Stand zur Sanierung oder Neubau der Muldequerung

Greppiner-Wehr-Brücke

 

Herr Hippe informierte:

 

Eigentumsrechte bestehen für:

 

- Chemiepark Bitterfeld-Wolfen (Greppiner-Wehr-Brücke, Zuwegung seitens Muldenstein)

- privates Unternehmen seitens Muldenstein (hatte ein Wasserkraftwerk geplant)

- Land Sachsen-Anhalt (Gewässer)

 

Der Chemiepark Bitterfeld-Wolfen kappte im Mai 2019 aus Verkehrssicherheitsgründen und wegen baulicher Mängel die Verbindung zwischen Greppin und Muldenstein.

 

Die Brücke über die Mulde zwischen Greppin und Muldenstein ist Teil des überregionalen es Mulderadweges, der von Sachsen kommend über den LK ABI zur Elbe führt. Im LK ABI führt er am Flusslauf der Mulde entlang und berührt dort auch Uferbereiche des Muldestausees und des großen Goitzsche-Sees.

 

Durch Beschilderungen vor Ort und auf den Internetseiten des Mulderadweges (www.mulderadweg.de) bzw. des Landes (www.naturfreude-erleben.de) wird die durch die Sperrung der Greppiner-Wehr-Brücke eine Umleitung für die Radfahrer kommuniziert. Diese verläuft von Muldenstein entlang der L138 nach Roßdorf, am Irrgarten Altjeßnitz vorbei auf die alte Trasse. Hinweisschilder stehen z.B. im Chemiepark, Altjeßnitzer Gutspark und in Muldenstein.

 

Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) - Touristische Infrastruktur ist der Neu- bzw. Ausbau von überregionalen Radwegen inklusive wegbegleitender Infrastruktur durch das Land Sachsen-Anhalt möglich. Als Träger werden Gemeinden und Gemeindeverbände gefördert. Dass sich das Gelände momentan nicht im kommunalen Eigentum befindet, wirkt sich derzeit noch hemmend auf eine Förderung des Brückenbaus bzw. eine Sanierung aus. Einigende Gespräche zwischen dem Land, dem LK ABI, den Kommunen und weiteren Eigentümern des betreffenden Gebietes liefen und laufen in Vorbereitung der Finanzierung und Bauausübung. Zu notwendigen Eigentumsübertragungen auf Seiten der Greppiner Flur zeigen sich die Eigentümer und die Stadt Bitterfeld-Wolfen bereit.

 

Schwieriger gestaltet sich die Entscheidung für eine der möglichen Optionen zur Sanierung oder Neubau der Brücke.

 

Laut Gutachten ist die Trägerkonstruktion auf Grund starker Korrosionsschäden nicht mehr belastbar und muss komplett erneuert werden. Für die Betonbauteile (Stützpfeiler) wurde die Sanierbarkeit festgestellt und ein Sanierungsvorschlag unterbreitet. Allerdings befindet sich unterhalb der Wasserlinie eine Sohlschwelle, die komplett den Fluss quert und die Pfeiler verbindet. Deren Zustand ist nicht bekannt.

 

Die Gemeinden müssen sich weiterhin über folgende offene Fragen verständigen.

 

Bringt ein weiteres Gutachten Klarheit bezüglich des Zustandes unterhalb der Wasserlinie?

 

Geht man den Weg eines Neubaus oder einer Sanierung?

 

Zu beachten ist der Landschafts- und Naturschutz, da sich die Brücke in der UNESCO Welterbe-Region „Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe“ befindet. Ebenso brauchen die Gemeinden eine Lösung, die eine wartungs- und pflegeleichte Betreibung dieses Objektes ermöglicht.

 

Welche Arbeiten bzw. Folgekosten der Betreibung kommen auf die Gemeinden zu?

 

Welche Anforderungen stellt der Landesbetrieb für Hochwasserschutz an die Gemeinden bezüglich der Durchflussfähigkeit und des Hochwasserschutzes?

 

Herr Claus gab der Hinweis, dass der momentan verschwindend geringe Wasserstand für Sichtungsmaßnahmen der sonst unter Wasser befindlichen Brückenteile optimal ist.

 

Die Brücke besteht seit 81 Jahren als Verbindung zwischen Muldenstein und Greppin. Sie wird regelmäßig von den Einwohnern der Ortschaften genutzt. Das rechtfertigt die Erhaltung der Brücke ebenso wie die Nutzung als touristischer Radweg.

 

Herr Heeg fragte an, warum sich das Amt 80 und nicht das Amt 68 mit dieser Aufgabe des Landkreises befasst.                                                                                                                                                                      Herr Hippe begründete das mit der Verantwortung für die touristischen Belange, die Flussquerung wieder als Radweg nutzbar zu machen und die Beschilderung des jetzigen Umweges durchzuführen. Nachdem die Voraussetzungen durch Klärung der Eigentumsrechte geschaffen sind, bzw. bei der Entscheidung für eine der möglichen Varianten der Flussquerung, werden die Fachleute aus Amt 68 und aus den Gemeinden zu Rate gezogen.