(Frau Zeidler gekommen = 43+1 = 80,00 %)

 

Herr Schulze gab folgende Informationen:

 

Baubericht

 

Hochbau

 

1. Sekundarschule Völkerfreundschaft Köthen

Die Entsorgung der Abbruchmaterialien musste unterbrochen werden. Der vorgelegte Entsorgungsnachweis der ausführenden Firma musste überprüft werden. Aufgrund der nun vorliegenden Ergebnisse kann das gesamte Abbruchmaterial durch eine erneute Annahmeerklärung der Deponie bis spätestens Mitte November entsorgt werden. Die Rohbauarbeiten begannen am 28.10.2020 mit der Aufschachtung der Außenwände und der Bauwerksabdichtung. Die Maßnahmen werden wegen der Witterung vorgezogen. Die Ausschreibungsfristen stehen fest. Der aktualisierte Bauablaufplan Rohbau wird diese Woche vorgelegt, darauf aufbauend kann der Gesamtablaufplan erstellt werden. Das Ergebnis wird der Förderstelle mitgeteilt und ggf. eine Verlängerung des Förderzeitraumes bis Sommer 2022 beantragt.

 

2. Industrie- und Filmmuseum

Die Ausschreibung Dachtragwerk musste wegen nicht vorhandener Zertifikate des einzigen Bieters aufgehoben werden. Die erneute Veröffentlichung erfolgte am 26. Oktober. Aufgrund der Erfahrungen der ersten Ausschreibung wurde das Leistungsverzeichnis aufgeteilt. Die Entsorgung des Abbruchmaterials wurde in ein separates Leistungsverzeichnis gefasst. Der durch die Aufhebung noch zu aktualisierende Bauablaufplan ist in Bearbeitung. Bisher wird weiterhin von einer Fertigstellung im Oktober 2021 ausgegangen.

 

3. Helene-Lange-Schule Bitterfeld

Bei der Toilettensanierung im 2. Und 3. Obergeschoss sind statische Probleme aufgetreten. Die vorhandene historische Betongitterdecke kann nicht zusätzlich belastet werden. Die Toiletten wurden bereits Anfang der 1990er Jahre saniert, so dass von einer ausreichenden Tragfähigkeit ausgegangen wurde. Aufgrund der kritischen Situation nach der Entkernung wurde ein Statikbüro einbezogen. Die Decken müssen mit Stahlträgern verstärkt werden. Aufgrund dieser Situation muss das für 2021 geplante 1.Obergeschoss bereits in die Baumaßnahme mit einbezogen werden. Für die Baumaßnahme muss ein Toilettencontainer gestellt werden. Durch die statische Ertüchtigung aller Decken und die Stellung der Toilettencontainer ergeben sich Mehrkosten i.H.v. ca. 70.000,00 € brutto, die aus dem Haushalt 2020 abgedeckt werden können.

 

Tiefbau

 

1. Hohenlepte, K 2039

Ab dem 02.11.2020 beginnt der Asphalteinbau, Anpassungsarbeiten sind bis zum 18. Dezember vorgesehen. Die Freigabe ist in der zweiten Dezemberhälfte geplant.

 

2. Ortsdurchfahrt Wulfen, K 2097

Der erste Bauabschnitt Marktstraße Richtung Köthener Chaussee ist mit Einbau der Tragschicht bis zum 18. Dezember vorgesehen, damit über die Feiertage die Befahrbarkeit für Anwohner möglich ist. Die Deckschicht wird zum Ende der Gesamtbaumaßnahme im Mai 2021 erstellt.

 

3. Ortsdurchfahrt Schierau

Der erste Bauabschnitt ist in Bearbeitung. Ab dem 01.12.2020 wird die Asphalttragschicht hergestellt, anschließend die Nebenbereiche wie Gehwege und Straßenbeleuchtung. Nach vollständiger Fertigstellung beginnen die Arbeiten am zweiten Bauabschnitt vom Dorfplatz bis Ortsausgang Richtung Dessau. Beide Bauabschnitte haben jeweils die Länge von etwa 500m.

