Sitzung: 28.01.2021 Kreis- und Finanzausschuss
Herr Böddeker führte zur aktuellen Corona-Lage aus:
-
Sieben-Tage-Inzidenzwert beträgt 241,0
- es wird
nicht in naher Zukunft mit einer dauerhaften Zahl unter 200 gerechnet, somit
bleibt der 15 km Radius weiterhin bestehen
- insgesamt
59 Verstorbene (heute 2 dazu gekommen), 4 Hotspots, davon 3 Pflegeheime und 1
Lebensmittelfirma
Herr Wolkenhaar fragte, warum die Altersstrukturen der
Verstorbenen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld nicht veröffentlicht werden?
Herr Böddeker antwortete, dass wenn
dies gewünscht ist und festgelegt wird, die Alterszahlen der Verstorbenen
veröffentlicht werden können. Es soll aber nicht der Eindruck erweckt werden,
dass nur bestimmte Altersgruppen gefährdet seien und solche Statistiken könnten
zur falschen Betrachtungsweise führen.
Herr Roi fragte, warum das Pflegezentrum Fuhneaue in
der MZ vom Landkreis als Hotspot dargestellt wurde, obwohl hier kein einziger
Corona-Fall bekannt ist? Weiterhin sagte Herr
Roi, dass auf der Website www.coronainzahlen.de für den Landkreis die Altersgruppen
dargestellt seien. Herr Roi bat
weiterhin, dass sich der Landkreis in anderen Regionen umschaut, wie man mit
der Umsetzung der auferlegten Maßnahmen anders umgehen kann, um die
mittelständischen Unternehmen und Bürger zu entlasten.
Herr Böddeker teilte mit, dass es
eine Fehlinformation gab (das Pflegeheim wurde beim Landkreis nie als Hotspot
geführt), es kann nicht nachvollzogen werden, woher diese Fehlinformation
stammt.
Herr Wolkenhaar wollte wissen, ob es einen Beschlussantrag braucht,
damit alle Zahlen veröffentlicht werden?
Herr Schulze antwortete, dass intern
darüber beraten und dann Rücksprache gehalten wird.
Herr Krüger gab folgende Informationen zum Stand Impfzentrum:
- Die Arbeit im Impfzentrum läuft dank des hohen persönlichen Einsatzes der Verantwortlichen Herr Stoye, Frau Faust und Herrn Nitsche sowie der übrigen Mitarbeiterinnen des Landkreises als auch der eingesetzten Bundewehrsoldaten sehr gut. Heute wurden beispielsweise 42 Personen geimpft.
- Der Anteil von Personen aus anderen Landkreises oder kreisfreien Städten ist deutlich gesunken Grund hierfür dürfte auch sein, dass zwischenzeitlich die Impfzentren in anderen Landkreisen und kreisfreien Städten Ihre Arbeit aufgenommen haben.
- Größtes Problem ist weiterhin der Umstand der geringen Mengen des zur Verfügung stehenden Impfstoffes. Der Landkreis könnte deutlich mehr Personen impfen, wenn ausreichend Impfstoff zur Verfügung stehen würde. Derzeit ist zudem unklar, welche Mengen Impfstoff ab der 6 KW zur Verfügung steht. Dies erschwert die weiteren Planungen.
- Die Impfstrategie wird konsequent umgesetzt. Der Einsatz der mobilen Impfteams erfolgt in den stationären Alten- und Pflegeheimen. Zukünftig geplant sind dezentrale Impfangebote in den kreisangehörigen Gemeinden (Start frühestens April) sowie die Prüfung des Aufbaus von Nebenimpfstellen in Köthen(Anhalt) und Zerbst/Anhalt. Grundlage hierbei ist allerdings immer, das ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht.
Herr Krüger wies noch einmal darauf hin, dass maßgebliche Rechtsgrundlage für die Arbeit im Impfzentrum die Coronavirus-Impfverordnung des Bundes ist. Ausnahmen hinsichtlich der vorgegebenen Priorisierung von Personengruppen etc. sind nicht möglich. Der Landkreis hat diesbezüglich keinen Ermessensspielraum. Ebenso ist der Landkreis nicht für die terminvergabe verantwortlich. Zudem wurden heute im Gespräch mit dem Gesundheitsamt weitere Optimierungen hinsichtlich der Beratung durch die Corona-Hotline zum Thema Impfen/Impfzentrum abgestimmt.
Herr Wolkenhaar
fragte, wie hoch die Kosten eines Impfzentrums sind und wer diese zahlt bzw.
werden diese erstattet, welche Verträge sind hier vorhanden, wie lange wird es
vorgehalten?
Herr Krüger antwortete, dass sich
die Kosten für das Impfzentrum inklusive der mobilen Einsatzteams auf ca.
1.007.000 € belaufen werden (Planungstand im Haushalt 2021). Das Land hat
angekündigt, die Kosten für die Impfungen zu tragen, die Kosten werden aber
erst einmal verauslagt, dann kann eine Erstattung beantragt werden. Ob und
welche Kosten seitens des Landes übernommen werden, kann nicht gesagt werden –
es wird aber davon ausgegangen, dass die Kosten vollumfänglich erstattet
werden.