Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Herr Roi bezog sich auf die Begründung, dass die Kündigung des Vertrages auf Grund der fehlenden Baugenehmigung zu Stande kam. Er fragte, wer diese Baugenehmigung erteilt. Macht das nicht der Landkreis?

Herr Schulze bestätigte, dass aus diesem Grund der Zuschlag nicht erteilt wurde. Das war der Streitgegenstand.

Herr Roi fragte, ob diese Summe noch höher werden kann. Er bat um Zuarbeit bis zur nächsten Kreistagssitzung, was uns dieser Rechtsstreit bereits gekostet hat. Besteht die Möglichkeit, dass hier der Kommunale Schadensausgleich aufkommen könnte?

Herr Hauschild stellte den Geschäftsordnungsantrag, die Diskussion im nichtöffentlichen Teil fortzuführen, da es um die Rückstellung der Mittel bzw. um ein Klageverfahren geht.

Frau Jung erklärte, dass es grundsätzlich nicht notwendig ist, es im nichtöffentlichen Teil zu behandeln. Es handelt sich nicht um eine Personalangelegenheit und es bestehen keine schutzwürdigen Interessen Dritter.

Herr Hauschild äußerte, dass es sich um eine Rechtsstreitigkeit des Landkreises handelt und diese gehört in den nichtöffentlichen Teil.

Frau Gardyan erklärte, dass eine Erhöhung möglich ist. Es ging bis jetzt um ein Grundurteil, was jedoch noch nicht abschließend ist. Die Prozesskosten können aufgelistet werden.

Herr Roi merkte an, dass Herr Wolpert damals im öffentlichen Teil sagte, dass der Kreistag nicht zuständig sei. Er stellte fest, dass der Landkreis plötzlich zuständig und bereit ist, den Schaden mit einer außerplanmäßigen Ausgabe freizugeben.

Frau Gardyan teilte mit, dass es bei der Versicherung angemeldet ist, jedoch noch keine Entscheidung getroffen wurde.

 

Die Vorlage 0232/2020 wurde mehrheitlich mit 8 Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.