 

4. Ortsdurchfahrt Mölz, K 2087

Der Auftrag wurde erteilt. Voraussichtlich in der zweiten Novemberhälfte wird mit den Arbeiten begonnen, die in der ersten Jahreshälfte 2021 abgeschlossen werden.

 

 

Beschlüsse der beschließenden Ausschüsse des Kreistages Anhalt-Bitterfeld

 

Sitzung des Vergabeausschusses am 21.09.2020

Öffentliche Ausschreibung gemäß VOL/A

Leasing von Dienstkraftfahrzeugen für den Fuhrpark des Landkreises Anhalt-Bitterfeld

Vorlage: BV/0177/2020

Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der Autohaus Jarski GmbH, Radegaster Straße 50 a aus 06369 Görzig wird mit 6 Ja-Stimmen und 2 Stimmen Enthaltung erteilt.

Beschluss: VGA 64-2020

 

Antrag auf Auftragserteilung Freiberuflicher Leistungen

Sekundarschule Wolfen-Nord, Freianlagen - Erneuerung des Sportplatzes

Vorlage: BV/0172/2020

Die Zustimmung zur Auftragserteilung Freiberuflicher Leistungen gemäß § 40 HOAI an das

B & G Ingenieurbüro U. Raeche, 06774 Muldestausee in Höhe einer Nettohonorarleistung von 26.892,75 EUR zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer wird einstimmig erteilt.

Beschluss: VGA 65-2020

 

Öffentliche Ausschreibung gemäß VOL/A

Kreisstraßen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld - Beschaffung Winterdienstmaterialien 2020/2021, Los 1 - 875 t Auftausalz

Vorlage: BV/0174/2020

Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der Firma Deutscher Straßendienst GmbH aus 30159 Hannover wird einstimmig erteilt.

Beschluss: VGA 66-2020

 

Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A

Kreisstraße K 2056, Sandersdorf Richtung B 183 – Straßenbau

Vorlage: BV/0175/2020

Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der Firma KEMNA BAU Ost GmbH & Co. KG, 04316 Leipzig zu einer Nettoangebotssumme in Höhe von 177.523,03 EUR zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer wird einstimmig erteilt.

Beschluss: VGA 67-2020

 

Antrag auf Auftragserteilung Freiberuflicher Leistungen

Kreisstraße K 2055 - Ortsdurchfahrt Thalheim, Freiberufliche Leistungen – Verkehrsanlagen

Vorlage: BV/0182/2020

Die Zustimmung zur Auftragserteilung der Leistungsphasen 1-3 und anteilig der Leistungsphase 4 mit einem Wertumfang von 42.911,10 Euro (netto) zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer an die Ingenieurgesellschaft Gürtler & Kaplan mbH wird einstimmig erteilt.

Beschluss: VGA 68-2020

 

Offenes Verfahren gemäß VOB/A EU

Sekundarschule "Völkerfreundschaft" Köthen, Allgemeine und Energetische Sanierung

Los A 03: Rohbauarbeiten

Vorlage: BV/0185/2020

Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der Firma Gerstenberger Bau GmbH, 06425 Alsleben zu einer Nettoangebotssumme in Höhe von 1.351.974,26 EUR zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer wird einstimmig erteilt.

Beschluss: VGA 69-2020

 

Antrag auf Auftragserteilung Freiberuflicher Leistungen

Erstellung eines Radverkehrskonzeptes für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Vorlage: BV/0179/2020

Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der ISUP Ingenieurbüro

für Systemberatung und Planung GmbH Leipziger Straße 120, 01127 Dresden

zu einem Nettoangebotspreis von 34.800,00 € zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer wird einstimmig erteilt.

