Herr Lucas gab Informationen anhand der beiliegenden Übersicht.

 

zu Seite 8. – Sondertilgung Partner Kreisgebietsreform in Höhe von 1.065.200,00 €

Herr Hemmerling fragte, ob beziffert werden kann, wieviel Restschuld hier noch besteht und wann planmäßig die Position vollständig bezahlt ist?


Zu Seite 7, zu den geplanten Tiefbaumaßnahmen – K 2097 OL Wulfen
hier ist der Anteil Dritter mit 75.000,00 € ausgewiesen, aber in der Summierung auf Seite 1 sind die 75.000,00 € nicht mit berücksichtigt. Hier bat Herr Hemmerling um Überprüfung.

Herr Lucas sicherte eine schriftliche Stellungnahme zu.

 

D II – Budget 03 (Seite 37 43)

 

Frau Wohmann teilte mit, dass es im Ansatz keine Veränderungen gäbe, bei den Personalkosten sind die üblichen prozentualen Steigerungen enthalten.

 

Es gab keine Nachfragen.

 

 

Budget 10 (Seite 80 – 94)

 

Herr Nitzsche gab eine kurze Zusammenfassung zum Budget.

 

- Ordentliche Erträge für 2021 betragen 6.200 € (Gebühren für Beglaubigungen, Benutzung des Archivs u. sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte, Kostenerstattungen u. Kostenumlagen)

 

- Ordentliche Aufwendungen betragen 1.819.200 € - Aufwendungen für Personal, für Sach- u. Dienstleistungen, Haltung von Dienst-Kfz sowie Reparatur und Instandsetzung, sowie sonstige ordentliche Aufwendungen (Bürobedarf, Dienstreisekosten)

 

- im ordentlichen Ergebnis sind im Ansatz geplant für 2021 1.813.000 € (Vorjahr: -1.716.200 €)

 

- nach Einbeziehung der Erträge aus Interner Leistungsbeziehung ergibt das 5.900 € weniger

 

Teilfinanzplan (Investitionstätigkeit/ Finanzierungstätigkeit)

- Einzahlungen: 6.200 €

- Auszahlungen: 1.819.200 €

 

Hier ergibt sich ein Saldo aus laufenden Verwaltungstätigkeiten in Höhe von 1.813.000 € (Vorjahr: - 1.730.600 €). Personalbestand ist soweit stabil.

 

Herr Nitsche ging auf die Besonderheiten des Jahres 2021 ein:

Die Differenz zwischen Ertrag und Aufwand und damit der Zuschussbedarf des Budgets für 2021 erhöht sich im Ergebnis (S. 81, Nr.25) gegenüber 2020 um 90.900 €, von 1.716.200 € auf 1.807.100 €.

Die Einzahlungsseite ist dabei nur unwesentlich (um 1.600 €) beteiligt (von 7.800 € auf 6.200 €).

Maßgebliche Veränderungen sind auf der Aufwandsseite:

 

Aufwendungen:

-       Personalaufwendungen: + 76.300 € (von 1.501.800 € auf 1.578.100 €)

-       Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen: + 25.200 € (von 141.100 € auf 166.300 €)

Seite 88: Zu Personalaufwendungen, Produkt 1.1.1.3.02 – Zentrale Dienste

SK 501200 - Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer

Hier gibt es eine Differenz bzw. Erhöhung um 63.500 € zum Vorjahr auf 452.400 € - hier wurde 2019 eine Kollegin als Krankheitsvertretung eingesetzt, ist seit Ende 2019 in Elternzeit und kommt voraussichtlich 2021 wieder. Ist dem Amt 10 in 2021 kostenmäßig im Haushalt zugeordnet, da sie hier zuletzt beschäftigt war.

 

SK 502200 - Beiträge zur Versorgungskasse , SK 503200 - Beiträge zur gesetzl. SV

- Zusatzbeiträge ca. 20.000 € plus Stufenerhöhungen, durch Stellenbewertungen fand eine Erhöhung bei 2 Kollegen im Bereich der Poststelle statt.

