Herr Lucas gab folgende Informationen:

 

g Ergebnishaushalt: Defizit von 125.000 EUR

g Finanzplan: Defizit von ca. 1,3 Mio. EUR

g eine Höhe der Kreisumlage 39,99% ist in Sichtweite

 

Dezernatsleitung I Budget 2 inkl. Sozialplanung

 

Herr Böddeker gab folgende Informationen:

 

-       S. 29: Fehler bei den Personalkosten, da Altersteilrückstellungen geplant sind, diese Kosten entstehen nicht hier.

-       S. 33: Personalkosten sind unverändert, Personen sind unverändert

-       insgesamt geringfügige Verschiebungen

-       Sachkonto 541102 – Dienstreiseaufwendungen g Erhöhung auf 1.900 EUR

-       anderer Teilertrag ergibt sich aus der Änderung des Dezernates III in Dezernat I

-       Sachkonto 543101 – Bürobedarf g Reduzierung von 700 EUR auf 500 EUR

-       neu im Investitionsbereich: 1000 EUR für Geheimschutzbeauftragten (für Tresor, Schlüsselkassen, Schredder)

 

SK 502100           Beiträge zu Versorgungskassen für Beamte

Herr Urban fragte, ob es sich hierbei auch um einen Fehler handelt.

Herr Böddeker erklärte, dass der Ansatz für 2021 richtig ist.

 

SK 504101           Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Beschäftigte

Herr Urban stellte eine Verdopplung für 2020 fest. Auch hier ist der Ansatz für 2020 falsch.

 

Herr Böddeker führte weiterhin aus:

-       Änderung bei der Sozialplanung, die Stelle wurde umbesetzt

 

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt – Budget 39

 

Herr Pahl gab folgende Informationen:

 

g Produkt Lebensmittelüberwachung

-       Verringerung des Ertrages von 141.066,05 EUR auf 111.000 EUR liegt in der Zwangsgeldthematik begründet

-       Verschiebung im Personalbereich ist gegeben, bei Beamten und Arbeitnehmern

  Eine Stelle zum Lebensmittelkontrolleur soll ausgeschrieben werden. Daraus resultiert diese Verschiebung, es gibt keine Beamtenstelle.

-       Personelle Veränderung im Bereich Futtermittelkontrolleure, die mit zum Lebensmittelbereich gehören

 

Herr Dittmann stellte fest, dass in Pension gehende Beamte durch eine Ausbildung ersetzt werden sollen. Er fragte, warum nicht gleich in die Beamtenausbildung gegangen wird, um die Nachbesetzung zu erreichen?

Herr Pahl erklärte, dass es noch in der Phase der Prüfung sei.

Herr Hauschild stellte bei den Personalkosten 2020 und 2021 einen Aufwuchs von 309.000 EUR fest. Er bat um Erläuterung.

Herr Pahl erklärte, dass der Landkreis im Bereich Futtermittel eine 30 Stunden-Stelle für 2 Personen bereit hält, die aus den 3 ehemaligen Landkreisen den Bereich Futtermittel bearbeiten sollen. Im nächsten Jahr soll eine zusätzliche Stelle „Futtermittelkontrolleur“ geschaffen werden.

Herr Heeg fragte, ob es sich bei der Stelle „Lebensmittelkontrolleur“ um eine hoheitliche Aufgabe handelt, falls ja, muss es ein Beamter sein?

Herr Pahl erklärte, es muss nicht zwangsläufig ein verbeamteter Lebensmittelkontrolleur sein.

Herr Urban regte an, die Zwangsgelder im Jahr 2020 zu erhöhen.

 

Herr Pahl informierte weiterhin:

 

g Produkt Fleischhygiene

- kaum Veränderungen zu verzeichnen

 

Herr Wolkenhaar fragte nach, wieso die Dienstreiseaufwendungen in einem Konto reduziert und in dem anderen Konto erhöht wurden.

Herr Pahl erklärte, dass es planungsmäßig noch nicht berücksichtigt wurde. Diese Position ist noch entsprechend zu planen und einzuarbeiten.

 

g Produkt Geflügelfleischhygiene Grimme

– Deckungsgrad muss 100%ig berücksichtigt werden

 

Herr Urban regte an, die Gebühren anzupassen, wenn es weniger Schlachtungen gibt, da man sonst auf den Gebühren sitzen bleibt.

