Herr Schulze gab folgende Informationen:

Beschlüsse der beschließenden Ausschüsse des Kreistages Anhalt-Bitterfeld

Sitzung des Vergabeausschusses am 07.12.2020

 

Öffentliche Ausschreibung gemäß VOL/A

Beschaffung von PC´s und sonstiger EDV-Hardware

Vorlage: BV/0254/2020

Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der Firma AbaMediCus GbR, Weinbergweg 23, 06120 Halle (Saale) wird erteilt.

Beschluss: VGA 86-2020

 

Offenes Verfahren gemäß VgV

Los 1 - Gebäude- und Inhaltsversicherung für sämtliche Gebäude im Eigentum des Landkreises Anhalt-Bitterfeld

Vorlage: BV/0248/2020

Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt, Am Alten Theater 7, 39104 Magdeburg sowie OKV – Ostdeutsche Kommunalversicherung a.G., Plauener Str. 163-165 , 13053 Berlin wird erteilt.
Beschluss: VGA 87-2020

 

Offenes Verfahren gemäß VgV

Los 2 - Elektronikversicherung für sämtliche elektronischen Geräten im Eigentum des Landkreises Anhalt-Bitterfeld

Vorlage: BV/0250/2020

Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt, Am Alten Theater 7, 39104 Magdeburg sowie OKV – Ostdeutsche Kommunalversicherung a.G., Plauener Str. 163-165, 13053 Berlin wird erteilt.

Beschluss: VGA 88-2020

 

Offene Verfahren gemäß VgV

Los 6 - Vermögenseigenschadenversicherung für alle Bediensteten einschließlich aller für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld ehrenamtlich oder nebenberuflich tätigen Personen bei Eigenverschulden

Vorlage: BV/0251/2020

Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der OKV Ostdeutsche Kommunalversicherung a.G., Plauener Str. 163-165, 13053 Berlin wird erteilt.

Beschluss: VGA 89-2020

 

Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A

Musikschule "Gottfried Kirchhoff" und Galerie am Ratswall, Bitterfeld - Los AS 07: Aufarbeitung Innentüren / Innentüren neu Allgemeine Sanierung

Vorlage: BV/0240/2020

Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der Firma Reinicke GmbH, 06847 Dessau-Roßlau zu einer Nettoangebotssumme in Höhe von 74.521,95 EUR zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer wird erteilt.

Beschluss: VGA 90-2020

 

Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A

Musikschule "Gottfried Kirchhoff" und Galerie am Ratswall, Bitterfeld - Los AS 08: Gefahrenmeldeanlagen (GMA)

Vorlage: BV/0246/2020

Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der Firma b.i.g. sicherheit gmbh, 06116 Halle zu einer Nettoangebotssumme in Höhe von 95.541,38 EUR zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer wird erteilt.

Beschluss: VGA 91-2020

 

Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A

Musik-Galerie an der Goitzsche, Ratswall 22, 06749 Bitterfeld-Wolfen / Ortsteil Bitterfeld, Los 02 MG: Bauhauptleistungen

Vorlage: BV/0238/2020

Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der Firma Liersch Bauunternehmung GmbH, 06766 Bitterfeld-Wolfen zu einer Nettoangebotssumme in Höhe von 453.096,64 EUR zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer wird erteilt.

Beschluss: VGA 92-2020

 

Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A

Musik-Galerie an der Goitzsche, Ratswall 22, 06749 Bitterfeld-Wolfen / Ortsteil Bitterfeld, Los 11 MG: Elektroinstallation

Vorlage: BV/0243/2020

Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der Firma Hennig Sicherheitstechnik GmbH, 06749 Bitterfeld-Wolfen zu einer Nettoangebotssumme in Höhe von 83.148,45 EUR zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer wird erteilt.

Beschluss: VGA 93-2020

 

Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A

LB-Schule Güterglück - Brandschutzmaßnahmen, Stahlbauarbeiten für die Errichtung von 2 Treppentürmen

Vorlage: BV/0241/2020

Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der Firma Kattner Stahlbau GmbH, 04758 Oschatz zu einer Nettoangebotssumme in Höhe von 35.160,00 EUR zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer wird erteilt.

