Sitzung: 18.02.2021 Kreistag
Herr Schulze
gab folgende Informationen:
Beschlüsse
der beschließenden Ausschüsse des Kreistages Anhalt-Bitterfeld
Sitzung des
Vergabeausschusses am 07.12.2020
Öffentliche
Ausschreibung gemäß VOL/A
Beschaffung von
PC´s und sonstiger EDV-Hardware
Vorlage: BV/0254/2020
Die Zustimmung zur
Auftragserteilung auf das Angebot der Firma AbaMediCus GbR, Weinbergweg 23,
06120 Halle (Saale) wird erteilt.
Beschluss: VGA 86-2020
Offenes
Verfahren gemäß VgV
Los 1 -
Gebäude- und Inhaltsversicherung für sämtliche Gebäude im Eigentum des
Landkreises Anhalt-Bitterfeld
Vorlage: BV/0248/2020
Die Zustimmung zur
Auftragserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft Öffentliche Feuerversicherung
Sachsen-Anhalt, Am Alten Theater 7, 39104 Magdeburg sowie OKV – Ostdeutsche
Kommunalversicherung a.G., Plauener Str. 163-165 , 13053 Berlin wird erteilt.
Beschluss: VGA 87-2020
Offenes
Verfahren gemäß VgV
Los 2 -
Elektronikversicherung für sämtliche elektronischen Geräten im Eigentum des
Landkreises Anhalt-Bitterfeld
Vorlage: BV/0250/2020
Die Zustimmung zur
Auftragserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft Öffentliche
Feuerversicherung Sachsen-Anhalt, Am Alten Theater 7, 39104 Magdeburg sowie OKV
– Ostdeutsche Kommunalversicherung a.G., Plauener Str. 163-165, 13053 Berlin
wird erteilt.
Beschluss: VGA 88-2020
Offene
Verfahren gemäß VgV
Los 6 -
Vermögenseigenschadenversicherung für alle Bediensteten einschließlich aller
für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld ehrenamtlich oder nebenberuflich tätigen
Personen bei Eigenverschulden
Vorlage: BV/0251/2020
Die Zustimmung zur
Auftragserteilung auf das Angebot der OKV Ostdeutsche Kommunalversicherung
a.G., Plauener Str. 163-165, 13053 Berlin wird erteilt.
Beschluss: VGA 89-2020
Öffentliche
Ausschreibung gemäß VOB/A
Musikschule
"Gottfried Kirchhoff" und Galerie am Ratswall, Bitterfeld - Los AS
07: Aufarbeitung Innentüren / Innentüren neu Allgemeine Sanierung
Vorlage: BV/0240/2020
Die Zustimmung zur
Auftragserteilung auf das Angebot der Firma Reinicke GmbH, 06847 Dessau-Roßlau
zu einer Nettoangebotssumme in Höhe von 74.521,95 EUR zuzüglich der zum
Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer wird erteilt.
Beschluss: VGA 90-2020
Öffentliche
Ausschreibung gemäß VOB/A
Musikschule
"Gottfried Kirchhoff" und Galerie am Ratswall, Bitterfeld - Los AS
08: Gefahrenmeldeanlagen (GMA)
Vorlage: BV/0246/2020
Die Zustimmung zur
Auftragserteilung auf das Angebot der Firma b.i.g. sicherheit gmbh, 06116 Halle
zu einer Nettoangebotssumme in Höhe von 95.541,38 EUR zuzüglich der zum
Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer wird erteilt.
Beschluss: VGA 91-2020
Öffentliche
Ausschreibung gemäß VOB/A
Musik-Galerie
an der Goitzsche, Ratswall 22, 06749 Bitterfeld-Wolfen / Ortsteil Bitterfeld,
Los 02 MG: Bauhauptleistungen
Vorlage: BV/0238/2020
Die Zustimmung zur
Auftragserteilung auf das Angebot der Firma Liersch Bauunternehmung GmbH, 06766
Bitterfeld-Wolfen zu einer Nettoangebotssumme in Höhe von 453.096,64 EUR
zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer wird
erteilt.
