Herr Heeg nahm Bezug auf die Ausführungen von Herrn Lucas, dass die Jahre ab 2013 noch offen sind. Er empfahl dem Rechnungsprüfungsamt, schon einmal die operativen Zahlen vorweg abzustimmen. Herr Heeg fragte, ob das Kostendeckungsprinzip bei der Kalkulation von Gebühren auch konsequent durchgezogen wurde?

Herr Lucas erklärte, dass er sich mit einer „Prognose anfreuen“ könnte. Aber: Bezüglich der Jahresabschlüsse erklärte er, dass eine Kollegin dafür freigestellt wurde, damit sie sich nur um die Jahresabschlüsse kümmern kann; es gab auch eine Stellenausschreibung. Leider war die  Stellenausschreibung nicht erfolgreich, d.h. es gab 2 Bewerber, wobei der eine nicht zum Vorstellungsgespräch erschienen war und der zweite leider nicht überzeugte. Die Stelle wird noch einmal neu ausgeschrieben. Herr Lucas erklärte, dass keine personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen, um operative Zahlen vorweg abzustimmen. Bis Jahresende soll das Jahr 2014 abgeschlossen werden, das macht die Kollegin „neben ihrer zusätzlichen Arbeit“. Das Fachpersonal, welches zusätzlich für die Jahresabschlüsse eingestellt werden sollte, wurde nicht gefunden.

Herr Böddeker gab an, dass sehr auf den Kostendeckungsgrad von Gebühren geachtet wird, es gibt aber viele unterschiedliche Arten von Gebühren; viele sind Bundes- oder Landesgebühren, die feststehen, daran kann man nichts ändern. Es wird versucht, kostendeckend zu kalkulieren mit der Ausnahme, es handelt sich um Gebühren wie z.B. im Kulturbereich, Musikschulen u. ä.,  welche Zuschussgebühren sind. Bei z.B. Rettungsdienstgebühren oder Bauordnungsgebühren arbeiten wir kostendeckend.

Herr Heeg fragte, wie es zu erklären sei, dass bei den Bauordnungsgebühren nur ein Kostendeckungsgrad von 50 % ist?

Herr Böddeker erklärte, das es auf die Vorhaben ankäme, weil diese nicht berechnet sind nach dem Personalaufwand. Es gibt Vorhaben, da verdienen wir viel Geld und bei anderen, kleinen Vorhaben verdienen wir nichts; je einfacher der Vorgang, umso eher verdienen wir dran (z. B. bei der KFZ-Zulassung haben wir eine deutliche Überdeckung, bei großen Vorhaben, die sehr aufwendig sind kann es sein, dass mehr Personalaufwand betrieben werden muss, als tatsächlich an Gebühren eingenommen wird). Weiterhin gab Herr Böddeker an, dass der im Haushalt ausgewiese Kostendeckungsgrad ein anderer sei. Der Kostendeckungsgrad der Produkte entspricht nicht der Gebührenkalkulation.

 

Herr Hauschild fragte bzgl. der Auftragskostenpauschale, die durch das Land gezahlt wird, ob diese an anderer Stelle geplant wird.
Herr Böddeker erklärte, dass diese unterschiedlich geplant seien, immer dann, wenn es FAG-Zuweisungen sind, pauschal oder separat, dann ist es eingeplant. Sind es dagegen unmittelbar Gebühren, dann ist es durch das Fachamt geplant.

Herr Urban fragte an, ob im Landkreis schon Hinweisschilder zur Schweinepest aufgestellt wurden oder dies vorgesehen ist?
Weiterhin schlug er vor, bei den Sachverständigen- und Gerichtskosten zu prüfen, ob es möglich sei, hier weniger auszugeben und diese für die Finanzierung der Ausgaben für die Jäger zu verwenden.

Herr Böddeker teilte mit, dass es Schilder gibt, es seien auch genug da. Es gibt derzeit Absprachen zwischen den verschiedenen beteiligten Ämtern, wir befinden uns in der Vorbereitungsphase, welche Schilder an welcher Stelle aufgestellt werden sollen.

 

Herr Wolkenhaar fragte bzgl. der KAT-Warneinsätze und der eingesetzten Fahrzeuge, die für den Kreisbrandmeister beschafft wurden, wann mit einer Aufstellung zu rechnen ist, wieviel Einsätze wirklich gefahren wurden, wieviel Kilometer zurückgelegt wurden und wie hoch überhaupt der Nutzungsgrad ist? Herr Wolkenhaar möchte vermeiden, dass im übernächsten Jahr wieder 3 oder 4 Fahrzeuge ausgeschrieben und geleast werden, die dann nie oder wenig genutzt werden. Er bat um eine Zuarbeit, was mit den Fahrzeugen passiert, wer sie wie oft fährt.

 

Herr Dittmann ging auf das Objekt Fischmarkt in Zerbst ein, hier führt die vorhandene Schranke zu einer Einschränkung der öffentlichen Parkplätze. Herr Dittmann bekommt regelmäßig Anfragen, wann diese Schrankenanlage bedienbar ist. Es wurde gesagt, die Schranke ist noch nicht abgenommen und deswegen darf dort niemand parken. Er fragte, wann die Mitarbeiter des Landkreises den landkreiseigenen Parkplatz nutzen können, damit die Anwohner wieder die freien Parkflächen nutzen  können.

Frau Wohmann erklärte, dass ihr das Problem nicht bekannt sei, aber es wird geprüft.

 

Herr Egert fragte, inwiefern der Glasfaseranschluss in den Schulen erfolgt ist? Er begrüßt es, wenn die entsprechende Technik zur Verfügung gestellt werden könnte, gerade jetzt in der schwierigen Zeit der Pandemie.

Herr Böddeker erklärte, dass das Land sich vorbehalten hat, das nicht nur zu finanzieren sondern auch umzusetzen, weil man das den Schulträgern nicht zutraut. Von der Telekom erhalten wir regelmäßig die Anforderungen für die Verträge, aber das Land arbeitet noch dran.

 

Herr Urban bat um Beantwortung seiner Frage im letzten Kreistag bzgl. der Probealarme in den Schulen des Landkreises.

 

Es gab keine weiteren Anfragen und Anregungen.