Beschluss: VGA 94-2020

 

Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A

Dr.-Samuel-Hahnemann-Schule Köthen - Errichtung eines Spielgerätes, Kletterfelsen

Vorlage: BV/0253/2020

Die Zustimmung zur Aufhebung der Ausschreibung gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A, da kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht, wird erteilt.

Beschluss: VGA 95-2020

 

Freihändige Vergabe gemäß VOB/A

Berufsschulzentrum "August von Parseval" Bitterfeld, Revitalisierung Gebäudeleittechnik im Bauteil A, B und F - Antrag auf Abweichen vom Grundsatz der Öffentlichen Ausschreibung auf Freihändige Vergabe

Vorlage: BV/0252/2020

Die Zustimmung auf Abweichen vom Grundsatz der Öffentlichen Ausschreibung auf Freihändige Vergabe gemäß § 3 i. V. m. § 3 a Abs. 3 Nr. 1 VOB/A unter Beteiligung des in der Beschlussvorlage genannten Unternehmens (Sauter Cumulus GmbH, 01109 Dresden) zu einem tatsächlichen Nettoauftragswert in Höhe von 125.388,28 EUR zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer wird erteilt.

Beschluss: VGA 96-2020

 

Freiberufliche Leistungen

Sekundarschule Völkerfreundschaft, Turnhalle Antrag auf Auftragserteilung Freiberuflicher Leistungen Gebäudeplanung

Vorlage: BV/0256/2020

Die Zustimmung zur Auftragserteilung an die SDF Planungsgesellschaft mbH, 06792 Sandersdorf-Brehna zu einem Nettohonorar in Höhe von 100.868,97 € zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer wird erteilt.

Beschluss: VGA 97-2020

 

Freiberufliche Leistungen

Sekundarschule Völkerfreundschaft, Turnhalle Antrag auf Auftragserteilung Freiberuflicher Leistungen Technische Ausrüstung

Vorlage: BV/0257/2020

Die Zustimmung zur Auftragserteilung an die ETA-Plus Beratung und Planung für Energie- und Umwelttechnik Köthen GmbH, 06366 Köthen (Anhalt) zu einem Nettohonorar in Höhe von 52.250,15 € zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer wird erteilt.

Beschluss: VGA 98-2020

 

Sitzung des Vergabeausschusses am 18.01.2021

 

Zuschlagserteilung Freiberufliche Leistungen

Vorratsbeschluss Auftragserteilung Prüfingenieure

Vorlage: BV/0261/2021

Abweichend von § 6 Absatz 4 der Hauptsatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld in Verbindung mit § 10 der Dienstanweisung zur Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen (DA 30-1 – Stand 29.07.2016) wird die eigenständige Vergabe von Aufträgen an Prüfingenieure für Standsicherheit und Brandschutz bei einem voraussichtlichen Wertumfang der einzelnen Prüfaufträge von mehr als 25.000 Euro (netto) ohne erneute Beteiligung und Entscheidung des Vergabeausschusses genehmigt.

Beschluss: VGA 1-2021

 

Zuschlagserteilung Freiberufliche Leistungen

Vorratsbeschluss Freihändige Vergabe- Gefahrenabwehr (Ersatzvornahme)

Vorlage: BV/0260/2021

Abweichend von § 6 Absatz 4 der Hauptsatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld in Verbindung mit § 9 Absatz 1 der Dienstanweisung zur Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen (DA 30-1 – Stand 29.07.2016) wird die Freihändige Vergabe für Ersatzvornahmen im Rahmen des § 55 SOG LSA und Maßnahmen in unmittelbarer Ausführung im Rahmen des § 9 SOG LSA sowie die amtsinterne Zuschlagerteilung bei einem voraussichtlichen Wertumfang von mehr als 25.000 Euro (netto) ohne erneute Beteiligung und Entscheidung des Vergabeausschusses genehmigt.

