Herr Schulze schlug folgende Tagesordnung für die 9. Sitzung des Kreistages am 29.10.2020 zur Vorberatung vor:

 

Tagesordnung                                                                                                                                                      

Öffentlicher Teil

 1. 

Eröffnung der Sitzung 

 

 2. 

Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, der anwesenden Mitglieder und der Beschlussfähigkeit 

 

 3. 

Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 

 

 4. 

Verpflichtung eines Mitgliedes des Kreistages 

 

 5. 

Einwohnerfragestunde 

 

 6. 

Feststellung der Niederschrift vom 17.09.2020 

 

 7. 

Bekanntgabe der in der letzten nicht öffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse, sofern nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen 

 

 8. 

Bericht des Landrates über wichtige Kreisangelegenheiten, Eilentscheidungen und Bekanntgabe der von den beschließenden Ausschüssen gefassten Beschlüsse sowie Informationen der Verwaltung 

 

 9. 

Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen 

 

 10. 

Bericht zum Umsetzungsstand des Wiederaufbaus der Fachklinik "Frauenheilkunde und Geburtshilfe" der Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH 

 

 11. 

Einbringung Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021 mit anschließender Diskussion 

 

 12. 

Behandlung öffentlicher Vorlagen 

 

 12.1. 

Geschäftsordnung für den Kreistag und seiner Ausschüsse 

BV/0206/2020

 12.2. 

Internationalisierungs- und Europastrategie 

BV/0124/2020

 12.3. 

2. Änderungssatzung zur Nutzungsentgeltsatzung für den Rettungsdienstbereich des Landkreises Anhalt-Bitterfeld 

BV/0178/2020

 12.4. 

Neubau der Leitstelle des Landkreis Anhalt-Bitterfeld 

BV/0181/2020

 12.5. 

Landratswahl 2021; Berufung des Kreiswahlleiters und seines Stellvertreters 

BV/0184/2020

 12.6. 

Maßnahmen zur Minderung der Schwarzwildpopulation 

BV/0188/2020

 12.7. 

Antrag der Fraktion Freie Wähler Anhalt-Bitterfeld zu Veränderungen im Verwaltungsrat  „Jobcenter Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts für Beschäftigung und Arbeit des Landkreises Anhalt-Bitterfeld“ 

BV/0189/2020

 13. 

Anfragen und Anregungen der Kreistagsmitglieder 

 

Nicht öffentlicher Teil

 14. 

Informationen der Verwaltung 

 

 15. 

Behandlung nicht öffentlicher Vorlagen 

 

 15.1. 

Grundstücksverkauf in 06766 Bitterfeld-Wolfen, Ortsteil Wolfen, Saarstraße 6 a 

BV/0190/2020

 16. 

Anfragen und Anregungen der Kreistagsmitglieder 

 

 17. 

Schließung der Sitzung 

 

 

Zu den Standardtagesordnungspunkten 1 bis 9 gab es keine Hinweise.

 

 

Zur Vorlage BV/0206/2020 teilte Herr Schulze mit, dass diese nur vom Kreistag beschlossen wird und nicht im Kreis- und Finanzausschuss vorberaten wird.

 

Herr Keller legte dar, dass er im Oktober 2019 allen Fraktionsvorsitzenden in elektronischer Form die Geschäftsordnung mit der Bitte um Änderungsvorschläge zugesandt hatte und hierauf keine Reaktion erfolgte. Dies wiederholte er im Mai 2020, nur die Fraktion der Freien Wähler äußerte sich mit dem Ergebnis, dass sie keinen Änderungsbedarf der Geschäftsordnung sehen. Herr Keller führte aus, dass die Synopse erstellt ist, aber noch feingeprüft wird und mit der Ladung zum nächsten Kreistag an alle Mitglieder verschickt wird. Wichtig ist die Integration der Einwohnerfragestunde, weil das im § 13 der Hauptsatzung weggenommen wurde und seit einen Jahr gibt es den Schwebezustand, dass der Vorsitzende des Kreistages immer in seinem eigenen Ermessen sagen kann, wir machen die Einwohnerfragestunde 30 min, entsprechende Anfragen sind möglich usw. Das muss in der Geschäftsordnung geregelt werden.

Weiter erklärte Herr Keller, dass der Punkt „die schriftlichen Ladungen“ rausgenommen wird, so gibt es in Zukunft die Möglichkeit, schriftlich und/oder elektronisch zu laden, dazu muss jedoch die Zustimmung noch eingeholt werden. Ein weiterer Vorschlag wird sein, dass Sachverständige, Interessenvertreter und sachkundige Einwohner im Kreistag reden dürfen, das ist bisher geregelt. Des Weiteren gibt es keine entsprechende Anzeigepflicht bei Veränderungen von Fraktionen, auch die Bestimmung von Sitzungsleitern, wenn der Vorsitzende eines Ausschusses und sein Stellvertreter nicht zu einer Sitzung anwesend sind, ist es nicht geregelt.