Beschluss: VGA 70-2020

 

Sitzung des Vergabeausschusses am 05.10.2020

Freiberufliche Leistungen
Abschluss eines Rahmendienstleistungs- und Beratungsvertrages im betrieblichen Gesundheitsmanagement
Vorlage: BV/0170/2020
Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der mind.in GmbH, Heinrich-Damerow-Str. 3 a, 06120 Halle zu einer Nettoangebotssumme in Höhe von 30.000 Euro zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer wurde erteilt.
Beschluss: VGA 71-2020

Öffentliche Ausschreibung gemäß VOL/A
Austauschbeschaffung von 91 Handsprechfunkgeräten im BOS-Funk
Vorlage: BV/0187/2020
Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der Malottki GmbH, Trafoweg 2, 06112 Halle (Saale) wurde erteilt.
Beschluss: VGA 72-2020

Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A
Berufsbildende Schule Köthen, Gefahrenmeldeanlage
Vorlage: BV/0183/2020
Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der Firma Total Walther GmbH, 06184 Großkugel zu einer Nettoangebotssumme in Höhe von 81.263,93 EUR zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer wurde erteilt.
Beschluss: VGA 73-2020

Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A
Industrie- und Filmmuseum, Bitterfeld-Wolfen, Schaffung einer Dauerausstellungsfläche, Los 300-04 Dachtragwerk, Stahlbau, Zimmerarbeiten
Vorlage: BV/0205/2020
Die Zustimmung zur Aufhebung der Ausschreibung gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A, da kein
Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht, wurde erteilt.
Beschluss: VGA 74-2020

 

 

Jugendhilfeausschuss am 07.10.2020

 

Beschluss-Nr.: 0180/2020

Förderung von Investitionen in Kindertageseinrichtungen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld - Beschluss der Bedarfsliste für das 5. Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021".

 

B e s c h l u s s :

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Bedarfsliste zur Vergabe der vom Bund bereitgestellten Fördermittel in Höhe von 1.576.734,00 EUR aus dem 5. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021“. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Kreis- und Finanzausschuss am 08.10.2020

 

Beschluss-Nr.: 18-11/2020

Projektvereinbarung (Vertrag) zwischen dem Friedrich- Bödecker-Kreis in Sachsen-Anhalt e. V. (FBK) und dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld für das Kalenderjahr 2021

 

B e s c h l u s s :

Der Kreis- und Finanzausschuss beschließt die in der Anlage beigefügte Projektvereinbarung zwischen dem Friedrich-Bödecker-Kreis in Sachsen-Anhalt e. V., dem Land Sachsen-Anhalt und

dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld für das Kalenderjahr 2021.

 

(Herr Nowak, Herr Schönemann, Herr Hennicke gekommen = 46+1 = 85,45 %)

 

Frau Ludwig, Amtsleiterin des Gesundheitsamtes, gab einen kurzen Überblick über die aktuelle Corona-Situation im Landkreis Anhalt-Bitterfeld:

 

                - bisher 191 Infizierte

                - fast das Vierfache an Kontaktpersonen, die in Quarantäne gesetzt wurden

                - hinzu kommen Quarantänen von Reiserückkehrern

                - Zahlen der letzten 7 Tage sind doppelt so hoch, wie die Zahl letzten 7 Tage zuvor

                - aktuelle 7-Tage-Inzidenz liegt bei 28,5

                - heute bereits 18 Neuinfizierte - fast so viel wie allein in der ganzen letzten Woche

                - Neuinfektionen sind auf dem gesamten Landkreis verteilt - keine Konzentration auf

  eine bestimmte Region

                - vor dem Wochenende zuordenbare Schwerpunkt lag in der Region Zerbst - konnte

                  einer privaten Zusammenkunft zugeordnet werden

                - Quellen und Herde sind oftmals nicht bekannt

                - in der ersten Welle gab es kaum Kontaktpersonen zu Infizierten, jetzt ist es oft der

  Fall, dass ein Neuinfizierter schon als Kontaktperson bekannt war

 

Geplante Maßnahmen, um die rasche Infektionsdynamik zu unterbrechen

                - seit 28.10.2020 - Beschluss der Bundeskanzlerin mit umfassenderen

  Beschränkungen

                - Beschluss soll durch Landesregierung umgesetzt werden in einer 9.