Beschluss: VGA 02-2021

 

Zuschlagserteilung für die Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A

Industrie- und Filmmuseum Wolfen, Schaffung einer Dauerausstellungsfläche - Los 300-010: Schadstoffsanierung Dach

Vorlage: BV/0266/2021

Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der Firma Mäander-Service Susan Ermentraut, 06116 Halle (Saale) zu einer Nettoangebotssumme in Höhe von 240.152,40 EUR zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer wird erteilt.

Beschluss: VGA 03-2021

 

Zuschlagserteilung für die Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A

Industrie- und Filmmuseum Wolfen, Schaffung einer Dauerausstellungsfläche - Los 300-04: Dachtragwerk-, Stahlbau-, Zimmerarbeiten, Dachabdichtung

Vorlage: BV/0259/2021

Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der Firma BiDa GmbH, 06792 Sandersdorf-Brehna zu einer Nettoangebotssumme in Höhe von 652.271,00 EUR zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer wird erteilt.

Beschluss: VGA 04-2021

 

Zuschlagserteilung für die Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A

Ganztagsschule "Ciervisti" Zerbst, Außenstelle Breite 86 - Los 11: Elektroinstallation

Vorlage: BV/0262/2021

Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der Firma Elektro Schulze GmbH, 06842 Dessau-Roßlau zu einer Nettoangebotssumme in Höhe von 251.800,58 EUR zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer wird erteilt.

Beschluss: VGA 05-2021

 

Zuschlagserteilung für das Offene Verfahren gemäß VGV / VOB/A EU

Sekundarschule "Völkerfreundschaft" Köthen - Los A05: Dach

Allgemeine und Energetische Sanierung

Vorlage: BV/0263/2021

Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der Firma Fischer Flachdach GmbH, 02627 Weißenberg zu einer Nettoangebotssumme in Höhe von 178.038,92 EUR zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer wird erteilt.

Beschluss: VGA 06-2021

 

ð Bericht über Baumaßnahmen

 

Hochbau

-       Zerbst, Außenstelle Sekundarschule Ciervisti, Breite 86 - Die Ausschreibungen für Gerüstbau, Abbrucharbeiten, Rohbauarbeiten und Dachdeckerarbeiten wurden veröffentlicht. Die Vergabe kann, vorausgesetzt der erfolgreichen Überprüfung, voraussichtlich im Mai erfolgen.

-       Förderschule Güterglück - Aufgrund der Witterung und der Bodenverhältnisse kann die Ausführung der Arbeiten erst im Laufe des März erfolgen.

-       Sekundarschule Völkerfreundschaft Köthen - Es mussten die Bauarbeiten aufgrund des Winterwetters unterbrochen werden.

-       Industrie- und Filmmuseum Wolfen - Der Anbau des Treppenhauses musste aufgrund des Wetters unterbrochen werden. Die Dacharbeiten beginnen erst Ende Februar/ Anfang März nach Vorlage der Entsorgungsnachweise aufgrund der Schadstoffe. Momentan ist dadurch noch kein Zeitverzug zu erkennen.

-       Sekundarschule Zörbig und Helene-Lange-Schule – Da es sich hierbei um witterungsunabhängige Ausbauarbeiten handelt, erfolgten in der Ausführung keine Behinderungen.

-       Musikschule/Galerie in Bitterfeld - Infolge der der winterlichen Witterung gab und gibt es massive Behinderungen auf der Baustelle. Es gab in der vergangenen Woche nur eingeschränkt Möglichkeiten, die Baustelle mit Material zu beliefern. Die geplanten Betonierarbeiten mussten komplett abgesagt werden, laufende Abbruchmaßnahmen mussten komplett unterbrochen werden, durch erhebliche Behinderungen auf den öffentlichen Straßen (kein Winterdienst im innerstädtischen Bereich). Die Bauarbeiten laufen derzeit eingeschränkt mit Winterbaubeheizung. Dachdeckerarbeiten am Hauptgebäude konnten witterungsbedingt (Eis/Schnee) bereits Anfang Januar 2021 nicht planmäßig beginnen, wurden zwischenzeitlich wiederaufgenommen und durch den Witterungseinbruch am 06.Februar erneut unterbrochen.

