Sitzung: 17.09.2020 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 1, Enthaltungen: 6
Vorlage: BV/0117/2020
Entscheidungen
über die neue Richtlinie - Vergabe von Zuwendungen zur Förderung von
kulturellen Einrichtungen oder deren kulturellen Projektvorhaben im ländlichen
Raum des Landkreises Anhalt - Bitterfeld
B
e s c h l u s s :
Der Kreistag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld
beschließt die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der
Kultur im ländlichen Raum des Landkreises Anhalt-Bitterfeld“.
Herr Loth fragte, wo die
Änderungsanträge seien? Diese sind der Vorlage nicht beigefügt.
Herr Wolpert sagte darauf hin,
dass ein Änderungsantrag von Herrn Loth vorliegt.
Herr Loth erklärte, dass
dies nur einer sei. Allerdings hatte der Kultur- und Tourismusausschuss bereits
Änderungsanträge zur Empfehlung beschlossen, diese lagen auch beim letzten
Kreis- und Finanzausschuss vor, welche heute nicht der Vorlage beigefügt sind.
Herr Schulze erklärte, dass
durch ein Versehen der Verwaltung die Änderungsanträge der Vorlage heute nicht
beigefügt sind.
Herr Dittmann möchte heute
nicht beschließen, wenn wichtige Unterlagen fehlen, da es nicht die
Voraussetzung der ordnungsgemäßen Ladung erfüllt. Weiterhin möchte Herr
Dittmann erklärt haben, worin die Änderungen begründet sind. Fest stand, dass
Antragsteller von den Leuchtturmprojekten nur nach Ablauf mehrerer Jahre
wiederholt genießen können, jetzt sollen wesentliche, bis auf drei, so bleiben
und es gäbe eine Vermehrung für diese drei im Gesamtbudget und eine explizite
Änderung der Listen.
Herr Wolpert teilte zur Rüge
der ordnungsgemäßen Ladung mit, dass die beiden Anträge nicht verschickt wurden,
sondern heute durch Beschluss des Kreistages aufgrund bestehender Dringlichkeit
der Tagesordnung hinzugefügt wurde.
Herr Böddeker antwortete, dass
3 Antragsteller extra benannt sind, zwei per Beschlussfassung. Es gibt einen
Extratopf, und es ginge aus der Gesamtsumme raus. Es gibt aber eine Vermehrung
aus dem Kulturausschuss, das war der Antrag von Herrn Loth. Ein weiterer
Antrag, die beiden anderen, zusätzlich rauf zu packen, d.h. die Vermehrung von
20.000 € kommt aus dem Kulturausschuss.
Herr Dittmann erklärte, wenn
also das Budget hierfür erhöht werden soll, wo ist der Be schluss zur
Budgeterhöhung?
Herr Böddeker teilte mit, dass
sich die Verwaltung diese beiden Beschlüsse nicht zu eigen macht. Der heutige
vorliegende Beschlussantrag hat keine Budgeterhöhung, sondern sieht lediglich
abgetrennte enthaltene Beträge für die beiden Projekte vor.
Herr Sonnenberger sieht das etwas
anders. Es gibt aus dem letzten Jahr noch 150.000 €, die noch nicht angefasst
worden.
Herr Wolpert kann der
Diskussion nicht folgen, da die Richtlinie mit den enthaltenen Zahlen leider
nicht vorliegt, eine Beschlussfassung kann daher heute nicht erfolgen.
Herr Dittmann stellte den
Geschäftsordnungsantrag auf Zurückweisung in den Ausschuss.
Herr Loth plädierte dafür,
heute zu beschließen. Im Kulturausschuss wurde die Richtlinie beraten, die
geänderte Richtlinie lag im Ratsinformationssystem allen Mitgliedern des
Kreistages vor, diese ist dort abrufbar mit allen Änderungsanträgen. Herr Loth
erklärte weiter, dass hier Gelder beantragt wurden, sollte es noch länger
dauern, besteht die Gefahr, dass keine Mittel mehr abgerufen werden.
Herr Schulze entschuldigte
sich für das technische Versehen der Verwaltung und bat eindringlich darum,
heute zu beschließen.
