Frau Dr. Duckstein, Landesschulamt des Landes Sachsen-Anhalt, beantwortete die Anfragen aus dem Bildungs- und Sportausschuss vom 02.09.2020 wie folgt:

 

-        Wird in den Schulen Stützunterricht angeboten?

 

Ja, es gab in den Pfingstferien an fast allen Schulen Präsenzunterrichts-Angebote.

 

-        Wie wurde von den Schülern(innen) während der Ferienzeit das Angebot zur Lösung von Aufgaben, die vom Landesschulamt „in das Netz gestellt“ wurden, genutzt und erfolgt eine Kontrolle dessen?

 

Die Angebote wurden hauptsächlich in den Kernfächern vorgehalten und waren für die Schüler(innen) während der Zeiten des Distanzunterrichts angedacht. Angenommen wurden diese Angebote überwiegend von den Schülerinnen und Schülern die ohnehin schon gute Leistungen haben, d. h., dass die Schüler(innen) für die die Angebote angedacht waren, diese nicht wahrgenommen haben.

 

-        Inwieweit beherrschen die Schüler(innen) den aktuellen Lehrstoff (entsprechend Lehrplan) – werden hierzu die Schüler(innen) getestet?

 

In der Zeit des eingeschränkten Regelbetriebes (zeitweilig Schule/zu Hause) zeigten sich bei den Schülern(innen) sehr differenzierte Lernstandsentwicklungen.

Alle Schulen erhielten einen Brief vom Ministerium für Bildung des LSA vom 03.07.2020, darin heißt es u. a. im Pkt. 4 „Die Fachschaften aller Schulen werden aufgefordert, vor Beginn des neuen Schuljahres Festlegungen zu den Lernstandserhebungen zu treffen und diese zum Beginn des neuen Schuljahres anzupassen und die schulinternen Planungen nach dem Ergebnis auszurichten.“ 

Das heißt, wenn Stoffgebiete von den Schülern(innen) nicht beherrscht werden, muss man den Lernstoff in das Schuljahr 2020/2021 vermitteln, obwohl der Lernstoff bereits Bestandteil des Lehrplanes im letzten Schuljahr war. Das Hauptaugenmerk soll auf die prüfungsrelevanten Themen und auf die Kernfächer gerichtet werden.

Bis zum 23.09.2020 mussten diese Lernstandserhebungen abgeschlossen sein, damit man die Planung anpassen konnte.

 

-        Wie wird mit den Schülern(innen) verfahren, die das Klassenziel nicht erreicht haben bzw. keinen Abschluss erlangen konnten?

 

Genauso wie in jedem Jahr.

Jede Nichtversetzung und jedes Nichtbestehen einer Prüfung ist eine ganz individuelle Angelegenheit, welche im Rahmen einer Einzelfallprüfung zu bewerten ist.

Diese wird an den Schulen durchgeführt. Mit der Versetzungsverordnung, mit den Abschlussverordnungen und mit der Oberstufenverordnung für das Abitur gibt es diesbezüglich ein breitgefächertes Instrumentarium, um individuell auf jeden Schüler eingehen zu können und entsprechende Lösungen zu finden. Die signifikanten Lernrückstände bei den Schülern sind nicht durch Corona entstanden. Die meisten Schüler(innen) die am Schuljahresende nicht versetzt werden konnten, hatten bereits auf dem Halbjahreszeugnis den Vermerk stehen, dass die Versetzung gefährdet ist. Das sind demnach keine Corona-Nichtversetzungen, sondern es sind Schüler(innen) betroffen, die ohnehin versetzungsgefährdet waren.

Es hilft den Schüler/der Schülerin nicht, wenn sie weiter versetzt werden, denn dann wird das Problem nur in das nächste Schuljahr verschoben. Die Schule prüft ganz genau was das Beste für den/die Schüler(in) im Moment ist.

 

Im Anschluss daran teilte Frau Dr. Duckstein mit, dass in normalen Zeiten ein guter Lehrer auch mit einem Stück Kreide in der Hand guten Unterricht machen kann, aber im Moment gibt es leider keine normalen Zeiten und darum bat Sie ganz herzlich, dass die Ausschussmitglieder nach ihren Kräften dazu beitragen, dass die Digitalisierung weiter fortschreitet, so dass die Schulen an schnellen Unterricht rankommen.

 

Fragen von den Ausschussmitgliedern wurden beantwortet.