 

Tiefbau – Winterdienst Kreisstraßenmeisterei

Der Wintereinbruch mit starkem Schneefall führte zu Problemen mit dem vorhandenen Fuhrpark. In Zerbst fiel der LKW im Winterdiensteinsatz aus. Dieser, aus dem Baujahr 2003, rutsche in einen Straßengraben ab. Er konnte mithilfe fremden Gerätes geborgen und notdürftig wieder einsatzfähig hergestellt werden (Reparaturkosten entsprechen nahezu den Anschaffungskosten, somit ist der Reparaturkostenansatz zur Wiederherstellung unwirtschaftlich, da ein weiterer TÜV keine Erfolgsaussichten hat). Geprüft wird, ob die Übertragung von Haushaltsmitteln 2020 nach 2021 aus Reparaturen für das Leasing eines neuen LKWs verwendet werden kann. Weiterhin sind in Zerbst mittlerweile die Streuer (hinten angebaut) für den Unimog und den LKW abgängig. Hier wird ebenfalls geprüft, ob aus den noch vorhandenen Mitteln für 2020 das Leasing für neue Streuer möglich wäre.

Aufgrund des aggressiven Streusalzes ist das Leasing eine sinnvolle Alternative zum Neukauf, da hierdurch die Einsatzfähigkeit dauerhaft besser gewährleistet werden kann. Der Multicar in Zerbst, Bj. 2005 ist ebenfalls abgängig. Bei Anschaffungskosten von etwa 110T. EUR ist auch hier abzuwägen, ob Leasing über 60 Monate wegen der Sicherstellung der Einsatzfähigkeit eine sinnvolle Lösung ist. Bedarf besteht in Zerbst für den Neukauf von zwei Schiebeschildern mit Kosten von etwa 13T. EUR/pro Stk., da diese ebenfalls defekt sind und zwischen 15-25 Jahren alt sind. Am Standort Köthen waren beide Unimogs (BJ 2002 und 2004) aufgrund technischer Defekte zeitweise ausgefallen. Ein zeitnaher Wiedereinsatz konnte jedoch sichergestellt werden. Hier wird ebenfalls in Erwägung gezogen über Leasing statt Neukauf den Fuhrpark einsatzfähig zu erhalten. Beide Multicars, die von Bitterfeld aus mit dem Räumen der Radwege starten, sind wegen des weichen Bodens in Schneeverwehungen in Gräben abgedriftet, konnten aber durch die Mitarbeiter der KSM selber repariert und wieder eingesetzt werden. Der Multicar Bj.2004 ist ebenfalls auszutauschen, da die Reparaturkosten die Anschaffungskosten übersteigen.

Der Fahrzeugaltbestand aus dem Eigenbetrieb KSM weist im Allgemeinen einen hohen Reparaturkostenanteil auf, so dass nun geprüft wird, inwieweit grundsätzlich die Sicherstellung eines zuverlässigen Einsatzes und absehbaren Kostenrahmens im Rahmen von Leasing umgesetzt werden kann. Auch für die Arbeitssicherheit und den Arbeitsschutz sind sichere Fahrzeuge unabwendbar.

Im Bereich Bitterfeld erfolgte der Winterdienst durch die Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke.

 

ð Bescheid vom Landesverwaltungsamt
Die Genehmigung der 7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld wurde mit Datum vom 19.01.2021 erteilt.

