Herr Hippe gibt einleitende Erläuterungen zum Tagesordnungspunkt. Die derzeitige Arbeit seines Amtes an einem Leitbild für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld gibt Aufschluss über wichtige Handlungsschwerpunkte, die von der Digitalisierung bis hin zu gesundem Leben reichen.  Das Strukturstärkungsgesetz für die Kohleregionen, welches finanzielle Unterstützung für ehemalige Kohlereviere in Deutschland offeriert, kann Instrument sein, die gesetzten Ziele in die Tat umzusetzen. Das Mitteldeutsche Revier samt Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist vom Gesetz ausdrücklich erfasst. Unterstützt werden Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur.

Die Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Anhalt-Bitterfeld, Frau Herzel, und Frau Sachenbacher, Amt für Wirtschaftsentwicklung, Marketing und ÖPNV, geben weitere Erläuterungen zu den Förderbereichen und zum Stand in Anhalt-Bitterfeld (s.a. Anlage). Der gesamte Förderprozess wird auf Bundes- und Landesebene gesteuert. Eine entsprechende Förderrichtlinie befindet sich noch in der Abstimmung zwischen Bund und Land. Nach ihrer Veröffentlichung wird sie Aufschluss über Antragstermine, zuständige Behörden und das gesamte Verfahren geben. Die angekündigte Förderquote von 90% wird durch die Zusage des Landes, die Eigenmittel der Kommunen in 2020 und 2021 zu übernehmen, begleitet. Antragsberechtigt ist, auf Nachfrage von Herrn Heeg, der Landkreis selbst ebenso wie die kreiszugehörigen Kommunen. Es wird im Ausschuss auch in Zukunft berichtet werden.

Die Präsentation „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (Stand: 20.10.2020) liegt dem Protokoll als Anlage bei.  i