Herr Pahl erklärte daraufhin, dass die Gebühren für nächstes Jahr bereits in diesem Jahr geplant werden.

Herr Wolkenhaar: Könnte man im Endeffekt die Kosten so kalkulieren, dass es immer kostendeckend ist?

Herr Northoff: Gilt für diese Gebühren das Gleiche, wie für die Abfallgebühren, dass im Nachhinein Überschüsse gutgerechnet werden müssen? Oder gibt es eine endgültige Regelung?

Herr Pahl erklärte, dass zu viele Gebühren im nächsten Jahr verrechnet bzw. gutgeschrieben werden.

Herr Böddeker erklärte, dass das Ergebnis 2019 ungewöhnlich schlecht ist. Man liegt normalerweise deutlich näher am Zielsatz. Es wird ein bestimmter Kostensatz vereinbart. Möglicherweise müsste man Gebühren berechnen und die Gebührensatzung des Landkreises beschließen lassen.

 

g Produkt Tierseuchen/Tierschutz

-       Ansätze im Bereich Verwaltungsgebühren wurden erhöht auf 14.500 EUR

-       personaltechnische Veränderung im Aufwand, momentan gibt es 3 Tierärzte im Bereich Tierseuchen/Tierschutz, durch erhöhten Aufgabenzuwachs soll eine zusätzliche Stelle geplant werden

 

Herr Urban fragte, in welchem Produkt die Einstellung der 60.000 EUR für Trichinenuntersuchungen eingestellt wird.

Herr Pahl gab an, dass es berücksichtigt ist, jedoch in der Druckvorlage nicht enthalten ist, da die Entscheidung des Landrates später kam. Es befindet sich im Bereich Lebensmittel, Bereich Fleischhygiene, SK 525146, Rubrik BZ (externes Labor).

Herr Dittmann gab an, dass die Trichinenanschauungsgebühr ohne Befristung abgeschafft werden sollen, vom Land, wäre davon auszugehen, dass es an den Landkreis auch nicht in Rechnung gestellt wird. Aus dem Grund sollte man sich nicht zusätzlich noch Baustellen im Haushalt schaffen. Er ist der Auffassung, man sollte, angesichts der Kreisumlageentwicklung nicht noch zusätzlich Reserven schaffen.

 

Budget 41 – Kulturamt

 

Herr Holz stellte folgende Produkte vor:

 

ð Kreismuseum Bitterfeld

-       Aufwuchs von 106.000 EUR – Personalstelle zur Elternschaftsvertretung, daraus ergaben sich weitere Beiträge zur Versorgungskasse

-       Aufwendungen zum internen Leistungsvergleich

-       Anschaffung einer Kamera i.H.v. 500 EUR für Digitalisierungsprojekte

ð Industrie- und Filmmuseum Wolfen

-       Aufwuchs von 5.700,00 EUR für zusätzliche Schaffung einer Interimsausstellung

-       Investive Maßnahmen i.H.v. 10.000 EUR für Hängeregistraturschrank, Bürodrehstühle, Regal für 1 Büro

-       7.000 EUR für Schaffung einer Rollregalanlage

 

Herr Urban fragte, ob das öffentliche Wlan am IfM 100.000 EUR kostet?

Herr Holz: Das ist die Antragssituation und wird durch das Amt 68 abgewickelt. Es gibt hierfür ein Förderprogramm des Landes, welches zur Ertüchtigung der Ausstellungsfläche dient, um flächendeckendes Wlan im Haus zu haben.

Herr Böddeker: Es handelt sich um eine Gesamtsumme von 99.000 EUR Gesamtsumme und  35.000 EUR Eigenanteil.

Herr Urban gab an, dass in Bitterfeld-Wolfen 14 Hotspots geschaffen wurden. Hier will man einen schaffen für die gleiche Summe?

Herr Böddeker erklärte, dass die Planung über das Amt 68 erfolgt. Hier müsste nochmal geklärt werden, was an Vernetzung enthalten ist.

