Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Kreistag beschließt, zur Minderung der Schwarzwildpopulation und damit zur Eindämmung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest, die finanzielle Entlastung der Jägerschaft von den Kosten für Trichinenverprobungen ab 01.11.2020 bis zum Inkrafttreten des Landtagsbeschlusses.

 


Herr Rudolf erklärte, dass der Landtag in der Zwischenzeit Maßnahmen beschlossen hat. Deshalb beabsichtigt die Fraktion Freie Wähler, den Beschlussantrag dahingehend zu ändern, dass die Maßnahmen nur bis zu dem Zeitpunkt gelten sollen, wo noch keine Landesverordnung in Kraft getreten ist. Das heißt, wir werden die Maßnahmen der finanziellen Entlastung der Jägerschaft von den Kosten für Trichinenverprobungen ab 01.09.2020 bis zur Gültigkeit einer entsprechenden Landesverordnung und die Zahlung einer Aufwandsentschädigung von 30 EUR pro erlegtes Schwarzwild ab 01.09.2020 bis zur Verabschiedung einer entsprechenden Landesverordnung umsetzen.

Herr Roi merkte vorab an, dass am 05.03.2020 eine Haushaltsberatung stattfand und zur Kostenübernahme der Trichinenuntersuchung ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion vorgelegt wurde, welcher abgelehnt wurde.

Weiterhin erläuterte er den Beschluss des Landtages, welcher dazu in der letzten Sitzung beschlossen wurde. Im Landtagsbeschluss heißt es, dass die Umsetzung innerhalb 1 Monats passieren soll. Wir haben also noch 2 Wochen. Er wies darauf hin, dass die Punkte 2 bis 5 begrenzt sind bis zum 31.12.2022.

Herr Wolkenhaar kann den 1. Punkt mittragen, den 2. Punkt jedoch nicht. Er beantragte daher die Einzelabstimmung der Anträge.

Herr Schulze teilte mit, dass für das nächste Jahr 60.000 EUR für die Trichinenuntersuchung im Haushalt eingestellt wurden. Die Umsetzung des Beschlusses kann demnach erst ab 01.01.2021 erfolgen.

Herr Loth bat darum, noch in diesem Jahr Mittel zur Finanzierung im Haushalt einzustellen und heute den Beschluss zu fassen.

Herr Dittmann äußerte, dass der Antrag in dieser Form eine gewisse Tücke aufweist. Durch die Beschlussfassung im Landtag würde eine Prämie von insgesamt 80 EUR anstatt 30 EUR gezahlt werden. Er stellte den Antrag, bei Ziffer 1 den Zeitpunkt auf den 01.11.2020 zu ändern und den Punkt 2 zu streichen.

 

Abstimmung über den Änderungsantrag von Herrn Dittmann:

 

Ziffer 1 wird wie folgt geändert:

 

  1. Die finanzielle Entlastung der Jägerschaft von den Kosten für Trichinenverprobungen ab 01.11.2020 bis zum Inkrafttreten des Landtagsbeschlusses

 

Dieser Antrag wurde mehrheitlich mit 39 Ja-Stimmen und 6 Gegenstimmen, bei 3 Enthaltungen bestätigt.

 

Der Änderungsantrag, Ziffer 2 zu streichen, wurde mehrheitlich mit 33 Ja-Stimmen und 12 Gegenstimmen, bei 3 Enthaltungen, bestätigt.