Sitzung: 11.11.2020 Kultur- und Tourismusausschuss
Stand
zur Sanierung oder Neubau der Muldequerung
Greppiner-Wehr-Brücke
Herr Hippe informierte:
Eigentumsrechte
bestehen für:
-
Chemiepark Bitterfeld-Wolfen (Greppiner-Wehr-Brücke, Zuwegung seitens
Muldenstein)
-
privates Unternehmen seitens Muldenstein (hatte ein Wasserkraftwerk geplant)
-
Land Sachsen-Anhalt (Gewässer)
Der
Chemiepark Bitterfeld-Wolfen kappte im Mai 2019 aus Verkehrssicherheitsgründen
und wegen baulicher Mängel die Verbindung zwischen Greppin und Muldenstein.
Die
Brücke über die Mulde zwischen Greppin und Muldenstein ist Teil des
überregionalen es Mulderadweges, der von Sachsen kommend über den LK ABI zur
Elbe führt. Im LK ABI führt er am Flusslauf der Mulde entlang und berührt dort
auch Uferbereiche des Muldestausees und des großen Goitzsche-Sees.
Durch
Beschilderungen vor Ort und auf den Internetseiten des Mulderadweges
(www.mulderadweg.de) bzw. des Landes (www.naturfreude-erleben.de) wird die
durch die Sperrung der Greppiner-Wehr-Brücke eine Umleitung für die Radfahrer
kommuniziert. Diese verläuft von Muldenstein entlang der L138 nach Roßdorf, am
Irrgarten Altjeßnitz vorbei auf die alte Trasse. Hinweisschilder stehen z.B. im
Chemiepark, Altjeßnitzer Gutspark und in Muldenstein.
Im
Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW) - Touristische Infrastruktur ist der Neu- bzw.
Ausbau von überregionalen Radwegen inklusive wegbegleitender Infrastruktur
durch das Land Sachsen-Anhalt möglich. Als Träger werden Gemeinden und
Gemeindeverbände gefördert. Dass sich das Gelände momentan nicht im kommunalen
Eigentum befindet, wirkt sich derzeit noch hemmend auf eine Förderung des Brückenbaus
bzw. eine Sanierung aus. Einigende Gespräche zwischen dem Land, dem LK ABI, den
Kommunen und weiteren Eigentümern des betreffenden Gebietes liefen und laufen
in Vorbereitung der Finanzierung und Bauausübung. Zu notwendigen
Eigentumsübertragungen auf Seiten der Greppiner Flur zeigen sich die Eigentümer
und die Stadt Bitterfeld-Wolfen bereit.
Schwieriger
gestaltet sich die Entscheidung für eine der möglichen Optionen zur Sanierung
oder Neubau der Brücke.
Laut
Gutachten ist die Trägerkonstruktion auf Grund starker Korrosionsschäden nicht
mehr belastbar und muss komplett erneuert werden. Für die Betonbauteile
(Stützpfeiler) wurde die Sanierbarkeit festgestellt und ein Sanierungsvorschlag
unterbreitet. Allerdings befindet sich unterhalb der Wasserlinie eine
Sohlschwelle, die komplett den Fluss quert und die Pfeiler verbindet. Deren
Zustand ist nicht bekannt.
Die
Gemeinden müssen sich weiterhin über folgende offene Fragen verständigen.
Bringt
ein weiteres Gutachten Klarheit bezüglich des Zustandes unterhalb der
Wasserlinie?
Geht
man den Weg eines Neubaus oder einer Sanierung?
Zu
beachten ist der Landschafts- und Naturschutz, da sich die Brücke in der UNESCO
Welterbe-Region „Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe“ befindet. Ebenso
brauchen die Gemeinden eine Lösung, die eine wartungs- und pflegeleichte
Betreibung dieses Objektes ermöglicht.
Welche
Arbeiten bzw. Folgekosten der Betreibung kommen auf die Gemeinden zu?
Welche
Anforderungen stellt der Landesbetrieb für Hochwasserschutz an die Gemeinden
bezüglich der Durchflussfähigkeit und des Hochwasserschutzes?
Herr Claus gab der Hinweis, dass der
momentan verschwindend geringe Wasserstand für Sichtungsmaßnahmen der sonst
unter Wasser befindlichen Brückenteile optimal ist.
Die Brücke besteht seit 81 Jahren
als Verbindung zwischen Muldenstein und Greppin. Sie wird regelmäßig von den
Einwohnern der Ortschaften genutzt. Das rechtfertigt die Erhaltung der Brücke
ebenso wie die Nutzung als touristischer Radweg.
Herr Heeg fragte an, warum sich das
Amt 80 und nicht das Amt 68 mit dieser Aufgabe des Landkreises befasst.
Herr Hippe begründete das mit der Verantwortung für die
touristischen Belange, die Flussquerung wieder als Radweg nutzbar zu machen und
die Beschilderung des jetzigen Umweges durchzuführen. Nachdem die
Voraussetzungen durch Klärung der Eigentumsrechte geschaffen sind, bzw. bei der
Entscheidung für eine der möglichen Varianten der Flussquerung, werden die
Fachleute aus Amt 68 und aus den Gemeinden zu Rate gezogen.