 

ð Galerie am Ratswall

-       deutliche Minderausgaben, da die Galerie auf Grund Umbau geschlossen ist, daher Differenz i.H.v. 49.000 EUR zum Vorjahr

-       keine investiven Anschaffungen

 

Frau Zerrenner bezog sich auf die Kosten für Honorare und fragte nach dem Ist-Stand.

Herr Holz: Die Honorare sind noch nicht ausgeschöpft, es gibt Fördermittel vom Land für Veranstaltungen/Honorare. Das Land hat vorgeschlagen, diese Summe für das anstehende Ausstellungskonzept bei Wiedereröffnung der Galerie als Honorare zu verwenden.

Herr Wolkenhaar fragte, warum sich die Postgebühren verdoppelt haben. Des Weiteren fragte er, was sich hinter dem Begriff „interne Leistungsverrechnungen“ verbirgt.

Herr Holz erklärte, interne Leistungsverrechnungen sind die Dinge, die über das Gebäudemanagement abgerechnet werden, wie z.B. Heizung, Energie, Reinigung, Verträge mit Bachgesellschaften, Wartung der Sicherungsanlage, Mieten und Lagerräume außerhalb des Gebäudes. Der Vertrag für Strom wird direkt vom Lieferanten mit dem Gebäudemanagement abgeschlossen.

Zu den Musikschulen führte er aus, dass es fast keinen Post- und Schriftverkehr mehr gibt, da man durch die Schaffung der Gebührenstelle eine zentrale Stelle hat. Die Postgebühren sind dort unter Kultur- und Heimatpflege im Kulturamt selbst.

Wolkenhaar stellte fest, dass im Ansatz von 2019 auf 2020 ein Plus von 60.000,00 EUR bei den Ausgaben vorhanden ist und man 2021 auf 192.000 EUR zurückgefallen ist. Hängt das wirklich nur mit dem Personal zusammen?

Herr Lucas ergänzte, dass interne Leistungsbeziehungen erst mit der kompletten Jahresrechnung durchgeführt werden. Es fehlen hier die kompletten Bewirtschaftungskosten des Jahres 2019.

 

ð Produkt Musikschule

-       Mehrausgaben i.H.v. 78.200 EUR, auf Grund der Schaffung einer zusätzlichen Musiklehrerstelle sowie der Gebühr der Künstlersozialkasse

-       Honorarerhöhung ist bereits eingerechnet

 

Frau Zerrenner fragte, ob es sich bei den Benutzungsgebühren der Musikschule Zerbst im Ansatz 2020 um einen Schreibfehler handelt.

Herr Lucas antworte, dass die Ansätze 2020 für die 2 Musikschulen zusammengefasst wurden, ebenso bei den Honoraren.

 

Herr Holz informierte weiter:

-       Investive Maßnahmen bei den Musikschulen: Anschaffung von Musikinstrumenten i.H.v. 14.800 EUR

 

Herr Heeg fragte, welche Möglichkeiten es während der Corona-Zeit für den Musikunterricht gibt. Inwieweit ist es im Haushalt 2021 berücksichtigt, dass die Musikschulen in der Lage sind, unkompliziert auf Förderprogramme zuzugreifen, damit möglichst ein hochqualitativer Unterricht durchgeführt werden kann.

Herr Holz erklärte, dass man keinen Einfluss auf die Auftrittsmöglichkeiten hat. Für die Förderung digitaler Ausstattung gibt es ein Förderprogramm vom Landesverband der Musikschulen.

 

ð Francisceumsbibliothek Zerbst

-       Verringerung um 23.800 EUR, durch den Wegfall einer Stelle auf Grund Altersteilzeit

 

Herr Dittmann schlug vor, die Mittel für den Online-Katalog weiter bereitzustellen und erst dann auszusteigen, wenn der GBV in Göttingen dazu in der Lage ist. Bietet der GBV mittlerweile eine softwareunabhängige Lösung an?

Herr Holz erklärte, dass der GBV nichts anderes bildet als eine Schnittstelle zu einem öffentlichen Zugang.

 

ð Heimat- und sonstige Kulturpflege

-       hohe Schwankungen im Ansatz sind zu begründen mit der personellen Veränderung sowie den zyklisch vorkommenden größeren Projekten

-       Personalkosten wurden durch die Schaffung des Kulturamtes sowie Sonderaufgaben umgelagert, innerhalb des Personalbereichs

 

Herr Sonnenberger fragte, ob die Kosten für die Kulturrichtlinie im Haushalt berücksichtigt sind.

