Sitzung: 29.10.2020 Kreistag
(Frau Zeidler gekommen = 43+1 = 80,00 %)
Herr Schulze gab folgende Informationen:
Baubericht
Hochbau
1. Sekundarschule
Völkerfreundschaft Köthen
Die Entsorgung der Abbruchmaterialien musste unterbrochen werden. Der vorgelegte Entsorgungsnachweis der ausführenden Firma musste überprüft werden. Aufgrund der nun vorliegenden Ergebnisse kann das gesamte Abbruchmaterial durch eine erneute Annahmeerklärung der Deponie bis spätestens Mitte November entsorgt werden. Die Rohbauarbeiten begannen am 28.10.2020 mit der Aufschachtung der Außenwände und der Bauwerksabdichtung. Die Maßnahmen werden wegen der Witterung vorgezogen. Die Ausschreibungsfristen stehen fest. Der aktualisierte Bauablaufplan Rohbau wird diese Woche vorgelegt, darauf aufbauend kann der Gesamtablaufplan erstellt werden. Das Ergebnis wird der Förderstelle mitgeteilt und ggf. eine Verlängerung des Förderzeitraumes bis Sommer 2022 beantragt.
2. Industrie- und Filmmuseum
Die Ausschreibung Dachtragwerk musste wegen nicht vorhandener Zertifikate des einzigen Bieters aufgehoben werden. Die erneute Veröffentlichung erfolgte am 26. Oktober. Aufgrund der Erfahrungen der ersten Ausschreibung wurde das Leistungsverzeichnis aufgeteilt. Die Entsorgung des Abbruchmaterials wurde in ein separates Leistungsverzeichnis gefasst. Der durch die Aufhebung noch zu aktualisierende Bauablaufplan ist in Bearbeitung. Bisher wird weiterhin von einer Fertigstellung im Oktober 2021 ausgegangen.
3. Helene-Lange-Schule
Bitterfeld
Bei der Toilettensanierung im 2. Und 3. Obergeschoss sind statische Probleme aufgetreten. Die vorhandene historische Betongitterdecke kann nicht zusätzlich belastet werden. Die Toiletten wurden bereits Anfang der 1990er Jahre saniert, so dass von einer ausreichenden Tragfähigkeit ausgegangen wurde. Aufgrund der kritischen Situation nach der Entkernung wurde ein Statikbüro einbezogen. Die Decken müssen mit Stahlträgern verstärkt werden. Aufgrund dieser Situation muss das für 2021 geplante 1.Obergeschoss bereits in die Baumaßnahme mit einbezogen werden. Für die Baumaßnahme muss ein Toilettencontainer gestellt werden. Durch die statische Ertüchtigung aller Decken und die Stellung der Toilettencontainer ergeben sich Mehrkosten i.H.v. ca. 70.000,00 € brutto, die aus dem Haushalt 2020 abgedeckt werden können.
Tiefbau
1. Hohenlepte, K 2039
Ab dem 02.11.2020 beginnt der Asphalteinbau, Anpassungsarbeiten sind bis zum 18. Dezember vorgesehen. Die Freigabe ist in der zweiten Dezemberhälfte geplant.
2. Ortsdurchfahrt Wulfen, K
2097
Der erste Bauabschnitt Marktstraße Richtung Köthener Chaussee ist mit Einbau der Tragschicht bis zum 18. Dezember vorgesehen, damit über die Feiertage die Befahrbarkeit für Anwohner möglich ist. Die Deckschicht wird zum Ende der Gesamtbaumaßnahme im Mai 2021 erstellt.
3. Ortsdurchfahrt Schierau
Der erste Bauabschnitt ist in Bearbeitung. Ab dem 01.12.2020 wird die Asphalttragschicht hergestellt, anschließend die Nebenbereiche wie Gehwege und Straßenbeleuchtung. Nach vollständiger Fertigstellung beginnen die Arbeiten am zweiten Bauabschnitt vom Dorfplatz bis Ortsausgang Richtung Dessau. Beide Bauabschnitte haben jeweils die Länge von etwa 500m.
