Sitzung: 09.09.2020 Kreis- und Finanzausschuss
Herr
Lucas
informierte, dass im Gesamtergebnisplan ein Überschuss i.H.v. 58,3 Mio. EUR
ausgewiesen wurden. Die Erträge sowie die Kreisumlage wurden für das komplette
Jahr bereits angeordnet. Die Aufwendungen wurden nur bis Mitte des Jahres
angeordnet. Der Kassenbestand beträgt aktuell 12.776.542,32 EUR (Stand:
30.06.2020). Der hohe Bestand resultiert aus der Überweisung der FAG-Zuweisung
für Dezember. Die Liquiditätskredite wurden
um 8,5 Mio. EUR auf 42,5 Mio. EUR reduziert. Für die Corona-Pandemie
wurde ein außerplanmäßiger Aufwand von ca. 536.578,64 EUR verursacht. Wir
erhielten eine Sonderzahlung i.H.v. 4,9 Mio. EUR zum Ausgleich der
Mehrbelastung bei den Kosten der Unterkunft durch die Corona-Pandemie. Bei den
UVG-Leistungen kann der Planwert nicht erreicht werden. Es wird mit einer
Ergebnisverschlechterung von ca. 600.000 EUR gerechnet. Bei den Aufwendungen
für die Heimerziehung müssen ca. 700.000 EUR mehr aufgewendet werden. Dieser
Mehraufwand kann innerhalb des Budgets abgefangen werden
Beim Sozialamt werden die geplanten Kosten der
Unterkunft wahrscheinlich nicht ausgeschöpft, dies könnte zu einer
Ergebnisverbesserung i.H.v. 1,8 Mio. EUR führen. Er wies darauf hin, dass nicht
alle investiven Maßgaben planmäßig umgesetzt werden können. Ein Großteil der
geplanten Auszahlungen werden erst im Jahr 2021 stattfinden.
Beim IFM sind Mehrkosten i.H.v. 1,2 Mio. EUR
und bei der Sekundarschule „Völkerfreundschaft“ von c. 600.000 EUR zu erwarten.
Ein Hilfsleistungslöschfahrzeug kann nicht
angeschafft werden, weil die Fördermittel abgelehnt wurden. Es entfallen
190.000 EUR Einzahlungen und 400.000 EUR Auszahlungen.
Es kann mit einer Ergebnisverbesserung gerechnet
werden, auf Grund der Sonderzahlung von 4,9 Mio. EUR zum Ausgleich der
Mehrbelastungen bei den Kosten der Unterkunft. Außerplanmäßig müssen
Aufwendungen zu Corona geleistet werden.
Der Überschuss sollte genutzt werden, um die
Liquiditätskredite abzubauen bzw. sollte man Überlegungen anstellen, ob die
Aufnahme von Liquiditätskrediten erforderlich ist.
Herr
Hauschild
fragte zu den zusätzlichen Einnahmen aufgrund der Corona Pandemie, wofür diese
zweckgebunden seien. Zweckgebunden für die Ausgaben, die wir als Landkreis
hatten oder für die Ausgaben die das Krankenhaus hatte? Weiterhin fragte Herr Hausschild an, es gäbe etwas über
600.000 EUR über planmäßige Ausgaben für die Völkerfreundschaft. Ist hier der
Rohbau schon mit einbezogen?
Herr
Lucas
antwortete hierauf, dass es eine Sonderzahlung gibt. 4,9 Millionen EUR für die
Mehrbelastung bei den Kosten der Unterkunft, welche durch die Corona Pandemie
mit verursacht worden. Es handelt sich somit um einen Pauschalbetrag. Es soll
verwendet werden, wenn die Fälle ansteigen, dass im Prinzip Mehrbedarf bei den
Kosten der Unterkunft besteht.
Weiterhin erklärte Herr Lucas, dass die Frage zu den Mehrkosten bei der Sekundarschule
Völkerfreundschaft in Höhe von 600.000 € schriftlich beantwortet wird.
Herr Maaß fragte bezüglich der
Erhöhung der Heimkosten an, wie diese in dieser Größenordnung entstanden sind?
Herr
Lucas
erklärte, dass es die Erhöhung der Heimkosten bereits mit der Plandiskussion
2020 gab. Es wurde bei der Plandiskussion an der Stelle dann auch versucht einzusparen,
um überhaupt einen Haushaltsausgleich zu gewährleisten. Daher dann auch die
Summe von 700.000 EUR.
Herr Roi fragte bezüglich des
HLF's an, um welches Fahrzeug es sich hier handelt, da wir hier keine
Fördermittel bekommen.
Herr
Lucas
erklärte, dass die Beantwortung schriftlich erfolgen wird.
Herr
Krillwitz
erklärte, dass auf Seite 67, Punkt 6, erwähnt sei, dass unter anderem ca.
10.000 EUR Bußgelder aus Verstößen gegen die
Corona – Eindämmungsverordnung eingestellt seien. Wofür wurden diese Bußgelder
verhängt? Weiterhin fragte Herr
Krillwitz zu Seite 165, Punkt 6 - Erfüllung aufgrund eines
Bußgeldbescheides in Höhe von 40.000 EUR – an, welche Verstöße sich dahinter
verbergen?
Herr
Lucas
sicherte auch hier eine schriftliche Beantwortung zu.
Herr Urban wollte bezüglich der
4,9 Mio. EUR KDU – Sonderbonus und der 1,8 Mio. EUR weniger Ausgaben im
Sozialamtsbereich wissen, ob sich dies ausschließt? Es entstehen einerseits
Mehrkosten, andererseits haben wir weniger Ausgaben. Handelt es sich hier um
eine Fehlplanung?
Herr
Lucas
erklärte, dass es sich hierbei um keine Fehlplanung handelt. Das Land hat einen
Pauschalbetrag, der nicht abgerechnet werden muss, zur Verfügung gestellt.
Es gab keine weiteren Anfragen.