 

Seite 88 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen

 + 25.200 € (von 141.100 € auf 166.300 €)

 

Produkt 1.1.1.3.02 – Zentrale Dienste

SK 523100 Aufwendungen f. Mieten u. Pachten + 7.000 €

SK 523200 Aufwendungen f. Leasing

SK 525100 Haltung von Fahrzeugen + 12.000 €

- Trennung der Aufwendungen (Kopierer u. Frankiermaschine = Miete, Dienst-Kfz = Leasing)

- hier müssen neue Fahrzeuge sowie zusätzliche Kopierer angeschafft werden (Fischmarkt, ehemaliges IKW).

- Leasingrückläufe/Rückgabe der Dienst-Kfz: Aufgrund möglicher Reparaturleistungen u./o. Mehrkilometern sind vorsichtshalber 12.000 € hierfür eingeplant

 

Budget 63 - Bauordnungsamt

 

Herr Bock gab eine kurze Zusammenfassung zum Budget.

 

Teilergebnisplan

- ordentliche Erträge belaufen sich auf 1,904 Mio. €

- ordentliche Aufwendungen belaufen sich auf 3.376 Mio. €

- Ergebnis: ein Minus von 1,472 Mio. €

 

Herr Bock erklärte, dass sich die Zahlen massiv von den Zahlen zum Vorjahr unterscheiden, das liegt an den Einnahmen/Ausgaben von der Papierfabrik.

Es gab Genehmigungseinnahmen (Genehmigungsgebühren) von über 800.000 € und Durchlaufposten Prüfung von Statik und Brandschutz, Prüfung bautechnischer Belange von über 1,1 Mio. €.

Herr Dittmann sagte, dass dies den Unterschied von 2020 zu 2021 erklärt, aber in 2019 waren die ordentlichen Erträge bei ca. 2,8 Mio. €. Welche Begründung gibt es hierfür?

Herr Bock sicherte eine schriftliche Antwort zu.

 

Teilfinanzplan, Seite 551

Einzahlungen von 0 €, Auszahlungen in Höhe von 12.200 € (Büromöbel, Baulastenschränke)

Personalbestand

aktuell 29 Mitarbeiter beschäftigt, aufgrund von Fallzahlerhöhungen ein Stellenaufwuchs von 0,75

 

Produkt Bauplanung - 511103 - Seite 553

Aufgaben der höheren Verwaltungsbehörde gem. BauGB (Prüfen von Bauleitplänen) und planungsrechtliche Prüfung im Bauordnungsrechtlichen Verfahren

- Erträge in Höhe von 22.200 € (Kostenerstattungen vom Land für Prüfung von Bauleitplänen)

- Aufwendungen 294.400 € (Personalaufwendungen)

 

Herr Urban fragte, warum hier kein Personalaufwuchs, sondern eine Reduzierung vorhanden ist?

Herr Bock erklärte, dass hier die Altersteilzeiten enthalten sind.

 

Produkt Bauordnung - 511103 - Seite 554 ff. (Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde)

 

- Erträge ca. 1,8 Mio. €

° 700.000 € bautechnische Prüfungen, Durchlaufposten

° 600.000 € kostenpflichtige Bescheide wie Baugenehmigungen etc.

° 400.000 € Ersatzvornahmen, Durchlaufposten

° 105.000 € Verwaltungsgebühren nach BImSchG

- Aufwendungen ca. 2,67 Mio. €

° 700.000 € bautechnische Prüfungen, Durchlaufposten

° 400.000 € Ersatzvornahmen, Durchlaufposten

° 8.500 € Prüfgebühren beteiligte Behörden

- Investitionen 8.700 €

° 1.700 € Anschaffung eines Baulastenschrankes

° 7.000 € Anschaffung von Büromöbeln

 

Herr Sonnenberger fragte nach den IST-Zahlen 2020 bei den Ersatzvornahmen?
Herr Bock antwortete, dass regelmäßig dem Vergabeausschuss die Erfüllungsstände berichtet werden, für nächstes Jahr sind schon 320.000 € untersetzt, d.h. die Maßnahmen sind geplant.