4. Ortsdurchfahrt Mölz, K 2087
Der Auftrag wurde erteilt. Voraussichtlich in der zweiten Novemberhälfte wird mit den Arbeiten begonnen, die in der ersten Jahreshälfte 2021 abgeschlossen werden.
Beschlüsse der beschließenden Ausschüsse des
Kreistages Anhalt-Bitterfeld
Sitzung des Vergabeausschusses am 21.09.2020
Öffentliche
Ausschreibung gemäß VOL/A
Leasing von
Dienstkraftfahrzeugen für den Fuhrpark des Landkreises Anhalt-Bitterfeld
Vorlage: BV/0177/2020
Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der
Autohaus Jarski GmbH, Radegaster Straße 50 a aus 06369 Görzig wird mit 6
Ja-Stimmen und 2 Stimmen Enthaltung erteilt.
Beschluss: VGA 64-2020
Antrag auf Auftragserteilung
Freiberuflicher Leistungen
Sekundarschule Wolfen-Nord,
Freianlagen - Erneuerung des Sportplatzes
Vorlage: BV/0172/2020
Die Zustimmung zur Auftragserteilung Freiberuflicher
Leistungen gemäß § 40 HOAI an das
B & G Ingenieurbüro U. Raeche, 06774 Muldestausee in
Höhe einer Nettohonorarleistung von 26.892,75 EUR zzgl. der zum Zeitpunkt der
Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer wird einstimmig erteilt.
Beschluss: VGA 65-2020
Öffentliche Ausschreibung gemäß
VOL/A
Kreisstraßen des Landkreises
Anhalt-Bitterfeld - Beschaffung Winterdienstmaterialien 2020/2021, Los 1 - 875
t Auftausalz
Vorlage: BV/0174/2020
Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der
Firma Deutscher Straßendienst GmbH aus 30159 Hannover wird einstimmig erteilt.
Beschluss: VGA 66-2020
Öffentliche Ausschreibung gemäß
VOB/A
Kreisstraße K 2056, Sandersdorf
Richtung B 183 – Straßenbau
Vorlage: BV/0175/2020
Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der
Firma KEMNA BAU Ost GmbH & Co. KG, 04316 Leipzig zu einer
Nettoangebotssumme in Höhe von 177.523,03 EUR zuzüglich der zum Zeitpunkt der
Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer wird einstimmig erteilt.
Beschluss: VGA 67-2020
Antrag auf Auftragserteilung
Freiberuflicher Leistungen
Kreisstraße K 2055 -
Ortsdurchfahrt Thalheim, Freiberufliche Leistungen – Verkehrsanlagen
Vorlage: BV/0182/2020
Die Zustimmung zur Auftragserteilung der Leistungsphasen 1-3
und anteilig der Leistungsphase 4 mit einem Wertumfang von 42.911,10 Euro
(netto) zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer
an die Ingenieurgesellschaft Gürtler & Kaplan mbH wird einstimmig erteilt.
Beschluss: VGA 68-2020
Offenes Verfahren gemäß VOB/A EU
Sekundarschule
"Völkerfreundschaft" Köthen, Allgemeine und Energetische Sanierung
Los A 03: Rohbauarbeiten
Vorlage: BV/0185/2020
Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der
Firma Gerstenberger Bau GmbH, 06425 Alsleben zu einer Nettoangebotssumme in
Höhe von 1.351.974,26 EUR zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
geltenden Umsatzsteuer wird einstimmig erteilt.
Beschluss: VGA 69-2020
Antrag auf Auftragserteilung
Freiberuflicher Leistungen
Erstellung eines
Radverkehrskonzeptes für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Vorlage: BV/0179/2020
Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der
ISUP Ingenieurbüro
für Systemberatung und Planung GmbH Leipziger Straße 120,
01127 Dresden
zu einem Nettoangebotspreis von 34.800,00 € zuzüglich der
zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer wird einstimmig
erteilt.