 

 

Herr Schulze gab weitere Informationen zum Strukturstärkungsgesetz Kohleregion

 

Landesebene: Umsetzung Gesetz und Förderverfahren
- wurde im letzten Sommer verabschiedet, seither wird gesamter Förderprozess auf

  Bundes- und Landesebene gesteuert
- Förderquote 90 %, antragsberechtigt sind Kommunen
- Bewilligungsbehörden sind Investitionsbank Sachsen-Anhalt, NASA und Landesverwaltungsamt

 

Kreisebene: Prüfung der Förderwürdigkeit
- am 18.12.2020 hat sich der kreisliche Steuerkreis für den Strukturwandel in ABI konstituiert
- Mitglieder sind der Landrat, Mitglieder des Revierausschusses auf Landesebene, Fraktionsvorsitzende der Kreistagsfraktionen sowie ein Vertreter/Vertreterin der IHK Halle-Dessau und der Handwerkskammer Halle, beratend das Amt für Wirtschaftsentwicklung, Marketing und ÖPNV
- Projektideen der Kommunen wurden gesammelt und gelistet; Liste dient als Bewertung der Projektideen und als Entscheidungsgrundlage zur Feststellung der Förderfähigkeit

 

STARK - Förderrichtlinie Stärkung der Transformationsdynamik in den Revieren
- parallel können Förderanträge für Personalkosten im Rahmen des Strukturwandels beim BAFA eingereicht werden; sowohl LK als auch die EWG bereiten entsprechende Anträge vor

 

Frau Ludwig informierte zum aktuellen Stand der Corona-Situation:

-       Höchstwert an Neuinfektion hatte der Landkreis am 24.01.2021 mit 620 Neuinfektion/7 Tage - 7 Tage-Inzidenz von 391

-       am 08.02.2020 wurde der Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner unterschritten

-       Zahl der Neuinfektionen sinkt weiter

-       Altersschwerpunkt der an Covid 19 Erkrankten liegt bei den 35 – 60-jährigen
Altersschwerpunkt der eingetretenen Todesfälle liegt mit 61 % bei über 80-jährigen und 35 % bei den 60-80-jährigen

-       aktuelle Zahlen Stand heute 18.02.2021, 09.00 Uhr:
Inzidenz von 74,5, entspricht 118 Neuinfizierte/Woche

-       mit 2. Verordnung des Landkreises erfolgte (aufgrund des hohen Inzidenzwertes) die Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km - Erlass zum 25.01.2021, konnte mit Wirkung zum 09.02.2021 wieder aufgehoben werden, da Inzidenzwert an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 200 lag

-       derzeit im Landkreis keine lokalen Einschränkungen, es gelten ausschließlich die mit der 9. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt verabschiedeten Einschränkungen

-       ab 01.03.2021 erste Lockerungen, z. B. Öffnung der Grund- und Förderschulen und der Kindertagesstätten im eingeschränkten Regelbetrieb

-       aktuell in Landkreis keine Hotspots

-       Situation in Alten- und Pflegeheimen ist etwas kontrollierter (konsequente Umsetzungsmaßnahmen im Hygienemanagement, Erhöhung der Kapazitäten bei der Durchführung von Schnelltesten)
- hier hatte der Landkreis einen Amtshilfeantrag bei der Bundeswehr gestellt, gilt bis 11.03.2021, umfasst 14 Soldaten und Soldatinnen, die in insgesamt 10 Einrichtungen in Bitterfeld, Wolfen, Köthen, Schlaitz, Großpaschleben und Sandersdorf bei Testungen von Personal und Besuchern in Altenpflegeheimen unterstützend tätig sind
- über den 11.03.2021 hinaus werden über die Bundesagentur für Arbeit Freiwillige gesucht, die in den Einrichtungen künftig Schnelltests unterstützen sollen

-       mögliches Auftreten neuer Virusvarianten beschäftigt den Pandemiestab derzeit erheblich

-       Im Landkreis konnte bisher noch keine nachgewiesene Mutation festgestellt werden

 

Herr Wolpert wies darauf hin, dass im vorliegenden Tagesordnungspunkt keine Fragen vorgesehen sind. Er ließ darüber abstimmen, ob Fragen zugelassen werden, die Mehrheit war dafür.

