(Herr Sonnenberger gekommen = 10 Anwesende)

 

Herr Keller erläuterte zunächst die übernommenen Änderungen aus dem Bereich der Verwaltung.

Herr Schulze schlug vor, über jeden Paragraphen einzeln abstimmen zu lassen.

 

§ 1 Einberufung, Einladung, Teilnahme

 

Herr Hauschild bat darum, dass nicht nur steht „oder elektronisch“, sondern wie es im Antrag formuliert ist: „Mitglieder des Kreistages, die an der digitalen Gremienarbeit teilnehmen, erhalten auf Erklärung gegenüber dem Kreistagsbüro die Unterlagen regelmäßig in digitaler Form“. Elektronisch zu laden und alle Unterlagen in digitaler Form zu bekommen ist für ihn erklärend wertvoller, als nur elektronisch zu laden. Es sollen alle Anlagen in digitaler Form zugesandt werden.

Herr Keller wies darauf hin, dass diesbezüglich ein Änderungsantrag aus Sicht der Verwaltung vorgelegt wurde, welcher die entsprechenden Änderungswünsche von Herrn Dittmann aufgreift, aber noch einmal präzisiert.

 

Es gab keine weiteren Änderungswünsche.

 

Der § 1 wurde einstimmig mit 9 Ja-Stimmen, bei 1 Enthaltung, bestätigt.

 

§ 2 Tagesordnung

 

Herr Roi beantragte hier die Aufnahme des Wortes „vollständig“ im Absatz 1, Satz 3.

Herr Keller verwies hier auf die Regelung im § 53, Absatz 4, Satz 3 KVG LSA. Was erforderliche Unterlagen sind, ist im nachfolgenden Satz aufgeführt.

Herr Roi zog daraufhin seinen Antrag zurück.

Weiterhin beantragte er im Absatz 2, dass Anträge, die in die Tagesordnung aufgenommen werden sollen, bis spätestens 14 Tage vor der Sitzung gestellt werden können.

Herr Keller wies darauf hin, dass der Vorschlag von Herrn Roi dem Mustertext des Landkreistages entspricht. Satz 1 sollte noch durch das Wort „Ausschüsse“ erweitert werden. Der vorgeschlagene § 2 Absatz 2 Satz 3 Geschäftsordnung: „Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Kreistages …“ entspricht der Regelung in § 53 Absatz 5 Satz 2 KVG LSA. Das Wort „Ausschuss“ müsste hier an dieser Stelle des Vorschlags von Herrn Roi entfallen. In § 53 Absatz 5 Satz 2 KVG LSA heißt es weiter: „auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung zu setzen“.

Herr Roi erklärte, der Hintergrund hierbei ist, dass man auf bestimmte Sachen schnell reagieren will. Er möchte dadurch den Kreistag etwas handlungsfähiger machen. In der letzten Legislatur gab es eine Änderung der Geschäftsordnung. Bis dahin galt eine 3-Tagesfrist. Er bat darum, zukünftig die Sitzungen des Kreis- und Finanzausschusses näher an die Kreistagssitzungen heranzurücken. Weiterhin bestand er darauf, das Wort „Ausschuss“ im Satz 1 mit aufzunehmen.

Herr Urban lehnte die Aufnahme der 14-Tagesfrist ab.

 

Der Änderungsantrag der Fraktion AfD wurde mehrheitlich mit 2 Ja-Stimmen und 4 Gegenstimmen, bei 4 Enthaltungen, abgelehnt.

 

Zu den Absätzen 3 bis 5 gab es keine weiteren Änderungen. Zu Absatz 6 gab es keine Änderungswünsche.

 

Der § 2 wurde einstimmig mit 8 Ja-Stimmen, bei 2 Enthaltungen, bestätigt.

 

§ 3 Öffentlichkeit von Sitzungen

 

Herr Roi beantragte als neuen Absatz 4 die Übertragung des öffentlichen Teils des Kreistages und Kreis- und Finanzausschusses in Bild und Ton ab 01.01.2021, so dass alle Ratsmitglieder bei Abstimmungen zu sehen sind.