Beschluss: VGA 92-2020
Öffentliche
Ausschreibung gemäß VOB/A
Musik-Galerie
an der Goitzsche, Ratswall 22, 06749 Bitterfeld-Wolfen / Ortsteil Bitterfeld,
Los 11 MG: Elektroinstallation
Vorlage: BV/0243/2020
Die Zustimmung zur
Auftragserteilung auf das Angebot der Firma Hennig Sicherheitstechnik GmbH,
06749 Bitterfeld-Wolfen zu einer Nettoangebotssumme in Höhe von 83.148,45 EUR
zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer wird
erteilt.
Beschluss: VGA 93-2020
Öffentliche
Ausschreibung gemäß VOB/A
LB-Schule
Güterglück - Brandschutzmaßnahmen, Stahlbauarbeiten für die Errichtung von 2
Treppentürmen
Vorlage: BV/0241/2020
Die Zustimmung zur
Auftragserteilung auf das Angebot der Firma Kattner Stahlbau GmbH, 04758
Oschatz zu einer Nettoangebotssumme in Höhe von 35.160,00 EUR zuzüglich der zum
Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer wird erteilt.
Beschluss: VGA 94-2020
Öffentliche
Ausschreibung gemäß VOB/A
Dr.-Samuel-Hahnemann-Schule
Köthen - Errichtung eines Spielgerätes, Kletterfelsen
Vorlage: BV/0253/2020
Die Zustimmung zur Aufhebung der
Ausschreibung gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A, da kein Angebot eingegangen ist,
das den Ausschreibungsbedingungen entspricht, wird erteilt.
Beschluss: VGA 95-2020
Freihändige
Vergabe gemäß VOB/A
Berufsschulzentrum
"August von Parseval" Bitterfeld, Revitalisierung Gebäudeleittechnik
im Bauteil A, B und F - Antrag auf Abweichen vom Grundsatz der Öffentlichen
Ausschreibung auf Freihändige Vergabe
Vorlage: BV/0252/2020
Die Zustimmung auf Abweichen vom
Grundsatz der Öffentlichen Ausschreibung auf Freihändige Vergabe gemäß § 3 i.
V. m. § 3 a Abs. 3 Nr. 1 VOB/A unter Beteiligung des in der Beschlussvorlage
genannten Unternehmens (Sauter Cumulus GmbH, 01109 Dresden) zu einem
tatsächlichen Nettoauftragswert in Höhe von 125.388,28 EUR zuzüglich der zum
Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer wird erteilt.
Beschluss: VGA 96-2020
Freiberufliche
Leistungen
Sekundarschule
Völkerfreundschaft, Turnhalle Antrag auf Auftragserteilung Freiberuflicher
Leistungen Gebäudeplanung
Vorlage: BV/0256/2020
Die Zustimmung zur
Auftragserteilung an die SDF Planungsgesellschaft mbH, 06792 Sandersdorf-Brehna
zu einem Nettohonorar in Höhe von 100.868,97 € zzgl. der zum Zeitpunkt der
Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer wird erteilt.
Beschluss: VGA 97-2020
Freiberufliche
Leistungen
Sekundarschule
Völkerfreundschaft, Turnhalle Antrag auf Auftragserteilung Freiberuflicher
Leistungen Technische Ausrüstung
Vorlage: BV/0257/2020
Die Zustimmung zur
Auftragserteilung an die ETA-Plus Beratung und Planung für Energie- und
Umwelttechnik Köthen GmbH, 06366 Köthen (Anhalt) zu einem Nettohonorar in Höhe
von 52.250,15 € zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden
Umsatzsteuer wird erteilt.
Beschluss: VGA 98-2020
Sitzung
des Vergabeausschusses am 18.01.2021
Zuschlagserteilung
Freiberufliche Leistungen
Vorratsbeschluss
Auftragserteilung Prüfingenieure
Vorlage: BV/0261/2021
Abweichend von § 6 Absatz 4 der
Hauptsatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld in Verbindung mit § 10 der
Dienstanweisung zur Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen (DA 30-1 – Stand
29.07.2016) wird die eigenständige Vergabe von Aufträgen an Prüfingenieure für
Standsicherheit und Brandschutz bei einem voraussichtlichen Wertumfang der
einzelnen Prüfaufträge von mehr als 25.000 Euro (netto) ohne erneute
Beteiligung und Entscheidung des Vergabeausschusses genehmigt.