Beschluss: VGA
70-2020
Sitzung des Vergabeausschusses am 05.10.2020
Freiberufliche
Leistungen
Abschluss eines Rahmendienstleistungs-
und Beratungsvertrages im betrieblichen Gesundheitsmanagement
Vorlage: BV/0170/2020
Die Zustimmung zur Auftragserteilung
auf das Angebot der mind.in GmbH, Heinrich-Damerow-Str. 3 a, 06120 Halle zu
einer Nettoangebotssumme in Höhe von 30.000 Euro zzgl. der zum Zeitpunkt der
Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer wurde erteilt.
Beschluss: VGA 71-2020
Öffentliche Ausschreibung gemäß
VOL/A
Austauschbeschaffung von 91
Handsprechfunkgeräten im BOS-Funk
Vorlage: BV/0187/2020
Die Zustimmung zur Auftragserteilung
auf das Angebot der Malottki GmbH, Trafoweg 2, 06112 Halle (Saale) wurde
erteilt.
Beschluss: VGA 72-2020
Öffentliche Ausschreibung gemäß
VOB/A
Berufsbildende Schule Köthen,
Gefahrenmeldeanlage
Vorlage: BV/0183/2020
Die Zustimmung zur Auftragserteilung
auf das Angebot der Firma Total Walther GmbH, 06184 Großkugel zu einer
Nettoangebotssumme in Höhe von 81.263,93 EUR zuzüglich der zum Zeitpunkt der
Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer wurde erteilt.
Beschluss: VGA 73-2020
Öffentliche Ausschreibung gemäß
VOB/A
Industrie- und Filmmuseum,
Bitterfeld-Wolfen, Schaffung einer Dauerausstellungsfläche, Los 300-04
Dachtragwerk, Stahlbau, Zimmerarbeiten
Vorlage: BV/0205/2020
Die Zustimmung zur Aufhebung der
Ausschreibung gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A, da kein
Angebot eingegangen ist, das den
Ausschreibungsbedingungen entspricht, wurde erteilt.
Beschluss: VGA 74-2020
Jugendhilfeausschuss am 07.10.2020
Beschluss-Nr.: 0180/2020
Förderung von Investitionen in
Kindertageseinrichtungen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld - Beschluss der
Bedarfsliste für das 5. Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung
2020-2021".
B e s c h l u s s :
Der Jugendhilfeausschuss
beschließt die Bedarfsliste zur Vergabe der vom Bund bereitgestellten
Fördermittel in Höhe von 1.576.734,00 EUR aus dem 5. Investitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021“. Die Anlage ist Bestandteil des
Beschlusses.
Kreis- und Finanzausschuss am 08.10.2020
Beschluss-Nr.: 18-11/2020
Projektvereinbarung (Vertrag) zwischen dem
Friedrich- Bödecker-Kreis in Sachsen-Anhalt e. V. (FBK) und dem Landkreis
Anhalt-Bitterfeld für das Kalenderjahr 2021
B e s c h l u s s :
Der Kreis- und Finanzausschuss beschließt die in der Anlage beigefügte Projektvereinbarung zwischen dem Friedrich-Bödecker-Kreis in Sachsen-Anhalt e. V., dem Land Sachsen-Anhalt und
dem Landkreis
Anhalt-Bitterfeld für das Kalenderjahr 2021.
(Herr Nowak, Herr Schönemann, Herr Hennicke gekommen
= 46+1 = 85,45 %)
Frau Ludwig, Amtsleiterin des Gesundheitsamtes, gab einen kurzen Überblick über die aktuelle Corona-Situation im Landkreis Anhalt-Bitterfeld:
- bisher 191 Infizierte
- fast das Vierfache an Kontaktpersonen, die in Quarantäne gesetzt wurden
- hinzu kommen Quarantänen von Reiserückkehrern
- Zahlen der letzten 7 Tage sind doppelt so hoch, wie die Zahl letzten 7 Tage zuvor
- aktuelle 7-Tage-Inzidenz liegt bei 28,5
- heute bereits 18 Neuinfizierte - fast so viel wie allein in der ganzen letzten Woche
- Neuinfektionen sind auf dem gesamten Landkreis verteilt - keine Konzentration auf
eine bestimmte Region
- vor dem Wochenende zuordenbare Schwerpunkt lag in der Region Zerbst - konnte
einer privaten Zusammenkunft zugeordnet werden
- Quellen und Herde sind oftmals nicht bekannt
- in der ersten Welle gab es kaum Kontaktpersonen zu Infizierten, jetzt ist es oft der
Fall, dass ein Neuinfizierter schon als Kontaktperson bekannt war
Geplante Maßnahmen, um die rasche Infektionsdynamik zu unterbrechen
- seit 28.10.2020 - Beschluss der Bundeskanzlerin mit umfassenderen
Beschränkungen
- Beschluss soll durch Landesregierung umgesetzt werden in einer 9.