Herr Hauschild teilte mit, dass dieser Antrag auch für die Stadtratssitzungen der Stadt Köthen gestellt wurde. Es gab sofort Widerspruch von Mitarbeitern der Verwaltung. Derzeitig passt es rein rechtlich nicht.

Herr Keller erklärte, dass gemäß § 52 Absatz 5 KVG LSA Ton- und Bildübertragungen sowie Ton- und Bildaufzeichnungen durch Presse, Rundfunk und ähnliche Medien zulässig sind. Die Vertretung kann es auch selbst veranlassen.

Auf Grund des Absatzes 2 der Geschäftsordnung ist es nicht möglich, hier den Absatz 4 anzuhängen, da dieser so gefasst ist, dass man auf das Recht eines Kreistagsmitgliedes achtet, ob dieser im Bild bzw. in seinem Redebeitrag zu sehen sein möchte.

Weiterhin besteht hier die Frage, ob es sinnvoll wäre, einen Dritten für Ton- und Bildaufzeichnungen zu beauftragen, da die Kosten hierfür pro Sitzung in einem 3-stelligen Bereich liegen.

Frau Zerrenner schlug vor, folgenden Satz im Absatz 2 zu streichen: „Sitzungsteilnehmende können verlangen, dass während ihres Redebeitrags Aufnahmen in Bild und Ton unterbleiben.“

 

Der Änderungsantrag der Fraktion AfD wurde mehrheitlich mit 2 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen, bei 5 Enthaltungen, abgelehnt.

 

Der § 3 wurde einstimmig mit 8 Ja-Stimmen, bei 2 Gegenstimmen, bestätigt.

 

§ 4 Ausschluss der Öffentlichkeit

 

Es gab keine Änderungen.

 

Der § 4 wurde einstimmig mit 10 Ja-Stimmen bestätigt.

 

§ 5 Sitzungsleitung

 

Es gab keine Änderungen.

 

Der § 5 wurde einstimmig mit 10 Ja-Stimmen bestätigt.

 

§ 6 Sitzungsablauf

 

Es gab keine Änderungen.

 

Der § 6 wurde einstimmig mit 10 Ja-Stimmen bestätigt.

 

§ 7 Einwohnerfragestunde, Anregungen und Beschwerden der Einwohner

 

Herrn Roi war der 1. Satz unverständlich.

Herr Keller erläuterte, dass der Beginn der Einwohnerfragestunde in der Hauptsatzung geregelt war. Jetzt kann der Vorsitzende im Einvernehmen mit dem Landrat den Beginn der Einwohnerfragestunde auf einen anderen Zeitpunkt legen. Die Regelung zur Einwohnerfragestunde wurde komplett aus § 13 der Hauptsatzung übernommen. Der Absatz 3 ist neu, dies war vorher nicht geregelt. Bei Anfragen von Einwohnern müssen jedoch datenschutzrechtliche Belange getroffen werden. Es werden nur Name und Anschrift gespeichert, falls die Antwort schriftlich erfolgen muss. Die Antwort wird der Niederschrift als Anlage beigefügt, allerdings ohne Anschrift.

Er wies Herrn Roi daraufhin hin, dass in seinem Antrag Verfahrensfragen fehlen. Es wird nicht deutlich, wer etwas beantwortet und bis wann, falls eine schriftliche Antwort erfolgt.

Herr Roi bezog sich auf Absatz 1. Die Regelung, dass der Vorsitzende in Abstimmung mit dem Landrat entscheiden kann, wann die Einwohnerfragestunde stattfindet, konnte er bisher in keiner anderen Geschäftsordnung finden. Es ist nicht bürgerfreundlich. Die Änderungen wurden auf der Grundlage der bestehenden und nicht auf der Grundlage der überarbeiteten Geschäftsordnung gestellt. Beim Absatz 3 ging es ihm bei der Beantwortung der Fragen darum, dass diese innerhalb von 4 Wochen und nicht von 6 Wochen beantwortet werden. Weiterhin soll der Bürger drei Zusatzfragen, statt einer stellen können.

