Sitzung: 28.10.2020 Bildungs- und Sportausschuss
Frau Dr. Duckstein,
Landesschulamt des Landes Sachsen-Anhalt, beantwortete die Anfragen aus dem
Bildungs- und Sportausschuss vom 02.09.2020 wie folgt:
-
Wird
in den Schulen Stützunterricht angeboten?
Ja, es gab in den Pfingstferien an fast allen
Schulen Präsenzunterrichts-Angebote.
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Wie
wurde von den Schülern(innen) während der Ferienzeit das Angebot zur Lösung von
Aufgaben, die vom Landesschulamt „in das Netz gestellt“ wurden, genutzt und
erfolgt eine Kontrolle dessen?
Die Angebote wurden hauptsächlich in den Kernfächern
vorgehalten und waren für die Schüler(innen) während der Zeiten des
Distanzunterrichts angedacht. Angenommen wurden diese Angebote überwiegend von
den Schülerinnen und Schülern die ohnehin schon gute Leistungen haben, d. h.,
dass die Schüler(innen) für die die Angebote angedacht waren, diese nicht
wahrgenommen haben.
-
Inwieweit
beherrschen die Schüler(innen) den aktuellen Lehrstoff (entsprechend Lehrplan)
– werden hierzu die Schüler(innen) getestet?
In der Zeit des eingeschränkten Regelbetriebes
(zeitweilig Schule/zu Hause) zeigten sich bei den Schülern(innen) sehr
differenzierte Lernstandsentwicklungen.
Alle Schulen erhielten einen Brief vom Ministerium
für Bildung des LSA vom 03.07.2020, darin heißt es u. a. im Pkt. 4 „Die
Fachschaften aller Schulen werden aufgefordert, vor Beginn des neuen
Schuljahres Festlegungen zu den Lernstandserhebungen zu treffen und diese zum
Beginn des neuen Schuljahres anzupassen und die
schulinternen Planungen nach dem Ergebnis auszurichten.“
Das heißt, wenn Stoffgebiete von den
Schülern(innen) nicht beherrscht werden, muss man den Lernstoff in das
Schuljahr 2020/2021 vermitteln, obwohl der Lernstoff bereits Bestandteil des
Lehrplanes im letzten Schuljahr war. Das Hauptaugenmerk soll auf die
prüfungsrelevanten Themen und auf die Kernfächer gerichtet werden.
Bis zum 23.09.2020 mussten diese
Lernstandserhebungen abgeschlossen sein, damit man die Planung anpassen konnte.
- Wie wird mit den Schülern(innen) verfahren, die das Klassenziel nicht erreicht haben bzw. keinen Abschluss erlangen konnten?
Genauso wie in jedem
Jahr.
Jede Nichtversetzung
und jedes Nichtbestehen einer Prüfung ist eine ganz individuelle Angelegenheit,
welche im Rahmen einer Einzelfallprüfung zu bewerten ist.
Diese wird an den
Schulen durchgeführt. Mit der Versetzungsverordnung, mit den
Abschlussverordnungen und mit der Oberstufenverordnung für das Abitur gibt es
diesbezüglich ein breitgefächertes Instrumentarium, um individuell auf jeden
Schüler eingehen zu können und entsprechende Lösungen zu finden. Die
signifikanten Lernrückstände bei den Schülern sind nicht durch Corona
entstanden. Die meisten Schüler(innen) die am Schuljahresende nicht versetzt
werden konnten, hatten bereits auf dem Halbjahreszeugnis den Vermerk stehen,
dass die Versetzung gefährdet ist. Das sind demnach keine
Corona-Nichtversetzungen, sondern es sind Schüler(innen) betroffen, die ohnehin
versetzungsgefährdet waren.
Es hilft den
Schüler/der Schülerin nicht, wenn sie weiter versetzt werden, denn dann wird
das Problem nur in das nächste Schuljahr verschoben.
Die Schule prüft ganz genau was das Beste für den/die Schüler(in) im
Moment ist.
Im
Anschluss daran teilte Frau Dr. Duckstein mit, dass in normalen Zeiten
ein guter Lehrer auch mit einem Stück Kreide in der Hand guten Unterricht
machen kann, aber im Moment gibt es leider keine normalen Zeiten und darum bat
Sie ganz herzlich, dass die Ausschussmitglieder nach ihren Kräften dazu
beitragen, dass die Digitalisierung weiter fortschreitet, so dass die Schulen
an schnellen Unterricht rankommen.
Fragen von den Ausschussmitgliedern wurden beantwortet.