 

Produkt Wohnungsbauförderung – 522301 – Seite 560 ff.

-       Erträge von 600 € (Wohnberechtigungsscheine)

-       Aufwendungen in Höhe von 43.000 € (ausschließlich Personalkosten)

 

Produkt Denkmalschutz – 523101 – Seite 562 ff. (Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde)

-       Erträge in Höhe von 100 € (nur Eventualposition, falls Denkmalzuschüsse zurückgezahlt werden)

-       Aufwendungen in Höhe von 304.000 €

° 50.000 € Denkmalzuschüsse des Landkreises

° 10.000 € Widerspruchskosten

° 10.000 € Gerichtskosten

-       Investitionen
° 3.500 € Büromöbel

 

Produkt Kriegsgräberfürsorge – 553101 – Seite 566 ff.  (Zuweisung und Abrechnung von Mitteln für die Gemeinden zur Pflege von Kriegsgräbern)

-       Erträge in Höhe von 56.500 € - Zuweisungen vom Land, Durchlaufposten

-       Aufwendungen in Höhe von 64.300 € - die Differenz hierzu sind Personalkosten

 

S. 563 – SK 543105 – Sachverständigen- und Gerichtkosten (Gerichtskosten)

                   SK 543107 – Sachverständigen- und Gerichtskosten (Widersprüche)

Herr Wolkenhaar fragte bezüglich der eingestellten je 10.000 € - Erhöhung Planansatz aufgrund zu erwartender Widerspruchsverfahren Siedlung Wolfen – ob wir das Geld dann zurückbekommen?
Herr Bock teilte mit, dass es in Absprache mit dem Rechtsamt im Planansatz enthalten ist, in der Regel werden die Gerichtsverfahren nicht verloren.

 

S. 557 – SK 543105 – Sachverständigen- und Gerichtskosten (Widersprüche)

Herr Wolkenhaar fragte, warum auch hier 15.000 € angesetzt sind, obwohl in 2019 nur ca. 6.400 € verbraucht wurden. Gibt es für 2020 schon Zahlen für verbrauchte Kosten? Wie kommt man auf diese Kosten?
Herr Wolkenhaar bat darum, die bisherigen Kosten für 2020 in Zahlen nachzureichen.

Frau Jung erklärte, dass die Gerichtsverfahren eine gewisse Dauer haben, die Gerichts- und Anwaltskosten werden erst mit Abschluss des Verfahrens abgerechnet; Verfahrensdauer ist in der Regel ca. 2 Jahre und länger. Die Gebühren und Gerichtskosten berechnen sich nach dem Streitwert, dann muss jedes Jahr neu geschaut werden, welche Verfahren noch laufen und dann wird abgeschätzt, wieviel Geld ungefähr im nächsten Jahr eingestellt werden muss. Sie erklärte weiter, das im Regelfall nicht vorhergesagt werden kann, aus welcher Verwaltungstätigkeit sich ein Rechtsstreit entwickelt; ob bereits anhängige Verfahren nächstes Jahr abgeschlossen werden oder erst übernächstes Jahr oder noch später.

Herr Heeg fragte, welchem Jahr die Gerichtskosten zugeordnet werden? Wenn z.B. das Verfahren im Jahre 2019 begonnen wurde, muss es aus dem Haushalt 2019 bezahlt werden, egal wie lange es dauert; wie ist der korrekte Stand der Verbuchung?

