Sitzung: 28.01.2021 Kreis- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 4, Enthaltungen: 4
Vorlage: BV/0258/2020
Frau Mylius erläuterte und begründete ausführlich die vorliegende Satzung.
Herr Egert erklärte, dass Eltern aus Weißand-Gölzau ihre Kinder aufgrund der Kürze der Zeit gern nach Zörbig bringen wollen. Der Wunsch der Eltern ist da, anderseits würde man hier den Kindern entgegen kommen. Das morgendliche Hinfahren stellt hier wohl kein Problem dar, eher die nachmittägliche Beförderung, aber auch hier könnte vielleicht ein Schülerbus organsiert werden. Herr Egert warb darum, darüber nachzudenken, ob eventuell eine Wahloption für die Gemeinschaftsschule Gröbzig und die Sekundarschule Zörbig gegeben werden könnte.
Herr Sonnenberger meinte, wenn es – wie in der Satzung beschrieben – Regelschulen gibt, dann gibt es auch Ausnahmen. Er fragte, ob es bzgl. Radegast Ausnahmen Richtung Zörbig geben kann? Der Schülerverkehr würde kein Problem darstellen, da die Schortewitzer in Zörbig beschult werden und der Schülerbus hier noch einen minimalen Umweg nach/durch Radegast fahren. könnte
Frau Mylius
erwiderte, dass irgendwo eine Grenze gezogen werden muss. Es wurde über
verschiedene Optionen nachgedacht, welche hier präsentiert wurden. Es würden so
immer mehr Ortschaften dazu kommen und dann hat man irgendwann keinen
Schuleinzugsbereich mehr für die Gemeinschaftsschule. Außerdem würde Zörbig
dann auch an Kapazitätsgrenzen kommen. Es wurde so erstellt, damit eine
Planbarkeit für die Schülerförderung gegeben ist.
Zum Thema Regelschule sagte Frau Mylius,
wenn alle aus Radegast dorthin können, dann wäre es keine Ausnahme mehr;
Ausnahmen waren bisher immer aufgrund von Ausnahmeanträgen möglich. Die
Entscheidungsgründe wurden dann vom Landessschulamt geprüft und diese müssen in
der Person des Kindes begründet sein.
Herr Roi fragte,
ob es konkrete Zahlen gibt, wie viele Kinder aus Radegast in Zörbig beschult
werden?
Frau Mylius antworte, dass ab dem
Schuljahr 2017/2018 aus dem Einzugsbereich Gröbzig 10 Schüler nach Zörbig
gewechselt sind, im Schuljahr 2018/2019 10 Schüler, im Schuljahr 2019/2020 9
Schüler und im Schuljahr 2020/2021 14 Schüler. Um diesen Standort langfristig
zu stabilisieren, haben wurde der Vorschlag unterbreitet, landkreisübergreifend
zu beschulen und darzulegen, welche Schule es ist, wenn Eltern sagen, ihr Kind
soll nicht in einer Gemeinschaftsschule sondern in einer Sekundarschule
untergebracht werden.
Frau Mylius ergänzte, dass im
Schuljahr 2017/2018 9 Schüler aus Radegast in Zörbig beschult wurden, 1 Schüler
kam aus der Grundschule Görzig, 2018/2019 waren 9 Schüler aus Radegast,
Schuljahr 2019/20120 kamen 4 Schüler aus der Grundschule Görzig und 5 Schüler
aus der Grundschule Radegast und im laufenden Schuljahr 2020/2021 sind 7 Schüler
aus der Grundschule Görzig und 7 Schüler aus der Grundschule Radegast in
Zörbig.
Herr Schulze machte darauf aufmerksam, wenn keine klaren Grenzen gezogen werden, wird man das alles irgendwann nicht mehr im Griff haben.
Herr Roi
erklärte, dass Schüler für den Bereich Zörbig (und Ortsteile), wer hier die
Gemeinschaftsschule besuchen möchte, nach Muldestausee müssen. Kann es hier
flexibilisiert werden, dass diese Schüler (z. B. aus Schortewitz) auch nach
Gröbzig gehen können?
Frau Mylius antwortete, dass sich
bzgl. Muldenstein die Frage mit Zörbig noch nicht gestellt hatte.
Herr Egert wies darauf hin, dass zum
Kreistag ein entsprechender Antrag vorbereit wird, der eine Wahloption
beinhaltet.
Herr Maaß sagte, dass obere Prämisse sei, Schulstandorte zu behalten.
Herr Sonnenberger
fragte, wie es mit Görzig und Lübbejün aussieht? Hier wurde im Kreistag
beschlossen, dass die Schülerbeförderung unterstützt wird – gibt es hier eine
Schülerbeförderung nach Gröbzig und können hier Schülerzahlen benannt werden?
Frau Mylius antwortete, dass dies
gemacht wurde, um den Schulstandort zu stabilisieren. Die genauen Schülerzahlen
müssten nachgereicht werden.
Es gab keine weiteren Anfragen. Herr Schulze ließ sodann abstimmen.
Die Vorlage 0258/2020 wurde mehrheitlich mit 2 Ja-Stimmen, bei 4 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen abgelehnt.