Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 1, Enthaltungen: 6

Entscheidungen über die neue Richtlinie - Vergabe von Zuwendungen zur Förderung von kulturellen Einrichtungen oder deren kulturellen Projektvorhaben im ländlichen Raum des Landkreises Anhalt - Bitterfeld

 

B e s c h l u s s :

Der Kreistag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur im ländlichen Raum des Landkreises Anhalt-Bitterfeld“.

 


Herr Loth fragte, wo die Änderungsanträge seien? Diese sind der Vorlage nicht beigefügt.

Herr Wolpert sagte darauf hin, dass ein Änderungsantrag von Herrn Loth vorliegt.

Herr Loth erklärte, dass dies nur einer sei. Allerdings hatte der Kultur- und Tourismusausschuss bereits Änderungsanträge zur Empfehlung beschlossen, diese lagen auch beim letzten Kreis- und Finanzausschuss vor, welche heute nicht der Vorlage beigefügt sind.

Herr Schulze erklärte, dass durch ein Versehen der Verwaltung die Änderungsanträge der Vorlage heute nicht beigefügt sind.

Herr Dittmann möchte heute nicht beschließen, wenn wichtige Unterlagen fehlen, da es nicht die Voraussetzung der ordnungsgemäßen Ladung erfüllt. Weiterhin möchte Herr Dittmann erklärt haben, worin die Änderungen begründet sind. Fest stand, dass Antragsteller von den Leuchtturmprojekten nur nach Ablauf mehrerer Jahre wiederholt genießen können, jetzt sollen wesentliche, bis auf drei, so bleiben und es gäbe eine Vermehrung für diese drei im Gesamtbudget und eine explizite Änderung der Listen.

Herr Wolpert teilte zur Rüge der ordnungsgemäßen Ladung mit, dass die beiden Anträge nicht verschickt wurden, sondern heute durch Beschluss des Kreistages aufgrund bestehender Dringlichkeit der Tagesordnung hinzugefügt wurde.

Herr Böddeker antwortete, dass 3 Antragsteller extra benannt sind, zwei per Beschlussfassung. Es gibt einen Extratopf, und es ginge aus der Gesamtsumme raus. Es gibt aber eine Vermehrung aus dem Kulturausschuss, das war der Antrag von Herrn Loth. Ein weiterer Antrag, die beiden anderen, zusätzlich rauf zu packen, d.h. die Vermehrung von 20.000 € kommt aus dem Kulturausschuss.

Herr Dittmann erklärte, wenn also das Budget hierfür erhöht werden soll, wo ist der Be schluss zur Budgeterhöhung?

Herr Böddeker teilte mit, dass sich die Verwaltung diese beiden Beschlüsse nicht zu eigen macht. Der heutige vorliegende Beschlussantrag hat keine Budgeterhöhung, sondern sieht lediglich abgetrennte enthaltene Beträge für die beiden Projekte vor.

Herr Sonnenberger sieht das etwas anders. Es gibt aus dem letzten Jahr noch 150.000 €, die noch nicht angefasst worden.

Herr Wolpert kann der Diskussion nicht folgen, da die Richtlinie mit den enthaltenen Zahlen leider nicht vorliegt, eine Beschlussfassung kann daher heute nicht erfolgen.

Herr Dittmann stellte den Geschäftsordnungsantrag auf Zurückweisung in den Ausschuss.

Herr Loth plädierte dafür, heute zu beschließen. Im Kulturausschuss wurde die Richtlinie beraten, die geänderte Richtlinie lag im Ratsinformationssystem allen Mitgliedern des Kreistages vor, diese ist dort abrufbar mit allen Änderungsanträgen. Herr Loth erklärte weiter, dass hier Gelder beantragt wurden, sollte es noch länger dauern, besteht die Gefahr, dass keine Mittel mehr abgerufen werden.

Herr Schulze entschuldigte sich für das technische Versehen der Verwaltung und bat eindringlich darum, heute zu beschließen.

