Sitzung: 18.02.2021 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 2, Enthaltungen: 3
Vorlage: BV/0237/2020
Der
Kreistag beschließt die Einrichtung folgender neuer Bildungsgänge an den
Berufsbildenden Schulen Anhalt-Bitterfeld, am Schulstandort Köthen (Anhalt), ab
dem Schuljahr 2021/2022:
1.
Kaufmann/-frau
im E-Commerce
2.
Fachpraktiker/-in
im Lagerbereich sowie Fachpraktiker/-in im Verkauf.
Herr Wolpert teilte
mit, dass ein Änderungsantrag von Herrn Schönemann vorliegt. Es soll der Passus
„am Schulstandort Köthen (Anhalt)“ eingefügt werden. Er wies darauf hin, dass
es rechtlich so ist, dass der Standort durch den Schulleiter bestimmt werden
kann. Ein solcher Zusatz wäre rechtlich unbedeutend und lediglich
deklaratorisch, aber nicht komplett unzulässig.
Herrn Schönemann
ging es hierbei darum, dass eine Zusage von Herrn Woischnik nicht in
Vergessenheit gerät. Man könnte es als Positionierung des Kreistages für den
Schulstandort Köthen empfinden. Ist tatsächlich eine Positionierung gewollt und
ist es auch so von der Schulleitung bis zur Durchführung eingehalten worden?
Herr Wolpert verließ
den Sitzungssaal und Herr Gatter übernahm die Sitzungsleitung.
Herr Loth
befürwortete den Vorschlag von Herrn Schönemann. Er fragte, ob es überhaupt
möglich ist, diese Ausbildung in Köthen anzubieten?
Frau Mylius
erklärte, dass beabsichtigt war, den Bildungsgang in Köthen durchzuführen. Man
darf nur dann einen Antrag stellen, wenn man es auch umsetzen kann. In der
Verordnung ist geregelt, dass es der Schulleiter allein entscheiden kann. Weiterhin
muss auch das entsprechende Personal vorhanden sein. Nicht nur das Technische
ist die Grundvoraussetzung, sondern auch die entsprechenden Lehrer.
Herr Wolpert übernahm
wieder die Sitzungsleitung.
Herr Maaß erklärte,
dass es vollkommen unschädlich ist, es hier entsprechend zu dokumentieren. Er
sieht es als eine erste Maßnahme, den Standort dauerhaft zu stärken und zu
erhalten.
Herr Hauschild
sprach dafür, den Vorschlag tatsächlich in den Beschlussvorschlag aufzunehmen.
Herr Wolkenhaar
sprach dieser Änderung nicht zu, da es der Schulleiter selbst festlegen kann.
Herr Wolpert
erklärte nochmals, dass es nicht rechtlich bindend ist, da die Zuständigkeit
nicht vorliegt. Es ist jedoch nicht unzulässig.
Frau Zoschke zeigte
auf, dass, entgegen der Zusicherung von Herrn Woischnik, der Standort
letztendlich ein anderer war, da die Voraussetzungen in Köthen nicht gegeben
waren. Es ist eine vertrauensbildende Maßnahme, diese Formulierung im
Beschlussvorschlag aufzunehmen.
Der Änderungsantrag von Herrn Schönemann wurde mehrheitlich bestätigt.
Die geänderte Vorlage 0237/2020 wurde mehrheitlich mit 42 Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen, bei 3 Enthaltungen, bestätigt.