 

Herr Loth fragte bzgl. der freiwillig einzusetzenden Arbeitskräfte ab 11.03.2021, ob diese medizinisch ausgebildet sind und ob diese die Schnelltests durchführen können?
Frau Ludwig antwortete, dass sowohl die aktuell in den Einrichtungen befindlichen Kammeraden der Bundeswehr als auch die Freiwilligen über die Bundesagentur nicht geschult im Sinne einer Langzeitqualifikation sind, sondern es soll eine kurzzeitige Beschulung durch das Deutsche Rote Kreuz erfolgen. Deshalb liegt die Einschränkung hier auf den Schnelltestungen für das Personal und für die Besucher, für die Bewohner erfolgt keine Testung durch nicht ausreichend qualifiziertes Personal.

Herr Roi fragte, seit wann konkret im Landkreis auf die Mutationen getestet wird? Wie äußert sich der Verdacht, dass jemand eine Mutation hat? Weiterhin fragte Herr Roi, ob eine Pflegekraft in Quarantäne muss, die mit einem positiv getesteten Bewohner Kontakt hatte, oder kann diese bereits nach 2-3 Tagen frei mit einem Schnelltest getestet werden?
Herr Roi erläuterte, dass der Lebensmitteleinzelhandel seine Sortimente rapide ausweitet (Heimwerkersortimente, Kleidung, Blumen, etc.), die Einzelhändler ihre Läden aber nicht öffnen dürfen. Er fragte, welche Möglichkeiten der Landkreis hat, auf die derzeitige Situation einzuwirken und zu reagieren?
Herr Schulze erklärte, dass er nicht Entscheidungsträger über Öffnungen oder Schließungen von Baumärkten sei. Er kann hier keinen Einfluss nehmen.

Herr Maaß fragte, ob die freiwilligen Arbeitskräfte ehrenamtlich, also unentgeltlich, beschäftigt werden sollen? Weiter erklärte Herr Maaß, dass es im Landkreis eine allgemeine Unzufriedenheit über die Corona-Hotline gibt. Er wurde von Bürgern angesprochen, welche einen halben Tag lang versuchten, einen Ansprechpartner zu. Er fragte, ob die Situation immer noch so ist? Weiter bat er darum, in der Zeitung eindeutig darzustellen, wann, wo und wer für welche Fragen zu erreichen ist.
Frau Ludwig antwortete, dass die telefonische Erreichbarkeit der Telefonhotline auf wochentags bis in die Abendstunden und auch am Wochenende ausgeweitet wurde. Aktuell ist Frau Ludwig keine Nichterreichbarkeit der Hotline bekannt. Für die Freiwilligen zu den Testungen ist angedacht, dass die Altenpflegeheime eine Entlohnung pro durchgeführtem Test oder Stunde von der Bundes- und Landeskassenärztlichen Vereinigung erstattet bekommen.
Herr Schönemann fragte, wie der Stellenplan aussieht, wenn die befristeten Verträge auslaufen?
Frau Ludwig antwortete, dass die Befristungen bis zum 30.06.2021 laufen und zu entsprechender Zeit über mögliche Verlängerungen gesprochen werden kann. 

Herr Ziegler erklärte, dass der handelsübliche PCR-Test eine Fehlerquote von ca. 1 % hat. Er fragte, wie dies ausgeschlossen werden könnte und inwieweit eine symptomatische Beurteilung der Getesteten eine Rolle bei der Bewertung spielt, ob jemand infiziert ist oder nicht?
Frau Ludwig antwortete, dass auf die Untersuchungen und Ergebnisse der Labore vertraut wird.

Herr Heeg erläuterte, dass seit ca. 7 Wochen Impfungen durchgeführt werden. Er fragte, ob anhand einer Statistik erkannt werden kann, dass die Impfungen Erfolge erzielen?
Frau Ludwig antwortete, dass dies zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich sei.

