Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 2, Enthaltungen: 3

Der Kreistag beschließt die Einrichtung folgender neuer Bildungsgänge an den Berufsbildenden Schulen Anhalt-Bitterfeld, am Schulstandort Köthen (Anhalt), ab dem Schuljahr 2021/2022:

 

1.    Kaufmann/-frau im E-Commerce

2.    Fachpraktiker/-in im Lagerbereich sowie Fachpraktiker/-in im Verkauf.

 


Herr Wolpert teilte mit, dass ein Änderungsantrag von Herrn Schönemann vorliegt. Es soll der Passus „am Schulstandort Köthen (Anhalt)“ eingefügt werden. Er wies darauf hin, dass es rechtlich so ist, dass der Standort durch den Schulleiter bestimmt werden kann. Ein solcher Zusatz wäre rechtlich unbedeutend und lediglich deklaratorisch, aber nicht komplett unzulässig.

Herrn Schönemann ging es hierbei darum, dass eine Zusage von Herrn Woischnik nicht in Vergessenheit gerät. Man könnte es als Positionierung des Kreistages für den Schulstandort Köthen empfinden. Ist tatsächlich eine Positionierung gewollt und ist es auch so von der Schulleitung bis zur Durchführung eingehalten worden?

 

Herr Wolpert verließ den Sitzungssaal und Herr Gatter übernahm die Sitzungsleitung.

 

Herr Loth befürwortete den Vorschlag von Herrn Schönemann. Er fragte, ob es überhaupt möglich ist, diese Ausbildung in Köthen anzubieten?

Frau Mylius erklärte, dass beabsichtigt war, den Bildungsgang in Köthen durchzuführen. Man darf nur dann einen Antrag stellen, wenn man es auch umsetzen kann. In der Verordnung ist geregelt, dass es der Schulleiter allein entscheiden kann. Weiterhin muss auch das entsprechende Personal vorhanden sein. Nicht nur das Technische ist die Grundvoraussetzung, sondern auch die entsprechenden Lehrer.

 

Herr Wolpert übernahm wieder die Sitzungsleitung.

 

Herr Maaß erklärte, dass es vollkommen unschädlich ist, es hier entsprechend zu dokumentieren. Er sieht es als eine erste Maßnahme, den Standort dauerhaft zu stärken und zu erhalten.

Herr Hauschild sprach dafür, den Vorschlag tatsächlich in den Beschlussvorschlag aufzunehmen.

Herr Wolkenhaar sprach dieser Änderung nicht zu, da es der Schulleiter selbst festlegen kann.

Herr Wolpert erklärte nochmals, dass es nicht rechtlich bindend ist, da die Zuständigkeit nicht vorliegt. Es ist jedoch nicht unzulässig.

Frau Zoschke zeigte auf, dass, entgegen der Zusicherung von Herrn Woischnik, der Standort letztendlich ein anderer war, da die Voraussetzungen in Köthen nicht gegeben waren. Es ist eine vertrauensbildende Maßnahme, diese Formulierung im Beschlussvorschlag aufzunehmen.

 

Der Änderungsantrag von Herrn Schönemann wurde mehrheitlich bestätigt.

 

Die geänderte Vorlage 0237/2020 wurde mehrheitlich mit 42 Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen, bei 3 Enthaltungen, bestätigt.