 

Herr Wolpert ließ über den Rückverweisungsantrag in den Ausschuss von Herrn Dittmann abstimmen. Dieser wurde mehrheitlich abgelehnt.

 

Herr Wolpert schlug vor, dass dieser Tagesordnungspunkt am Fortsetzungstag diskutiert und beschlossen wird und bis dahin alle Unterlagen vorliegen.

 

Die Sitzung wurde 23.33 Uhr abgebrochen und abgestimmt, dass diese am Montag, 21.09.2020, 18.00 Uhr, an gleicher Stelle vorgesetzt wird.

 

 

Fortsetzung der Sitzung, 21.09.2020, 18.00 Uhr

 

Herr Wolpert eröffnete und leitete die Fortsetzung der 8. Sitzung des Kreistages.

 

Zu Beginn der Sitzung waren 34 Mitglieder des Kreistages und der Landrat anwesend. Der Kreistag war mit 63,64 % beschlussfähig.

 

Herr Wolpert erklärte, dass nunmehr allen Mitgliedern die Richtlinie zur Vorlage vorliegt, damit die Änderungsanträge auch eingeordnet werden können.

 

Zum einen liegt ein Änderungsantrag von Herrn Loth vor, dieser betrifft die Richtlinie unter Punkt 5. Zuwendungensbestimmungen, Unterpunkt 2, Abs. b, soll folgenden Text neu gefasst werden:

b) Personalkosten können höchstens mit 40 % der Gesamtkosten berücksichtigt werden. Die weiteren Aufzählungen ergeben sich dann in der Folge.

Gleichzeitig liegt ein Antrag der Fraktion SPD-Grüne vor, dieser betrifft Punkt 4 der zulässigen Voraussetzungen, hier soll Punkt 4.2.5 gestrichen werden. Hier geht es darum, dass einer der Zuwendungen erhalten hat, dann zunächst erst einmal vier Jahre keine Fördermittel beantragen kann.

Herr Urban bezog sich auf den Änderungsantrag von Herrn Loth und fragte hierzu, was Herrn Loth dazu bewogen hat, es hier auf 40 % zu begrenzen? Warum wird nicht generell gesagt, Personalkosten sind zuwendungsfähig, sind berücksichtigungsfähig?

Herr Loth antwortete hierauf, dass sich im Kultur- und Tourismusausschuss darauf geeinigt wurde, dass das Ehrenamt gefördert wird und mit der Finanzierung der Personalkosten auch die Möglichkeit besteht, bis zu einer Personalstelle von den gering beschäftigten Personen hier mit hinein zu nehmen. Die 40 % ergeben sich aus dem 20.000 € Höchstsatz, das war ein Vorschlag der Verwaltung. Nehmen wir diese 40 % hinein, wäre das zum einen für alle gültig, man schließt niemanden aus. Zum anderen sind die 40 % von 20.000 € im Jahr gesehen die Summe die man braucht, um eine geringfügig beschäftigte Stelle dort maximal einzubinden.

Herr Wolkenhaar teilte mit, dass in der früheren Richtlinie die Personalkosten rausgestrichen waren, weil verhindert werden sollte, dass jedes Jahr erneut die gleichen Anträge gestellt werden und das Personal immer wieder abhängig ist, auf Verlängerung hofft, das Projekt weiter geführt zu bekommen. Deswegen sollte die Finanzierung nicht über diese Richtlinie erfolgen. Zum anderen erklärte Herr Wolkenhaar, dass jeder mal mit speziellen Projekten dran kommen sollte, auch kleinere Projekte gefördert werden können und die anderen wichtigen Projekte, die in der Vergangenheit bereits Förderung erhalten haben, nicht über diesen Haushaltsansatz mitfinanziert werden, deshalb die vier Jahre. Herr Wolkenhauer wird der Richtlinie in der vorliegenden Form mit den Änderungsanträgen nicht zustimmen.

