Sitzung: 08.10.2020 Kreis- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: BV/0178/2020
Herr Stoye teilte mit, dass sich nach dem
Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt die Kostenträger und alle
Leistungserbringer nach Möglichkeit bis zum 31. August jeden Jahres über die
Benutzungsentgelte des Folgejahres zu einigen haben. Kommt es zu keiner
Einigung, hat der Landkreis eine entsprechende Satzungslösung vorzunehmen. Für
2021 gab eine Einigung zwischen den Kostenträgern und dem Träger des
Rettungsdienstes, d. h. für den Landkreis, dass sich über die Entgelte und
damit auch über die Kosten geeinigt wurde. Weiterhin gab es eine Einigung
zwischen den Kostenträgern und den Leistungserbringern, es gab aber bislang
noch keine Einigung zwischen den Kostenträgern und der Kassenärztlichen
Vereinigung Sachsen-Anhalt über die Kosten für die Erstellung eines
Notarztdienstes. Hier sind die Kostenträger und die Kassenärztliche Vereinigung
noch in Verhandlung und es wurde aus diesem Grund die 2. Änderungssatzung auf
den Weg gebracht. Herr Stoye führte weiter aus, wenn es noch eine Einigung bis
19.10.2020 geben sollte, würde die 2. Änderungssatzung zurückgezogen werden und
gleichzeitig (im nächsten KFA) eine Aufhebung der Kostensatzung vornehmen.
Es gab keine Nachfragen.
Die Vorlage 0178//2020 wurde einstimmig mit 10 Ja-Stimmen dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.