Herr Keller wies darauf hin, dass die Einwohnerfragestunde vorerst auf 30 Minuten begrenzt ist, jedoch erweitert werden kann.

Herr Schulze fragte, ob die Vorlage zurückgestellt werden soll, damit die Fraktionen noch einmal darüber diskutieren können.

Herr Hauschild wäre für ein Zurückstellen und bat um eine übersichtlichere Darstellung der Synopse.

Herr Maaß plädierte dafür, heute über die Geschäftsordnung weiter zu diskutieren.

Herr Urban unterstützte den Vorschlag von Herrn Hauschild. Er bat, wenn möglich, um Gegenüberstellung aller Änderungsanträge in der Synopse.

Herr Roi war mit dem Zurückstellen der Vorlage nicht einverstanden, da nur noch über eine Änderung abzustimmen ist. Mehr Änderungsanträge liegen nicht vor.

 

Die Vertagung des Tagesordnungspunktes wurde mit 5 Ja-Stimmen und 5 Gegenstimmen abgelehnt.

 

Herr Keller betonte, dass er im Oktober 2019 allen Fraktionsvorsitzenden den damaligen Stand der Geschäftsordnung mitteilte, mit der Bitte um Einreichung von Änderungsvorschlägen, ohne Ergebnis. Nach nochmaliger Nachfrage meldeten sich letztendlich 2 Fraktionen, wovon Die LINKE. ein Gesprächsangebot unterbreitet hatte und die Fraktion Freie Wähler Fehlmeldung erteilte.

Herr Roi erklärte nochmals, dass seine Fraktion gegen den 1. Absatz ist. Weiterhin soll das Fragerecht auf drei Fragen erweitert und die Frist für die Beantwortung der Fragen auf 4 Wochen verkürzt werden. Er äußerte, dass die Zuarbeiten zur Änderung der Geschäftsordnung erst mitgeteilt werden, wenn dieser Punkt auf der Tagesordnung steht. Als es soweit war und die Anträge eingereicht wurden, erhielt er einen komplett neuen Entwurf. Dass § 7 nicht stimmt, liegt daran, dass ein ganz anderer § 7 hingeschrieben wurde, als er zugesandt bekommen hatte.

 

Herr Schulze ließ über die Änderungsanträge zum § 7 abstimmen.

 

§ 7 (1) wurde mehrheitlich mit 2 Ja-Stimmen und 6 Gegenstimmen, bei 2 Enthaltungen, abgelehnt.

§ 7 (2) wurde mehrheitlich mit 2 Ja-Stimmen und 5 Gegenstimmen, bei 3 Enthaltungen, abgelehnt.

§ 7 (3) wurde mehrheitlich mit 5 Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen, bei 3 Enthaltungen, bestätigt.

 

Zu § 7, Absätze 4 bis 6, gab es keine Änderungsvorschläge.

 

Der geänderte § 7 wurde einstimmig mit 8 Ja-Stimmen, bei 2 Enthaltungen, bestätigt.

 

§ 8 Anfragen, Unterrichtung und Akteneinsicht

 

Es gab keine Änderungsvorschläge.

 

Der § 8 wurde einstimmig mit 10 Ja-Stimmen bestätigt.

 

§ 9 Beratung der Sitzungsgegenstände

 

Es gab keine Änderungsvorschläge.

 

Der § 9 wurde einstimmig mit 10 Ja-Stimmen bestätigt.

 

§ 10 Abstimmungen

 

Herr Roi bezog sich auf Absatz 5 „Namentliche Abstimmung“. Es soll eingefügt werden „auf Antrag der Fraktion“ und dass bei einem Geschäftsordnungsantrag keine namentliche Abstimmung zugelassen wird.