Herr Holz antwortete, dass die 100.000 EUR eingestellt wurden, die 60.000 EUR jedoch noch nicht. Dies wird geprüft.

Herr Böddeker erklärte, dass 100.000 EUR für den ländlichen Raum eingestellt wurden, die 60.000 EUR sind inklusive.

 

Budget 43 – Kreisvolkshochschule

 

Frau Faust gab folgende Informationen:

 

-       Erhöhung des Deckungsgrades um 7,11% zum Vorjahr

-       Wegfall der Dienstaufwendungen für Beamte mit erheblichen Summen sowie internen Leistungsverrechnungen

-       keine personellen Veränderungen

-       keine größeren Veränderungsposten

 

Budget 50 – Sozialamt

 

Frau Petzhold gab folgende Informationen:

 

-       ordentliches Ergebnis i.H.v. 19.359.800 EUR, auf Grund erhöhter Zuweisungen bei den Kosten der Unterkunft

-       Investitionen i.H.v. 5.500 EUR – Ersatzbeschaffung von Möbeln

-       höhere Regelsätze auf Grund gesetzlicher Änderungen, d.h. im Bereich HLU höhere Ausgaben, ebenso im Bereich Grundsicherung

-       Wohngelderhöhungen und Einführung der Grundrente hat keine finanziellen Veränderungen für den Landkreis

-       keine Veränderungen beim Personalbestand

-       Reduzierung des Aufwandes um 14.300 EUR im Produkt 311501 Bestattungskosten auf Grund neuer Rechtsprechung

 

Frau Zerrenner bezog sich auf Seite 438, SK 421517. Hier hat sich der Ansatz verdoppelt. Kommt das Geld auch zurück?

Frau Petzhold erklärte, dass dieses Geld meistens durch Ratenzahlung zurückgezahlt wird.

Herr Wolkenhaar bezog sich auf das SK 421301 und fragte, wie die Erhöhung von 60.000 EUR auf 120.000 EUR zu Stande kommt. Weiterhin fragte er, wie der Haushalt geplant wurde.

Frau Petzhold gab an, es wurde nach bestem Gewissen und der Erfahrung, die man hat, geplant.

Herr Braunsdorf erklärte, dass Rentenversicherungsträger manchmal länger brauchen, um den Rentenantrag zu prüfen. In Einzelfällen können Erstattungen auf Rentenansprüche erst weit nach einem Jahr geltend gemacht werden.

Herr Northoff fragte, ob bei den Rückzahlungsansprüchen der rein rechtlich bestehende Anspruch veranschlagt wurde oder ist der wirtschaftlich vorausschaubare Rückfluss angesetzt worden?

Frau Petzhold erklärte, dass hier nur wirtschaftlich geplant werden kann, da man den rechtlichen Anspruch erst im Jahr 2021 hat.

Herr Wolkenhaar fragte, nach dem Erfüllungsstand der 120.000 EUR in diesem Jahr.

Herr Braunsdorf teilte mit, dass der Erfüllungsstand gut sei, der Ansatz wurde mittlerweile erhöht.

Frau Zerrenner bezog sich auf Seite 447, SK 53100.40004. Worum handelt es sich hierbei?

Frau Petzhold: Das betrifft die KomBA-ABI. Hier wurde eine Rückstellung gebildet, wenn die Forderung berechtigt ist.

Herr Grabner bezog sich auf Seite 425, SK 41013.73000. Hier erhöht sich der Ansatz auf 460.000 EUR. Wird hier geplant, dass die Leistungsempfänger nicht durchweg als Leistungsempfänger gelten oder worin liegt diese Differenz?

Herr Braunsdorf erklärte, dass die Ansätze mittlerweile bereits reduziert wurden, auf 450.000 EUR.

Herr Grabner stellte fest, dass es sich trotzdem gegenüber dem Jahr 2019 um einen überproportionalen Anstieg i.H.v. 90.000 EUR handelt. Sind die Leistungsempfänger in der Anzahl tatsächlich so stark gestiegen.