Beschluss: VGA
1-2021
Zuschlagserteilung
Freiberufliche Leistungen
Vorratsbeschluss Freihändige
Vergabe- Gefahrenabwehr (Ersatzvornahme)
Vorlage: BV/0260/2021
Abweichend von § 6 Absatz 4 der
Hauptsatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld in Verbindung mit § 9 Absatz 1
der Dienstanweisung zur Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen (DA 30-1
– Stand 29.07.2016) wird die Freihändige Vergabe für Ersatzvornahmen im Rahmen
des § 55 SOG LSA und Maßnahmen in unmittelbarer Ausführung im Rahmen des § 9
SOG LSA sowie die amtsinterne Zuschlagerteilung bei einem voraussichtlichen
Wertumfang von mehr als 25.000 Euro (netto) ohne erneute Beteiligung und
Entscheidung des Vergabeausschusses genehmigt.
Beschluss: VGA
02-2021
Zuschlagserteilung
für die Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A
Industrie- und Filmmuseum
Wolfen, Schaffung einer Dauerausstellungsfläche - Los 300-010:
Schadstoffsanierung Dach
Vorlage: BV/0266/2021
Die Zustimmung zur
Auftragserteilung auf das Angebot der Firma Mäander-Service Susan Ermentraut,
06116 Halle (Saale) zu einer Nettoangebotssumme in Höhe von 240.152,40 EUR
zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer wird
erteilt.
Beschluss: VGA
03-2021
Zuschlagserteilung
für die Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A
Industrie- und Filmmuseum
Wolfen, Schaffung einer Dauerausstellungsfläche - Los 300-04: Dachtragwerk-,
Stahlbau-, Zimmerarbeiten, Dachabdichtung
Vorlage: BV/0259/2021
Die Zustimmung zur
Auftragserteilung auf das Angebot der Firma BiDa GmbH, 06792 Sandersdorf-Brehna
zu einer Nettoangebotssumme in Höhe von 652.271,00 EUR zuzüglich der zum
Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer wird erteilt.
Beschluss: VGA
04-2021
Zuschlagserteilung
für die Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A
Ganztagsschule
"Ciervisti" Zerbst, Außenstelle Breite 86 - Los 11:
Elektroinstallation
Vorlage: BV/0262/2021
Die Zustimmung zur
Auftragserteilung auf das Angebot der Firma Elektro Schulze GmbH, 06842
Dessau-Roßlau zu einer Nettoangebotssumme in Höhe von 251.800,58 EUR zuzüglich
der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer wird erteilt.
Beschluss: VGA
05-2021
Zuschlagserteilung für das
Offene Verfahren gemäß VGV / VOB/A EU
Sekundarschule
"Völkerfreundschaft" Köthen - Los A05: Dach
Allgemeine und Energetische
Sanierung
Vorlage: BV/0263/2021
Die Zustimmung zur
Auftragserteilung auf das Angebot der Firma Fischer Flachdach GmbH, 02627
Weißenberg zu einer Nettoangebotssumme in Höhe von 178.038,92 EUR zuzüglich der
zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer wird erteilt.
Beschluss: VGA 06-2021
ð Bericht
über Baumaßnahmen
Hochbau
-
Zerbst, Außenstelle Sekundarschule Ciervisti, Breite 86 - Die
Ausschreibungen für Gerüstbau, Abbrucharbeiten, Rohbauarbeiten und
Dachdeckerarbeiten wurden veröffentlicht. Die Vergabe kann, vorausgesetzt der
erfolgreichen Überprüfung, voraussichtlich im Mai erfolgen.
-
Förderschule Güterglück - Aufgrund der Witterung und der
Bodenverhältnisse kann die Ausführung der Arbeiten erst im Laufe des März
erfolgen.
-
Sekundarschule Völkerfreundschaft Köthen - Es mussten die
Bauarbeiten aufgrund des Winterwetters unterbrochen werden.
-
Industrie- und Filmmuseum Wolfen - Der Anbau des Treppenhauses musste
aufgrund des Wetters unterbrochen werden. Die Dacharbeiten beginnen erst Ende
Februar/ Anfang März nach Vorlage der Entsorgungsnachweise aufgrund der
Schadstoffe. Momentan ist dadurch noch kein Zeitverzug zu erkennen.
-
Sekundarschule Zörbig und Helene-Lange-Schule – Da es sich hierbei
um witterungsunabhängige Ausbauarbeiten handelt, erfolgten in der Ausführung
keine Behinderungen.
