Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Herr Stoye teilte mit, dass sich nach dem Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt die Kostenträger und alle Leistungserbringer nach Möglichkeit bis zum 31. August jeden Jahres über die Benutzungsentgelte des Folgejahres zu einigen haben. Kommt es zu keiner Einigung, hat der Landkreis eine entsprechende Satzungslösung vorzunehmen. Für 2021 gab eine Einigung zwischen den Kostenträgern und dem Träger des Rettungsdienstes, d. h. für den Landkreis, dass sich über die Entgelte und damit auch über die Kosten geeinigt wurde. Weiterhin gab es eine Einigung zwischen den Kostenträgern und den Leistungserbringern, es gab aber bislang noch keine Einigung zwischen den Kostenträgern und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt über die Kosten für die Erstellung eines Notarztdienstes. Hier sind die Kostenträger und die Kassenärztliche Vereinigung noch in Verhandlung und es wurde aus diesem Grund die 2. Änderungssatzung auf den Weg gebracht. Herr Stoye führte weiter aus, wenn es noch eine Einigung bis 19.10.2020 geben sollte, würde die 2. Änderungssatzung zurückgezogen werden und gleichzeitig (im nächsten KFA) eine Aufhebung der Kostensatzung vornehmen.

 

Es gab keine Nachfragen.

 

Die Vorlage 0178//2020 wurde einstimmig mit 10 Ja-Stimmen dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.