Herr Egert widersprach Herrn Wolkenhaar. Es sei wichtig, diese Richtlinie zu bestätigen. Herr Egert fragte nach, warum es diese Festlegung auf 40 % der Personalkosten gibt oder ob es dann den Fördermittelnempfängern nicht freigestellt ist, wie sie das Geld dann verwenden?

 

(Herr Schönemann gekommen = 35+1= 65,45 %)

 

Herr Loth erklärte, dass es hier nicht um die Richtlinie für die Projekte für Kultur- und Kunstprojekte geht, sondern um die Richtlinie, die sich mit den Leuchttürmen beschäftigt. Der Ausschuss arbeitet darauf hin, dass wir unsere drei Großprojekte im Landkreis haben, aber auch die Möglichkeit besteht, die Summe nicht ganz auszuschöpfen, sondern auch andere Projekte mitzufinanzieren. Zu den 40 % erklärte Herr Loth, es seien Kosten für 1 Stelle geringfügig Beschäftigter von 450 € × 12 Monate zzgl. Sozialabgaben. Dann kommt man auf die Summe von 40% der 20.000 €, was dann zur Verfügung steht. Hiermit soll das Vereinsleben gefördert werden, dass der Verein jemanden findet, der das Projekt betreibt, betreut und pflegt.

Herr Maaß erklärte, dass das Anliegen der damaligen Richtlinie war, dass die Vereine oder der ländliche Raum in der Lage ist, vielfältig Projekte einzuleiten. Er ist dafür, dass nicht gesagt wird, es gibt drei Leuchttürme und für die anderen bleibt nichts übrig. Die Leuchttürme sollten gefördert werden, wir wollten auch, dass keine Personalkosten gefördert werden, und es sollte nicht jedes Jahr für ein Projekt ein Antrag gestellt werden können. Das hält Herr Maaß für überholt und er erklärte, dass sich der Veränderung gestellt werden sollte. Es sollen allerdings nur Maßnahmen beziehungsweise Projekte zugestimmt werden, bei denen ein Antrag vorliegt.

Herr Heeg sagte, dass er sowohl mit dem Antrag von Herrn Loth als auch mit dem Antrag von Herrn Dittmann formale Probleme hätte. Herr Dittmann beantragt einen Absatz zu streichen, den es in den Unterlagen nicht gibt, denn es gibt nur einen Punkt 4.1 aber keinen 4.2., demzufolge auch keinen Unterpunkt 5, deshalb weiß Herr Heeg nicht, was mit diesem Antrag gemeint ist. Zum Antrag von Herrn Loth, Punkt b) sagte Herr Heeg, dass hier ein Aussagesatz eingefügt werden soll. Dieser müsste umformuliert werden: in Kosten die… Wird Herr Herr Loth seinen Antrag aufrecht erhalten, so bat Herr Heeg, diesen Antrag so zu formulieren, das es eine formal sprachlich, ordentlich rechtliche Richtlinie gibt.

Herr Urban fragte an, ob ein Höchstsatz für Personalkosten eingeführt werden könnte und er würde den Punkt Personalkosten als Punkt h aufnehmen wollen.
Weiterhin fragte Herr Urban, welche Anträge bereits gestellt wurden?

 

(Herr de Vries gekommen = 36+1= 67,27 %)

 

Herr Wolpert wies Herrn Loth darauf hin, dass dieser als Ausschussvorsitzender die Änderungsanträge ins Verfahren mit einbringen sollte, da der Kulturausschuss nicht antragsberechtigt im Kreistag sei und dieser auch nur empfohlen hat, dass der Kreistag entscheidet. Hier in der Sitzung müsste sich jemand die Anträge zu eigen machen und auch tatsächlich stellen.

Herr Loth teilte mit, dass der Landrat im letzten Kreistag sowie im letzten Kreis und Finanzausschuss sagte, dass er sich die Änderungsanträge zu eigen macht und diese hier einbringt. Weiterhin erklärte Herr Loth, dass er den Punkt 5 streichen möchte. Hinsichtlich der 40 % erklärte er, das Ziel der Richtlinie sei, zu fördern.