-
Musikschule/Galerie in Bitterfeld - Infolge der der winterlichen
Witterung gab und gibt es massive Behinderungen auf der Baustelle. Es gab in
der vergangenen Woche nur eingeschränkt Möglichkeiten, die Baustelle mit
Material zu beliefern. Die geplanten Betonierarbeiten mussten komplett abgesagt
werden, laufende Abbruchmaßnahmen mussten komplett unterbrochen werden, durch
erhebliche Behinderungen auf den öffentlichen Straßen (kein Winterdienst im
innerstädtischen Bereich). Die Bauarbeiten laufen derzeit eingeschränkt mit
Winterbaubeheizung. Dachdeckerarbeiten am Hauptgebäude konnten
witterungsbedingt (Eis/Schnee) bereits Anfang Januar 2021 nicht planmäßig
beginnen, wurden zwischenzeitlich wiederaufgenommen und durch den
Witterungseinbruch am 06.Februar erneut unterbrochen.
Tiefbau –
Winterdienst Kreisstraßenmeisterei
Der Wintereinbruch mit starkem
Schneefall führte zu Problemen mit dem vorhandenen Fuhrpark. In Zerbst fiel der
LKW im Winterdiensteinsatz aus. Dieser, aus dem Baujahr 2003, rutsche in einen
Straßengraben ab. Er konnte mithilfe fremden Gerätes geborgen und notdürftig wieder
einsatzfähig hergestellt werden (Reparaturkosten entsprechen nahezu den
Anschaffungskosten, somit ist der Reparaturkostenansatz zur Wiederherstellung
unwirtschaftlich, da ein weiterer TÜV keine Erfolgsaussichten hat). Geprüft
wird, ob die Übertragung von Haushaltsmitteln 2020 nach 2021 aus Reparaturen
für das Leasing eines neuen LKWs verwendet werden kann. Weiterhin sind in
Zerbst mittlerweile die Streuer (hinten angebaut) für den Unimog und den LKW
abgängig. Hier wird ebenfalls geprüft, ob aus den noch vorhandenen Mitteln für
2020 das Leasing für neue Streuer möglich wäre.
Aufgrund des aggressiven
Streusalzes ist das Leasing eine sinnvolle Alternative zum Neukauf, da
hierdurch die Einsatzfähigkeit dauerhaft besser gewährleistet werden kann. Der
Multicar in Zerbst, Bj. 2005 ist ebenfalls abgängig. Bei Anschaffungskosten von
etwa 110T. EUR ist auch hier abzuwägen, ob Leasing über 60 Monate wegen der
Sicherstellung der Einsatzfähigkeit eine sinnvolle Lösung ist. Bedarf besteht
in Zerbst für den Neukauf von zwei Schiebeschildern mit Kosten von etwa 13T.
EUR/pro Stk., da diese ebenfalls defekt sind und zwischen 15-25 Jahren alt
sind. Am Standort Köthen waren beide Unimogs (BJ 2002 und 2004) aufgrund
technischer Defekte zeitweise ausgefallen. Ein zeitnaher Wiedereinsatz konnte
jedoch sichergestellt werden. Hier wird ebenfalls in Erwägung gezogen über
Leasing statt Neukauf den Fuhrpark einsatzfähig zu erhalten. Beide Multicars,
die von Bitterfeld aus mit dem Räumen der Radwege starten, sind wegen des
weichen Bodens in Schneeverwehungen in Gräben abgedriftet, konnten aber durch
die Mitarbeiter der KSM selber repariert und wieder eingesetzt werden. Der
Multicar Bj.2004 ist ebenfalls auszutauschen, da die Reparaturkosten die
Anschaffungskosten übersteigen.
Der Fahrzeugaltbestand aus dem
Eigenbetrieb KSM weist im Allgemeinen einen hohen Reparaturkostenanteil auf, so
dass nun geprüft wird, inwieweit grundsätzlich die Sicherstellung eines
zuverlässigen Einsatzes und absehbaren Kostenrahmens im Rahmen von Leasing
umgesetzt werden kann. Auch für die Arbeitssicherheit und den Arbeitsschutz
sind sichere Fahrzeuge unabwendbar.
Im
Bereich Bitterfeld erfolgte der Winterdienst durch die Anhalt-Bitterfelder
Kreiswerke.
