Frau Zerrenner hinterfragte, warum bei der Niederschrift vom 15.10.2020, auf Seite 5 – Verträge mit Bachgesellschaften – steht. Gibt es mehrere Bachgesellschaften?
Herr Schulze erklärte, dass es sich hier um einen Schreibfehler handelt.

 

Zu den Niederschriften vom 15.10.2020, 05.11.2020 und 12.11.2020 gab es keine weiteren  schriftlichen und mündlichen Einwände. Sie sind somit genehmigt.