Herr Roi kritisierte, dass in der Richtlinie Punkt 3. auf die Anlage 1 verwiesen wird, in welcher viele Ortsteile falsch geschrieben sind; diese sollten dringend korrigiert werden.

Herr Sonnenberger bat darum, den Vorschlägen des Ausschusses zu folgen und die Richtlinie nunmehr zu beschließen.

Herr Wolkenhaar wies nochmals darauf ein, dass die Projektförderung aller 4 Jahre zur Folge hatte, dass es hier nun eine Anlage 1 gibt. Diese bräuchten wir nicht, wenn die alle 4 Jahre rausgestrichen werden.

Herr Todte zog den Änderungsantrag der Fraktion SPD-Grüne zurück, da bei der vorgelegten Förderrichtlinie der Punkt - die Beantragung aller 5 Jahre - nicht mehr vorhanden ist.

Weiterhin erklärte Herr Todte, es ginge nicht darum, allen anderen was wegzunehmen um diese 3 Projekte zu fördern, sondern diese oben drauf zu packen, so dass alle anderen Orte trotzdem noch die Möglichkeit haben, entsprechend jedes Jahr zu beantragen und dadurch das Ausschöpfen des Topfes zu verbessern.

 

(Herr Lieder gekommen = 37+1 = 69,09 %)

 

Herr Schönemann erklärte, dass es viele Kulturausschussmitglieder nicht solidarisch gegenüber den anderen Gemeinden und Antragstellern im Landkreis empfanden, wenn fortlaufend festgeschrieben 2 Projekte einen Großteil der Summen für sich beantragt und vereinnahmt haben. Daraufhin wurde ein Dritter Antrag (Raguhn-Jeßnitz) dazu genommen, die Intention hierbei war, dass es eine Mehrheit für dieses Procedere gibt, unter der Prämisse, dass dieses dann oben draufgelegt wird. Nur unter dieser Prämisse ist eine mehrheitsfähige Empfehlung des Ausschusses zu Stande gekommen.

Herr Maaß erklärte, dass es falsch wäre, wenn heute Haushaltsfestlegungen mit Beschlüssen unterlaufen werden, die es noch nicht gibt. Derzeit gäbe es eine Deckung dieses Betrages von 100.000 €. Die Antragsmöglichkeit der letzten Jahre zeigte, dass die Summe nie ausgeschöpft wurde. Es lagen in der Vergangenheit nicht genügend zustimmungswürdige Anträge vor, die 100.000 € auszuschöpfen und es wurde auf die folgenden Jahre übertragen. Herr Maaß erklärte weiterhin, dass man nicht gegen die Förderung von Jeßnitz sei, aber man ist dafür, dass ein offizieller Antrag vorliegen muss. Den kann nicht der Ausschuss machen, sondern es wurde ein Verfahren festgelegt, wer Anträge stellen kann.

Frau Zoschke fragte, ob es richtig sei, dass 60.000 € mehr zu den 100.000 € zur Verfügung gestellt werden sollen? Sind die 60.000 € tatsächlich im Haushalt vorhanden? Weiterhin erklärte sie, dass die Kommunen sich auch zu den kulturellen Projekten bekennen sollen, d.h. eine Kommune muss auch wissen, welcher Verein als Träger eines kulturellen Projektes sich hier bewirbt. Das wissen die Kommunen allerdings nicht, wenn die Vereine an den Kommunen vorbei Anträge stellen können, weil sie dann antragsberechtigt sind. Muss die Kommune dann ihr Einverständnis dazu geben?

Herr Böddeker antwortete hierauf, dass der Ausschuss diese Änderung empfohlen hat. 60.000 € ist nicht Gegenstand dieser Richtlinie, die Richtlinie regelt nur, wie Geld ausgegeben wird. Das wären für dieses Jahr 129.000 € + 29.000 € übertragen aus dem letzten Jahr, im Moment sind für das nächste Jahr 100.000 € eingeplant, natürlich kann der Kreistag das auf 160.000 € erhöhen, dann wäre das Geld da.