Eindämmungsverordnung
Darüber hinausgehende Beschränkungen, die der Landkreis ab einer Inzidenz von 35 oder 50/7 Tage auf 100.000 Einwohner anordnen könnte:
Maßnahmen, die dann per Allgemeinverfügung erlassen werden müssten, z. B.
- den Bereich der Krankenhäuser und Pflegeheime (allgemeiner Besucherstopp)
- Schulen (Schulsport, Chorgesang, etc. unterlassen, versetzte Pausenzeiten)
Aktuelle Situation im Gesundheitsamt:
- bereits in der 1. Welle wurde Pandemiestab aufgestellt
- hier wurde die eigene Struktur des Gesundheitsamtes aufgehoben, viele Mitarbeiter
aus anderen Sachgebieten in die Kontaktpersonennachverfolgung einbezogen
- Stab wurde teilweise ausgeweitet, weiterer Ausbau mit entsprechendem Personal
(intern wie extern) wird weiter umgesetzt
(Herr Zimmer gekommen = 47+1 = 87,27 %)
Herr Olenicak fragte, ob verifiziert werden kann, wer von den positiv getesteten Infizierten wirklich erkrankt ist?
Frau Ludwig erklärte, ein Infizierter heißt, positiv auf das Coronavirus getestet. Ob die Person tatsächlich Symptome hat oder keine Symptome, wird bei der Definition Infizierter nicht differenziert.
Herr Olenicak fragte hierauf weiter, ob die Fehlerquote Berücksichtigung findet?
Frau Ludwig antwortete, dass die Tests im Landeslabor stattfinden, hier werden vor allem die CT-Werte berücksichtigt. Bei einem kritischen CT-Wert (schwach positivem Ergebnis) wird nachgetestet. Somit seien falsch positive Ergebnisse ausgeschlossen.
Herr Mölle teilte mit, dass es eine Weisung gibt, nach welcher sich ab Montag nur noch maximal 10 Personen aus 2 Haushalten treffen dürfen. Hier ergibt sich ein Widerspruch, denn in den Schulen sind zwischen 20 und 25 Schüler pro Klasse, gibt es hierzu Erläuterungen?
Frau Ludwig erklärte, dass es sich hierbei um private Kontakte handelt und es vor allem darum geht, die privaten Zusammenkünfte zu vermeiden. Die Kontakte in den Schulen, die unter dem Aspekt der Bildung liegen, sollen darunter nicht leiden und der Schulbetrieb sollte weiter aufrechterhalten werden. Sie erklärte weiter, dass Maßgabe und Einschränkung darauf liege, dass die Kohortenbildung eingehalten werden soll, so dass das Gesundheitsamt im Falle eines Infizierten die Kontaktperson auf die Kohorte beschränkt nachvollziehen kann (geführte Klassen- und Anwesenheitslisten).
Herr Schenk fragte, da die Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt noch nicht veröffentlicht wurde, ob es Empfehlungen des Landkreises zu den bereits geplanten Veranstaltungen am Wochenende gibt, wie mit diesen umzugehen ist?
Frau Ludwig sagte, dass Veranstaltungen generell keine Anzeigepflicht beim Gesundheitsamt hätten. Zulässige Veranstaltungen können bis zur Umsetzung des Beschlusses durch die Landesregierung am Montag stattfinden, die Empfehlung des Gesundheitsamtes lautet - wenn es keine dringende Notwendigkeit gibt – müssen nicht stattfinden!
Herr Loth fragte, welche Maßnahmen der Landkreis einführen wird, wenn die 50er Marke erreicht ist? Wie ist jetzt der Plan, mit kommunalen Gremien umzugehen?