Herr Wolpert ließ über den Rückverweisungsantrag
in den Ausschuss von Herrn Dittmann abstimmen. Dieser wurde mehrheitlich
abgelehnt.
Herr Wolpert schlug vor, dass
dieser Tagesordnungspunkt am Fortsetzungstag diskutiert und beschlossen wird
und bis dahin alle Unterlagen vorliegen.
Die Sitzung wurde 23.33 Uhr abgebrochen und abgestimmt, dass diese am
Montag, 21.09.2020, 18.00 Uhr, an gleicher Stelle vorgesetzt wird.
Fortsetzung der
Sitzung, 21.09.2020, 18.00 Uhr
Herr Wolpert eröffnete und
leitete die Fortsetzung der 8. Sitzung des Kreistages.
Zu Beginn der Sitzung waren 34 Mitglieder des Kreistages und der Landrat
anwesend. Der Kreistag war mit 63,64 % beschlussfähig.
Herr Wolpert erklärte, dass
nunmehr allen Mitgliedern die Richtlinie zur Vorlage vorliegt, damit die
Änderungsanträge auch eingeordnet werden können.
Zum einen liegt ein Änderungsantrag von Herrn Loth vor, dieser betrifft
die Richtlinie unter Punkt 5. Zuwendungensbestimmungen, Unterpunkt 2, Abs. b,
soll folgenden Text neu gefasst werden:
b) Personalkosten können höchstens mit 40 % der Gesamtkosten
berücksichtigt werden. Die weiteren Aufzählungen ergeben sich dann in der
Folge.
Gleichzeitig liegt ein Antrag der Fraktion SPD-Grüne vor, dieser
betrifft Punkt 4 der zulässigen Voraussetzungen, hier soll Punkt 4.2.5 gestrichen
werden. Hier geht es darum, dass einer der Zuwendungen erhalten hat, dann
zunächst erst einmal vier Jahre keine Fördermittel beantragen kann.
Herr Urban bezog sich auf
den Änderungsantrag von Herrn Loth und fragte hierzu, was Herrn Loth dazu
bewogen hat, es hier auf 40 % zu begrenzen? Warum wird nicht generell gesagt,
Personalkosten sind zuwendungsfähig, sind berücksichtigungsfähig?
Herr Loth antwortete
hierauf, dass sich im Kultur- und Tourismusausschuss darauf geeinigt wurde,
dass das Ehrenamt gefördert wird und mit der Finanzierung der Personalkosten
auch die Möglichkeit besteht, bis zu einer Personalstelle von den gering
beschäftigten Personen hier mit hinein zu nehmen. Die 40 % ergeben sich aus dem
20.000 € Höchstsatz, das war ein Vorschlag der Verwaltung. Nehmen wir diese 40
% hinein, wäre das zum einen für alle gültig, man schließt niemanden aus. Zum
anderen sind die 40 % von 20.000 € im Jahr gesehen die Summe die man braucht,
um eine geringfügig beschäftigte Stelle dort maximal einzubinden.
Herr Wolkenhaar teilte mit, dass
in der früheren Richtlinie die Personalkosten rausgestrichen waren, weil
verhindert werden sollte, dass jedes Jahr erneut die gleichen Anträge gestellt
werden und das Personal immer wieder abhängig ist, auf Verlängerung hofft, das
Projekt weiter geführt zu bekommen. Deswegen sollte die Finanzierung nicht über
diese Richtlinie erfolgen. Zum anderen erklärte Herr Wolkenhaar, dass jeder mal mit speziellen Projekten dran
kommen sollte, auch kleinere Projekte gefördert werden können und die anderen
wichtigen Projekte, die in der Vergangenheit bereits Förderung erhalten haben,
nicht über diesen Haushaltsansatz mitfinanziert werden, deshalb die vier Jahre.
Herr Wolkenhauer wird der Richtlinie in der vorliegenden Form mit den Änderungsanträgen
nicht zustimmen.
