Sitzung: 15.09.2020 Kultur- und Tourismusausschuss
Herr Loth gab Auskunft zur Beschlussfassung der neuen „Richtlinie des LK
ABI über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur im ländlichen
Raum“. In der Sitzung des KFA am 09.09.2020 konnte die Richtlinie nicht, wie
eigentlich vorgesehen, beschlossen werden, da Ausschussmitglieder des KFA
diesen Ausschuss als nicht zuständig ansahen und den Antrag an den Kreistag zur
Beschlussfassung weitergeleitet haben. seitens In Rücksprache von Amtsleiter
Herrn Holz mit dem Dezernenten Herrn Böddeker und dem Landrat Herrn Schulze
wurde für den Kreistag am 17.09.2020 ein Dringlichkeitsantrag gestellt, um die
Richtlinie dort zu beschließen. Die Dringlichkeit ergab sich aus der Tatsache,
dass keine gültige RL als Basis zur Mittelvergabe vorlag, die Haushaltsmittel
des Jahres 2020 schnellstmöglich vergeben werden sollen.
Herr Schönemann fragte zur Deckung der
Projektanträge durch vorhandene Fördermittel an.
Herr Holz bittet zu beachten, dass zunächst
der Beschluss zur Richtlinie ansteht. Erst nach Prüfung der Anträge durch die
Kulturverwaltung auf Grundlage der neuen Richtlinie kann über die Vergabe der
Mittel für die einzelnen Projekte diskutiert werden.
Herr Sonnenberger fragte zur Höhe der 2020
zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zur Kulturförderung an.
Herr Heeg zum Thema Werbung für Vereine: Das
Marketing sollte für die Vereine durch die KTA-Tätigkeit u. das Amt 80
durchgeführt werden, für die inhaltliche Arbeit sind die Vereine zuständig.
Herr Heeg und Herr Holz diskutierten den Haushaltsposten Unterhaltung,
Instandsetzung, Reparatur von Instrumenten der Musikschulen des LK ABI. Die
Fördervereine geben eine wesentliche finanzielle Stütze. Im Haushalt geplante
Mittel decken bei Weitem nicht den Bedarf und sind lt. Herrn Heeg „viel zu
wenig“.