ð
Bescheid vom Landesverwaltungsamt
Die Genehmigung der 7.
Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld wurde mit
Datum vom 19.01.2021 erteilt.
Herr Schulze gab weitere Informationen zum Strukturstärkungsgesetz
Kohleregion
Landesebene: Umsetzung Gesetz und Förderverfahren
- wurde im letzten Sommer verabschiedet, seither wird gesamter Förderprozess
auf
Bundes- und Landesebene
gesteuert
- Förderquote 90 %, antragsberechtigt sind Kommunen
- Bewilligungsbehörden sind Investitionsbank Sachsen-Anhalt, NASA und Landesverwaltungsamt
Kreisebene: Prüfung der Förderwürdigkeit
- am 18.12.2020 hat sich der kreisliche Steuerkreis für den Strukturwandel in
ABI konstituiert
- Mitglieder sind der Landrat, Mitglieder des Revierausschusses auf
Landesebene, Fraktionsvorsitzende der Kreistagsfraktionen sowie ein
Vertreter/Vertreterin der IHK Halle-Dessau und der Handwerkskammer Halle,
beratend das Amt für Wirtschaftsentwicklung, Marketing und ÖPNV
- Projektideen der Kommunen wurden gesammelt und gelistet; Liste dient als
Bewertung der Projektideen und als Entscheidungsgrundlage zur Feststellung der
Förderfähigkeit
STARK - Förderrichtlinie Stärkung der
Transformationsdynamik in den Revieren
- parallel können
Förderanträge für Personalkosten im Rahmen des Strukturwandels beim BAFA
eingereicht werden; sowohl LK als auch die EWG bereiten entsprechende Anträge
vor
Frau Ludwig informierte zum aktuellen Stand der Corona-Situation:
-
Höchstwert
an Neuinfektion hatte der Landkreis am 24.01.2021 mit 620 Neuinfektion/7 Tage -
7 Tage-Inzidenz von 391
-
am
08.02.2020 wurde der Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner
unterschritten
-
Zahl der
Neuinfektionen sinkt weiter
-
Altersschwerpunkt
der an Covid 19 Erkrankten liegt bei den 35 – 60-jährigen
Altersschwerpunkt der eingetretenen Todesfälle liegt mit 61 % bei über
80-jährigen und 35 % bei den 60-80-jährigen
-
aktuelle
Zahlen Stand heute 18.02.2021, 09.00 Uhr:
Inzidenz von 74,5, entspricht 118 Neuinfizierte/Woche
-
mit 2.
Verordnung des Landkreises erfolgte (aufgrund des hohen Inzidenzwertes) die
Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km - Erlass zum 25.01.2021, konnte mit
Wirkung zum 09.02.2021 wieder aufgehoben werden, da Inzidenzwert an 5
aufeinanderfolgenden Tagen unter 200 lag
-
derzeit
im Landkreis keine lokalen Einschränkungen, es gelten ausschließlich die mit
der 9. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt verabschiedeten
Einschränkungen
-
ab
01.03.2021 erste Lockerungen, z. B. Öffnung der Grund- und Förderschulen und
der Kindertagesstätten im eingeschränkten Regelbetrieb
-
aktuell
in Landkreis keine Hotspots
-
Situation
in Alten- und Pflegeheimen ist etwas kontrollierter (konsequente
Umsetzungsmaßnahmen im Hygienemanagement, Erhöhung der Kapazitäten bei der
Durchführung von Schnelltesten)
- hier hatte der Landkreis einen Amtshilfeantrag bei der Bundeswehr gestellt,
gilt bis 11.03.2021, umfasst 14 Soldaten und Soldatinnen, die in insgesamt 10
Einrichtungen in Bitterfeld, Wolfen, Köthen, Schlaitz, Großpaschleben und
Sandersdorf bei Testungen von Personal und Besuchern in Altenpflegeheimen
unterstützend tätig sind
- über den 11.03.2021 hinaus werden über die Bundesagentur für Arbeit
Freiwillige gesucht, die in den Einrichtungen künftig Schnelltests unterstützen
sollen
-
mögliches
Auftreten neuer Virusvarianten beschäftigt den Pandemiestab derzeit erheblich
-
Im
Landkreis konnte bisher noch keine nachgewiesene Mutation festgestellt werden
Herr Wolpert wies darauf hin, dass im vorliegenden Tagesordnungspunkt keine Fragen vorgesehen sind. Er ließ darüber abstimmen, ob Fragen zugelassen werden, die Mehrheit war dafür.