                  Eindämmungsverordnung

 

Darüber hinausgehende Beschränkungen, die der Landkreis ab einer Inzidenz von 35 oder 50/7 Tage auf 100.000 Einwohner anordnen könnte:

 

Maßnahmen, die dann per Allgemeinverfügung erlassen werden müssten, z. B.

                - den Bereich der Krankenhäuser und Pflegeheime (allgemeiner Besucherstopp)

                - Schulen (Schulsport, Chorgesang, etc. unterlassen, versetzte Pausenzeiten)

 

Aktuelle Situation im Gesundheitsamt:

                - bereits in der 1. Welle wurde Pandemiestab aufgestellt

                - hier wurde die eigene Struktur des Gesundheitsamtes aufgehoben, viele Mitarbeiter

                  aus anderen Sachgebieten in die Kontaktpersonennachverfolgung einbezogen

                - Stab wurde teilweise ausgeweitet, weiterer Ausbau mit entsprechendem Personal

                  (intern wie extern) wird weiter umgesetzt

 

(Herr Zimmer gekommen = 47+1 = 87,27 %)

 

Herr Olenicak fragte, ob verifiziert werden kann, wer von den positiv getesteten Infizierten wirklich erkrankt ist?

Frau Ludwig erklärte, ein Infizierter heißt, positiv auf das Coronavirus getestet. Ob die Person tatsächlich Symptome hat oder keine Symptome, wird bei der Definition Infizierter nicht differenziert.

Herr Olenicak fragte hierauf weiter, ob die Fehlerquote Berücksichtigung findet?

Frau Ludwig antwortete, dass die Tests im Landeslabor stattfinden, hier werden vor allem die CT-Werte berücksichtigt. Bei einem kritischen CT-Wert (schwach positivem Ergebnis) wird nachgetestet. Somit seien falsch positive Ergebnisse ausgeschlossen.

Herr Mölle teilte mit, dass es eine Weisung gibt, nach welcher sich ab Montag nur noch maximal 10 Personen aus 2 Haushalten treffen dürfen. Hier ergibt sich ein Widerspruch, denn in den Schulen sind zwischen 20 und 25 Schüler pro Klasse, gibt es hierzu Erläuterungen?

Frau Ludwig erklärte, dass es sich hierbei um private Kontakte handelt und es vor allem darum geht, die privaten Zusammenkünfte zu vermeiden. Die Kontakte in den Schulen, die unter dem Aspekt der Bildung liegen, sollen darunter nicht leiden und der Schulbetrieb sollte weiter aufrechterhalten werden. Sie erklärte weiter, dass Maßgabe und Einschränkung darauf liege, dass die Kohortenbildung eingehalten werden soll, so dass das Gesundheitsamt im Falle eines Infizierten die Kontaktperson auf die Kohorte beschränkt nachvollziehen kann (geführte Klassen- und Anwesenheitslisten).

Herr Schenk fragte, da die Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt noch nicht veröffentlicht wurde, ob es Empfehlungen des Landkreises zu den bereits geplanten  Veranstaltungen am Wochenende gibt, wie mit diesen umzugehen ist?

Frau Ludwig sagte, dass Veranstaltungen generell keine Anzeigepflicht beim Gesundheitsamt hätten. Zulässige Veranstaltungen können bis zur Umsetzung des Beschlusses durch die Landesregierung am Montag stattfinden, die Empfehlung des Gesundheitsamtes lautet - wenn es keine dringende Notwendigkeit gibt – müssen nicht stattfinden!

Herr Loth fragte, welche Maßnahmen der Landkreis einführen wird, wenn die 50er Marke erreicht ist? Wie ist jetzt der Plan, mit kommunalen Gremien umzugehen?