Herr Lucas erklärte, dass die Jahresabschlüsse ab 2014 noch offen sind. Wenn z. B. für das Jahr 2014 noch eine Rechnung gestellt würde, müsste die noch in 2014 gebucht werden, es würden sich somit auch die Zahlen für 2014 bis 2019 ändern. Richtig ist, sind die Fälle bekannt, werden die auch dem entsprechenden Jahr zugeordnet, aber aus praktikablen Gesichtspunkten ist diese Verfahrensweise sehr umstritten.

Herr Heeg meinte hierzu, dass dann Rückstellungen gebildet werden müssten, wenn der Jahresabschluss erstellt wird

 

S. 563 – SK 501200 – Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer

Herr Urban fragte, warum bei den Personalkosten eine Reduzierung von ca. 20.000 € zu verzeichnen ist, fällt hier eine Stelle weg?
Herr Bock teilte mit, dass hier keine Stelle wegfällt, wird aber nochmals geprüft.

 

Seite 550, Ergebnisplan, Zeile 4

Herr Urban sagte, dass im Ansatz 2020 ein Betrag von 3,29 Mio. € und im Ansatz 2021 ein Betrag von 1,8 Mio. € eingestellt ist. Die Differenz ergibt 1,5 Mio. €, bei denen es sich um Progroup mit 800.000 E handelt. Dann ergibt sich aber noch ein Betrag von 600.000 €, was ist damit?

Herr Bock erklärte, dass ca. 800.000 € weniger Gebühreneinnahmen zu verzeichnen sind, und dann kommen noch ca. 1,1 Mio. € an Prüfungen für bautechnische Nachweise dazu.

Herr Lucas erklärte, dass die Information über die 800.000 € relativ kurzfristig vor Beschlussfassung des Haushaltes kamen und auch so mit in den Haushalt aufgenommen wurde.

 

Budget 66 – Umweltamt (Seite 568 bis 601)

Herr Rößler gab eine kurze Zusammenfassung zum Budget.

 

Teilergebnisplan                                     2.527.500 €

Ordentliche Erträge                                  1.973.400 €

Ordentliche Aufwendungen                      4.455.200 €

Ordentliches Ergebnis                            - 2.481.800 €        

Interne Leistungsbeziehung                          45.700 €

 

 

Teilfinanzplan  (Investitionstätigkeit / Finanzierungstätigkeit)

 

1. Laufende Verwaltungstätigkeit

Einzahlungen                                            1.973.400 €

Auszahlungen                                          4.578.400 €

Saldo                                                       - 2.605.000 €

 

2. Investitionstätigkeit

Einzahlungen                                                          0 €

Auszahlungen                                                10.300 €

Saldo                                                            - 10.300 €

 

Personalbestand

(Eventuelle Veränderungen zum Vorjahr)

Hier gibt es einen Aufwuchs von 2 Stellen von 51,5 Stellenanteilen in 2020 auf 53,5 Stellenanteilen in 2021. Das bezieht sich zum einen auf den Abgang einer Mitarbeiterin, welche sich in Altersteilzeit befindet und zum anderen eine neue Stelle zur Verstärkung in der Wasserbehörde aufgrund des zunehmenden Anfalles im Bereich Oberflächengewässer und Seen.


Besonderheiten des Jahres 2021

(Schwerpunkte, gravierende Veränderungen nach oben oder unten im Vergleich zum Vorjahr)

-       Ertrag
Zuweisung vom Land als anteilige Projektförderung für das Haus am See (für 2021 wurde Fördermittelantrag für eine Zuwendung von ca. 79.000 € gestellt. Mit einer Entscheidung der Bewilligungsbehörde ist frühestens im Dezember 2020 zu rechnen)

 

-       Aufwand

            537101 Abfallwirtschaft – SK 543108

            30.000 € anwaltliche Begleitung im Planfeststellungsverfahren Deponie Roitzsch und im             Genehmigungsverfahren der Abfallwirtschaftssatzung

            554101 Natur-, Landschafts- und Artenschutz – SK 543108

10.000 € Biotopkataster (Eigenmittel), sind vom Land verpflichtet worden, ein Biotopkataster zu erstellen. Hier ist geplant, Fördermittel in Höhe von 100.000 € über 2 Jahre zu beantragen, der Landkreis müsste dann einen Eigenanteil von 10.000 €/Jahr tragen.