Herr Loth fragte bzgl. der
freiwillig einzusetzenden Arbeitskräfte ab 11.03.2021, ob diese medizinisch
ausgebildet sind und ob diese die Schnelltests durchführen können?
Frau Ludwig antwortete, dass sowohl
die aktuell in den Einrichtungen befindlichen Kammeraden der Bundeswehr als
auch die Freiwilligen über die Bundesagentur nicht geschult im Sinne einer
Langzeitqualifikation sind, sondern es soll eine kurzzeitige Beschulung durch
das Deutsche Rote Kreuz erfolgen. Deshalb liegt die Einschränkung hier auf den
Schnelltestungen für das Personal und für die Besucher, für die Bewohner
erfolgt keine Testung durch nicht ausreichend qualifiziertes Personal.
Herr Roi fragte, seit wann
konkret im Landkreis auf die Mutationen getestet wird? Wie äußert sich der
Verdacht, dass jemand eine Mutation hat? Weiterhin fragte Herr Roi, ob eine Pflegekraft in Quarantäne muss, die mit einem
positiv getesteten Bewohner Kontakt hatte, oder kann diese bereits nach 2-3
Tagen frei mit einem Schnelltest getestet werden?
Herr Roi erläuterte, dass der
Lebensmitteleinzelhandel seine Sortimente rapide ausweitet
(Heimwerkersortimente, Kleidung, Blumen, etc.), die Einzelhändler ihre Läden
aber nicht öffnen dürfen. Er fragte, welche Möglichkeiten der Landkreis hat,
auf die derzeitige Situation einzuwirken und zu reagieren?
Herr Schulze erklärte, dass er nicht
Entscheidungsträger über Öffnungen oder Schließungen von Baumärkten sei. Er
kann hier keinen Einfluss nehmen.
Herr Maaß fragte, ob die
freiwilligen Arbeitskräfte ehrenamtlich, also unentgeltlich, beschäftigt werden
sollen? Weiter erklärte Herr Maaß,
dass es im Landkreis eine allgemeine Unzufriedenheit über die Corona-Hotline
gibt. Er wurde von Bürgern angesprochen, welche einen halben Tag lang
versuchten, einen Ansprechpartner zu. Er fragte, ob die Situation immer noch so
ist? Weiter bat er darum, in der Zeitung eindeutig darzustellen, wann, wo und
wer für welche Fragen zu erreichen ist.
Frau Ludwig antwortete, dass die
telefonische Erreichbarkeit der Telefonhotline auf wochentags bis in die
Abendstunden und auch am Wochenende ausgeweitet wurde. Aktuell ist Frau Ludwig keine Nichterreichbarkeit
der Hotline bekannt. Für die Freiwilligen zu den Testungen ist angedacht, dass
die Altenpflegeheime eine Entlohnung pro durchgeführtem Test oder Stunde von
der Bundes- und Landeskassenärztlichen Vereinigung erstattet bekommen.
Herr Schönemann fragte, wie der
Stellenplan aussieht, wenn die befristeten Verträge auslaufen?
Frau Ludwig antwortete, dass die
Befristungen bis zum 30.06.2021 laufen und zu entsprechender Zeit über mögliche
Verlängerungen gesprochen werden kann.
Herr Ziegler erklärte, dass
der handelsübliche PCR-Test eine Fehlerquote von ca. 1 % hat. Er fragte, wie
dies ausgeschlossen werden könnte und inwieweit eine symptomatische Beurteilung
der Getesteten eine Rolle bei der Bewertung spielt, ob jemand infiziert ist
oder nicht?
Frau Ludwig antwortete, dass auf die
Untersuchungen und Ergebnisse der Labore vertraut wird.
Herr Heeg erläuterte, dass
seit ca. 7 Wochen Impfungen durchgeführt werden. Er fragte, ob anhand einer
Statistik erkannt werden kann, dass die Impfungen Erfolge erzielen?
Frau Ludwig antwortete, dass dies
zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich sei.