Herr Braunsdorf erklärte, dass das Problem weniger die Anzahl ist, sondern, dass die Leistungsempfänger in den Leistungsbezug hineinkommen, die keine Einkünfte haben. Es werden Leistungsbezüge beendet, weil bspw. eine Rentenerhöhung zusammen mit der Wohngelderhöhung dazu führte, dass Leistungen nicht benötigt werden. Die Zahl der Leistungsempfänger ist nicht ausschlaggebend für die Höhe der Aufwendung.

Herr Grabner fragte, ob man im nächsten Jahr mit mehr Leistungsempfängern rechnen muss. Woher wird diese Erkenntnis genommen?

Frau Petzhold erklärte, dass es im nächsten Jahr eine Wohngelderhöhung gibt.

 

Budget 53 – Gesundheitsamt

 

Frau Ludwig gab folgende Informationen:

 

-       ordentliche Erträge i.H.v. 354.700 EUR

-       ordentliche Aufwendungen i.H.v. 2.930.100 EUR

-       Ergebnis i.H.v. ./. 2.575.400 EUR

-       Differenz zum Ansatz 2020 i.H.v. 156.400 EUR, bedingt durch erhöhte Personalaufwendungen und erhöhte Aufwendungen zur Bewältigung samt inhaltlicher Aufgaben

-       Personalaufwendungen resultieren aus dem Produkt der allgemeinen Aufgaben der unteren Gesundheitsbehörde,

-     Aufstockung der Stelle „Sachbearbeitung allgemeine Verwaltung“ ist geplant

-     Weiterhin wurde die Stelle „Pandemiekoordinator“ geschaffen

-       Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen: geplante Aufwendungen i.H.v. 50.000 EUR für Maßnahmen des Infektionsschutzes

-       Transferaufwendungen – Erhöhungen ergeben sich aus der Förderung der Fachstelle für Suchtprävention, Aufwendungen i.H.v. 52.000 EUR sind geplant

-       Teilfinanzplan, Seite 548, Investitionen für Produkt des Gesundheitsschutzes i.H.v. 1.500 EUR (Messkoffer für Wasserproben)

-       Aktueller Personalbestand = 34,8 VZE, davon 1,5 VZE unbesetzt

 

Herr Dittmann bezog sich auf die Förderung der Gesundheitsämter und fragte, inwiefern diese hier Eingang gefunden hat. Wurden die Einnahmen hier schon mit einkalkuliert?

Herr Northoff ergänzte, dass auf Seite 556, SK 527190, Aufwendungen für Corona 50.000 EUR eingestellt sind und fragte, ob man hier Geld zurück erhält.

Herr Böddeker erklärte, dass derzeitig noch nichts eingeplant ist.

Frau Zerrenner bemerkte, dass im Burgenlandkreis Containment Scout beim RKI beantragt wurden und fragte, ob unser Landkreis das auch beabsichtigt.

Frau Ludwig antwortete, dass wir diesen bereits seit April erhalten haben. Sie erklärte, Containment Scout heißt übersetzt „Kontaktpersonennachverfolgung“.

Herr Wolkenhaar fragte, ob man es im Landkreis Anhalt-Bitterfeld telefonisch nachverfolgt, wenn jemand in einem Risikogebiet war und getestet wurde.

Frau Ludwig erklärte, sobald die Daten beim Gesundheitsamt liegen, ist man verpflichtet, dort Nachforschungen anzustellen.

 

Herr Hauschild bezog sich auf die ausgeteilte Investitionsübersicht 2021 mit Stand vom 23.09.2020. Es liegt ein Antrag vom 29.09.2020 von der Gemeinschaftsschule Anhalt in Köthen vor. Es gibt eine Turnhalle und eine Mehrzweckhalle, man möchte hier für 2,6 Mio. EUR bauen und einen Antrag auf Bezuschussung stellen. Wie geht man damit um?

Herr Böddeker teilte mit, dass der Antrag vorliegt. Es ist bisher nichts eingeplant. Wenn es noch kommt, wird es im Kreistag entsprechend vorgeschlagen.

Herr Urban, bat darum, dass zu den weiteren Haushaltsberatungen Frau Wähnelt teilnehmen möchte.

Herr Böddeker erklärte, dass Frau Wähnelt erkrankt ist. Man wird es jedoch zukünftig berücksichtigen.