Herr Loth gab Auskunft zur Beschlussfassung der neuen „Richtlinie des LK ABI über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur im ländlichen Raum“. In der Sitzung des KFA am 09.09.2020 konnte die Richtlinie nicht, wie eigentlich vorgesehen, beschlossen werden, da Ausschussmitglieder des KFA diesen Ausschuss als nicht zuständig ansahen und den Antrag an den Kreistag zur Beschlussfassung weitergeleitet haben. seitens In Rücksprache von Amtsleiter Herrn Holz mit dem Dezernenten Herrn Böddeker und dem Landrat Herrn Schulze wurde für den Kreistag am 17.09.2020 ein Dringlichkeitsantrag gestellt, um die Richtlinie dort zu beschließen. Die Dringlichkeit ergab sich aus der Tatsache, dass keine gültige RL als Basis zur Mittelvergabe vorlag, die Haushaltsmittel des Jahres 2020 schnellstmöglich vergeben werden sollen.

 

Herr Schönemann fragte zur Deckung der Projektanträge durch vorhandene Fördermittel an.

 

Herr Holz bittet zu beachten, dass zunächst der Beschluss zur Richtlinie ansteht. Erst nach Prüfung der Anträge durch die Kulturverwaltung auf Grundlage der neuen Richtlinie kann über die Vergabe der Mittel für die einzelnen Projekte diskutiert werden.

 

Herr Sonnenberger fragte zur Höhe der 2020 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zur Kulturförderung an.

 

Herr Heeg zum Thema Werbung für Vereine: Das Marketing sollte für die Vereine durch die KTA-Tätigkeit u. das Amt 80 durchgeführt werden, für die inhaltliche Arbeit sind die Vereine zuständig.

 

Herr Heeg und Herr Holz diskutierten den Haushaltsposten Unterhaltung, Instandsetzung, Reparatur von Instrumenten der Musikschulen des LK ABI. Die Fördervereine geben eine wesentliche finanzielle Stütze. Im Haushalt geplante Mittel decken bei Weitem nicht den Bedarf und sind lt. Herrn Heeg „viel zu wenig“.