Herr Krüger gab folgende Informationen zum Stand
Impfzentrum:
-
Die
Arbeit im Impfzentrum läuft sehr gut
-
Am
26.02.2021 wird in allen Alten- und Pflegeheimen die Erstimpfung abgeschlossen
sein und am 19.03.2021 dann die Zweitimpfungen
-
seit
09.02.2021 wird der Impfstoff AstraZeneca verimpft
-
es gibt
kein Wahlrecht/Wunschrecht beim Impfstoff
-
maßgebliche
Rechtsgrundlage für die Arbeit im Impfzentrum ist die Coronavirus-Impfverordnung
des Bundes - Ausnahmen hinsichtlich der vorgegebenen Priorisierung von
Personengruppen etc. sind nicht möglich
Frau Zoschke erklärte, dass
gemäß Impfstrategie des Bundes und des Landes die über 80-jährigen in den
Pflegeheimen geimpft werden sollen. Sie fragte, was mit den über 80-jährigen
sei, die zu Hause gepflegt werden und teilweise immobil sind? Wie und wann
werden diese Menschen durch die mobilen Impfteams geimpft?
Herr Krüger antwortete, dass derzeit
mit den mobilen Impfteams nicht umsetzbar sei, von Haus zu Haus zu fahren, um
dort die Impfungen durchzuführen. Die beste Strategie für diese Personengruppen
ist, wenn die Hausärzte den Impfstoff verimpfen dürfen.
Herr Loth fragte, ob es
Impfreste gibt; wenn ja, was passiert damit?
Herr Krüger antwortete, dass
Impfreste an Personen verimpft werden, die nach der Coronvirus-Impfverordnung
impfberechtigt sind.
Frau Buchheim fragte bzgl.
neuaufgenommenen Bewohnern in Pflegeheimen, ob es eine Regelung gibt, diese
vorher zu impfen?
Bezüglich der bereits schriftlich gestellten Fragen zu einer Wohngruppe von
Demenzkranken hatte Frau Buchheim
noch keine Antwort erhalten und bat hier nochmals um Beantwortung.
Herr Krüger erklärte, dass er diese
Anfrage erhalten hat und es wird versucht, hier eine Lösung zu finden.
Herr Schulze antworte zur Frage von Frau Buchheim, dass
in den Pflegeheimen nachgefragt wird, ob es Nachkömmlinge oder Interessenten
gibt, die dann noch geimpft werden müssen.
Herr Wolkenhaar erklärte,
dass in der Presse mitgeteilt wurde, dass ab April die Hausärzte impfen sollen.
Er fragte, was dann mit den Impfzentren passiert, werden diese geschlossen?
Warum impfen die Hausärzte nicht jetzt schon?
Herr Krüger antwortete, dass er
keine Entscheidung kennt, dass die Hausärzte impfen dürfen. Selbst wenn die
Hausärzte das dürfen, wird es für das Impfzentrum weiter Bedarf geben. Die
Hausärzte impfen bisher nicht, weil es nicht zulässig ist.
Herr Schulze erklärte, dass in Zusammenarbeit mit der
Kassenärztlichen Vereinigung daran gearbeitet wird, dass der Impfstoff
AstraZeneca schnellstmöglich über die Hausärzte an die Patienten unter 65
Jahren verimpft werden kann. Denn diese wissen am besten über Alter,
Krankheiten, etc. ihrer Patienten Bescheid; der Impfstoff kann normal im
Kühlschrank gelagert werden. Die angefangenen Impfdosen dürfen bis 48 Stunden
nach der Anmischung entsprechend im Kühlschrank gelagert und verimpft werden.
Bezüglich des Biontech Impfstoffes sagte Herr
Schulze, dass hier das Problem sei, dass dieser nach Anmischung nicht mehr
transportiert werden darf. So kann nicht von Wohnung zu Wohnung gefahren
werden, um auch die nicht mobilen über 80-jährigen zu impfen. Deshalb will der
Landkreis in Absprache mit den Bürgermeistern zusammenarbeiten, um den
Bürgerinnen und Bürgern entgegenzukommen. Ziel ist, mehr vor Ort Impfungen
anbieten so können, so dass nicht mehr so weit gefahren werden muss. Weiterhin
besteht die Hoffnung, dass in naher Zukunft weitere Impfstoffe (auch für
Ältere) zur Verfügung stehen, um von Wohnung zu Wohnung zu gehen und impfen zu
können.