 

Herr Krüger gab folgende Informationen zum Stand Impfzentrum:

-       Die Arbeit im Impfzentrum läuft sehr gut

-       Am 26.02.2021 wird in allen Alten- und Pflegeheimen die Erstimpfung abgeschlossen sein und am 19.03.2021 dann die Zweitimpfungen

-       seit 09.02.2021 wird der Impfstoff AstraZeneca verimpft 

-       es gibt kein Wahlrecht/Wunschrecht beim Impfstoff

-       maßgebliche Rechtsgrundlage für die Arbeit im Impfzentrum ist die Coronavirus-Impfverordnung des Bundes - Ausnahmen hinsichtlich der vorgegebenen Priorisierung von Personengruppen etc. sind nicht möglich

 

Frau Zoschke erklärte, dass gemäß Impfstrategie des Bundes und des Landes die über 80-jährigen in den Pflegeheimen geimpft werden sollen. Sie fragte, was mit den über 80-jährigen sei, die zu Hause gepflegt werden und teilweise immobil sind? Wie und wann werden diese Menschen durch die mobilen Impfteams geimpft?
Herr Krüger antwortete, dass derzeit mit den mobilen Impfteams nicht umsetzbar sei, von Haus zu Haus zu fahren, um dort die Impfungen durchzuführen. Die beste Strategie für diese Personengruppen ist, wenn die Hausärzte den Impfstoff verimpfen dürfen.

Herr Loth fragte, ob es Impfreste gibt; wenn ja, was passiert damit?
Herr Krüger antwortete, dass Impfreste an Personen verimpft werden, die nach der Coronvirus-Impfverordnung impfberechtigt sind.

Frau Buchheim fragte bzgl. neuaufgenommenen Bewohnern in Pflegeheimen, ob es eine Regelung gibt, diese vorher zu impfen?
Bezüglich der bereits schriftlich gestellten Fragen zu einer Wohngruppe von Demenzkranken hatte Frau Buchheim noch keine Antwort erhalten und bat hier nochmals um Beantwortung.
Herr Krüger erklärte, dass er diese Anfrage erhalten hat und es wird versucht, hier eine Lösung zu finden.

Herr Schulze antworte zur Frage von Frau Buchheim, dass in den Pflegeheimen nachgefragt wird, ob es Nachkömmlinge oder Interessenten gibt, die dann noch geimpft werden müssen.

Herr Wolkenhaar erklärte, dass in der Presse mitgeteilt wurde, dass ab April die Hausärzte impfen sollen. Er fragte, was dann mit den Impfzentren passiert, werden diese geschlossen? Warum impfen die Hausärzte nicht jetzt schon?
Herr Krüger antwortete, dass er keine Entscheidung kennt, dass die Hausärzte impfen dürfen. Selbst wenn die Hausärzte das dürfen, wird es für das Impfzentrum weiter Bedarf geben. Die Hausärzte impfen bisher nicht, weil es nicht zulässig ist.

Herr Schulze erklärte, dass in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung daran gearbeitet wird, dass der Impfstoff AstraZeneca schnellstmöglich über die Hausärzte an die Patienten unter 65 Jahren verimpft werden kann. Denn diese wissen am besten über Alter, Krankheiten, etc. ihrer Patienten Bescheid; der Impfstoff kann normal im Kühlschrank gelagert werden. Die angefangenen Impfdosen dürfen bis 48 Stunden nach der Anmischung entsprechend im Kühlschrank gelagert und verimpft werden.
Bezüglich des Biontech Impfstoffes sagte Herr Schulze, dass hier das Problem sei, dass dieser nach Anmischung nicht mehr transportiert werden darf. So kann nicht von Wohnung zu Wohnung gefahren werden, um auch die nicht mobilen über 80-jährigen zu impfen. Deshalb will der Landkreis in Absprache mit den Bürgermeistern zusammenarbeiten, um den Bürgerinnen und Bürgern entgegenzukommen. Ziel ist, mehr vor Ort Impfungen anbieten so können, so dass nicht mehr so weit gefahren werden muss. Weiterhin besteht die Hoffnung, dass in naher Zukunft weitere Impfstoffe (auch für Ältere) zur Verfügung stehen, um von Wohnung zu Wohnung zu gehen und impfen zu können.