlplanung?

Herr Lucas erklärte, dass es sich hierbei um keine Fehlplanung handelt. Das Land hat einen Pauschalbetrag, der nicht abgerechnet werden muss, zur Verfügung gestellt.

 

Es gab keine weiteren Anfragen.