 

            554101 Natur-, Landschafts- und Artenschutz – SK 543110

                4.000 € Aufwuchs durch die Verpflichtung für die Behörde, Gutachter für Naturdenkmale        (Bäume) für eine Begutachtung der Stand- und Bruchsicherheit und notwendiger Pflegemaßnahmen zu beauftragen.

 

            56120100 Gewässerschutz/Abwasserbeseitigung – SK 527120

2.500 € Aufwuchs bezieht sich auf Softwarepflege und –wartung für fachspezifische Software für die Wahrnehmung, Dokumentation bzw. Bewertung wasserwirtschaftlicher Belange/Vorhaben

 

            56140100 Immissionsschutz – SK 543108

                5.000 € Aufwuchs für Sachverständigengutachten (z.B. Tankstellenbeprobung)

 

56140100 Immissionsschutz – SK 5458008
2.000 € - Erstattung von Gebühren und Aufwänden beteiligter Dritter im Genehmigungsverfahren (z.B. Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg)

 

            56150100 Bodenschutz/Altlasten und Chemikalienrecht - SK 527100

2.000 € Aufwuchs - Überwachung des Schadstoffaustrages von Altablagerungen/Deponien    durch Kontrollen an Grundwassermessstellen

 

Seite 574 – Aufwendungen

Herr Egert fragte bezüglich der illegalen Müllentsorgung, ob diese in der Aufwandseite mit berücksichtigt ist?
Weiterhin fragte Herr Egert, ob die Erstattung der Kosten für die Sauberhaltung von Stellplätzen für Sammelgroßbehältnisse (Kreisweit sind die Papierkontainer abgeschafft worden mit der Begründung, dass die blaue Tonne in den Haushalten ausreiche und eine Menge Papier neben den Papiercontainern lag, was zur Verschmutzung führte.) auf der Aufwandseite bzgl. der ABI-KW angepasst wurde?

Herr Rößler erklärte, dass dies mit dem Vertrag zusammenhangt, den der Landkreis mit dem Dualen System hat. Die Extremverschmutzung wegen der Papierbehälter ist Herrn Rößler so nicht bekannt, das will erklären.

Herr Grabner erklärte, dass nach seinem Kenntnisstand der stark sinkende Altpapierpreis der Grund war, wonach es sich für die ABI-KW nicht mehr rentierte und zusätzlich verfügen die Haushalte über die blaue Tonne.

 

S. 577 – SK 456100 - Bußgelder

Herr Egert begrüßte, dass offensichtlich die Bußgelder von 2019 auf 2020 gestiegen sind. Er fragte, ob die Schmutzverursacher öfter gefunden werden und mehr in Rechnung gestellt wird oder worauf führt das zurück?

Herr Rößler erklärte, dass es von Jahr zu Jahr unterschiedlich sei und schwer zu prognostizieren.

 

Herr Grabner fragte im Rahmen des Klima-Schutz-Progammes 2030 an – hier haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass voraussichtlich ab 2021 auch EWS-Kraftwerke dem nationalen Emissionshandel unterliegen sollen – ob dies Auswirkungen auf unseren Kreishaushalt hat oder wird sich dies „nur“ auf die Gebühren bei der Abfallentsorgung auswirken?

Herr Rößler sicherte eine schriftliche Antwort zu.

 

Personalaufwendungen

Herr Urban fragte nach, ob die der Steigerungen schon eingearbeitet wurden?

Herr Lucas erklärte, dass die Steigerung (Verdi) im Haushalt noch nicht enthalten ist. Nähere Erläuterungen erfolgen dann in der Haushaltsberatung zum Personalamt.