Herr Egert widersprach Herrn
Wolkenhaar. Es sei wichtig, diese Richtlinie zu bestätigen. Herr Egert fragte nach, warum es diese
Festlegung auf 40 % der Personalkosten gibt oder ob es dann den
Fördermittelnempfängern nicht freigestellt ist, wie sie das Geld dann
verwenden?
(Herr Schönemann gekommen = 35+1= 65,45 %)
Herr Loth erklärte, dass es
hier nicht um die Richtlinie für die Projekte für Kultur- und Kunstprojekte
geht, sondern um die Richtlinie, die sich mit den Leuchttürmen beschäftigt. Der
Ausschuss arbeitet darauf hin, dass wir unsere drei Großprojekte im Landkreis
haben, aber auch die Möglichkeit besteht, die Summe nicht ganz auszuschöpfen,
sondern auch andere Projekte mitzufinanzieren. Zu den 40 % erklärte Herr Loth, es seien Kosten für 1 Stelle
geringfügig Beschäftigter von 450 € × 12 Monate zzgl. Sozialabgaben. Dann kommt
man auf die Summe von 40% der 20.000 €, was dann zur Verfügung steht. Hiermit
soll das Vereinsleben gefördert werden, dass der Verein jemanden findet, der
das Projekt betreibt, betreut und pflegt.
Herr Maaß erklärte, dass
das Anliegen der damaligen Richtlinie war, dass die Vereine oder der ländliche
Raum in der Lage ist, vielfältig Projekte einzuleiten. Er ist dafür, dass nicht
gesagt wird, es gibt drei Leuchttürme und für die anderen bleibt nichts übrig.
Die Leuchttürme sollten gefördert werden, wir wollten auch, dass keine
Personalkosten gefördert werden, und es sollte nicht jedes Jahr für ein Projekt
ein Antrag gestellt werden können. Das hält Herr Maaß für überholt und er erklärte, dass sich der Veränderung
gestellt werden sollte. Es sollen allerdings nur Maßnahmen beziehungsweise
Projekte zugestimmt werden, bei denen ein Antrag vorliegt.
Herr Heeg sagte, dass er
sowohl mit dem Antrag von Herrn Loth als auch mit dem Antrag von Herrn Dittmann
formale Probleme hätte. Herr Dittmann beantragt einen Absatz zu streichen, den
es in den Unterlagen nicht gibt, denn es gibt nur einen Punkt 4.1 aber keinen
4.2., demzufolge auch keinen Unterpunkt 5, deshalb weiß Herr Heeg nicht, was
mit diesem Antrag gemeint ist. Zum Antrag von Herrn Loth, Punkt b) sagte Herr Heeg, dass hier ein Aussagesatz
eingefügt werden soll. Dieser müsste umformuliert werden: in Kosten die… Wird
Herr Herr Loth seinen Antrag aufrecht erhalten, so bat Herr Heeg, diesen Antrag
so zu formulieren, das es eine formal sprachlich, ordentlich rechtliche
Richtlinie gibt.
Herr Urban fragte an, ob ein
Höchstsatz für Personalkosten eingeführt werden könnte und er würde den Punkt
Personalkosten als Punkt h aufnehmen wollen.
Weiterhin fragte Herr Urban, welche
Anträge bereits gestellt wurden?
(Herr de Vries gekommen = 36+1= 67,27 %)
Herr Wolpert wies Herrn Loth
darauf hin, dass dieser als Ausschussvorsitzender die Änderungsanträge ins
Verfahren mit einbringen sollte, da der Kulturausschuss nicht antragsberechtigt
im Kreistag sei und dieser auch nur empfohlen hat, dass der Kreistag
entscheidet. Hier in der Sitzung müsste sich jemand die Anträge zu eigen machen
und auch tatsächlich stellen.
Herr Loth teilte mit, dass
der Landrat im letzten Kreistag sowie im letzten Kreis und Finanzausschuss
sagte, dass er sich die Änderungsanträge zu eigen macht und diese hier
einbringt. Weiterhin erklärte Herr Loth,
dass er den Punkt 5 streichen möchte. Hinsichtlich der 40 % erklärte er, das
Ziel der Richtlinie sei, zu fördern.