Frau Ludwig antwortete, dass Maßnahmen davon abhängen, wo die Dynamik und Herdentwicklung herkommt. Fallen die privaten Zusammenkünfte mehr oder weniger weg, oder werden heruntergefahren, es in den Schulen aber weiterhin zu erheblichen Problemen kommt, müssen die Maßnahmen genau dort angesetzt werden, wo die Infizierten herkommen.
Auch Herr Wolkenhaar wollte wissen, was mit den politischen Gremien, dienstlichen Veranstaltungen, Ausbildungsdiensten usw. passiert?
Frau Ludwig erklärte, dass diese Veranstaltungen nicht unter die privaten Veranstaltungen und Zusammenkünfte fallen, die ab Montag für 4 Wochen wegfallen sollten. Diese können weiterhin unter den bekannten Auflagen und Einschränkungen aus der letzten Eindämmungsverordnung durchgeführt werden.
Herr Ziegler fragte, wieviel Tests in der letzten und vorletzten Woche/pro Woche durchgeführten wurden? Inwieweit spielt die Symptomatik der getesteten Fälle eine Rolle? Werden nur symptomatische Fälle oder auch A–symptomatische Fälle getestet? Gibt es auch Tests auf weitere Erkrankungen, zum Beispiel auf Influenza? Er fragte weiterhin, ob es richtig sei, dass, wenn Menschen aus der zweiwöchigen Quarantäne kommen, diese nicht noch einmal getestet werden? Wenn diese nicht noch einmal nachkontrolliert werden und das Gesundheitsamt nicht mitbekommt, dass Symptome gezeigt wurden, dann kann nach der Quarantäne doch noch jemand von dieser Person angesteckt werden?
Frau Ludwig antwortete, dass Personen, die nach 14 Tagen aus der Quarantäne entlassen werden, nicht noch einmal nachgetestet werden müssen. Dies seien die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts, welche die sehr lange Quarantänezeit von 14 Tagen berücksichtigen, die davon ausgeht (egal ob Infizierter oder Kontaktperson), dass keine Infektionsgefahr mehr besteht und somit auch Rücksicht auf die Laborkapazitäten genommen wird.
Frau Ludwig erklärte weiterhin, dass wenn Personen vom Gesundheitsamt in Quarantäne gesetzt werden, diese regelmäßig kontaktiert werden. Bislang war dies ein tägliches Telefonat, mittlerweile findet eine regelmäßige Kontaktaufnahme (1-2 Mal) statt. Sie erklärte, dass somit definitiv geklärt ist, ob die Person in Quarantäne Symptome entwickelt oder nicht. Weiterhin wissen die Personen aus den schriftlichen Verfügungen des Gesundheitsamtes, dass sie verpflichtet sind, sich bei Symptomatik an das Gesundheitsamt zu wenden.
Zu den Test konnte Frau Ludwig keine belastbaren Zahlen nennen, da die Tests nicht nur das Gesundheitsamt, sondern auch die Krankenhäuser und die Fieberambulanz durchführt. Das Gesundheitsamt ist fast ausschließlich zuständig, A-symptomatische Personen abzustreichen; die symptomatischen Personen werden momentan über die Fieberambulanz aufgefangen.
Herr Ziegler bat darum, die Zahlen nachzureichen.
Herr Dittmann fragte, wann eine Abstrichstelle in Zerbst eingerichtet werden wird?
Frau Ludwig erklärte, dass die zu errichtende Stelle in Köthen keine Abstrichstelle, sondern eine Winterunterkunft für das Gesundheitsamt werden wird.
Für die Fieberambulanzen und Abstriche, die von symptomatischen Patienten gemacht werden, ist die kassenärztliche Vereinigung zuständig. Frau Ludwig erklärte, dass man bemüht sei, dass die kassenärztliche Vereinigung Fieberambulanzen sowohl in Zerbst als auch in Köthen errichten. Es fehlt allerdings an der Bereitschaft der Ärzte, sich dort für diese Abstriche zur Verfügung zu stellen.
Es gab keine weiteren Nachfragen.