Herr Mormann übergab zur Berichterstattung das Wort an Frau Mylius, Amtsleiterin des  Schulverwaltungs- und Kulturamtes.

 

Frau Mylius informierte über folgende Sachverhalte:

 

Durch den Kreistag erfolgte am 09.04.2015 die Beschlussfassung der Haushaltssatzung für das Jahr 2015.

 

Die Kämmerei hat den Antrag auf Ermächtigungsübertragung bzgl. der unverbrauchten Mittel aus dem Jahr 2014 (i. H. v. 3.766,50 Euro) genehmigt.   Für das Jahr 2015 stehen somit insgesamt 63.966,50 Euro für die Projektförderung von Kunst und Kultur zur Verfügung.

 

Der Landrat verfügte, dass an folgenden Tagen – dem Tag der Industriekultur am 16.04.2015, dem Internationalen Museumstag am 17.05.2015 sowie am Tag des offenen Denkmals am 13.09.15 – den Besuchern der Museen ein freier Eintritt gewährt wird.

 

Es wurde weiterhin auf die Änderung der GEMA-Vergütungssätze verwiesen, welche den Ausschussmitgliedern per Rundschreiben zugegangen waren.

Aufgrund der Anfrage in der Sitzung des KTA im Januar 2015, inwieweit die Fahrten der Schulen zu den einzelnen Gedenkstätten durch diese vorfinanziert werden müssen, führte Frau Mylius aus, dass die Schulen in Vorleistung gehen müssen, da es sich um ein Kostenerstattungsverfahren handeln würde. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf eine Rücksprache mit Herrn Ecks von der Landeszentrale für politische Bildung.

 

Herr Mormann fragte dazu, ob Frau Mylius Kenntnis darüber habe, inwieweit das in Vorleistung gehen müssen, teilweise sogar von den Lehrern selbst, den Besuch der Gedenkstätten verhindert oder ob es als Alibi von den Schulen genutzt wird, um von vornherein keinen Antrag zu stellen. Dazu wollte sich Frau Mylius in den Schulen erkundigen.

 

Im Anschluss informierte Frau Rothe über den  5. Partnerworkshop „Luther 2017“ – 500 Jahre Reformation“, welcher im Februar 2015 in Lutherstadt Mansfeld im Luther–Elternhaus stattfand.

 

Seit 2007 wird in Vorbereitung des 500 jährigen Reformationsjubiläums im Jahr 2017 jedes Jahr unter ein Thema gestellt. Das Thema für das Jahr 2015 lautet „Reformation Bild & Bibel“.

 

Die Landesausstellung „Cranach der Jüngere 2015“ wird eröffnet am 26. Juni 2015 und ist bis zum 1. November 2015 in der Lutherstadt Wittenberg sowie in Dessau-Roßlau und in Wörlitz zu sehen. Es ist weltweit die 1. Sonderausstellung zu dem Maler Lucas Cranach dem Jüngeren.

 

Im Rahmen dieser Ausstellung gibt es „Die junge Landesausstellung“ mit speziellen Bildungsangeboten für Schüler.

 

Die Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt, die Kulturstiftung Dessau-Wörlitz, Ostdeutsche Sparkassenstiftung sowie die Sparkasse Wittenberg laden Schulen und ihre Schüler  zu einem Ausstellungsbesuch und den museumspädagogischen Angeboten ein.

 

(Anmerkung: Die Anmeldung hierfür ist im Servicebüro „Cranach 2015“ Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt telefonisch unter 03491 /420 3171 bzw. per Fax unter 03491/ 420 3270 möglich. Weitere Infos sind unter www.cranach2015.de/vermittlung abzurufen.)