Herr Roi kritisierte, dass
in der Richtlinie Punkt 3. auf die Anlage 1 verwiesen wird, in welcher viele
Ortsteile falsch geschrieben sind; diese sollten dringend korrigiert werden.
Herr Sonnenberger bat darum, den
Vorschlägen des Ausschusses zu folgen und die Richtlinie nunmehr zu
beschließen.
Herr Wolkenhaar wies nochmals
darauf ein, dass die Projektförderung aller 4 Jahre zur Folge hatte, dass es
hier nun eine Anlage 1 gibt. Diese bräuchten wir nicht, wenn die alle 4 Jahre
rausgestrichen werden.
Herr Todte zog den
Änderungsantrag der Fraktion SPD-Grüne zurück, da bei der vorgelegten
Förderrichtlinie der Punkt - die Beantragung aller 5 Jahre - nicht mehr
vorhanden ist.
Weiterhin erklärte Herr Todte,
es ginge nicht darum, allen anderen was wegzunehmen um diese 3 Projekte zu
fördern, sondern diese oben drauf zu packen, so dass alle anderen Orte trotzdem
noch die Möglichkeit haben, entsprechend jedes Jahr zu beantragen und dadurch
das Ausschöpfen des Topfes zu verbessern.
(Herr
Lieder gekommen = 37+1 = 69,09 %)
Herr Schönemann erklärte, dass es
viele Kulturausschussmitglieder nicht solidarisch gegenüber den anderen
Gemeinden und Antragstellern im Landkreis empfanden, wenn fortlaufend
festgeschrieben 2 Projekte einen Großteil der Summen für sich beantragt und
vereinnahmt haben. Daraufhin wurde ein Dritter Antrag (Raguhn-Jeßnitz) dazu
genommen, die Intention hierbei war, dass es eine Mehrheit für dieses Procedere
gibt, unter der Prämisse, dass dieses dann oben draufgelegt wird. Nur unter
dieser Prämisse ist eine mehrheitsfähige Empfehlung des Ausschusses zu Stande
gekommen.
Herr Maaß erklärte, dass es
falsch wäre, wenn heute Haushaltsfestlegungen mit Beschlüssen unterlaufen
werden, die es noch nicht gibt. Derzeit gäbe es eine Deckung dieses Betrages
von 100.000 €. Die Antragsmöglichkeit der letzten Jahre zeigte, dass die Summe
nie ausgeschöpft wurde. Es lagen in der Vergangenheit nicht genügend
zustimmungswürdige Anträge vor, die 100.000 € auszuschöpfen und es wurde auf
die folgenden Jahre übertragen. Herr
Maaß erklärte weiterhin, dass man nicht gegen die Förderung von Jeßnitz
sei, aber man ist dafür, dass ein offizieller Antrag vorliegen muss. Den kann
nicht der Ausschuss machen, sondern es wurde ein Verfahren festgelegt, wer
Anträge stellen kann.
Frau Zoschke fragte, ob es
richtig sei, dass 60.000 € mehr zu den 100.000 € zur Verfügung gestellt werden
sollen? Sind die 60.000 € tatsächlich im Haushalt vorhanden? Weiterhin erklärte
sie, dass die Kommunen sich auch zu den kulturellen Projekten bekennen sollen,
d.h. eine Kommune muss auch wissen, welcher Verein als Träger eines kulturellen
Projektes sich hier bewirbt. Das wissen die Kommunen allerdings nicht, wenn die
Vereine an den Kommunen vorbei Anträge stellen können, weil sie dann
antragsberechtigt sind. Muss die Kommune dann ihr Einverständnis dazu geben?
Herr Böddeker antwortete
hierauf, dass der Ausschuss diese Änderung empfohlen hat. 60.000 € ist nicht
Gegenstand dieser Richtlinie, die Richtlinie regelt nur, wie Geld ausgegeben
wird. Das wären für dieses Jahr 129.000 € + 29.000 € übertragen aus dem letzten
Jahr, im Moment sind für das nächste Jahr 100.000 € eingeplant, natürlich kann
der Kreistag das auf 160.000 € erhöhen, dann wäre das Geld da.