Herr Keller erklärte, dass die Rechtsgrundlage für die namentliche Abstimmung § 56 (2) KVG LSA bildet. Die Beschlüsse sollen offen gefasst werden. Dazu ist eine Mehrheit der Mitglieder erforderlich. Jetzt soll ein Minderheitenrecht eingeführt werden durch: „oder auf Antrag einer Fraktion“. Es handelt sich hierbei um eine Vermischung. Wenn, dann sollte man „die Mehrheit der Mitglieder“ rausnehmen und man führt das Minderheitenrecht ein. Das heißt, z.B., wenn ein Viertel der Mitglieder des Kreistages zustimmt, gibt es eine namentliche Abstimmung. Bei Anträgen zur Geschäftsordnung ist eine namentliche Abstimmung unzulässig.

Herr Roi stellte klar, dass man hier ausschließen will, dass diese Regelung für Geschäftsordnungsanträge gilt.

 

Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich mit 3 Ja-Stimmen und 5 Gegenstimmen, bei 2 Enthaltungen, abgelehnt.

 

Der § 10 wurde einstimmig mit 8 Ja-Stimmen, bei 2 Enthaltungen, bestätigt.

 

§ 11 Wahlen

 

Es gab keine Änderungsvorschläge.

 

Der § 11 wurde einstimmig mit 10 Ja-Stimmen bestätigt.

 

§ 12 Unterbrechung, Übertragung, Vertagung

 

Es gab keine Änderungsvorschläge.

 

Der § 12 wurde einstimmig mit 10 Ja-Stimmen bestätigt.

 

§ 13 Niederschrift

 

Herr Hauschild erklärte, dass ein Änderungsvorschlag der Fraktion SPD-Grüne zum Absatz 2 gestellt wurde.

Herr Keller teilte mit, dass § 13 (2) eine neue Fassung enthält, welche durch die Verwaltung übernommen wird.

 

Es gab keine weiteren Änderungsvorschläge.

 

Der geänderte § 13 wurde einstimmig mit 9 Ja-Stimmen, bei 1 Enthaltung, bestätigt.

 

§ 14 Aufhebung der Beschlüsse des Kreistages

 

Es gab keine Änderungsvorschläge.

 

Der § 14 wurde einstimmig mit 10 Ja-Stimmen bestätigt.

 

§ 15 Ordnung in den Sitzungen

 

Es gab keine Änderungsvorschläge.

 

Der § 15 wurde einstimmig mit 10 Ja-Stimmen bestätigt.

 

§ 16 Fraktionen

 

Es gab keine Änderungsvorschläge.

 

Der § 16 wurde einstimmig mit 10 Ja-Stimmen bestätigt.

 

§ 17 Verfahren in den Ausschüssen

 

Herr Keller erklärte, dass die Änderung konsequent vorgenommen wird. Im § 17 (12) wird folgender 2. Satz angefügt: „§ 13 (2) gilt entsprechend.“

 

Es gab keine weiteren Änderungsvorschläge.

 

Der § 17 wurde einstimmig mit 10 Ja-Stimmen bestätigt.

 

§ 18 Unterrichtung der Öffentlichkeit und Presse

 

Es gab keine Änderungsvorschläge.

 

Der § 18 wurde einstimmig mit 10 Ja-Stimmen bestätigt.

 

§ 19 Auslegung der Geschäftsordnung

 

Es gab keine Änderungsvorschläge.

 

Der § 19 wurde einstimmig mit 10 Ja-Stimmen bestätigt.

 

§ 20 Abweichung von der Geschäftsordnung

 

Es gab keine Änderungsvorschläge.

 

Der § 20 wurde einstimmig mit 10 Ja-Stimmen bestätigt.

 

§ 21 Sprachliche Gestaltung

 

Es gab keine Änderungsvorschläge.

 

Der § 21 wurde einstimmig mit 10 Ja-Stimmen bestätigt.

 

§ 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

 

Es gab keine Änderungsvorschläge.

 

Der § 22 wurde einstimmig mit 10 Ja-Stimmen bestätigt.

 

Die geänderte Vorlage 0206/2020 wurde mehrheitlich mit 6 Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen, bei 2 Enthaltungen, dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.