Herr Egert wollte wissen, inwiefern das abzuwenden wäre, die Gelder von 31.000 €, die wir mit der Richtlinie dieses Jahr nicht umsetzen konnten.

Herr Schönemann stimmte Herrn Böddeker insofern zu, das es nicht 60.000 € waren die feststehen, aber unter 3.1 wurde in dieser Richtlinie festgeschrieben, dass max. 20.000 € pro Haushaltsjahr die Stadt Zörbig und die Gemeinde Osternienburger Land erhalten. Das war Bestandteil der Richtlinie, über die der Ausschuss zu befinden hatte.

Herr Grabner fragte hinsichtlich der bereits gestellten Anträge, ob diese erneut gestellt werden müssten oder ob diese als gesetzt gelten? Weiter fragte er zu den Sonderförderungen unter Punkt 3.1, ob diese dann auch den Zuwendungsvoraussetzungen unterliegen? Müssen diese jeweils einen Antrag stellen? Herr Grabner gab zu bedenken, dass wenn die 60.000 € nicht draufgeschlagen werden, dann verblieben für etwa 120 Ortschaften 40.000 €, das hieße bei der Mindestforderung von 5.000 € könnten jährlich maximal 8 Projekte gefördert werden, die letzte Ortschaft könnte nach circa 15 Jahren eine Förderung erhalten.

Herr Holz erklärte, dass Anträge vorliegen und das vorzeitiger Maßnahmebeginn gewährt wurde. Das eingeplante Geld sei auskömmlich, um die hier gestellten Anträge zu befriedigen.

Frau Zoschke beantragte für die Anträge der vorliegenden Beschlussvorlage eine Einzelabstimmung. Sie fragte weiterhin, die Antragsteller haben bis zum 1. Oktober 2019 für das Jahr 2020 Anträge eingereicht, jetzt steht hier aber Neustart für das Jahr 2020, d. h. es müssen alle Antragsteller, die 2019 ordnungsgemäß zum 1. Oktober Anträge für 2020 gestellt haben, diese Anträge nochmal stellen und alles bis 31.12. ausgegeben haben? Gilt das für das Haushaltsjahr 2020 oder 2021?

Herr Holz antwortete hierauf, dass die für das Haushaltsjahr 2020 beantragten Mittel bis zum Ende des Jahres 2021 verwendet werden sollen. Das Geld muss jetzt in ersten Margen ausgereicht werden, damit die Maßnahmen in diesem Jahr noch begonnen werden, um dann einen Antrag mit Übertragung ins nächste Jahr zu machen.

 

Es gab keine weiteren Nachfragen.

 

Zunächst die Abstimmungen der Änderungsanträge:

 

Nicht der Kreis- und Finanzausschuss soll beschließen, sondern der Kreistag.

Zunächst der Änderungsantrag von Herrn Loth, der umgestellt wurde und nun lautet: …Personalkosten, die mit höchstens 40 % der Gesamtkosten berücksichtigt werden können…

 

Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich angenommen.

 

Änderungsantrag des Kultur – und Tourismusausschusses, welchen Herr Loth eingebracht hat. Zunächst der Punkt 3, die Ergänzung um den Zusatz „sowie dort ansässiger Vereine“, die dort antragsberechtigt sein sollen.

 

Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich, bei 7 Gegenstimmen, angenommen.

 

Änderungsantrag, dass neben der Stadt Zörbig und der Gemeinde Osternienburg OT Tebbichau auch die Stadt Raguhn–Jeßnitz mit dem OT Altjeßnitz zur Entwicklung des Irrgartens mit in die Sonderförderung aufgenommen werden.

 

Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich, bei 4 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen, angenommen.

 

Der Antrag von Herrn Dittmann ist entfallen.

 

Herr Wolpert ließ sodann über die Vorlage in Gänze abstimmen.

 

Die Vorlage 0117/2020 wurde mehrheitlich mit 31 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen, bei 6 Einhaltungen, bestätigt.