Herr Egert wollte wissen,
inwiefern das abzuwenden wäre, die Gelder von 31.000 €, die wir mit der
Richtlinie dieses Jahr nicht umsetzen konnten.
Herr Schönemann stimmte Herrn
Böddeker insofern zu, das es nicht 60.000 € waren die feststehen, aber unter
3.1 wurde in dieser Richtlinie festgeschrieben, dass max. 20.000 € pro
Haushaltsjahr die Stadt Zörbig und die Gemeinde Osternienburger Land erhalten.
Das war Bestandteil der Richtlinie, über die der Ausschuss zu befinden hatte.
Herr Grabner fragte
hinsichtlich der bereits gestellten Anträge, ob diese erneut gestellt werden
müssten oder ob diese als gesetzt gelten? Weiter fragte er zu den
Sonderförderungen unter Punkt 3.1, ob diese dann auch den
Zuwendungsvoraussetzungen unterliegen? Müssen diese jeweils einen Antrag
stellen? Herr Grabner gab zu
bedenken, dass wenn die 60.000 € nicht draufgeschlagen werden, dann verblieben
für etwa 120 Ortschaften 40.000 €, das hieße bei der Mindestforderung von 5.000
€ könnten jährlich maximal 8 Projekte gefördert werden, die letzte Ortschaft
könnte nach circa 15 Jahren eine Förderung erhalten.
Herr Holz erklärte, dass
Anträge vorliegen und das vorzeitiger Maßnahmebeginn gewährt wurde. Das
eingeplante Geld sei auskömmlich, um die hier gestellten Anträge zu
befriedigen.
Frau Zoschke beantragte für
die Anträge der vorliegenden Beschlussvorlage eine Einzelabstimmung. Sie fragte
weiterhin, die Antragsteller haben bis zum 1. Oktober 2019 für das Jahr 2020
Anträge eingereicht, jetzt steht hier aber Neustart für das Jahr 2020, d. h. es
müssen alle Antragsteller, die 2019 ordnungsgemäß zum 1. Oktober Anträge für
2020 gestellt haben, diese Anträge nochmal stellen und alles bis 31.12.
ausgegeben haben? Gilt das für das Haushaltsjahr 2020 oder 2021?
Herr Holz antwortete
hierauf, dass die für das Haushaltsjahr 2020 beantragten Mittel bis zum Ende
des Jahres 2021 verwendet werden sollen. Das Geld muss jetzt in ersten Margen
ausgereicht werden, damit die Maßnahmen in diesem Jahr noch begonnen werden, um
dann einen Antrag mit Übertragung ins nächste Jahr zu machen.
Es gab keine weiteren Nachfragen.
Zunächst die
Abstimmungen der Änderungsanträge:
Nicht der Kreis- und Finanzausschuss soll beschließen, sondern der
Kreistag.
Zunächst der Änderungsantrag von Herrn Loth, der umgestellt wurde und
nun lautet: …Personalkosten, die mit höchstens 40 % der Gesamtkosten
berücksichtigt werden können…
Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich angenommen.
Änderungsantrag des Kultur – und Tourismusausschusses, welchen Herr Loth
eingebracht hat. Zunächst der Punkt 3, die Ergänzung um den Zusatz „sowie dort
ansässiger Vereine“, die dort antragsberechtigt sein sollen.
Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich, bei 7 Gegenstimmen, angenommen.
Änderungsantrag, dass neben der Stadt Zörbig und der Gemeinde
Osternienburg OT Tebbichau auch die Stadt Raguhn–Jeßnitz mit dem OT Altjeßnitz
zur Entwicklung des Irrgartens mit in die Sonderförderung aufgenommen werden.
Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich, bei 4 Gegenstimmen und 2
Enthaltungen, angenommen.
Der Antrag von Herrn Dittmann ist entfallen.
Herr Wolpert ließ sodann über die Vorlage in Gänze abstimmen.
Die Vorlage 0117/2020 wurde mehrheitlich mit 31 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen, bei 6 Einhaltungen, bestätigt.