Der Kreistag beschließt, zur Minderung der Schwarzwildpopulation und
damit zur Eindämmung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest, die
finanzielle Entlastung der Jägerschaft von den Kosten für Trichinenverprobungen
ab 01.11.2020 bis zum Inkrafttreten des Landtagsbeschlusses.
Herr Rudolf
erklärte, dass der Landtag in der Zwischenzeit Maßnahmen beschlossen hat.
Deshalb beabsichtigt die Fraktion Freie Wähler, den Beschlussantrag dahingehend
zu ändern, dass die Maßnahmen nur bis zu dem Zeitpunkt gelten sollen, wo noch
keine Landesverordnung in Kraft getreten ist. Das heißt, wir werden die
Maßnahmen der finanziellen Entlastung der Jägerschaft von den Kosten für
Trichinenverprobungen ab 01.09.2020 bis zur Gültigkeit einer entsprechenden
Landesverordnung und die Zahlung einer Aufwandsentschädigung von 30 EUR pro
erlegtes Schwarzwild ab 01.09.2020 bis zur Verabschiedung einer entsprechenden
Landesverordnung umsetzen.
Herr Roi merkte
vorab an, dass am 05.03.2020 eine Haushaltsberatung stattfand und zur
Kostenübernahme der Trichinenuntersuchung ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion
vorgelegt wurde, welcher abgelehnt wurde.
Weiterhin erläuterte er den
Beschluss des Landtages, welcher dazu in der letzten Sitzung beschlossen wurde.
Im Landtagsbeschluss heißt es, dass die Umsetzung innerhalb 1 Monats passieren
soll. Wir haben also noch 2 Wochen. Er wies darauf hin, dass die Punkte 2 bis 5
begrenzt sind bis zum 31.12.2022.
Herr Wolkenhaar kann
den 1. Punkt mittragen, den 2. Punkt jedoch nicht. Er beantragte daher die
Einzelabstimmung der Anträge.
Herr Schulze teilte
mit, dass für das nächste Jahr 60.000 EUR für die Trichinenuntersuchung im Haushalt
eingestellt wurden. Die Umsetzung des Beschlusses kann demnach erst ab
01.01.2021 erfolgen.
Herr Loth bat darum,
noch in diesem Jahr Mittel zur Finanzierung im Haushalt einzustellen und heute
den Beschluss zu fassen.
Herr Dittmann
äußerte, dass der Antrag in dieser Form eine gewisse Tücke aufweist. Durch die
Beschlussfassung im Landtag würde eine Prämie von insgesamt 80 EUR anstatt 30
EUR gezahlt werden. Er stellte den Antrag, bei Ziffer 1 den Zeitpunkt auf den
01.11.2020 zu ändern und den Punkt 2 zu streichen.
Abstimmung über den Änderungsantrag von Herrn Dittmann:
Ziffer 1 wird wie
folgt geändert:
- Die
finanzielle Entlastung der Jägerschaft von den Kosten für
Trichinenverprobungen ab 01.11.2020 bis zum Inkrafttreten des
Landtagsbeschlusses
Dieser Antrag wurde mehrheitlich mit 39 Ja-Stimmen und 6
Gegenstimmen, bei 3 Enthaltungen bestätigt.
Der Änderungsantrag, Ziffer 2 zu streichen, wurde mehrheitlich mit 33 Ja-Stimmen und 12
Gegenstimmen, bei 3 Enthaltungen, bestätigt.