Frau Ludwig antwortete, dass Maßnahmen davon abhängen, wo die Dynamik und Herdentwicklung herkommt. Fallen die privaten Zusammenkünfte mehr oder weniger weg, oder werden heruntergefahren, es in den Schulen aber weiterhin zu erheblichen Problemen kommt, müssen die Maßnahmen genau dort angesetzt werden, wo die Infizierten herkommen.

Auch Herr Wolkenhaar wollte wissen, was mit den politischen Gremien, dienstlichen Veranstaltungen, Ausbildungsdiensten usw. passiert?

Frau Ludwig erklärte, dass diese Veranstaltungen nicht unter die privaten Veranstaltungen und Zusammenkünfte fallen, die ab Montag für 4 Wochen wegfallen sollten. Diese können weiterhin unter den bekannten Auflagen und Einschränkungen aus der letzten Eindämmungsverordnung durchgeführt werden.

Herr Ziegler fragte, wieviel Tests in der letzten und vorletzten Woche/pro Woche durchgeführten wurden? Inwieweit spielt die Symptomatik der getesteten Fälle eine Rolle? Werden nur symptomatische Fälle oder auch A–symptomatische Fälle getestet? Gibt es auch Tests auf weitere Erkrankungen, zum Beispiel auf Influenza? Er fragte weiterhin, ob es richtig sei, dass, wenn Menschen aus der zweiwöchigen Quarantäne kommen, diese nicht noch einmal getestet werden? Wenn diese nicht noch einmal nachkontrolliert werden und das Gesundheitsamt nicht mitbekommt, dass Symptome gezeigt wurden, dann kann nach der Quarantäne doch noch jemand von dieser Person angesteckt werden?

Frau Ludwig antwortete, dass Personen, die nach 14 Tagen aus der Quarantäne entlassen werden, nicht noch einmal nachgetestet werden müssen. Dies seien die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts, welche die sehr lange Quarantänezeit von 14 Tagen berücksichtigen, die davon ausgeht (egal ob Infizierter oder Kontaktperson), dass keine Infektionsgefahr mehr besteht und somit auch Rücksicht auf die Laborkapazitäten genommen wird.

Frau Ludwig erklärte weiterhin, dass wenn Personen vom Gesundheitsamt in Quarantäne gesetzt werden, diese regelmäßig kontaktiert werden. Bislang war dies ein tägliches Telefonat, mittlerweile findet eine regelmäßige Kontaktaufnahme (1-2 Mal) statt. Sie erklärte, dass somit definitiv geklärt ist, ob die Person in Quarantäne Symptome entwickelt oder nicht. Weiterhin wissen die Personen aus den schriftlichen Verfügungen des Gesundheitsamtes, dass sie verpflichtet sind, sich bei Symptomatik an das Gesundheitsamt zu wenden.

Zu den Test konnte Frau Ludwig keine belastbaren Zahlen nennen, da die Tests nicht nur das Gesundheitsamt, sondern auch die Krankenhäuser und die Fieberambulanz durchführt. Das Gesundheitsamt ist fast ausschließlich zuständig, A-symptomatische Personen abzustreichen; die symptomatischen Personen werden momentan über die Fieberambulanz aufgefangen.

Herr Ziegler bat darum, die Zahlen nachzureichen.

Herr Dittmann fragte, wann eine Abstrichstelle in Zerbst eingerichtet werden wird?

Frau Ludwig erklärte, dass die zu errichtende Stelle in Köthen keine Abstrichstelle, sondern eine Winterunterkunft für das Gesundheitsamt werden wird.

Für die Fieberambulanzen und Abstriche, die von symptomatischen Patienten gemacht werden, ist die kassenärztliche Vereinigung zuständig. Frau Ludwig erklärte, dass man bemüht sei, dass die kassenärztliche Vereinigung Fieberambulanzen sowohl in Zerbst als auch in Köthen errichten. Es fehlt allerdings an der Bereitschaft der Ärzte, sich dort für diese Abstriche zur Verfügung zu stellen.

 

Es gab keine weiteren Nachfragen.